Schonzeit und Mindestmaß erklärt

Schonzeit und Mindestmaß legen fest, wann und welche Fische du entnehmen darfst. Diese Seite erklärt die Begriffe samt Entnahmefenster und Fangbegrenzung, sagt, wo sie geregelt sind, und verlinkt die amtlichen Quellen der Länder. Konkrete Werte nennt sie bewusst nicht.

Schema: Drei Fische unterschiedlicher Länge über einem Maßband ohne Werte. Unter dem Mindestmaß und über dem Höchstmaß werden sie zurückgesetzt, im Entnahmefenster dazwischen ist die Entnahme erlaubt, in der Schonzeit wird auch ein passender Fisch zurückgesetzt.EntnahmefensterzurücksetzenEntnahme erlaubtzurücksetzenMindestmaßHöchstmaßMessweise: VerordnungSchonzeit: zurücksetzen,auch wenn das Maß passt
Abb. 1 · Beispiel ohne Werte: So wirken Mindestmaß, Entnahmefenster und Schonzeit zusammen. KI-unterstützt gezeichnet, schematisch.

Die Begriffe

Flussbarsch auf einem Messbrett, das Maul am Anschlag, von einer Hand gestützt
Flussbarsch auf einem Messbrett, das Maul am Anschlag, von einer Hand gestützt.
KI-generiert
  • Schonzeit: ein Zeitraum, in dem eine Art nicht gefangen werden darf. Er richtet sich meist nach der Fortpflanzung der Art. Gefangene Fische mit Schonzeit müssen schonend zurückgesetzt werden.
  • Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreichen muss, damit du ihn entnehmen darfst. Kleinere Fische setzt du zurück. Wie und wo gemessen wird, steht in der Verordnung.
  • Entnahmefenster: Mindest- und Höchstmaß zusammen. Nur Fische dazwischen darfst du entnehmen. Kleine und große Fische sind geschont. Der DAFV beschreibt es als Instrument, das jungen Fischen mindestens einmal das Ablaichen erlaubt und große Laichfische schützt.
  • Fangbegrenzung: eine Höchstzahl oder Höchstmenge je Tag, Woche oder Jahr, meist in der Gewässerordnung oder im Erlaubnisschein.

Die Laichzeit einer Art und ihre Schonzeit sind nicht dasselbe. Die Laichzeit ist ein biologischer Zeitraum, die Schonzeit eine rechtliche Vorgabe, die davon abweichen kann.

Wo das geregelt ist

Schonzeiten und Mindestmaße stehen im Landesrecht, also in den Landesfischereigesetzen und -verordnungen. Das Land Schleswig-Holstein verweist dafür auf seine Binnen- und Küstenfischereiverordnung, das LALLF Mecklenburg-Vorpommern führt eigene Tabellen. Bei den Verordnungen stehen mitunter Stichtage und Gewässergruppen, etwa Binnen- und Küstengewässer, mit unterschiedlichen Angaben.

Dazu kommt die Gewässerordnung: Das LALLF weist darauf hin, dass in Binnengewässern weitergehende Bestimmungen des Fischereiberechtigten bestehen können. Das kann ein größeres Mindestmaß, eine zusätzliche Schonzeit, eine Fangbegrenzung oder ein Entnahmefenster sein. Die strengere Vorgabe gilt für dich.

Praxistipp: Schaue vor jedem Gewässerwechsel in drei Dinge: Landesverordnung, Gewässerordnung und Erlaubnisschein. Gerade bei Entnahmefenstern sind es oft örtliche Regeln. Der DAFV beschreibt das Entnahmefenster als Instrument, das lokale Hegeverantwortliche wie Vereine an ihr Gewässer anpassen können.

Beispiel: So sieht ein Entnahmefenster aus

Blinker nennt als Beispiel ein Entnahmefenster beim Karpfen von 45 bis 60 cm: Fische darunter und darüber müssen zurückgesetzt werden. Das ist ein Beispiel zur Veranschaulichung, kein Wert für dein Gewässer. Laut Blinker gilt in Hessen seit April 2023 ein Entnahmefenster für neun Arten, in Hamburg seit Juni 2019. Ob und wie es bei dir gilt, entscheidet das Landesrecht oder die Gewässerordnung.

So findest du die Regeln

  • Ziel-Land bestimmen und die Verordnung oder Behördenseite aus der Liste unten öffnen.
  • Art und Gewässertyp (Binnen- oder Küstengewässer) prüfen, denn die Angaben unterscheiden sich.
  • In der Gewässerordnung und im Erlaubnisschein nach strengeren oder zusätzlichen Regeln suchen.
  • Bei Abweichungen oder Zweifeln den Fischereiberechtigten oder die Fischereibehörde fragen.

Amtliche Quellen der 16 Länder:

Eine saisonale Einordnung, wann welche Art gut beißt, findest du im Fangkalender. Er ersetzt die Rechtsvorschriften nicht, ist aber eine praktische Ergänzung. Zu den Scheinen siehe Erlaubnisschein und Gewässerkarte.

Häufige Fragen

Mehr Antworten rund ums Angeln: Alle häufigen Fragen im Überblick

Gilt ein Mindestmaß in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße und Schonzeiten werden pro Bundesland festgelegt und können sich je nach Art und Gewässer unterscheiden.

Darf die Gewässerordnung strenger sein als das Landesrecht?

Das LALLF weist darauf hin, dass in Binnengewässern weitergehende Bestimmungen des Fischereiberechtigten bestehen können. Beachte deshalb immer auch Schein und Gewässerordnung.

Was mache ich mit einem Fisch in der Schonzeit?

Fische mit Schonzeit musst du schonend zurücksetzen. Dazu gehören nasse Hände, wenig Handling und ein passender Hakenlöser. Ob für deine Art Besonderheiten gelten, steht in der Verordnung.

Quellen

Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Recht deines Bundeslandes und die Gewässerordnung.