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Angelurlaub in Polen

Angelurlaub in Polen braucht im Binnenland vor allem die Erlaubnis des Gewässerbewirtschafters. Von der staatlichen Angelkarte sind Gäste aus dem Ausland befreit, solange sie diese Erlaubnis haben. An Ostsee und Haffs genügt eine staatliche Gebühr, Dorsch und Aal sind dort gesperrt.

Steckbriefe
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Regionen im Gewässeratlas
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Stand Oktober 2026

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OstseePolnische OstseeküsteStettiner Haff und untere OderMasurenSan und DunajecPommersche SeenplatteWeichselOderDanziger Bucht und Halbinsel HelFrisches Haff (Zalew Wiślany)
Abb. 1 · Polen mit der Ostseeküste, Masuren, Weichsel und Oder, die Steckbriefe als rote Punkte. Ein Klick auf einen Punkt öffnet den Steckbrief. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Das Wichtigste in Kürze

  • Binnenland: Du brauchst die Erlaubnis (zezwolenie) des Bewirtschafters. Ausländische Gäste sind damit von der staatlichen Angelkarte (karta wędkarska) befreit.
  • Ostsee und Haffs: Statt einer Erlaubnis zahlst du eine staatliche Gebühr, ab 15 Złoty für eine Woche.
  • Dorsch und Aal: im Meer ganzjährig geschont. Lachs darfst du nur mit abgeschnittener Fettflosse behalten, einen am Tag.
  • Kinder unter 14: ohne Angelkarte, aber nur mit einem Erwachsenen am Wasser.
  • Online: Die Erlaubnis des Anglerverbands PZW kaufst du im Netz, sie kommt per E-Mail.
  • Boot: Bootsschein ab mehr als 10 kW, Alkoholgrenze 0,2 Promille.

Stand: Oktober 2026. Maße und Schonzeiten ändern sich, die EU-Regeln für Dorsch und Lachs gelten nur für 2026. Maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften und die Erlaubnis des Bewirtschafters, nicht diese Übersicht.

Angeln ohne Angelschein

Wer in Polen im Süßwasser angelt, braucht die Angelkarte und in Gewässern eines Fischereiberechtigten zusätzlich die Erlaubnis des Fischereiberechtigten (Binnenfischereigesetz, Artikel 7). Von der Karte befreit sind:

  • Ausländer, die sich vorübergehend in Polen aufhalten und die Erlaubnis besitzen (Landkreis Świebodzin auf gov.pl). Ohne Erlaubnis gilt die Befreiung nicht.
  • Kinder unter 14 Jahren, die nur unter Aufsicht eines Volljährigen mit Angelkarte angeln.
  • Angler an Zucht- und Teichanlagen, wenn der Betreiber die Erlaubnis gegeben hat.

Im Meer gibt es keine Angelkarte. Dort reicht der Beleg über die bezahlte Gebühr. Die Angelkarte selbst stellt der Landrat (starosta) am Wohnort aus, wenn du die Prüfung vor einer Kommission eines Anglerverbands bestanden hast. Sie wird ab 14 Jahren ausgestellt und kostet amtlich 10 Złoty (Verordnung vom 12. Juli 2023, § 5). Sie gilt lebenslang (PZW). Mehr zum Prinzip: Fischereischein und Fischereiprüfung.

Wer die Erlaubnis im Binnenland ausgibt

  • Polnischer Anglerverband (Polski Związek Wędkarski, PZW): Fischereiberechtigter ist jeweils der Vorstand eines Bezirks (okręg). Er legt in seiner Erlaubnis Methoden, Schonregeln und Fanggrenzen fest. Nach der Angelordnung des Verbands (Regulamin Amatorskiego Połowu Ryb, kurz RAPR) dürfen auch Nichtmitglieder und Ausländer mit dieser Erlaubnis an Verbandsgewässern angeln. Sie ist damit die Gastkarte des PZW.
  • Staatliche Wasserwirtschaft Wody Polskie: Die Regionaldirektionen vergeben für ihre eigenen Fischereibezirke Erlaubnisse auf den Namen des Anglers, in Danzig (Wody Polskie Gdańsk) über das Online-System WIR.
  • Private Berechtigte: Jeder Fischereibezirk hat genau einen Berechtigten. Das kann auch eine Privatperson oder ein Betrieb sein.

