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Angeln in Hessen
Angeln in Hessen geht ab 14 Jahren mit dem Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein, und dem Erlaubnisschein für das Gewässer. Vor dem Schein stehen ein Pflichtlehrgang und die staatliche Fischerprüfung. Schonzeiten und Entnahmemaße regelt die Hessische Fischereiverordnung, oft mit einer Obergrenze für große Fische.
- Papiere
- Fischereischein, Nachweis der Fischereiabgabe, Erlaubnisschein
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein, Nachweis der Fischereiabgabe, Erlaubnisschein
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Hecht | 50 cm | 1.2.–15.4. | Entnahmefenster 50–90 cm |
| Zander | 50 cm | keine | |
| Aal | 50 cm | 15.9.–1.3. | Entnahmefenster 50–70 cm |
| Bachforelle | 25 cm | 1.10.–31.3. | Entnahmefenster 25–60 cm, gilt auch für Meer- und Seeforelle |
| Äsche | 30 cm | 1.3.–15.5. | Entnahmefenster 30–45 cm |
| Barbe | 40 cm | 1.5.–30.6. | Entnahmefenster 40–60 cm |
| Karpfen (Wildform) | 45 cm | 15.3.–31.5. | Entnahmefenster 45–60 cm |
| Schleie | 25 cm | 1.5.–30.6. | Entnahmefenster 25–45 cm |
| Nase | 25 cm | 15.3.–30.4. | Entnahmefenster 25–40 cm |
| Rotfeder | 20 cm | 15.3.–31.5. | Entnahmefenster 20–30 cm |
| Lachs | – | ganzjährig geschont | Fang- und Entnahmeverbot |
| Quappe | – | ganzjährig geschont | Fang- und Entnahmeverbot |
Landesrecht Hessen (Hessische Fischereiverordnung, § 2); der Erlaubnisschein kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Das Wichtigste in Kürze
- Papiere: Fischereischein mit Lichtbildausweis, Nachweis der Fischereiabgabe und der Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten.
- Prüfung: erst ein Vorbereitungslehrgang von mindestens acht Stunden, dann die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde.
- Jugendliche: Von 10 bis 15 Jahren angelst du ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers.
- Entnahmemaße: Für viele Arten gilt ein Fenster. Zu kleine und zu große Fische gehen zurück.
- Kein Catch and Release: Angeln nur zum Zurücksetzen ist verboten, lebende Köderfische ebenso.
Fischereischein und Prüfung
Fischen darfst du in Hessen nur mit gültigem Fischereischein. Du bekommst ihn ab 14 Jahren, wenn du die Fischerprüfung bestanden hast. Unterwegs gilt er nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis, auf Papier oder digital (Hessisches Fischereigesetz, §§ 29 und 30).
Zur Prüfung lässt dich nur zu, wer einen praktischen Vorbereitungslehrgang von mindestens acht Stunden besucht hat. Dort übst du den Umgang mit dem Gerät, die Behandlung gefangener Fische und das tierschutzgerechte Töten. Den Antrag auf Zulassung stellst du spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der unteren Fischereibehörde, also beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Die Behörden setzen Termine nach Bedarf an, nach der Verordnung mindestens einmal im Halbjahr. Die Gebühr beträgt 40 Euro (Leistungsbeschreibung des Landes zur Fischerprüfung).
Geprüft wird vor Ort, schriftlich oder am Rechner im Antwort-Wahl-Verfahren. In zwei Stunden beantwortest du 60 Fragen aus fünf Gebieten, von der Fischkunde bis zur Gesetzeskunde. Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten, davon mindestens neun je Gebiet (Hessische Fischereiverordnung, §§ 20 bis 24). Den Fragenkatalog stellt das Landwirtschaftsministerium zum Üben bereit.
