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Angelurlaub in Österreich
Angelurlaub in Österreich heißt, sich auf neun Landesgesetze einzustellen, denn die Fischerei regelt jedes Bundesland selbst. Fast überall brauchst du zwei Papiere: eine Karte des Landes und die Lizenz für das Gewässer. Acht der neun Länder geben für Gäste eine befristete Gastkarte aus, meist beim selben Bewirtschafter, der dir auch die Lizenz verkauft.
- Steckbriefe
- 14
- Seen
- 10
- Flüsse
- 4
- Regionen im Gewässeratlas
- 9
Stand Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Papiere: die amtliche Fischerkarte oder eine Gastkarte des Landes und dazu die Lizenz des Bewirtschafters für das Revier. Die Gastkarte allein berechtigt nicht zum Fischen.
- Gastkarte: je nach Land eine Woche bis zwei Monate gültig, in Salzburg auch für einen einzelnen Tag. Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark und Wien geben sie ohne Prüfung aus.
- Ausweis: Zur Gastkarte gehört ein amtlicher Lichtbildausweis in die Tasche. Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol schreiben das ausdrücklich vor.
- Köderfisch: Lebende Köderfische sind in allen neun Ländern verboten.
- Brittelmaß und Schonzeit: legt jedes Land selbst fest, einige große Gewässer haben eigene Werte.
Stand: Oktober 2026. Die Länder ändern ihre Gesetze und Verordnungen unabhängig voneinander. Maßgeblich sind die verlinkten Fassungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und die Bedingungen auf deiner Lizenz, nicht diese Übersicht.
Österreichische Begriffe kurz erklärt
- Fischerkarte: die amtliche Berechtigung des Landes, vergleichbar mit dem deutschen Fischereischein. Sie heißt je nach Land Jahresfischerkarte, Jahresfischereikarte, Tiroler Fischerkarte oder in Vorarlberg Fischerausweis.
- Gastfischerkarte, Fischergastkarte, Fischereigastkarte: drei Namen für die befristete Karte für Gäste.
- Lizenz: die schriftliche Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer, in Deutschland Erlaubnisschein oder Gewässerkarte. Die Steiermark spricht vom Erlaubnisschein, Tirol von der Fanglizenz.
- Revier: Jedes Gewässer gehört zu einem Fischereirevier. Deine Lizenz gilt nur für das Revier, für das sie ausgestellt ist.
- Bewirtschafter: wer das Revier betreut und die Lizenzen ausgibt. Im Gesetz heißt das oft Fischereiausübungsberechtigter.
- Brittelmaß: das Mindestmaß. Und wenn in einer Schonzeit „Jänner“ steht, ist der Januar gemeint.
Als Gast aus Deutschland: Karte und Lizenz
Für den Urlaub reicht in den meisten Ländern die Gastkarte. Du bekommst sie beim Bewirtschafter oder seiner Ausgabestelle, in der Steiermark zum Beispiel direkt beim Lizenzkauf (Landesfischereiverband Steiermark). Was die Länder dafür verlangen, ist verschieden:
- Ohne Prüfungsnachweis: Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark und Wien verlangen die Prüfung erst für die Jahreskarte. In Oberösterreich darf mit der Gastfischerkarte fischen, wer keine Fischerlegitimation vorweisen kann (Oö. Landesfischereiverband).
- Mit Nachweis deiner Kenntnisse: In Tirol und Niederösterreich machst du dem Bewirtschafter glaubhaft, dass du fachlich geeignet bist. Der Tiroler Fischereiverband nennt dafür ausdrücklich den deutschen Fischereischein als Beispiel (Tiroler Fischereiverband). Im Burgenland bekommt die Gastkarte nur, wer eine Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder eine gleichwertige Berechtigung aus einem EU-Staat hat.
- Vorarlberg: Eine Gastkarte gibt es nicht. Eine Erlaubnis des Bewirtschafters für höchstens zwei Wochen bekommst du ohne Fischerausweis. Wer länger fischen will, braucht den Ausweis.
Nimm deinen deutschen Fischereischein trotzdem mit. Fürs Burgenland fragst du vor der Anreise beim Ausgeber nach, ob er ihn als gleichwertig anerkennt. In Oberösterreich kannst du mit Wohnsitz im Ausland statt der Gastkarte auch deine amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild nutzen und zahlst dazu die oberösterreichische Jahresfischerkartenabgabe. Das lohnt sich, wenn du öfter kommst, denn mehr als zwei Gastkarten im Kalenderjahr gibt es dort nicht. Mehr zu den deutschen Papieren steht unter Fischereischein und Fischereiprüfung.
