Reviere · Länder
Angelurlaub in Italien
Angelurlaub in Italien heißt, zwischen Süßwasser und Meer zu unterscheiden. Seen und Flüsse regeln die Regionen und die autonomen Provinzen Bozen und Trient, jede mit eigener Lizenz und eigenen Schonzeiten. Am Meer gelten die Regeln des Staates und der EU, und vor dem ersten Wurf meldest du dich kostenlos beim Landwirtschaftsministerium an.
- Steckbriefe
- 7
- Küste
- 2
- Seen
- 4
- Flüsse
- 1
- Regionen im Gewässeratlas
- 20
Stand Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Ebenen: Für Binnengewässer ist die Region zuständig, in Südtirol und im Trentino die Provinz. Für das Meer gelten das staatliche Fischereirecht und die Verordnungen der EU.
- Am Meer: Du registrierst dich online beim Landwirtschaftsministerium (MASAF) und bekommst sofort den tesserino. Er kostet nichts und gilt ein Jahr. Wer vom Boot oder unter Wasser fischt und älter als 16 ist, meldet sich seit Mai 2026 zusätzlich in der EU-App RecFishing an.
- Fanggrenze im Meer: höchstens 5 kg am Tag, außer ein einzelner Fisch wiegt mehr. Dazu höchstens ein Zackenbarsch am Tag. Verkaufen darfst du nichts.
- Im Binnenland: In vielen Regionen ist die Lizenz einfach der Beleg über die eingezahlte Gebühr, den du mit einem Ausweis bei dir trägst. Mehrere Regionen nehmen die Gebühr online an. Im Trentino und in Friaul-Julisch Venetien kommst du als Gast auch ohne Lizenz ans Wasser.
- Schonzeit und Mindestmaß: legt jede Region selbst fest, oft mit eigenen Regeln für einzelne Bezirke und Seen.
Stand: Oktober 2026. Südtirol hat im September 2026 eine neue Durchführungsverordnung zur Fischerei erlassen. Die neuen Schonzeiten und Schonmaße gelten dort ab 1. Dezember 2026, die neue Lizenz ab 1. Januar 2027. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetze und Verordnungen in ihrer geltenden Fassung, die Regeln der Region und die Bedingungen auf deiner Karte, nicht diese Übersicht.
Italienische Begriffe kurz erklärt
- Licenza di pesca: die Lizenz der Region oder Provinz. Für Angler heißt sie meist Typ B. Für Ausländer ohne Wohnsitz in Italien gibt es in mehreren Regionen und Provinzen eine eigene Lizenz vom Typ D.
- Tesserino: ein Ausweis oder Heft mit zwei Bedeutungen. Am Meer ist es die Bestätigung deiner Registrierung beim Ministerium. In der Emilia-Romagna ist es das Heft, in das du beim Fischen auf Forellen und andere Salmoniden deine Fänge einträgst.
- Permesso di pesca, permesso d’ospite: die Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer, in Deutschland die Gewässerkarte. Das Gästepermit (permesso d’ospite) gibt es im Trentino für Angler, die nicht Mitglied im Verein sind. In Südtirol heißt das Gegenstück Fischwasserkarte.
- Acque in concessione: Gewässer, die zur Bewirtschaftung vergeben sind. Im Trentino sind die Gewässer an örtliche Anglervereine vergeben, die mit Genehmigung des Amtes eigene Regeln erlassen dürfen.
- Misura minima: das Mindestmaß. Gemessen wird von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
- Periodo di divieto: die Schonzeit. In der Lombardei beginnt sie eine Stunde nach Sonnenuntergang des ersten Tages und endet eine Stunde vor Sonnenaufgang des letzten Tages.
- No kill: Fischen, bei dem jeder Fisch zurück ins Wasser geht. In Friaul-Julisch Venetien gibt es Tageskarten, die nur dafür gelten.
