Wer einen Fisch zurücksetzen will, braucht dafür in Deutschland meist einen Anlass: Zurücksetzen ist erlaubt oder sogar Pflicht, wenn der Fisch geschützt, untermaßig oder nicht entnahmefähig ist. Reines Zurücksetzen aus Prinzip bewegt sich dagegen rechtlich in einer Grauzone. Die Seite ordnet das neutral ein und zeigt, wie der Fisch dabei möglichst geschont wird.
Rechtliche Einordnung

Das Tierschutzgesetz verbietet, einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1) und stellt das Töten ohne vernünftigen Grund unter Strafe (§ 17). Blinker nennt es einen vernünftigen Grund, wenn du den gefangenen Fisch als Nahrung verwertest. Wie weit das Angeln allein zum Fangerlebnis darunter fällt, wird unterschiedlich beurteilt und von Behörden und Gerichten im Einzelfall entschieden. Eine feste Grenze, ab wann Leiden als erheblich oder länger anhaltend gilt, nennt das Gesetz nicht.
Zwei Länder regeln das ausdrücklich. In Schleswig-Holstein ist der Fischfang, bei dem das Zurücksetzen von vornherein geplant ist, laut Merkblatt des Landes verboten und eine Ordnungswidrigkeit (§ 39 Landesfischereigesetz). Die saarländische Landesfischereiordnung verbietet in § 10 das Fischen mit der Handangel, das von vornherein auf das Zurücksetzen ausgerichtet ist. Mecklenburg-Vorpommern nennt Catch & Release nicht immer verboten, aber tierschutzrechtlich umstritten.
Zurücksetzen müssen: Mindestmaß, Schonzeit und Entnahmefenster
Ob und wie lange zurückgesetzt werden muss, kann sich je nach Bundesland und Gewässer ändern. Prüfe die aktuelle Verordnung und die Hinweise auf deinem Erlaubnisschein, bevor du angelst.
Die Landesfischereigesetze und -verordnungen legen Schonzeiten, Mindestmaße und teils Höchstmaße fest. Fische, die zu klein sind oder in der Schonzeit gefangen werden, musst du zurücksetzen. Ganzjährig geschützte Arten gehören ebenfalls ins Wasser zurück. Manche Gewässer arbeiten zusätzlich mit einem Entnahmefenster: Nur Fische in einem bestimmten Größenbereich dürfen entnommen werden, größere und kleinere gehen zurück. Details nennt die Gewässerordnung; als Orientierung für Schonzeiten dient der Fangkalender.
Zurücksetzen müssen oder aus Prinzip zurücksetzen
- Zurücksetzen müssen: Der Fisch ist geschützt, untermaßig, in der Schonzeit oder außerhalb des Entnahmefensters. Das Gesetz verlangt das Zurücksetzen.
- Aus Prinzip zurücksetzen: Der Fisch wäre entnahmefähig, du setzt ihn trotzdem zurück. Das kann eine fischereiliche Begründung haben, etwa Hegemaßnahmen; ohne erkennbaren Grund gilt es nach Aussagen mehrerer Fachmedien als rechtlich problematisch.
Hinweis: Lebendhälterung nur für Foto oder Messen ist tierschutzrechtlich heikel. Außerdem gehören Messen, Wiegen und ausgedehnte Fotosessions nach Blinker zu den Belastungen, die der Fisch tragen muss.
Schonend zurücksetzen
- Drill kurz halten und den Fisch nicht bis zur Erschöpfung drillen.
- Haken ohne Widerhaken oder mit angedrückten Widerhaken benutzen; sie verletzen nach Darstellung von Fachmedien weniger, auf die Sterblichkeit wirkt sich die Hakenart aber nur begrenzt aus.
- Hände nassmachen, Matte nassmachen, den Fisch nicht auf trockenen Boden legen.
- Untermaßige Fische möglichst im Wasser abhaken und nicht herausheben.
- Den Fisch nicht lange hochhalten; Fotos kurz und niedrig über dem Wasser.
- Den Fisch waagerecht im Wasser halten, bis er aus eigener Kraft davonschwimmt.
