Reviere · Italien

Gardasee

Der Gardasee ist der größte See Italiens. Sein Ufer teilen sich drei Verwaltungen: die Lombardei im Westen, Venetien im Osten und die Provinz Trient im Norden. Schonzeiten, Mindestmaße und Fanglimits haben sie aufeinander abgestimmt, bei den Papieren gehen sie getrennte Wege.

Papiere
West: Lizenz B, Ost: Lizenz D, Nordspitze (Trentino): keine
Fangzeiten
1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang; nachts nur vom Ufer auf Wels, Karpfenartige und Quappe

Stand Oktober 2026

Im Gewässeratlas zeigenRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Italien mit dem Gardasee zwischen Lombardei, Venetien und Trentino rot markiertGardasee
Abb. 1 · Lage in Italien, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
West: Lizenz B, Ost: Lizenz D, Nordspitze (Trentino): keine
Fangzeiten
1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang; nachts nur vom Ufer auf Wels, Karpfenartige und Quappe
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitFanglimitHinweis
Forellen (alle Arten)40 cm15.10.–15.1.3 am Tag
Renke (Lavarello)30 cm1.12.–31.1.10 am Tag
Hecht60 cm22.2.–15.4.2 am Tag
Barsch18 cm1.4.–15.5.20 am Tag
Karpfen45 cm10.6.–30.6.–
Schleie35 cm10.6.–30.6.–
Forellenbarsch30 cm1.5.–15.6.–
Agone (Seeform der Finte)15 cm1.6.–5.6., 20.6.–24.6., 1.7.–5.7., 15.7.–19.7.40 am Tag1.6.–1.8. auch Mo 12 bis Di 12 Uhr und Mi 12 bis Do 12 Uhr gesperrt
Carpione30 cm15.11.–31.1. und 20.6.–20.8.2 am TagLombardisches Ufer: Behalten verboten (Bußgeld)
Aal–Fangverbot 2026–staatliches Verbot für ganz Italien

Gleiche Werte in den Garda-Verordnungen der Lombardei (2024), Venetiens (2024) und der Provinz Trient. Schonzeiten beginnen und enden um 12 Uhr; höchstens 5 kg Fisch am Tag, Wels ausgenommen. Der lombardische Carpione-Schutz geht vor. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

Der See ist 368 km² groß, im Mittel 133 m tief und an der tiefsten Stelle rund 350 m. Im Norden ist er schmal und von steilen Hängen eingefasst. Nach Süden wird er breit und endet in den Buchten von Desenzano und Peschiera, die von der Halbinsel Sirmione getrennt werden (ARPA Lombardia).

Eine Schwelle unter Wasser zwischen Sirmione und Punta San Vigilio teilt den See in zwei Becken. Das westliche hält rund 93 Prozent des Wassers. Das südöstliche Becken vor Bardolino ist höchstens etwa 79 m tief.

Das Westufer gehört zur Provinz Brescia, das Ostufer zur Provinz Verona und die Nordspitze zum Trentino. Jeder Teil hat eine eigene Fischereiverordnung mit weitgehend gleichem Inhalt. Seit einer Vereinbarung von 2019 überwacht ein gemeinsamer Arbeitstisch der drei Verwaltungen, wie die Regeln angewendet werden.

Fische und beste Zeit

Nach der Bestandsaufnahme der Region Lombardei von 2015 sind diese Arten im Garda häufig:

  • Lavarello und Barsch: Beide stehen an der Spitze. Der Lavarello ist eine Renke (im Lexikon Maräne), die ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die großen Seen eingesetzt wurde. Der Barsch heißt hier Pesce persico.
  • Agone: Die Seeform der Finte ist ebenfalls häufig. Für sie gelten im Sommer eigene Sperrtage.
  • Weitere Arten: Hecht, Karpfen, Schleie und Döbel kommen in mittlerer Dichte vor. Seeforellen sind selten.
  • Carpione: Diese Forellenart lebt nur im Gardasee. Auf der Roten Liste der IUCN von 2013 gilt sie als vom Aussterben bedroht. Im See ist sie eher spärlich vertreten.

Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

Welchen Angelschein (licenza di pesca) du brauchst, hängt vom Ufer ab. Die Lombardei und Venetien erkennen die Lizenzen der anderen italienischen Regionen an. Wie die Lizenz in Italien allgemein funktioniert, steht auf der Seite Angeln in Italien.

  • Westufer (Lombardei): Du brauchst die Lizenz B. Sie besteht nur aus dem Zahlungsbeleg für die regionale Gebühr, gilt zwölf Monate ab Zahlung und in ganz Italien. Ausländer zahlen auf demselben Weg online, auch ohne italienische Steuernummer (codice fiscale). Beleg und Ausweis hast du beim Angeln dabei. Die Befreiung für Kinder unter 18 und Menschen über 65 gilt nur bei Wohnsitz in Italien.
  • Ostufer (Venetien): Mit Wohnsitz im Ausland brauchst du die Lizenz D. Auch sie ist ein Zahlungsbeleg, gilt drei Monate und wird zusammen mit dem Ausweis vorgezeigt.
  • Nordspitze (Trentino): Für Sportfischer am Garda verlangt die Provinz Trient weder Lizenz noch Fischereiprüfung noch Erlaubnisschein. Sie kann dir ein Fangheft (libretto controllo catture) mitgeben, in das du deine Fänge einträgst.