Die Erlaubnis gibt es auf Papier oder elektronisch. Sie nennt die Bedingungen des Bewirtschafters, vor allem Maße, Fangmengen, Zeit, Ort und Technik, und kann ein Fangbuch verlangen. Der Bewirtschafter darf die staatlichen Regeln verschärfen. Lies sie also vor dem ersten Wurf. Zum Begriff: Erlaubnisschein und Gewässerkarte.

Erlaubnis und Gebühr online kaufen

  • PZW: Auf der Erlaubnisseite des Verbands wählst du den Bezirk, füllst das Formular aus und zahlst mit BLIK, Online-Überweisung, Karte oder Google Pay. Die Erlaubnis kommt binnen fünf Minuten per E-Mail. Preise und Regeln stehen beim jeweiligen Gewässer.
  • Wody Polskie: Die Erlaubnis kaufst du elektronisch im System WIR (Wirtualny Informator Rzeczny), im Browser oder per App.
  • Meer: Du überweist die Gebühr auf das Konto der Seefischereibehörde. Als Verwendungszweck gibst du Zeitraum und deinen Namen an (GIRM).

Kinder und Jugendliche

Kinder unter 14 Jahren angeln ohne Angelkarte, aber nur unter Aufsicht eines Volljährigen mit Angelkarte. Die Bewirtschafter regeln die Einzelheiten selbst:

  • An PZW-Gewässern: Kinder ohne Mitgliedschaft angeln nur bei einem Erwachsenen mit Angelkarte und Erlaubnis, an dessen Platz und innerhalb seines Tageslimits. Köderfisch, lebend wie tot, ist für sie nicht erlaubt. Unter sieben Jahren gibt es nur eine Rute. Jugendliche bis 16 angeln nachts nur mit Aufsicht (RAPR).
  • Bei Wody Polskie Danzig: Das Kind hat einen Ausweis dabei, der Erwachsene bleibt die ganze Zeit am Wasser. Beide zusammen fischen mit höchstens zwei Ruten und den Fanggrenzen einer einzigen Erlaubnis.

Das Gesetz verlangt als Aufsicht einen Erwachsenen mit Angelkarte. Hast du als Gast keine, frag vor dem Kauf beim Ausgeber der Erlaubnis nach, ob dein Kind bei dir mitangeln darf.

Regeln am Binnengewässer

  • Ruten und Haken: höchstens zwei Ruten gleichzeitig, auf Salmoniden und Äschen eine. An der Schnur ein Haken mit Köder, bis zu zwei Haken mit künstlichen Insektenimitaten oder ein Kunstköder mit höchstens drei Haken.
  • Abstände: 50 m zu Stauanlagen, zu ausgelegtem Fanggerät und zu markierten Laichplätzen des Bewirtschafters.
  • Verboten: Kunstlicht zum Orten und Anlocken sowie fortlaufendes Heben und Senken des Köders, außer beim Eisangeln.
  • Köderfisch: Fang mit der Senke bis 1 × 1 m und mindestens 5 mm Maschenweite, nur am Angelplatz. Köderfische dürfen nur in das Gewässer, aus dem sie stammen.
  • Boot: Ob und wann du vom Boot angeln darfst, steht in der Erlaubnis. Wody Polskie Danzig erlaubt es nur tagsüber vom 1. Mai bis 31. Dezember und verbietet das Schleppangeln.

Nachtangeln

Im Binnenland legt die Erlaubnis die Zeit des Fangs fest. Ob du nachts angeln darfst, liest du also dort. Wody Polskie Danzig zum Beispiel verbietet an Forellengewässern das Angeln von der Dämmerung bis zum Morgen. An der Küste ruht in sieben Häfen vom 15. September bis Ende Februar jedes Angeln zwischen 17 und 7 Uhr (siehe unten).