Den Schein stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung deines Wohnorts aus. Wer außerhalb Hessens wohnt, wendet sich an die Gemeinde, in der er angeln will. Je nach Gemeinde geht der Antrag persönlich, per Post oder online (Leistungsbeschreibung des Landes zum Fischereischein). Nach dem Gesetz von 2022 gilt der Fischereischein lebenslang. Bis Ende 2027 dürfen die Gemeinden aber noch nach den alten Regeln ausstellen. Das Ministerium nennt dafür den Jahresschein für 10 Euro Gebühr, den Fünfjahresschein für 18 Euro und den Zehnjahresschein für 36 Euro, jeweils zuzüglich Fischereiabgabe (Landwirtschaftsministerium Hessen). Frag bei deiner Gemeinde, welche Form sie ausgibt.
Prüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer erkennt Hessen an, wenn sie den hessischen Anforderungen entsprechen. Darüber entscheidet die oberste Fischereibehörde.
Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder
- Gäste aus dem Ausland: Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und seine Sachkunde nachweist, etwa mit einem ausländischen Fischereischein, bekommt den Besucherfischereischein. Er gilt einen Monat im Kalenderjahr. Das Ministerium führt ihn als Ausländerfischereischein mit 5 Euro Gebühr und 7,50 Euro Fischereiabgabe.
- Kinder unter 10: Sie dürfen einem volljährigen Angler mit dessen Handangel helfen und so an das Angeln herangeführt werden. Erlaubt sind die Kinder aus einem Haushalt oder zwei Kinder aus verschiedenen Haushalten.
- Jugendliche von 10 bis 15: Sie angeln mit der Handangel ohne Schein, solange ein volljähriger Fischereischeininhaber die Aufsicht führt. Er muss das Alter bei Kontrollen mit einem amtlichen Lichtbildausweis belegen. Einen Erlaubnisschein dürfen die Jugendlichen selbst bekommen.
- Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich: Dafür gibt es den Sonderfischereischein. Mit ihm angelst du in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein.
Eine Ausnahme für Angelteiche kennt das Gesetz nicht. Es gilt ausdrücklich auch für künstlich angelegte Fischteiche, den Fischereischein brauchst du also auch dort.
Erlaubnisschein und Fischereiabgabe
Den Erlaubnisschein gibt der Inhaber des Fischereirechts oder der Pächter aus. Pächter können zum Beispiel Fischereigenossenschaften, Vereine oder Angler mit Fischereischein sein. Der Erlaubnisschein gilt höchstens ein Kalenderjahr, und du führst ihn beim Angeln mit. Einige Ausgeber mit größeren Strecken:
- Hessischer Rhein: Die Hessische Landgesellschaft verkauft die Erlaubnis für ihre Abschnitte seit 2025 nur noch online (HLG, Fischerei).
- Verbandsgewässer: Der Verband Hessischer Fischer gibt Karten für den BuGa-See in Kassel und seine Strecke am Main aus, online und bei Ausgabestellen. Für den Main brauchst du den Mitgliedsausweis des Verbands (Verband Hessischer Fischer, Online-Karten).
- Edersee: Die Angelkarte kaufst du beim Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee.
Wer einen hessischen Fischereischein hat, zahlt die Fischereiabgabe für jedes Kalenderjahr, auf Wunsch bis zu vier Jahre im Voraus. Den Nachweis trägst du beim Angeln bei dir. Die Verordnung von 2023 setzt 10 Euro je Jahr fest, für Jugendliche von 10 bis 15 mit Wohnsitz in Hessen 3,50 Euro. Für Scheine nach den alten Regeln nennt das Ministerium 7,50 Euro für ein Jahr, 27 Euro für fünf und 50 Euro für zehn Jahre. Die Gemeinde kassiert die Abgabe zusammen mit der Gebühr.