Wo du die Lizenzen online bezahlst, steht im Kasten „Auf einen Blick“. Grundlagen: Erlaubnisschein und Gewässerkarte.

Besondere Regeln

Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus den drei Garda-Verordnungen, die Schonzeiten, Mindestmaße und Tageslimits gleich festlegen. Gemessen wird von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Fische unter 5 cm darfst du nie behalten, Fische aus der Schonzeit oder unter Maß setzt du sofort zurück (Verordnung der Lombardei, Art. 6 und 7). Dazu kommen diese Regeln:

  • Carpione: Am lombardischen Ufer darfst du ihn nicht behalten, sonst droht ein Bußgeld von 2.000 bis 12.000 Euro. Venetien und das Trentino erlauben ihn außerhalb der Schonzeiten mit Maß und Tageslimit.
  • Aal: 2026 ist das Angeln auf Aal in ganz Italien verboten. Die Lombardei führt Aal und Alborella am Garda zudem als ganzjährig geschützt.
  • Ruten: Vom Ufer höchstens drei Ruten mit zusammen sechs Haken. Auf Lavarello höchstens zwei Ruten mit zusammen zehn Haken. Die Hegene für Coregonen ruht vom 1. Dezember bis 31. Januar und darf nie geschleppt werden. Vom Boot sind zusätzlich bis zu drei Schleppleinen (tirlindane) erlaubt.
  • Schleppen in der Hechtschonzeit: Über weniger als 30 m Wassertiefe ist es dann verboten. Vor dem lombardischen und venetischen Ufer hältst du zusätzlich 300 m Abstand vom Ufer, südlich der Linie von Punta San Vigilio nach Punta di Manerba 500 m.
  • Nachts und Agone: Nachts darfst du nur vom Ufer mit der Rute auf Wels, Karpfenartige und Quappe fischen. Auf Agone darfst du im Juni und Juli bis 21.30 Uhr angeln.
  • Köder und Futter: Lebende Köderfische sind vom 1. Januar bis 15. April verboten. Danach nur wenige kleine Weißfischarten ab 5 cm. Mit Köderfisch, lebend oder tot, fischst du ein Stahlvorfach von mindestens 20 cm. Futter höchstens 2 kg am Tag. Vom 1. Juni bis 30. September darfst du zwischen 9 und 19 Uhr nur 1 kg pflanzliches Futter und 100 g Naturköder verwenden.
  • Abstand: Mindestens 100 m zu Fischzuchtanlagen, auch mit dem Köder. Mit dem Boot bleibst du 100 m von festen Netzen und 50 m von Geräten mit Schwimmern weg. Reißen, also Haken außerhalb des Mauls, ist verboten.
  • Nur Lombardei: Bei behaltenen Forellen, Hechten, Coregonen, Barschen und Welsen schneidest du den unteren Lappen der Schwanzflosse ab, bevor du weiterangelst.
  • Schutzzonen Lombardei: Vom 1. Februar bis 30. April ist das Uferangeln bis 20 m Wassertiefe an zwei Abschnitten des Südwestufers verboten, zwischen Manerba und Padenghe und zwischen Rivoltella und Sirmione.

Stand: Oktober 2026. Jede der drei Verwaltungen kann Schonzeiten, Maße und Artverbote per Beschluss ändern. Beim Carpione ist die Lombardei strenger als ihre eigene Seeverordnung, denn das Landesgesetz bestraft jedes Behalten. Maßgeblich sind die Verordnungen der Lombardei, Venetiens und der Provinz Trient.

Die Lombardei hat 2026 beschlossen, dass Boote von anderen Gewässern vor dem Einsetzen in den Garda gereinigt und mit Antifouling gestrichen werden müssen. Die Pflicht greift 60 Tage nachdem auch Venetien und das Trentino gleichlautende Regeln erlassen haben. Reinige Boot und Gerät in jedem Fall gründlich, bevor du sie an den Garda bringst.

Sicherheit

Meteotrentino, der Wetterdienst der Provinz Trient, veröffentlicht für den oberen Gardasee stündliche Vorhersagen zu Windrichtung und Windstärke und aktualisiert sie zweimal am Tag (Vento sull’Alto Garda). Schau vor jeder Bootsfahrt hinein. Mehr unter Boot und Schwimmweste und Gewitter und Wetter.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Fischereiverordnungen der Lombardei, Venetiens und der Provinz Trient für den Gardasee, die Fischereigesetze der drei Verwaltungen und die staatlichen Bestimmungen zum Aal.