Angeln ohne Angelschein
Am offenen Meer brauchst du weder eine Prüfung noch eine Lizenz der Region. Dort reicht die kostenlose Registrierung beim Ministerium, die du als tesserino bei dir trägst (Guardia Costiera, Comunicazione di pesca sportiva). Wo die Lizenzpflicht der Region beginnt, zeigt Venetien. Die Grenze ist dort die Linie zwischen den äußersten Punkten einer Hafen- oder Flussmündung, etwa zwei Leuchttürmen. Innerhalb davon, also in Lagunen, Häfen und Mündungen, brauchst du die Lizenz der Region, außerhalb nur die Registrierung. Auf einer Mole gilt deshalb zur Hafenseite die Lizenz, zur Meerseite die Registrierung (Regione del Veneto, FAQ pesca sportiva).
Auch im Binnenland gibt es Wege ohne Lizenz: das Gästepermit im Trentino, die Tagesgebühr in Friaul-Julisch Venetien und den Trentiner Teil des Gardasees, wo du gar keine Lizenz brauchst. In der Toskana brauchst du keine Lizenz, wenn du gegen Bezahlung an einer Angelanlage oder in einem vergebenen Gewässer (acque in concessione) fischst. In der Lombardei und der Toskana besteht die Lizenz ohnehin nur aus dem Einzahlungsbeleg, eine Prüfung gehört nicht dazu. Wie Forellenteiche funktionieren, steht unter Angeln am Forellenteich.
Binnenland: Lizenz und Gewässerkarte für Gäste
Für Seen und Flüsse brauchst du in der Regel ein Papier der Region oder Provinz. In Südtirol und im Trentino kommt die Karte dessen dazu, der das Gewässer bewirtschaftet. Als Gast aus Deutschland hast du drei Wege:
- Gebühr einzahlen: In der Lombardei, Venetien, der Emilia-Romagna, der Toskana und im Piemont ist die Lizenz der Beleg über die eingezahlte Gebühr der Region. Für einen Urlaub gibt es kurze Lizenzen, etwa für 15 Tage in der Toskana, für 30 Tage in der Emilia-Romagna und für drei Monate in Venetien und im Piemont.
- Gästekarte ohne Lizenz: im Trentino mit dem Gästepermit eines Vereins, in Friaul-Julisch Venetien mit der Tagesgebühr.
- Eigene Lizenz in Südtirol: Als Ausländer ohne Wohnsitz in Italien beantragst du beim Amt für Wildtiermanagement in Bozen die Lizenz vom Typ D. Dazu kommt die Fischwasserkarte des Bewirtschafters als Tages- oder Jahreskarte.
Venetien, die Toskana und die Emilia-Romagna lassen Lizenzen anderer Regionen gelten. Befreiungen, die eine andere Region gewährt, gelten in der Toskana aber nicht. Heb den Einzahlungsbeleg gut auf, er ist deine Lizenz. Wie das deutsche Gegenstück funktioniert, steht unter Erlaubnisschein und Gewässerkarte.
Lizenz online zahlen (licenza di pesca online)
Wo die Lizenz ein Einzahlungsbeleg ist, kannst du die Gebühr oft schon vor der Reise im Zahlungsportal der Region begleichen. Die Quittung trägst du dann zusammen mit deinem Ausweis bei dir. Drei Beispiele:
- Lombardei: Die Jahresgebühr für Lizenz B zahlst du im Zahlungsportal der Region. Ausländer zahlen auf demselben Weg wie Einheimische (Regione Lombardia, Tassa per le licenze di caccia e di pesca).
- Venetien: Die Gebühr zahlst du online über das System MyPay der Region. Lizenz D für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland kostet 13 Euro und gilt drei Monate (Regione del Veneto, Licenza, Cosa sapere).
- Piemont: Gezahlt wird über pagoPA im Dienst „Licenza di pesca“ der Region, sofort online oder später mit einem ausgedruckten Zahlungsavis. Lizenz D gibt es nur für ausländische Staatsbürger, sie kostet 14 Euro und gilt drei Monate ab Zahlung (Regione Piemonte, Licenza di pesca).
Den tesserino fürs Meer bekommst du ebenfalls online: Das Ministerium hat im Portal SIAN einen eigenen Zugang für ausländische Nutzer, die sich dort mit Benutzername und Passwort registrieren (MASAF, Comunicazione di pesca sportiva).
