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Angeln in Baden-Württemberg
Für das Angeln in Baden-Württemberg brauchst du zwei Papiere: den Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein, und den Erlaubnisschein für das Gewässer. Den Fischereischein bekommst du nach der staatlichen Fischerprüfung meist auf Lebenszeit, gültig ist er aber nur mit der jährlichen Fischereiabgabe. Kinder ab sieben Jahren und Urlauber aus dem Ausland kommen auch ohne Prüfung ans Wasser.
- Papiere
- Fischereischein mit bezahlter Fischereiabgabe und Erlaubnisschein
- Fangzeiten
- Nachtangeln an den meisten Gewässern erlaubt, nicht am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein mit bezahlter Fischereiabgabe und Erlaubnisschein
- Schein und Karte
- Fangzeiten
- Nachtangeln an den meisten Gewässern erlaubt, nicht am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Hecht | 50 cm | 15.2.–15.5. | im Main 1.2.–30.4. |
| Zander | 45 cm | 1.4.–15.5. | im Main 1.2.–30.4. und 50 cm |
| Bachforelle | 25 cm | 1.10.–28.2. | Hochrhein 35 cm, Bäche über 800 m ü. NN 20 cm |
| Regenbogenforelle | – | 1.10.–28.2. | |
| Seeforelle | 50 cm | 1.10.–28.2. | Bodensee mit eigenen Regeln |
| Äsche | 30 cm | 1.2.–30.4. | |
| Felchen | 30 cm | 15.10.–10.1. | Bodensee mit eigenen Regeln |
| Aal | 50 cm | 15.9.–1.3. | nur im Rhein und seinem Gewässersystem |
| Quappe | 30 cm | 1.11.–28.2. | |
| Karpfen | 35 cm | keine | |
| Schleie | 25 cm | 15.5.–30.6. | |
| Barbe | 40 cm | 1.5.–15.6. | |
| Lachs | – | ganzjährig geschont | ebenso Meerforelle |
Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (§ 1 LFischVO); gilt nicht für den Bodensee. Der Erlaubnisschein kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Das Wichtigste in Kürze
- Papiere: Fischereischein mit Nachweis der Fischereiabgabe von 12 Euro im Jahr, dazu der Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten.
- Prüfung: Sie nimmt der Landesfischereiverband ab. Mitmachen kannst du ab 10 Jahren nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 32 Stunden.
- Andere Bundesländer: Ihre Fischereischeine gelten hier, solange deine Hauptwohnung nicht in Baden-Württemberg liegt.
- Gäste und Kinder: Urlauber aus dem Ausland bekommen einen Fischereischein für vier Wochen ohne Prüfung. Kinder angeln ab 7 mit dem Jugendfischereischein unter Aufsicht.
- Nachts: An den meisten Gewässern darfst du seit 2022 auch nachts angeln, am Bodensee nicht.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind das Fischereigesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert im Oktober 2024, und die Landesfischereiverordnung, zuletzt geändert im Februar 2026. Am Bodensee gelten eigene Verordnungen, und dein Erlaubnisschein kann weitere Vorgaben machen.
Fischereischein und Prüfung
Wer in Baden-Württemberg fischt, muss einen gültigen Fischereischein haben und ihn mitführen. Zeigen musst du ihn auf Verlangen auch dem Fischereiberechtigten oder dem Pächter. Gültig ist der Schein nur zusammen mit dem Nachweis, dass du die Fischereiabgabe bezahlt hast. Wer einem Scheininhaber beim Fischfang nur hilft, braucht keinen eigenen (Fischereigesetz, § 31).
Den Fischereischein gibt es nur mit Sachkunde, in der Regel mit der staatlichen Fischerprüfung. Sie liegt beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg, der sie seit 2009 durchführt und die Prüfungstage landesweit festlegt. Vorher besuchst du einen anerkannten Vorbereitungslehrgang von mindestens 32 Stunden. Die Lehrgänge erkennt seit 2020 das Regierungspräsidium Karlsruhe für das ganze Land an. Den Theorieteil kannst du als Online-Kurs machen, ein Praxistag vor Ort gehört dann dazu (Landesfischereiverband).
