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Bodensee
Der Bodensee ist ein großer, tiefer und wieder nährstoffarmer See, den sich Deutschland, Österreich und die Schweiz teilen. Am Obersee beschließen die Anrainer die Fangregeln gemeinsam, jedes Land setzt sie in eigenes Recht um. Den Untersee regelt ein eigener Vertrag zwischen Baden-Württemberg und der Schweiz.
- Papiere
- Fischereischein und Erlaubnisschein bzw. Sportfischerkarte
- Saison
- ganzjährig, Schonzeiten beachten; Untersee 1.11.–20.4. nur vom Ufer
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein und Erlaubnisschein bzw. Sportfischerkarte
- Schein und Karte
- Saison
- ganzjährig, Schonzeiten beachten; Untersee 1.11.–20.4. nur vom Ufer
- Fangzeiten
- Obersee 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang, Aal und Wels vom Ufer bis 1 Uhr; Untersee Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Felchen | – | ganzjährig geschont | – | Obersee 2026; Untersee 15.10.–18.12., 10 am Tag |
| Barsch | – | 20.4.–10.5. | 30 am Tag | Untersee 25.4.–15.5., 50 am Tag |
| Seeforelle | 60 cm | 1.11.–10.1. | – | Untersee (Forellen) 1.10.–31.12., 35 cm |
| Seesaibling | – | 1.11.–31.12. | 5 am Tag | Obersee |
| Zander | 40 cm | 1.4.–31.5. | – | Untersee ohne Schonzeit, 35 cm |
| Hecht | – | keine | – | Obersee BW; Bayern im Zweifel 15.2.–30.4. und 50 cm; Untersee 1.4.–30.4., 40 cm, 5 am Tag |
| Aal | 50 cm | keine | – | Obersee und Untersee |
| Karpfen | 25 cm | keine | – | Obersee |
Obersee: Bodenseefischereiverordnungen von Baden-Württemberg (mit Einzelanordnung 2026) und Bayern; Untersee: Unterseefischereiordnung. Der Erlaubnisschein kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
Der Obersee misst 473 km², der Untersee 63 km², zusammen sind es 536 km². Die tiefste Stelle liegt bei 251 m (Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee). Der Überlinger See gehört zum Obersee und allein zu Baden-Württemberg.
Anrainer sind Baden-Württemberg und Bayern, die Kantone St. Gallen und Thurgau sowie Vorarlberg. Für die Fischerei zählt die Halde: Sie reicht vom Ufer bis 25 m Wassertiefe, dahinter beginnt der Hohe See. Seit den nährstoffreichen 1970er bis 1990er Jahren ist der See wieder nährstoffarm geworden, die Barscherträge sanken (IBKF: Fische des Bodensees).
Fische und beste Zeit
Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) zählt im Obersee rund 36 Arten, darunter:
- Felchen: Blaufelchen, Gangfisch und Sandfelchen, im Lexikon unter Maräne. Sie leben vor allem im Freiwasser.
- Barsch: am See auch Kretzer oder Egli genannt, in der warmen Jahreszeit meist im Flachwasser am Ufer.
- Hecht und Zander: Der Hecht steht vor allem am Ufer. Der Zander hält sich meist im freien Wasser auf.
- Seeforelle und Seesaibling: Beide suchen im Sommer das kühle Freiwasser. Der Bestand der Seeforelle hat sich deutlich erholt.
- Trüsche: die Quappe, vor allem in tiefen Bodenregionen.
- Karpfenartige: Rotauge, Brachse und Karpfen in den Flachwasserbereichen, dazu der Aal.
Die Felchenfänge im Obersee sind stark eingebrochen, 2023 auf nur noch 9,8 Tonnen. Daraufhin hat die IBKF ein Fangverbot für 2024 bis 2026 beschlossen, für Berufs- und Angelfischer (IBKF: Blaufelchenbericht). Wann welche Art sonst gut geht, zeigt der Fangkalender.
Papiere und Erlaubnis
Ohne Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) darfst du am deutschen Bodensee nicht angeln. Jede der folgenden Erlaubnisse setzt ihn voraus. Österreich und die Schweiz haben eigene Regeln, hier geht es um den deutschen Teil.
- Obersee, Baden-Württemberg: Den Angelerlaubnisschein gibt ForstBW aus, für das Ufer oder für Ufer und Boot. Du beantragst ihn im Webshop von ForstBW mit deinem deutschen Fischereischein, für das Folgejahr ab Mitte Oktober. Erlaubnisschein, Fischereischein und Fangstatistik trägst du beim Angeln bei dir. Mit der Bootskarte fischst du vor den Ufern der anderen Anrainer nur dort, wo das Wasser tiefer als 25 m ist (ForstBW).
- Obersee, Bayern: Den Erlaubnisschein bekommst du gegen Vorlage des Fischereischeins bei der Tourist-Information Lindau. Damit fischst du vom Boot vor Bayern bis 25 m Tiefe, darüber im ganzen Obersee (IBKF: Fischereikarte Obersee 2026).
- Untersee: Wer in Deutschland wohnt, beantragt die Sportfischerkarte mit gültigem Fischereischein beim Landratsamt Konstanz. Die Karten für 2027 gibt das Amt ab 1. Oktober 2026 aus.
- Gäste am Untersee: Für die einmalige Sportfischer-Monatskarte brauchst du zuerst einen Fischereischein der Gemeinde und einen Nachweis deines Aufenthalts, etwa eine Hotelrechnung (Landratsamt Konstanz).