Wegweiser zu den Regionen
- Südtirol (Provinz Bozen): Lizenz D für Ausländer ohne Wohnsitz in Italien, bisher zehn Jahre gültig. Du brauchst zwei Stempelmarken zu 16 Euro, die es nur in Italien gibt, und die Kopie deines Ausweises, den Antrag füllst du vor Ort aus. Ab 1. Januar 2027 ist die Lizenz der Beleg über eine Einzahlung von 25 Euro mit Ausweis, Typ D gilt dann ein Jahr. Vor jedem Fischgang trägst du Datum und Abschnitt in die Fischwasserkarte ein, entnommene Fische sofort mit Art und Länge (Forstdienst Südtirol, Fischereilizenz, Durchführungsverordnung 2026, Art. 13).
- Trentino (Provinz Trient): Gästepermits verkaufen die Vereine an ihrem Sitz, in Gaststätten und in Tourismusbüros. Das Permit gilt bis zu 30 Tage am Stück, mit ihm brauchst du weder Lizenz noch Befähigungsnachweis. Im Trentiner Teil des Gardasees fischst du ohne Lizenz und Befähigungsnachweis (Provincia di Trento, licenza di pesca).
- Lombardei: Lizenz B ist der Beleg über die Jahresgebühr von 23 Euro, gültig zwölf Monate ab Zahlung. Die Region ist in 14 Fischereibezirke geteilt, jeder mit eigenem Regelheft (Regione Lombardia, licenze di pesca).
- Venetien: Mit Wohnsitz im Ausland angelst du mit der Lizenz vom Typ D, zusammen mit deinem Ausweis. Für die Gewässer von Vereinen und anderen Bewirtschaftern brauchst du zusätzlich deren Erlaubnis. Die Regeln für den Gardasee teilt sich Venetien mit der Lombardei und dem Trentino (Legge regionale 19/1998, Regione del Veneto, pesca sportiva).
- Friaul-Julisch Venetien: Zuständig ist das Ente Tutela Patrimonio Ittico (ETPI). Die Tagesgebühr kannst du bis zu 16-mal im Jahr zahlen, an zehn Tagen für jede Fischerei und an sechs Tagen nur für no kill (ETPI, Sport Fishing).
- Piemont: Als ausländischer Gast angelst du mit der Lizenz D, also dem Einzahlungsbeleg, und einem gültigen Ausweis. Tagespermits (permesso temporaneo giornaliero) gelten nur in der Metropolitanstadt Turin oder in der Provinz, die sie ausgibt (Regione Piemonte, Licenza di pesca, Legge regionale 37/2006, Art. 18).
- Emilia-Romagna: Lizenz C für 30 Tage, auch für Angler ohne Wohnsitz in der Region. Sie kostet 30 Prozent der Jahresgebühr. Wer auf Forellen und andere Salmoniden fischt, braucht dazu das regionale tesserino zum Eintragen der Fänge (Legge regionale 11/2012, Art. 11, 14 und 15).
- Toskana: Lizenz C für 15 Tage, die Gebühr beträgt 10 Euro. Die Jahreslizenz B kostet 35 Euro (Legge regionale 7/2005, Art. 15 und 17).
- Sardinien: Für Seen und Flüsse frag vor der Reise bei der Region oder beim Bewirtschafter des Gewässers nach, welche Papiere du als Gast brauchst. An der Küste gelten die staatlichen Regeln für das Meer.
Am Meer: die Regeln des Staates
Am Meer meldet sich jeder an, der in der Freizeit fischen will. Die Registrierung (comunicazione) läuft über das Portal SIAN des Ministeriums. Ausländer ohne italienische digitale Identität melden sich dort mit Benutzername und Passwort an. Die Bestätigung ist dein tesserino, du bekommst sie sofort und kostenlos, nach einem Jahr meldest du dich erneut an (Guardia Costiera, Comunicazione di pesca sportiva). Für den Fang gelten diese Regeln:
- RecFishing: Fischst du vom Boot oder unter Wasser und bist älter als 16, registrierst du dich in der App und trägst den Code beim Ausstellen des tesserino ein. Fänge von Rotem Thun, Schwertfisch, Goldmakrele und Weißem Thun meldest du vor dem Einlaufen, spätestens bis 23:59 Uhr am Fangtag. Bis Ende 2026 musst du die Fangsitzung in der App nicht schon zu Beginn öffnen.