Ein großer Bewirtschafter sind die Österreichischen Bundesforste mit rund 70 Seen, mehr als 2.000 km Fließgewässer und rund 550 Fischereirevieren (Bundesforste). Für einen Teil davon bieten sie Tages-, Mehrtages- und Jahreslizenzen an (Angebote der Bundesforste).
Angeln ohne Angelschein
Eine Prüfung brauchst du für den Urlaub oft nicht. Diese Wege führen ohne Prüfung ans Wasser, die Lizenz des Bewirtschafters kommt aber fast immer dazu:
- Gastkarte ohne Prüfung: In der Steiermark gibt es für sie gar keine Voraussetzungen, sie gilt vier Wochen in einem Bezirk (Landesfischereiverband Steiermark, FAQ). Ohne Prüfung geht es auch in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Wien.
- Kurze Erlaubnis in Vorarlberg: bis zu zwei Wochen ohne Fischerausweis.
- In Begleitung im Burgenland: Ohne eigene Fischereikarte darfst du fischen, wenn ein Erwachsener mit Karte dabei ist und dich beaufsichtigt. Er darf nur eine Person ab 14 Jahren oder bis zu drei Kinder betreuen.
- Angelteiche: In Oberösterreich brauchst du dort keine Fischerlegitimation, in Tirol keine Fischerkarte. Der Tiroler Betreiber muss Gäste ohne Angelkenntnisse anleiten. Salzburg hat für Angelteiche eine eigene Gastfischerkarte, die einen Kalendertag gilt.
Für Kinder setzt jedes Land eigene Altersgrenzen. Fast überall fischen sie nur mit einem Erwachsenen, der selbst fischen darf:
- Salzburg: bis zum 15. Geburtstag ohne Fischerkarte, in Begleitung eines volljährigen Berechtigten.
- Tirol: unter 14 Jahren ohne Karte und Lizenz, wenn der Bewirtschafter schriftlich zustimmt und ein Berechtigter mitkommt.
- Steiermark und Burgenland: unter 14 Jahren ohne Karte, in Begleitung und unter Aufsicht eines Berechtigten.
- Oberösterreich: unter 12 Jahren nur in Begleitung eines volljährigen Berechtigten.
- Kärnten: von 7 bis 9 Jahren ohne Karte, aber mit Erlaubnisschein und unter Aufsicht. Ab 10 Jahren gibt es die Gastkarte, bis 14 nur mit Zustimmung der Eltern und weiter unter Aufsicht.
- Wien: von 6 bis 13 Jahren, wenn der Bewirtschafter es erlaubt und ein volljähriger Berechtigter aufpasst.
- Niederösterreich: unter 14 Jahren mit eigener Lizenz und nur unter Aufsicht eines Erwachsenen, der seine Papiere dabeihat.
- Vorarlberg: eine Erlaubnis erst ab sieben Jahren.
Fischerkarte, Gastkarte und Lizenz online
Die Gastkarte bekommst du in der Regel dort, wo du die Lizenz kaufst. In Oberösterreich schickt der Landesfischereiverband die Karten an die Bewirtschafter (Oö. Landesfischereiverband), in Tirol geben die Ausgabestellen der Tageslizenzen sie aus. Digital geht bisher nur manches:
- Kärnten: Der Bewirtschafter darf die Fischergastkarte elektronisch ausgeben. Vorher zahlst du bei ihm die Fischergastkartenabgabe des Landes, 8 Euro für eine Woche oder 17 Euro für vier Wochen (Kärntner Fischerkartenabgabeverordnung 2024).
- Oberösterreich: Die Lizenz darf elektronisch ausgestellt werden (Oö. Fischereigesetz 2020, § 18).
- Vorarlberg: Die Erlaubnis darfst du auch digital abrufbar dabeihaben. Hat sie kein Lichtbild, gehört ein amtlicher Lichtbildausweis dazu.
- Tirol: Der Tiroler Fischereiverband listet die Tageslizenzreviere nach Bezirken mit ihren Ausgabestellen, bei einzelnen Revieren mit Link zum Online-Kauf (Tageslizenzgewässer in Tirol).
- Steiermark: Die digitale Fischerkarte in der App „Land Steiermark“ ist für Inhaber der Jahreskarte gedacht und setzt eine ID Austria voraus. Wer für ein Gewässer die Lizenz ausgibt, zeigt der digitale Fischereikataster des Landes.
Ob dein Bewirtschafter Karte und Lizenz online verkauft, fragst du am besten direkt bei ihm nach.