- Bei sehr tief sitzendem Haken das Vorfach abschneiden.
Die Handgriffe zum Landen stehen unter Fisch landen und abhaken.
Was Studien zu Überlebensraten sagen
Wichtig bei den folgenden Zahlen: Sie stammen aus Versuchen und Auswertungen, nicht aus deinem Gewässer. Sie zeigen Größenordnungen und Unterschiede zwischen Arten und Ködern, aber keine Garantie für den einzelnen Fisch.
Der Fischereiforscher Robert Arlinghaus wertete Studien zur Sterblichkeit zurückgesetzter Fische aus. Laut Petri-Heil starben bei Natur-Ködern wie Wurm oder Köderfisch 25,9 Prozent der zurückgesetzten Fische, bei Kunstködern 11,4 Prozent. Für Hecht nennt der Bericht 7,1 Prozent, für Zander 27,5 Prozent und für Karpfen 3,3 Prozent. Bei kälteempfindlichen Arten steigt die Sterblichkeit mit der Wassertemperatur deutlich. Die Werte hängen stark von Art, Köder, Hakensitz, Temperatur und Behandlung ab und lassen sich nicht auf jeden Einzelfall übertragen.
Wann Zurücksetzen sinnvoll sein kann
Zurücksetzen kann fischereilich begründet sein, zum Beispiel wenn ein Gewässer Entnahmefenster nutzt, um Laichfische zu schonen, oder wenn der Bestand einer Art gering ist. Solche Regeln entscheiden Fischereirechtsinhaber und Behörden. Ob eine Entnahme oder ein Zurücksetzen im Einzelfall vertretbar ist, hängt vom Gewässer, vom Bestand und von den Erlaubnisbedingungen ab; dazu geben Verein und Bewirtschafter Auskunft.
Häufige Fragen
Mehr Antworten rund ums Angeln: Alle häufigen Fragen im Überblick
Ist Catch and Release in Deutschland verboten?
Bundesweit pauschal verboten ist es nicht. Zurücksetzen ist erlaubt oder vorgeschrieben, wenn der Fisch geschützt oder nicht entnahmefähig ist. Wer aber von vornherein nur fängt, um zurückzusetzen, verstößt in Schleswig-Holstein und im Saarland gegen Landesrecht; anderswo ist das umstritten.
Muss ich einen untermaßigen Fisch zurücksetzen?
Ja, Mindestmaße und Schonzeiten stammen aus dem Landesrecht und verpflichten zum Zurücksetzen.
Sind widerhakenlose Haken Pflicht?
Bundesweit nicht. Manche Gewässerordnungen schreiben sie vor. Das ist Landesrecht oder Sache des Gewässerbewirtschafters.
Quellen
- Tierschutzgesetz § 1 (vernünftiger Grund)
- Tierschutzgesetz § 17 (Strafvorschrift)
- Blinker: Catch and Release, die Zukunft des Zurücksetzens (Verwertung als vernünftiger Grund, Landesrecht, Belastung durch Messen und Fotos)
- Petri-Heil: Vom Haken zurück ins Wasser (Sterblichkeitszahlen nach Arlinghaus, Köderart, Temperatur, Widerhaken, Drilldauer)
- Blinker: Fische landen, Kescher, Lip-Grip und Co. (nasse Hände, Matte, Abhaken im Wasser, kurze Luftzeit, Halten bis zum Davonschwimmen)
- Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein: Merkblatt zum Urlauberfischereischein (Stand 2026, PDF) (Verbot des geplanten Zurücksetzens, § 39 LFischG)
- Fischereiverband Saar: Saarländisches Fischereirecht, Fischereigesetz und Landesfischereiordnung (PDF) (Landesfischereiordnung § 10 Abs. 1 Nr. 6)
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Angeln in MV, aber richtig. Hinweise zur Einhaltung des Tierschutzes (Faltblatt, 2017, PDF) (Catch & Release „tierschutzrechtlich umstritten“)
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Recht deines Bundeslandes und die Gewässerordnung.