- Fanggrenze: 5 kg Fische, Weich- und Krebstiere zusammen am Tag, außer ein einzelner Fisch ist schwerer. Höchstens ein Zackenbarsch am Tag.
- Gerät: höchstens fünf Ruten je Angler, an der Rute höchstens drei Haken. Lampen und andere Lichtquellen sind verboten. Ausnahmen gelten nur für die Taucherlampe beim Unterwasserfischen und für eine Lampe beim Fischen mit der Fischgabel.
- Abstand: Zu Booten, die gerade beruflich fischen, hältst du mindestens 500 m Abstand.
- Verbotene Fanggeräte: Netze wie Schleppnetze, Stellnetze und Spiegelnetze sind in der Sportfischerei im Mittelmeer verboten, Langleinen auf Thun und andere weit wandernde Arten ebenfalls.
- Kein Verkauf: Was du in der Freizeit fängst, darfst du weder verkaufen noch anbieten.
Mehr zu Gerät und Technik steht unter Meeresangeln.
Meeresschutzgebiete
In den Meeresschutzgebieten (aree marine protette) ist das Fangen von Tieren nach dem Gesetz über Schutzgebiete grundsätzlich verboten. Ausnahmen legt für jedes Gebiet eine eigene Verordnung fest (Legge 394/1991, Art. 19). In der Regel sind die Gebiete in drei Zonen geteilt. In Zone A ruht jede Nutzung, erlaubt sind dort meist nur Forschung und Dienstaufgaben. In den Zonen B und C erlaubt und regelt die Verwaltung des Gebiets schonende Nutzungen, in besonderen Zonen Bs ist jede Entnahme verboten (Umweltministerium MASE, Aree marine protette). Ob und wie du dort angeln darfst, steht in der Verordnung des jeweiligen Gebiets. Lies sie vor dem ersten Wurf, die Grenzen der Zonen sind auf der Karte im Gründungsdekret eingezeichnet.
Roter Thun und Schwertfisch
Auf Roten Thun darfst du in der Freizeit vom 16. Juni bis 14. Oktober fischen. Dafür braucht das Boot einen nulla osta der Hafenbehörde, in deren Bezirk sein Heimathafen liegt. Er gilt drei Jahre in ganz Italien und kostet nichts. Beantragen kann ihn nur, wer den tesserino hat, und für ausländische Boote wird er nicht ausgestellt. Mit deinem eigenen Boot aus Deutschland geht es also nicht. Der nulla osta gilt aber für alle an Bord, auch wenn der Antragsteller nicht mitfährt (Guardia Costiera, tonno rosso).
- Höchstens ein Roter Thun pro Boot und Tag.
- Mindestens 30 kg oder 115 cm Gabellänge.
- Die EU verpflichtet die Staaten, dafür zu sorgen, dass lebend gefangene Thune, vor allem junge, möglichst wieder freikommen. Ein Thun, den du anlandest, bleibt ganz, nur Kiemen und Eingeweide dürfen entfernt sein.
- Vor dem Einlaufen meldest du den Fang per Funk oder Telefon der Hafenbehörde, innerhalb von 24 Stunden nach der Landung gibst du dort die Fangerklärung ab.
- Für Schwertfisch brauchst du ebenfalls einen nulla osta für das Boot. Auch er gilt drei Jahre und wird für ausländische Boote nicht ausgestellt.
Schonzeiten und Mindestmaße
Im Binnenland legt jede Region ihre Werte fest, in der Lombardei hat zusätzlich jeder Bezirk sein Regelheft. Einheitliche Werte für ganz Italien gibt es deshalb nicht. Wie weit sie auseinanderliegen, zeigt der Hecht:
- Lombardei: 40 cm, Schonzeit 20. Februar bis 31. März. Am Tag darfst du höchstens zwei Hechte und insgesamt 5 kg Fisch mitnehmen (Regolamento regionale 2/2018, Art. 2 und 3). Am lombardischen Po und am Gardasee gelten eigene Regeln mit 60 cm, siehe die Steckbriefe.