Zugelassen wirst du, wenn du am Prüfungstag mindestens 10 Jahre alt bist. Den Antrag stellst du spätestens vier Wochen vor dem Termin beim Verband (Anmeldung zur Fischerprüfung), und der Lehrgang darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Verband verlangt außerdem einen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg. Geprüft wird schriftlich: 60 Fragen mit vorgegebenen Antworten in zwei Stunden. Bestanden hast du mit 45 richtigen Antworten, wenn du dabei in jedem Sachgebiet mindestens die Hälfte richtig hast (Landesfischereiverordnung, §§ 15 bis 17). Für 2027 sind der 24. April, der 17. Juli und der 20. November als Prüfungstage angesetzt.
Mit dem Prüfungszeugnis gehst du zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung deines Hauptwohnorts, persönlich oder schriftlich. Der Fischereischein wird dort in der Regel auf Lebenszeit ausgestellt. Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest (service-bw). Ob deine Gemeinde den Antrag auch online annimmt, erfährst du bei ihr.
Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch hier, außer du hast deine Hauptwohnung in Baden-Württemberg. Ziehst du her, gilt dein alter Schein höchstens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres. Eine Fischerprüfung aus einem anderen Land zählt nur, wenn du damals nicht in Baden-Württemberg gewohnt hast.
Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder
- Urlauber aus dem Ausland: Wer höchstens einen Monat in Deutschland bleibt, muss keine Sachkunde nachweisen. Du bekommst einen Fischereischein für vier Wochen im Kalenderjahr. Zuständig ist die Gemeinde, in der du angeln willst, die Fischereiabgabe zahlst du dort gleich mit.
- Kinder und Jugendliche: Von 7 bis 15 Jahren gibt es den Jugendfischereischein ohne Prüfung, wenn die Eltern zustimmen. Damit angelst du nur unter Aufsicht einer Person ab 18 mit gültigem Fischereischein. Er gilt bis zum Ende des Jahres, in dem du 16 wirst, eine Fischereiabgabe fällt nicht an. Wer ab 16 ohne Sachkundenachweis weiterangeln will, braucht die Prüfung. Die Altersgrenze liegt seit Oktober 2024 bei 7 statt bei 10 Jahren (Landesfischereiverband).
- Forellenteich: Für bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft und Fischzucht schreibt das Fischereigesetz keinen Fischereischein vor. An kleinen abgeschlossenen Gewässern bis 0,25 Hektar gilt die Pflicht dagegen (§ 1 Abs. 2). Frag beim Betreiber eines Angelteichs vorher, welche Papiere er sehen will.
Erlaubnisschein und Fischereiabgabe
Den Erlaubnisschein stellt aus, wem das Fischereirecht gehört oder wer es gepachtet hat. Darauf stehen das Gewässer, die Gültigkeit, die erlaubten Fanggeräte und Boote sowie Fangbegrenzungen und abweichende Schonmaße (§ 37 FischG). Im Land gibt es über 900 Fischereivereine. Frag beim Verein vor Ort oder beim Fischereiberechtigten nach, wer für dein Gewässer Karten ausgibt.
- Staatliche Gewässer: Für den Bodensee und die Nagoldtalsperre beantragst du die Angelerlaubnis online beim Landesbetrieb ForstBW. Dafür musst du mindestens 18 sein und ein Konto mit hinterlegtem Fischereischein haben.
- Verbandsgewässer am Rhein: Der Landesfischereiverband hat rund 1200 Hektar Gewässer am Rhein im Landkreis Karlsruhe gepachtet, mit Rheinstrom, Altrheinarmen und Baggerseen. Gästekarten gibt es dort für Mitglieder der Verbandsvereine (Angeln in Verbandsgewässern).