Wegweiser zu den neun Bundesländern
- Burgenland: Fischereigastkarte für zwei Monate, nur mit Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder gleichwertiger Berechtigung aus der EU (Burgenländisches Fischereigesetz 2022, § 27).
- Kärnten: Fischergastkarte für eine oder vier Wochen, gültig im ganzen Land (Kärntner Fischereigesetz, § 30). Als Wetterschutz sind am Wasser nur ein Schirm oder ein Wetterschutz bis 2,5 m Länge, 2,7 m Breite und 1,6 m Höhe erlaubt, kein Zelt (Kärntner Wetterschutzverordnung).
- Niederösterreich: Fischergastkarte für höchstens 30 Tage im Kalenderjahr, gültig im ganzen Land. Mit der Karte bekommst du eine Aufstellung der Schonzeiten und Brittelmaße (NÖ Fischereigesetz 2001, § 16).
- Oberösterreich: Gastfischerkarte für drei Wochen ab 12 Jahren, höchstens zwei im Kalenderjahr. Donau, Attersee, Mondsee und Traunsee haben eigene Fischereiordnungen (Oö. Fischereigesetz 2020, §§ 12 und 16).
- Salzburg: Gastfischerkarte für einen Tag, eine Woche oder zwei Wochen, ab 12 Jahren, beim Bewirtschafter oder einer Ausgabestelle (Salzburger Fischereigesetz 2002, § 16).
- Steiermark: Fischergastkarte für vier Wochen. Mit dem passenden Erlaubnisschein gilt sie auch an anderen Gewässern im selben Bezirk (Steiermärkisches Fischereigesetz 2000, § 9).
- Tirol: Gastfischerkarte für 14 Tage ab 14 Jahren, damit gibt es nur Tageslizenzen (Tiroler Fischereigesetz 2020, §§ 30 und 31). Am Fließgewässer fischst du mit einer Rute, am See mit höchstens drei (Tiroler Fischereiverordnung, § 11).
- Vorarlberg: Erlaubnis bis zwei Wochen ohne Fischerausweis (Fischereigesetz, § 12). Für den Bodensee gilt ein eigenes Gesetz, die Erlaubnis lautet dort auf Ufer, Boot oder beides (Bodenseefischereigesetz, § 10).
- Wien: Fischergastkarte für 30 Tage, nur für die eingetragenen Gewässer und erst ab 14 Jahren (Wiener Fischereigesetz, §§ 29 und 30).
Schonzeiten und Brittelmaße
Jedes Land legt Schonzeiten und Brittelmaße in einer eigenen Verordnung fest. Dazu kommen Sonderregeln: In Oberösterreich gelten die Werte der Fischereiordnungen für Donau, Attersee, Mondsee und Traunsee neben der Landesverordnung (Oö. Fischereiverordnung, § 17). In Tirol darf der Bewirtschafter strengere Schonzeiten und Maße vorschreiben. Schau deshalb immer in die Verordnung deines Landes und auf deine Lizenz. Wie weit die Werte auseinanderliegen, zeigt der Hecht:
- Vorarlberg: 40 cm, Schonzeit 1. bis 30. April (Fischereiverordnung, § 14)
- Steiermark: 40 cm, Schonzeit 1. Jänner bis 15. Mai (Verordnung über Schonzeiten und Mindestfanglängen)
- Niederösterreich und Burgenland: 50 cm, Schonzeit 1. Februar bis 30. April. Im Neusiedler See endet sie schon am 31. März (NÖ Fischereiverordnung 2002, Bgld. Fischereiwesenverordnung 2022)
- Kärnten: 55 cm, im Ossiacher See, Feldsee und Afritzer See 70 cm. Schonzeit 1. Jänner bis 30. April. Für den Weißensee und die Drau zwischen Lieser und Gail gelten diese Hechtwerte nicht (Kärntner Fischereischonzeitenverordnung)
- Oberösterreich: 60 cm, Schonzeit 1. Februar bis 30. April
In Tirol und Vorarlberg misst du von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein Fisch unter dem Brittelmaß oder aus der Schonzeit geht in Tirol sofort zurück ins Wasser, außer er ist schwer verletzt. Wie du ihn schonend zurücksetzt, steht unter Fisch zurücksetzen, die Begriffe erklärt Schonzeit und Mindestmaß erklärt.
Regeln, die dir überall begegnen
- Kein lebender Köderfisch: Acht Länder verbieten lebende Wirbeltiere als Köder, Vorarlberg lebende Fische und Fischlaich. Niederösterreich lässt lebende Köder nur zu, wenn es nicht geschützte wirbellose Tiere sind. In Salzburg kann die Landesregierung einzelnen Bewirtschaftern eine befristete Ausnahme erlauben.
