Am Forellenteich angelst du gegen Entgelt auf Fische, die der Betreiber eingesetzt hat, meist Regenbogenforellen in Speisefischgröße. Ob du dafür einen Fischereischein brauchst, hängt vom Bundesland ab.
Was ein Forellenteich ist
Ein Forellenteich ist ein gewerblicher Angelteich: Der Betreiber setzt Fische aus der Teichwirtschaft ein, du zahlst für das Angeln und nimmst deinen Fang mit. Eingesetzt werden überwiegend Regenbogenforellen (Merkblatt des LALLF Mecklenburg-Vorpommern). Ein Gutachten für Schleswig-Holstein nennt daneben Bach- und Meerforellen, Saiblinge, Störe, Karpfen, Schleien, Aale, Welse, Hechte, Zander und Barsche (Institut für Binnenfischerei, 2014).
Die „Lachsforelle“ ist keine eigene Art. So heißen im Handel Regenbogenforellen mit rotem Fleisch (Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei 2023).
Brauchst du einen Fischereischein?
Das regelt jedes Bundesland selbst. Sieben Länder im Überblick, Stand Oktober 2026:
- Niedersachsen: In Binnengewässern ist kein Fischereischein vorgeschrieben. Töten darfst du einen Fisch aber nur mit der nötigen Sachkunde, sonst unter Aufsicht (Ausführungsbestimmungen zum Nds. FischG, LAVES-Hinweise für Angelteiche).
- Schleswig-Holstein: Am gewerblichen Angelteich geht es ohne Schein, wenn der Betrieb eine Aufsicht mit Fischereischein stellt. Die Fischereiabgabe zahlst du trotzdem (Merkblatt Angelteiche, November 2025).
- Nordrhein-Westfalen: Der Fischereischein ist auch am Privatgewässer Pflicht. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren in Begleitung eines Scheininhabers (Verwaltungsvorschrift vom 1. Juli 2026).
- Bayern: Wer mit der Handangel fischt, braucht den Fischereischein, auch am abgesperrten Teich. Minderjährige ab 7 Jahren dürfen in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers angeln (Bayerisches Fischereigesetz, Art. 46, Staatsministerium).
- Hessen: Fischereischein Pflicht, das Gesetz gilt ausdrücklich auch für abgesperrte Fischteiche. Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers angeln (Hessisches Fischereigesetz, § 29).
- Mecklenburg-Vorpommern: Fischereischein Pflicht, auch in Angelteichanlagen. Ohne Prüfung gibt es den Touristenfischereischein für bis zu 28 Tage; Kinder unter 14 Jahren brauchen keinen Schein (Merkblatt Angelteiche, LALLF).
- Brandenburg: Der Fischereischein ist die Regel, die Friedfischangel ist davon ausgenommen. Ob das Forellenangeln am Teich darunter fällt, geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor. Frag vorher beim Betreiber oder bei der Fischereibehörde nach (Brandenburgisches Fischereigesetz, § 17).
Hinweis: Der Betreiber darf über sein Hausrecht mehr verlangen als das Gesetz, zum Beispiel einen Fischereischein. Was am Teich gilt, steht in der Teichordnung. Mehr zum Schein: Fischereischein und Fischereiprüfung.
Nach dem Biss: betäuben, töten, dann abhaken
Am Forellenteich nimmst du den Fisch mit. Die Tierschutz-Schlachtverordnung schreibt vor, ihn unmittelbar vor dem Töten zu betäuben (§ 12 Abs. 10 TierSchlV). Die Reihenfolge:
- Mit dem Kescher landen.
- Sofort mit einem kräftigen Schlag auf den Kopf betäuben. Die Zeit zwischen Fang und Betäubung soll so kurz wie möglich sein (Anlage 1 TierSchlV).
- Direkt danach töten, zum Beispiel mit Herzstich oder Kiemenschnitt.
- Erst jetzt den Haken lösen. So verlangen es die Hinweise aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (LAVES, LAVE NRW).
Ein Wirbeltier darf nur töten, wer die Kenntnisse und Fähigkeiten dafür hat (§ 4 Tierschutzgesetz). Wie Schlag und Herzstich sitzen, zeigt die Seite Fisch betäuben und töten.
Was die Teichordnung oft regelt
- Höchstens zwei Ruten pro Person, Landen mit dem Unterfangkescher (Hinweise NRW).
- Kein Setzkescher: Gefangene Fische werden nicht lebend gehältert (Niedersachsen, NRW).
- Kein Wettfischen. In Nordrhein-Westfalen steht das Verbot im Landesfischereigesetz, in Schleswig-Holstein soll es in der Teichordnung stehen (Merkblatt).
- Kein Angeln, das von vornherein auf Zurücksetzen angelegt ist (Merkblatt Schleswig-Holstein).
Frisch eingesetzte Fische und die Wartezeit
Fische einzusetzen und gleich wieder herauszuangeln, ist rechtlich umstritten. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2000 gebilligt, dass eine Behörde einem Fangteich zwei Monate Schonzeit nach dem Einsetzen vorschreibt (Urteil vom 18.01.2000, 3 C 12.99; zitiert im Gutachten des Instituts für Binnenfischerei). Die Länder nennen kürzere Fristen:
- Schleswig-Holstein: mindestens zwei Wochen zwischen Besatz und Fang (Merkblatt, November 2025).
- Mecklenburg-Vorpommern: mindestens vier Wochen (Merkblatt, Stand März 2022).
- Niedersachsen: empfohlen sind zwei Wochen bei Fischen aus der Nähe und vier Wochen bei weiterem Transport (LAVES, 2013).
Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sieht Angelteiche grundsätzlich kritisch, weil die Fische schon einmal in Menschenhand waren (LGL Bayern). Frag den Betreiber, wann zuletzt besetzt wurde.
Passend dazu
- Regenbogenforelle und Bachsaibling im Fisch-Lexikon
- Posenmontage und Laufmontage mit Grundblei
- Posen-Bebleiung ausrechnen
- Fisch landen und abhaken, Aufbewahren und Hygiene
Quellen
- Tierschutz-Schlachtverordnung, § 12 und Anlage 1; Tierschutzgesetz, § 4
- LAVES Niedersachsen: Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen (Dezember 2013)
- Land Schleswig-Holstein: Merkblatt Angelteiche (November 2025)
- LALLF Mecklenburg-Vorpommern: Merkblatt Angelteiche (März 2022)
- Nordrhein-Westfalen: Verwaltungsvorschrift zum Landesfischereigesetz (1. Juli 2026)
- Bayerisches Fischereigesetz, Hessisches Fischereigesetz, Brandenburgisches Fischereigesetz
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Recht deines Bundeslandes und die Teichordnung des Betriebs.