Die Fischereiabgabe beträgt 12 Euro für jedes Kalenderjahr. Du kannst sie für ein, fünf oder zehn Jahre am Stück zahlen, die Gemeindekasse vermerkt die Zahlung im Fischereischein (Landesfischereiverordnung, § 12). Das Geld geht an das Land, das damit Fischerei und fischereiliche Forschung fördert.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus § 1 der Landesfischereiverordnung. Einige gelten nur in einem Flussgebiet. Für den Aal gelten sie nur im Rhein und seinem Gewässersystem. Huchen (70 cm, Schonzeit 1. Februar bis 31. Mai) und Rapfen (40 cm, 1. März bis 31. Mai) sind nur im Donaugebiet geregelt. Im Main gilt für Hecht und Zander die Schonzeit vom 1. Februar bis 30. April und ein Mindestmaß von 50 cm. Ganzjährig geschont sind unter anderem Lachs, Meerforelle, Strömer, Bitterling, Groppe und Steinkrebs.
Untermaßige oder geschonte Fische löst du sofort vorsichtig vom Haken und setzt sie zurück. Nicht heimische Arten ohne Schonzeit und Mindestmaß darfst du dagegen nicht zurücksetzen. Fangbegrenzungen legt der Erlaubnisschein fest. Die Fischereibehörde kann Schonzeiten und Mindestmaße für einzelne Gewässer befristet erweitern. Für den Bodensee gelten diese Werte nicht, er hat eigene Verordnungen.
Besondere Regeln
- Nachtangeln: Seit Februar 2022 darfst du an den meisten Gewässern die ganze Nacht angeln. Am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibt es verboten. Für einzelne Gewässer kann der Erlaubnisschein die Nacht ausschließen (Landwirtschaftsministerium). Tipps dazu stehen unter Nachtangeln.
- Ruten und Haken: Du fischst mit höchstens zwei Angeln gleichzeitig und behältst sie ständig im Blick. Jede Angel trägt höchstens drei Haken, alle mit Köder. Der Zocker ist verboten, ebenso das Reißen und der Fischfang mit künstlichem Licht.
- Lebender Köderfisch: Er ist nur erlaubt, wenn das Tierschutzgesetz nicht entgegensteht, also ein vernünftiger Grund vorliegt. Dann wird er nur am Maul oder am Rücken angeködert.
- Krebse als Köder: nur abgekocht oder anders keimfrei gemacht.
- Abstand: Zu Netzen und Reusen hältst du mindestens 50 m Abstand. In Fischwegen und im Umkreis von 30 m um ihre Ein- und Ausgänge ist jeder Fischfang verboten, am Rhein im Umkreis von 50 m.
- Boot: Ob und mit welchem Boot du fischen darfst, steht auf dem Erlaubnisschein.
Ob du die Regeln einhältst, überwacht die Fischereiaufsicht der Regierungspräsidien (Regierungspräsidien, Fischereiwesen).
Gewässer im Land
Rund 180.000 Anglerinnen und Angler fischen in Baden-Württemberg zwischen Rhein, Bodensee, Donau, Neckar und Tauber. Am Rhein kommen Altrheinarme und Baggerseen dazu. Weil Rhein- und Donaugebiet bei einigen Arten verschiedene Regeln haben, sieh in den passenden Steckbrief: Bodensee, Rhein, Donau und Main. Alle Flüsse, Bäche und Seen zeigt der Gewässeratlas Deutschland, die übrigen Länder findest du unter Angeln in Deutschland.
Passend dazu
- Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und der Fangkalender
- Angeln am Fluss und Angeln am Forellenteich
- Nachbarländer: Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schweiz
Quellen
- Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (zuletzt geändert am 15. Oktober 2024)
- Landesfischereiverordnung (LFischVO) (zuletzt geändert am 10. Februar 2026)
- service-bw: Fischereischein beantragen (freigegeben vom Landwirtschaftsministerium am 16.10.2025)
- Landesfischereiverband Baden-Württemberg: Wie werde ich Angler? und Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung
- Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg: Petri Heil beim nächtlichen Angeln (3. Februar 2022)
- ForstBW: Angelerlaubnis für Bodensee und Nagoldtalsperre
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Fischereiwesen
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Fischereigesetz für Baden-Württemberg, die Landesfischereiverordnung, die Verordnungen für den Bodensee und der Erlaubnisschein in ihrer aktuellen Fassung.