Mindestmaße und Schonzeiten im Binnenland

Gemessen wird vom geschlossenen Maul bis zum Ende des längsten Strahls der Schwanzflosse. Der Bewirtschafter darf strenger sein (Verordnung vom 12. Juli 2023).

  • Hecht: 45 cm, geschont vom 1. Januar bis 30. April
  • Zander: 45 cm, 1. März bis 31. Mai
  • Wels: 70 cm, 1. Januar bis 31. Mai
  • Aal: 50 cm, 1. Dezember bis 31. März, höchstens zwei Stück pro Tag
  • Bachforelle: 30 cm, 1. September bis 31. Dezember, im Süden abweichend (siehe Landesteile)
  • Äsche: 30 cm, 1. März bis 31. Mai
  • Schleie: 25 cm, keine Schonzeit
  • Barsch und Karpfen: kein staatliches Maß und keine Schonzeit. Wody Polskie Danzig verlangt beim Barsch 20 cm.

Fällt der erste oder letzte Tag einer Schonzeit auf einen gesetzlichen Feiertag, wird sie um diesen Tag kürzer. Zu kleine und geschonte Fische setzt du sofort zurück, nicht heimische Arten wie den Zwergwels tötest du. Die Begriffe erklärt Schonzeit und Mindestmaß.

Ostsee und Haffs: Gebühr statt Erlaubnis

  • Wo Meeresrecht gilt: neben der offenen Ostsee auch in den polnischen Teilen von Stettiner und Frischem Haff, auf der Oder zwischen Haff und Hafen Stettin, im inneren Teil der Danziger Bucht und in den Häfen (Gesetz über die Meeresgebiete, Artikel 4).
  • Gebühr: 15 Złoty für eine Woche, 25 für einen Monat, 65 für zwölf Monate ab dem Tag der Zahlung. Mit der polnischen Karte für kinderreiche Familien (Karta Dużej Rodziny) kosten zwölf Monate 50 Złoty. Du zahlst an das Hauptinspektorat für Seefischerei (Główny Inspektorat Rybołówstwa Morskiego, GIRM) in Słupsk. Eine Erlaubnis auf Papier gibt es nicht. Am Wasser zeigst du Ausweis und Zahlungsbeleg (Seefischereigesetz, Artikel 90 und 92).
  • Gerät und Abstand: zwei Ruten, beim Spinn- und Fliegenfischen eine. Am Ufer 20 m zum Nachbarn, beim Spinnfischen 50 m, zu Badestellen 100 m. Kunstlicht ist verboten (Verordnung vom 27. Dezember 2023).
  • Mindestmaße: Lachs 60 cm, Meerforelle, Hecht und Zander 50 cm, Hornhecht 60 cm, Brassen 40 cm, Scholle 25 cm, Flunder 23 cm, Barsch 20 cm, Hering 16 cm.
  • Tagesgrenzen: ein Lachs mit Fettflossenschnitt oder zwei Meerforellen, Hecht und Zander zusammen zwei, zwei Welse, je fünf Schleien und Brassen, zehn Hornhechte, 15 Barsche, 6 kg Hering, von allen übrigen Arten zusammen 7 kg.
  • Schonzeiten: Lachs und Meerforelle vom 15. September bis 15. November im Streifen von vier Seemeilen vor der Küste. In sieben Häfen, auf dem Dąbie-See und in den inneren Meeresgewässern westlich von 15°23′ Ost gilt ihre Schonzeit bis 31. Dezember. Zander und Hecht haben je nach Küstenabschnitt eigene Schonzeiten im Frühjahr, der Zander östlich von 19°21′ Ost zum Beispiel vom 20. April bis 10. Juni.
  • Häfen im Herbst und Winter: In Darłowo, Dźwirzyno, Kołobrzeg, Łeba, Mrzeżyno, Rowy und Ustka ist vom 15. September bis Ende Februar das Spinnfischen verboten, von 17 bis 7 Uhr jedes Angeln.
  • Vom Boot: nur außerhalb von Fahrwassern und Ankerplätzen und mit 100 m Abstand zu Netzen und Wracks. Auf offener Ostsee, Putziger und Danziger Bucht meldest du die Fahrt mindestens zwei Stunden vorher per E-Mail an die GIRM. Fänge von Arten, für die die EU Fangmöglichkeiten festsetzt, trägst du in die App RecFishing ein.
  • Fang aufbewahren: lebend im Setzkescher im Wasser oder sofort töten. Jeder hält seine Fische getrennt.