- Südtirol: ab 1. Dezember 2026 60 cm, Schonzeit 1. Februar bis 30. April. Bisher galten 40 cm, die neue Verordnung ist strenger und geht vor (Durchführungsverordnung 2026, Anlage F).
Bei der Forelle ist es ähnlich. In der Lombardei gilt für Bach- und Seeforelle in den großen Voralpenseen 30 cm, sonst 22 cm. In Fließgewässern ist sie vom ersten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im Februar geschont. In Südtirol gelten ab Dezember 2026 für die Forelle 25 cm und für die Marmorierte Forelle 50 cm, beide geschont vom 1. Oktober bis 31. Januar.
Am Meer nennt die italienische Verordnung von 1968 für den Wolfsbarsch (spigola) noch 20 cm, das EU-Recht für das Mittelmeer 25 cm. Halte dich an die 25 cm. Für die Goldbrasse nennen beide 20 cm, für Zackenbarsche 45 cm. Ein untermaßiger Fisch geht zurück ins Wasser. Wie du ihn schonend zurücksetzt, steht unter Fisch zurücksetzen, die Begriffe erklärt Schonzeit und Mindestmaß erklärt.
Kinder
Im Binnenland dürfen Kinder in Begleitung eines Erwachsenen oft ohne eigene Papiere fischen. Die Altersgrenzen sind verschieden:
- Trentino: bis 16 Jahre, wenn ein Erwachsener mit Lizenz und Befähigungsnachweis dabei ist.
- Südtirol: ab 1. Januar 2027 unter 16 Jahren unter Aufsicht eines volljährigen Fischers mit Fischerschein und Lizenz, auf dessen Fischwasserkarte.
- Friaul-Julisch Venetien: unter 14 Jahren mit einem Erwachsenen, der gültige Papiere hat (ETPI, Licenza di pesca).
- Emilia-Romagna und Toskana: unter zwölf Jahren in Begleitung eines Erwachsenen. In der Emilia-Romagna muss er selbst eine Lizenz haben oder befreit sein.
- Nur für Einheimische: Die Befreiung unter 18 Jahren gilt in der Lombardei nur mit Wohnsitz in Italien, in Venetien nur mit Wohnsitz in Venetien. Im Piemont sind nur italienische Kinder unter 14 Jahren von der Gebühr befreit. Kinder aus Deutschland brauchen dort eine eigene Lizenz.
Am Meer gilt die Harpune erst ab 16 Jahren, die Pflicht zur Anmeldung in RecFishing beginnt erst über 16 Jahren.
Regeln, die dir oft begegnen
- Ausweis dabei: Wo die Lizenz ein Einzahlungsbeleg ist, gilt sie nur zusammen mit einem gültigen Ausweis. So steht es in den Regeln der Lombardei, Venetiens, der Emilia-Romagna, der Toskana und des Piemont.
- Untermaßig zurück: Am Meer gehen zu kleine Fische zurück ins Wasser. In der Lombardei setzt du sie sofort lebend und unverletzt zurück, ebenso Fische, die du in der Schonzeit fängst.
- Fänge eintragen: In Südtirol trägst du entnommene Fische mit Art und Länge sofort in die Fischwasserkarte ein, in der Emilia-Romagna Forellen und andere Salmoniden in das tesserino.
Die Landesteile
- Gardasee: der große See am Südrand der Alpen, an dem Lombardei, Venetien und das Trentino Anteil haben.
- Oberitalienische Seen: die großen Seen am Südrand der Alpen westlich des Gardasees.
- Südtirol: Bergbäche, Etsch, Eisack und Rienz, dazu Bergseen und die Seen im Überetsch.
- Trentino: Bäche, Flüsse und Seen der Provinz Trient, bewirtschaftet von den örtlichen Anglervereinen.
- Po: der große Strom der Poebene, vom Piemont bis zum Delta an der Adria.