Wie Gäste aus dem Ausland an einen Fischereischein kommen, steht unter Angeln in Deutschland.
Besondere Regeln
Beschlüsse der IBKF gelten erst, wenn jeder Uferstaat sie umsetzt. Baden-Württemberg tut das 2026 mit einer Einzelanordnung zur Bodenseefischereiverordnung (Regierungspräsidium Tübingen), Bayern mit der Bodenseefischereiverordnung. Für den Obersee gilt auf deutscher Seite:
- Hegene und Ruten: Mit der Hegene (bis fünf Haken) fischst du ohne zweite Angel, sonst mit höchstens zwei Angeln. Für das Schleppen gilt das nicht. Vom Boot aus müssen Einzelhaken an Angeln mit mehr als einem Haken mindestens 6 mm Hakenweite haben. In Baden-Württemberg ist das Werfen mit der Hegene verboten.
- Schonzeiten: Sie beginnen und enden jeweils um 12 Uhr des genannten Tages. Vom 10. Mai bis 15. September nimmst du nur Barsche über 13 cm mit, in der übrigen Zeit alle.
- Hecht: In Baden-Württemberg hat er am Obersee weder Schonzeit noch Mindestmaß. Die bayerische Bodenseeverordnung nennt ihn nicht und verweist auf die allgemeine Landesverordnung: Schonzeit 15. Februar bis 30. April, 50 cm. Auf bayerischer Seite hältst du dich besser daran und fragst bei der Ausgabestelle nach.
- Schleppangeln: höchstens acht Anbissstellen je Boot, vom 1. November bis 10. Januar verboten. Unter Segel ist Schleppen in Bayern nicht erlaubt.
- Köderfische: nur Weißfische und Kaulbarsche aus dem Bodensee, die weder Schonzeit noch Mindestmaß haben. In Baden-Württemberg ist der lebende Köderfisch verboten.
- Schutzgebiete: In Naturschutzgebieten darfst du nicht angeln. In den baden-württembergischen Fischschonbezirken sind Schleppen und Spinnfischen vom 1. Oktober bis 31. Januar verboten. Gesperrte Uferstrecken und Häfen zeigt die Fischereikarte der IBKF.
Am Untersee gilt die Unterseefischereiordnung:
- Fangmengen: am Tag höchstens zehn Felchen, fünf Hechte und 50 Barsche. Mehr darfst du auch nicht im Boot haben. Felchen und Barsche, die du mit der Angel fängst, nimmst du mit.
- Zeiten: Vom 1. November bis 20. April angelst du nur vom Ufer. Auf Aal darfst du vom 16. Mai bis 31. Oktober bis Mitternacht fischen, nach Sonnenuntergang aber nur vom Ufer.
- Geräte und Köder: höchstens zwei Angeln mit je drei Haken, ständig beaufsichtigt. Pilker, Reißen und lebende Köderfische sind verboten. Als Köderfisch erlaubt sind Rotauge, Rotfeder, Brachse, Hasel, Laube und Döbel.
- Sperren: Auf Äschen darfst du im Seerhein und im Rheinsee nicht fischen. Vor der Reichenau ist der Felchenfang mit der Angel vom 1. April bis 30. Juni in einem abgegrenzten Bezirk verboten.
Stand: Oktober 2026. Die Einzelanordnung für den baden-württembergischen Obersee gilt nur bis 31. Dezember 2026. Ab 1. Januar 2027 will die IBKF das Angeln auf Felchen vom 1. Mai bis 31. August wieder erlauben, mit höchstens drei Felchen am Tag. Das gilt erst, wenn die Länder es umsetzen. Das ForstBW-Heft von 2023 nennt für die Seeforelle noch 50 cm, die geltenden Vorschriften 60 cm. Es gilt die Verordnung.
Sicherheit
Rund um den See warnen orangefarbene Blitzleuchten vor Wind. 40 Blitze pro Minute bedeuten Starkwindwarnung mit Böen von 25 bis 33 Knoten, 90 Blitze pro Minute Sturmwarnung ab 34 Knoten (Landratsamt Bodenseekreis). Schon bei Starkwindwarnung musst du als Bootsführer die nötigen Maßnahmen treffen. Mehr unter Gewitter und Wetter.
Passend dazu
- Angeln am See und Angeln in Deutschland
- Die anderen Ufer: Angeln in der Schweiz und Angeln in Österreich
- Maräne, Seeforelle, Barsch und Quappe im Fisch-Lexikon
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und Boot und Schwimmweste
Quellen
- IBKF: Fische des Bodensees, Blaufelchenbericht und Pressemitteilung vom 18. Juni 2026
- IBKF: Fischereikarte Obersee 2026 und Fischereikarte Baden-Württemberg 2026
- Regierungspräsidium Tübingen: Einzelanordnung vom 15. Dezember 2025 (gilt für 2026)
- Bayerische Bodenseefischereiverordnung (Fassung ab 1. Dezember 2025) und Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes
- Unterseefischereiordnung (Gesamtausgabe, Stand der Änderung vom Dezember 2023)
- ForstBW: Fischerei im Bodensee mit Bestimmungen über die Ausübung der Angelfischerei (Oktober 2023) und Webshop
- Landratsamt Konstanz: Jagd und Fischerei und Lindau: Angeln
- IGKB: Seedaten und Wem gehört der Bodensee?
- Landratsamt Bodenseekreis: Sturmwetter
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Bodenseefischereiverordnungen von Baden-Württemberg und Bayern, die Anordnungen der Fischereibehörden, die Unterseefischereiordnung und dein Erlaubnisschein.