Angeln in Hafen und an der Mole

Eine Mole bringt dich ohne Boot an tiefes Wasser. Von Molen, Seebrücken und Kaikanten an Nord- und Ostsee fängst du je nach Jahreszeit Hering, Hornhecht, Makrele und Plattfische. Ob du an einem Platz angeln darfst, entscheiden Fischereirecht und Hafenordnung.

Was Mole, Seebrücke und Hafen ausmacht

An Molen und Hafeneinfahrten hast du schnell tieferes Wasser vor dir, besonders an Schiffsanlegern. Viele Stege sind beleuchtet, das erleichtert im Dunkeln den Umgang mit Haken, Köder und Fisch (DAFV-Broschüre zur Flunder). An den oft steilen Wänden brauchst du zum Landen einen Spundwandkescher.

An Wasserbauwerken und Seebrückenpfeilern bilden sich eigene Strömungen und Strudel (DLRG-Heft „Gefahren am Meer“).

Fische an Mole und Kai

Plätze und Zeiten für Hornhecht, Makrele, Meeräsche und Wittling stammen aus einer Blinker-Beilage zur Ostsee von 2007.

  • Hering: Im Frühjahr ziehen die Heringe der westlichen Ostsee zum Laichen in die Flussmündungen. Geangelt wird dann von Flensburg bis Stralsund an Molen, Kaikanten und Brücken, oft bis Mitte Mai (DAFV-Broschüre zum Hering).
  • Hornhecht: in den Bereichen um Molen, Anleger und Seebrücken, ab Anfang oder Mitte Mai.
  • Makrele: im tiefen Wasser vor Molen, Seebrücken und Anlegern, von Juli bis September oder Oktober.
  • Meeräsche: in Häfen an Spundwänden und Pfeilern, von Juni bis September.
  • Flunder, Scholle und Kliesche: Plattfische fängst du mit Naturködern auch von Molen und in Hafeneinfahrten (DAFV-Broschüre zur Flunder).
  • Wittling: das ganze Jahr über von Molen und Seebrücken, gelegentlich als Beifang.

Für Dorsch und Aal gelten 2026 Fangverbote: Die Freizeitfischerei auf Dorsch ist in der Ostsee ganzjährig verboten, die auf Aal in Nord- und Ostsee. Beifänge setzt du sofort schonend zurück. Auf Schlei und Trave binnenseitig der Molenköpfe gelten beide Verbote nicht (Land Schleswig-Holstein zu Dorsch und Aal).

Heringsangeln mit dem Paternoster

Geangelt wird meist mit einem Heringspaternoster mit fünf oder sechs Anbissstellen, je nach örtlicher Regel auch mit weniger. Such damit die ganze Wassersäule ab, bis du die Tiefe der Fische gefunden hast (DAFV-Broschüre zum Hering). Gerät und Technik erklärt die Seite Meeresangeln.

  • Haken in Mecklenburg-Vorpommern: Beim Makrelen- oder Heringsangeln ist ein Paternoster mit bis zu sechs Einfachhaken zulässig. Sonst gelten je Handangel bis zu zwei Köder mit jeweils bis zu drei Haken. Erlaubt sind höchstens drei Handangeln, und nur für den Eigenbedarf (Küstenfischereiverordnung, Änderung vom 11. September 2026).
  • Mindestmaße: Schleswig-Holstein nennt für die Nordsee 20 Zentimeter beim Hering, 30 bei der Makrele und 35 beim Dorsch (Merkblatt des Landes, Stand Februar 2026). In Mecklenburg-Vorpommern steht der Hering nicht in der Liste der Mindestmaße. Für Flunder, Scholle und Kliesche gelten dort 25 Zentimeter.
  • Kein Eimer mit lebenden Heringen: Lebende Heringe im Setzkescher oder Wassereimer zu hältern, gilt beim Landesamt in Mecklenburg-Vorpommern als nicht tierschutzgerecht (LALLF). Mehr dazu: Fisch betäuben und töten.