Stand: Oktober 2026. Hessen stellt gerade vom befristeten auf den lebenslangen Fischereischein um, die Übergangsfrist läuft bis Ende 2027. Maßgeblich sind das Hessische Fischereigesetz, die Hessische Fischereiverordnung und die Auskunft deiner Gemeinde.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus § 2 der Hessischen Fischereiverordnung. Hessen arbeitet mit Entnahmemaßen: Bei Hecht, Aal, Forelle, Äsche, Barbe, Karpfen, Schleie, Nase und Rotfeder gibt es eine Untergrenze und eine Obergrenze. Einen Hecht darfst du zum Beispiel nur zwischen 50 und 90 Zentimetern behalten, beim Zander gilt nur die Untergrenze von 50 Zentimetern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Lachs, Quappe, Karausche und weitere Arten darfst du gar nicht fangen. Was außerhalb des Fensters oder in der Schonzeit lebend an den Haken geht, setzt du sofort und vorsichtig zurück. Der Erlaubnisschein darf die Schonzeiten verlängern und die Maße verschärfen, aber nicht lockern. Wie die Begriffe zusammenhängen, erklärt Schonzeit und Mindestmaß erklärt.
Besondere Regeln
- Zurücksetzen: Behalten und Zurücksetzen brauchen jeweils einen vernünftigen Grund, etwa den Fisch als Nahrung zu verwerten. Angeln allein zum Zurücksetzen ist verboten. Gebietsfremde invasive Arten setzt du nie zurück.
- Köder: Lebende Wirbeltiere und Krebse sind als Köder verboten, also auch der lebende Köderfisch.
- Eine Anbissstelle: Montagen mit mehreren Anbissstellen für mehrere Fische sind verboten, ebenso Hegene und Langleine. Ein Wobbler mit mehreren Haken zählt als eine Anbissstelle (Regelungen für den hessischen Rhein 2026). Künstliches Licht ist beim Fischfang ebenfalls verboten.
- Setzkescher: nur für unverletzte Fische und längstens bis zum Ende des Fangtags. Er muss mindestens 3,50 Meter lang sein, 50 Zentimeter Ringdurchmesser haben und aus knotenlosem Material bestehen. In Bundeswasserstraßen wie Rhein und Main, bei Wellenschlag und vom nicht verankerten Boot ist er verboten. Gehälterte Fische darfst du nicht wieder freilassen.
- Fischwege: Im Fischweg selbst ist Angeln verboten. An seinem oberen und unteren Ende gilt ein Abstand von 20 Metern, an Bundeswasserstraßen von 40 Metern.
- Wettangeln: Gemeinschaftliches Fischen um Preise, Pokale oder Platzierungen ist verboten.
Nach Rutenzahl, Nachtangeln und Boot fragst du beim Ausgeber des Erlaubnisscheins. Am Edersee sind zum Beispiel zwei Ruten erlaubt, am Affolderner See nur eine (Naturpark Kellerwald-Edersee).
Gewässer im Land
Die großen Flüsse sind der Rhein, dessen hessischer Abschnitt rechtsrheinisch 107 Kilometer lang ist, und der Main. Beide sind Bundeswasserstraßen. Außerdem hat Hessen einen eigenen Abschnitt der Weser (HLNUG). Dazu kommen Talsperren wie der Edersee und viele kleinere Flüsse und Bäche, die der Gewässeratlas Deutschland zeigt. Einen Überblick über alle Länder gibt Angeln in Deutschland.
Passend dazu
- Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und der Fangkalender
- Fisch zurücksetzen und Fisch betäuben und töten
- Nachbarländer: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Quellen
- Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022 (Abdruck beim Regierungspräsidium Kassel), geändert durch das Erste Bürokratieabbaugesetz vom 16. Dezember 2025 mit Berichtigung
- Hessische Fischereiverordnung vom 14. April 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2023)
- Hessisches Landwirtschaftsministerium: Fischerei
- Leistungsbeschreibungen des Landes Hessen: Fischereischein und Fischerprüfung
- Hessische Landgesellschaft: Fischerei und Fischereiliche Regelungen am hessischen Rhein 2026
- Verband Hessischer Fischer: Online-Karten
- Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee: Angeln
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Hessische Fischereigesetz und die Hessische Fischereiverordnung in ihrer aktuellen Fassung sowie die Bedingungen deines Erlaubnisscheins.