- Rute nicht allein lassen: Oberösterreich, das Burgenland und Wien verbieten ausdrücklich, eine Angel unbeaufsichtigt auszulegen.
- Papiere dabei: Karte, Lizenz und bei der Gastkarte den Lichtbildausweis führst du beim Fischen mit und zeigst sie der Fischereiaufsicht auf Verlangen. Kärnten und Oberösterreich schreiben das im Gesetz ausdrücklich vor.
Die Landesteile
- Salzkammergut: das Seengebiet zwischen Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark, mit Attersee, Mondsee und Traunsee.
- Kärntner Seen: die großen Seen im Süden, vom Wörthersee über den Ossiacher See bis zum Weißensee.
- Neusiedler See: der flache Steppensee im Burgenland an der Grenze zu Ungarn.
- Donau: der große Strom durch Oberösterreich, Niederösterreich und Wien.
- Inn: der Alpenfluss durch Tirol, weiter unten Grenzfluss zwischen Oberösterreich und Bayern.
- Drau: von Osttirol quer durch Kärnten bis zur Grenze nach Slowenien.
- Traun: aus dem Salzkammergut durch Oberösterreich bis zur Donau bei Linz.
- Alpen im Westen: Bäche, Flüsse und Bergseen in Tirol, Salzburg und Vorarlberg, dazu der österreichische Teil des Bodensees.
- Steiermark: Mur, Enns und Salza, dazu Seen wie Leopoldsteiner See und Erlaufsee.
- Oberösterreich: Traun, Enns, Steyr, Inn und Salzach und die Bäche des Mühlviertels.
- Niederösterreich: Kamp-Stauseen, Ybbs, Erlauf, Thaya und March.
- Wien: Alte und Neue Donau, Donaukanal und die Lobau im Nationalpark.
Zu allen Landesteilen gibt es eigene Steckbriefe: wo sie liegen, welche Fische dort vorkommen, wer die Lizenz ausgibt und welche Regeln vor Ort dazukommen.
Sicherheit am Wasser
Gebirgsbach, Stausee und großer Alpensee stellen andere Anforderungen als ein Baggersee daheim. Lies vor der Reise Ufer und Wathose und Gewitter und Wetter. Wenn du vom Boot aus fischen willst, frag beim Lizenzkauf, ob die Lizenz das abdeckt. Mehr dazu unter Boot und Schwimmweste.
Weitere Länder
Gleich hinter der Grenze gelten andere Papiere und Regeln. Wie es in den Nachbarländern läuft, steht auf den Seiten zu Deutschland, der Schweiz und Italien.
Passend dazu
- Gewässeratlas Österreich: alle Flüsse, Bäche und Seen auf einer Karte
- Erlaubnisschein und Gewässerkarte: so funktioniert das Gegenstück zur österreichischen Lizenz
- Angeln am See, Angeln am Fluss und Angeln am Forellenteich
- Huchen, Äsche und Seesaibling im Fisch-Lexikon
Quellen
- Burgenländisches Fischereigesetz 2022 und Bgld. Fischereiwesenverordnung 2022
- Kärntner Fischereigesetz, Kärntner Fischereischonzeitenverordnung, Kärntner Fischerkartenabgabeverordnung 2024 und Kärntner Wetterschutzverordnung
- NÖ Fischereigesetz 2001 und NÖ Fischereiverordnung 2002
- Oö. Fischereigesetz 2020 und Oö. Fischereiverordnung
- Salzburger Fischereigesetz 2002
- Steiermärkisches Fischereigesetz 2000 und Verordnung über Schonzeiten und Mindestfanglängen
- Tiroler Fischereigesetz 2020 und Tiroler Fischereiverordnung
- Vorarlberger Fischereigesetz, Fischereiverordnung und Bodenseefischereigesetz
- Wiener Fischereigesetz
- Oö. Landesfischereiverband: Gastfischerkarte, Landesfischereiverband Salzburg: Gastfischerkarten, Landesfischereiverband Steiermark: Was brauche ich zum Fischen? und FAQ
- Tiroler Fischereiverband: Gastfischerkarte, Voraussetzungen für das Fischen und Tageslizenzgewässer
- Österreichische Bundesforste: Fischerei
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Fischereigesetze und Verordnungen der neun Bundesländer in ihrer geltenden Fassung im RIS sowie die Bedingungen der Lizenz.