Papiere an der Küste

  • Schleswig-Holstein: Du brauchst immer einen gültigen Fischereischein und zahlst immer die Fischereiabgabe des Landes, auch zusätzlich zur Abgabe eines anderen Bundeslandes. In den Küstengewässern herrscht in der Regel freier Fischfang. In der Schlei und in den Gewässern in und um Lübeck ist zusätzlich ein Erlaubnisschein Pflicht (Land Schleswig-Holstein).
  • Mecklenburg-Vorpommern: Nötig sind immer drei Dokumente: Fischereischein, Angelerlaubnis für die Küstengewässer und der Nachweis über die Fischereiabgabe. Ohne Prüfung gibt es den Touristenfischereischein für bis zu 28 Tage (LALLF).
  • Niedersachsen: In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei (§ 16 Nds. Fischereigesetz).

Seit dem 10. Januar 2026 muss Deutschland nach EU-Recht dafür sorgen, dass Meeresangler registriert werden und Fänge bestimmter Arten elektronisch melden. Ob das für dich schon Pflicht ist, steht beim Portal Fischerei von Bund und Ländern.

Stand: Oktober 2026. Das Dorschverbot gilt laut Land Schleswig-Holstein für das Jahr 2026, über 2027 berät der EU-Fischereirat Ende 2026. Lies vor dem Angeln die Seite der Fischereibehörde deines Küstenlandes. Grundlagen: Fischereischein und Fischereiprüfung, Schonzeit und Mindestmaß erklärt.

Hafenordnung: Wo das Angeln verboten ist

Im Hafen gilt neben dem Fischereirecht die Hafenordnung. Drei amtliche Beispiele:

  • Niedersachsen: Die Niedersächsische Hafenordnung verbietet das Baden, Angeln und Fischen in Hafengewässern. Ausgenommen sind Wasserflächen, die die Hafenbehörde ausdrücklich freigegeben hat (§ 14 NHafenO).
  • Heiligenhafen: Von den Anlagen für den Güterumschlag und von den Schiffsliegeplätzen aus ist das Angeln nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet (Hafenbenutzungsordnung vom 13. Juni 2024).
  • Stralsund: Vom 12. Oktober bis 10. März ist im nördlichen Teil des Hafens und in den Kanälen jede Fischerei verboten, zum Schutz der Fische im Winterlager (Allgemeinverfügung des LALLF).

Achte auf Schilder und frag im Zweifel bei der Hafenbehörde nach, bevor du aufbaust.

Sicherheit auf Mole und Kai

  • Rutschige Steine: Algen und Tang siedeln auf Steinen und Bauwerken und bilden mit Wasser einen sehr rutschigen Untergrund. Dazu kommen scharfkantige Steine und Muscheln (DLRG-Heft „Gefahren am Meer“).
  • Sturz ins Wasser: Im Juni 2025 stürzte ein Angler vor Norderney am Kopf einer Buhne ins Wasser und geriet in einen Strudel. Nach etwa 30 Minuten im Wasser war er bei rund 19 Grad trotz Neoprenjacke leicht unterkühlt (Einsatzbericht der Seenotretter). Unter 20 Grad kann der Körper den Wärmeverlust nicht mehr selbst ausgleichen (DLRG).
  • Wetter und Ausrüstung: Das Wetter ist auf See wesentlich wechselhafter als an Land. Ein erfahrener Seenotretter hat beim Angeln immer Rettungsweste und Kälteschutz dabei (Seenotretter: Sicherheit beim Angeln).
  • Notfall: Die Rettungsleitstelle See in Bremen erreichst du rund um die Uhr unter 0421 53687-0.

Mehr: Ufer und Wathose, Gewitter und Wetter.

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Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Fischereigesetze und Verordnungen des jeweiligen Küstenlandes, das EU-Recht und die Hafenordnung vor Ort.