Dorsch und Lachs 2026

Dorsch und Aal sind im polnischen Meer das ganze Jahr geschont. Dazu kommt die EU: Die Verordnung (EU) 2025/2454 verbietet 2026 das Freizeitangeln auf Dorsch in der Ostsee, jeder Dorsch geht sofort zurück (Artikel 10). Auch das Angeln auf Lachs ist dort grundsätzlich verboten (Artikel 11). Erlaubt bleibt es nur so: Du behältst pro Tag einen Lachs mit abgeschnittener Fettflosse und hörst danach für den Tag mit dem Lachsangeln auf. Behaltene Fische landest du ganz an. Lachse ohne Flossenschnitt setzt du zurück. Die EU-Regeln gelten bis 31. Dezember 2026.

Nationalparks und Schonbezirke

In Nationalparks und Naturreservaten ist Angeln verboten, außer an Stellen, die der Schutzplan oder die Schutzaufgaben des Gebiets ausweisen (Naturschutzgesetz, Artikel 15). Wo das ist, erfährst du bei der Parkverwaltung. In Schonbezirken (obręb ochronny) ist Fischfang immer verboten. Du erkennst sie an blauen Tafeln oder Bojen mit gelber Schrift.

Fang mitnehmen

Verkaufen darfst du deinen Fang nicht, weder aus dem Binnenland (Artikel 10) noch aus dem Meer (Artikel 96). Im Meer gibst du gefangene Fische nicht vor dem Ende deines Angeltags weiter, und vom Boot gefangene Meeresfische bleiben bis an Land ganz. Beim deutschen Zoll bleiben Waren aus einem EU-Land abgabenfrei, wenn sie für den eigenen Verbrauch bestimmt sind (zoll.de).

Im Boot

Mehr dazu: Boot und Schwimmweste.

Die Landesteile

  • Ostseeküste mit Haffs und Danziger Bucht: Hier gilt überall Meeresrecht mit Gebühr statt Erlaubnis. Für Bootsfahrten auf offener See und in den Buchten kommt die Meldung an die GIRM dazu.
  • Pommersche Seenplatte: Jeder Fischereibezirk hat einen einzigen Berechtigten. Wody Polskie Danzig lässt in seinen Bezirken beim Hecht nur Fische von 50 bis 75 cm zu.
  • Oder und Weichsel: In der Weichsel unterhalb der Staustufe Włocławek sind Lachs und Meerforelle vom 1. Dezember bis Ende Februar geschont, von März bis August zusätzlich freitags bis sonntags. Die Oder zwischen Stettiner Haff und Hafen Stettin zählt zum Meer.
  • Bergflüsse im Süden wie San und Dunajec: Im oberen Weichselgebiet bis zur San-Mündung, am San und an der oberen Oder bis zur Bystrzyca reichen der Bachforelle 25 cm, ihre Schonzeit läuft bis 31. Januar. Der Huchen misst mindestens 70 cm und ist vom 1. März bis 31. Mai geschont.

Regionen und Gewässer

Für einzelne Küsten, Seen und Flüsse gibt es eigene Steckbriefe: wo sie liegen, welche Fische dort belegt sind, wer die Erlaubnis ausgibt und welche Regeln vor Ort dazukommen.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die polnischen Vorschriften, die Verordnungen der EU und die Erlaubnis des Bewirtschafters in ihrer aktuellen Fassung.