- Adria: die nördliche Adriaküste von Triest bis Rimini mit Lagunen, Häfen und langen Sandstränden.
- Sardinien: Küsten und Binnengewässer der Insel.
Zu jedem Landesteil gibt es einen eigenen Steckbrief: wo er liegt, welche Fische dort vorkommen, wer die Erlaubnis ausgibt und welche Regeln vor Ort dazukommen.
Sicherheit am Wasser
Unterwasserfischen ist nur mit angehaltenem Atem erlaubt, Atemgeräte darfst du dabei nicht benutzen. Die Harpune ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Du kennzeichnest dich mit einer Boje mit roter Flagge und weißem Schrägstreifen, die auf 300 m zu sehen ist, und bleibst im Umkreis von 50 m um Boje oder Begleitboot. An Badestränden hältst du 500 m Abstand, zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang ist Unterwasserfischen verboten (D.P.R. 1639/1968, Art. 128-bis bis 130).
Für Bergbäche in Südtirol und im Trentino lies Ufer und Wathose, für die großen Seen und das Meer Boot und Schwimmweste und Gewitter und Wetter. Für den Sommer lies Sonne, Hitze und Zecken.
Weitere Länder
- Angeln in Österreich: Nachbar im Norden, mit Tirol gleich jenseits des Brenners.
- Angeln in der Schweiz: mit dem Tessin, das sich den Lago Maggiore und den Luganersee mit Italien teilt.
- Angeln in Deutschland: Fischereischein, Erlaubnisschein und die Regeln der Bundesländer, zum Beispiel in Bayern.
Passend dazu
- Gewässeratlas Italien: alle Flüsse, Bäche und Seen auf einer Karte
- Erlaubnisschein und Gewässerkarte: so funktioniert das deutsche Gegenstück zu Lizenz und Permit
- Angeln am See, Angeln am Fluss, Angeln an Küste und Brandung und Angeln in Hafen und an der Mole
- Wolfsbarsch, Goldbrasse, Goldmakrele und Seeforelle im Fisch-Lexikon
Quellen
- D.P.R. 2 ottobre 1968, n. 1639 (Regolamento per la pesca marittima), D.Lgs. 9 gennaio 2012, n. 4 und Legge 6 dicembre 1991, n. 394 (aree protette) auf Normattiva
- MASAF: Comunicazione di esercizio all’attività di pesca sportiva e ricreativa in mare, mit D.D. n. 194803 vom 27.04.2026, Nota esplicativa vom 28.04.2026 und D.D. n. 246328 vom 22.05.2026
- Guardia Costiera: Comunicazione di pesca sportiva e ricreativa, App RecFishing und Pesca sportiva e ricreativa del tonno rosso
- Ministero dell’Ambiente e della Sicurezza Energetica: Aree marine protette
- EU: Verordnung (EU) 2023/2053 (Roter Thun), Verordnung (EU) 2019/1241, Anhang IX und Verordnung (EG) 1967/2006, Art. 17
- Südtirol: Fischereilizenz, Gesetzliche Grundlagen, Durchführungsverordnung 2026 Art. 13, Art. 14 und Art. 18
- Provincia autonoma di Trento: La licenza di pesca und Organizzazione della pesca
- Regione Lombardia: Licenze di pesca A e B, Tassa per le licenze di caccia e di pesca, Normativa e regolamentazione und Regolamento regionale 2/2018
- Regione del Veneto: Pesca sportiva, cosa sapere, Licenza, FAQ und Legge regionale 28 aprile 1998, n. 19
- ETPI Friuli Venezia Giulia: Sport Fishing und Licenza di pesca
- Piemont: Licenza di pesca und Legge regionale 29 dicembre 2006, n. 37
- Emilia-Romagna: Legge regionale 7 novembre 2012, n. 11 und Toskana: Legge regionale 3 gennaio 2005, n. 7
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das staatliche Fischereirecht und die EU-Verordnungen in ihrer geltenden Fassung, die Gesetze und Verordnungen der Regionen und der Provinzen Bozen und Trient, die Verordnungen der Meeresschutzgebiete sowie die Bedingungen auf deiner Lizenz oder Karte.