Beim Angelrecht in Deutschland geht es um Schein, Karte und Fangregeln. Dieser Bereich erklärt, wie Fischereischein, Erlaubnisschein, Schonzeit und Mindestmaß zusammenhängen und wo du die verbindlichen Regeln deines Bundeslandes findest.
Drei Dinge, die zusammengehören
Wer in Deutschland angeln will, hat es mit drei Ebenen zu tun: dem persönlichen Nachweis (Fischereischein), der Erlaubnis für das Gewässer (Erlaubnisschein) und den Regeln zum Fang selbst (Schonzeit, Mindestmaß, Fangbegrenzung). Fast alles davon regelt das Land, nicht der Bund. Deshalb unterscheiden sich Voraussetzungen und Fristen, und die Gewässerordnung kann zusätzliche Vorgaben machen.
Die Unterseiten
- Fischereischein und Fischereiprüfung: Was der Schein belegt, wer ihn braucht und wo du die Regeln deines Landes findest.
- Erlaubnisschein und Gewässerkarte: Wer Karten ausgibt, was typischerweise darin steht und was du bei Kontrollen dabeihaben solltest.
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt: Die Begriffe, ihr Ursprung im Landesrecht und der Weg zu den amtlichen Quellen.
Landesrecht gilt
Alle Seiten dieser Kategorie sind Orientierung. Sie nennen keine Werte, die du ungeprüft übernehmen solltest, und verlinken stattdessen auf die amtlichen Quellen der Länder. Das Bundesland, in dem du angelst, und das Gewässer selbst bestimmen, was für dich gilt.
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln fragst du die Fischereibehörde deines Landes oder den Fischereiberechtigten des Gewässers.
Passend zur Saison
Welche Fische im Jahresverlauf gute Chancen bieten, zeigt der Fangkalender. Er ist eine redaktionelle Einschätzung und ersetzt keine Schonzeitentabelle.
Quellen
- DAFV: Bundesweite Regelungen zur Ausübung der Angelfischerei (Länderhoheit, 16 Landesgesetze, Anerkennung des Fischereischeins)
- Landesangelverband Schleswig-Holstein: Fischerei- und Erlaubnisschein (Fischereischein, Abgabe und Erlaubnisschein am Beispiel Schleswig-Holstein)
- LALLF Mecklenburg-Vorpommern: Mindestmaße und Schonzeiten (Mindestmaße und Schonzeiten am Beispiel Mecklenburg-Vorpommern)
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Recht deines Bundeslandes und die Gewässerordnung.
