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Angeln in Nordrhein-Westfalen
Angeln in Nordrhein-Westfalen geht nur mit drei Papieren: Fischereischein, Nachweis der Fischereiabgabe und Erlaubnisschein für das Gewässer. Seit Juli 2026 gilt der Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) auf Lebenszeit, und nach bestandener Prüfung kannst du ihn online beantragen. Dazu kommen die Schonzeiten und Mindestmaße der Landesfischereiverordnung.
- Papiere
- Fischereischein mit Abgabenachweis, Erlaubnisschein und Ausweis
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein mit Abgabenachweis, Erlaubnisschein und Ausweis
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Hecht | 45 cm | 15.2.–30.4. | |
| Zander | 40 cm | 1.4.–31.5. | |
| Barbe | 35 cm | 15.5.–15.6. | |
| Aal | 50 cm | 1.10.–1.3. | Schonzeit nur im Rheinhauptstrom ohne Nebengewässer |
| Karpfen | 35 cm | keine | |
| Schleie | 25 cm | keine | |
| Aland | 25 cm | keine | |
| Bachforelle | 25 cm | 20.10.–15.3. | |
| Äsche | 30 cm | 1.3.–30.4. | in festgelegten Abschnitten ganzjährig geschont |
| Nase | 30 cm | 1.3.–30.4. | |
| Lachs | – | ganzjährig geschont | Fang binnen 7 Tagen melden |
| Quappe | – | ganzjährig geschont |
Landesfischereiverordnung NRW (§§ 1 bis 3); der Erlaubnisschein kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Das Wichtigste in Kürze
- Papiere: Fischereischein, Nachweis der Fischereiabgabe, Erlaubnisschein und ein amtlicher Lichtbildausweis. Schein und Abgabenachweis darfst du digital auf dem Smartphone zeigen, den Erlaubnisschein auch, wenn der Ausgeber ihn elektronisch ausstellt.
- Fischereischein: seit 1. Juli 2026 auf Lebenszeit. Gültig ist er nur zusammen mit der bezahlten Fischereiabgabe von 10 Euro im Jahr.
- Prüfung: bei der unteren Fischereibehörde deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt, frühestens mit 12 Jahren.
- Kinder: Von 10 bis 15 Jahren angelst du ohne eigenen Schein, aber nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
- Gäste: Wer nicht oder höchstens ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, kann ohne Prüfung einen Ausländerfischereischein bekommen.
Stand: Oktober 2026. Das Landesfischereigesetz gilt seit dem 1. Juli 2026 in neuer Fassung, die Online-Verfahren laufen seit dem 3. Juli. Gebühren und Abläufe können sich noch ändern. Maßgeblich sind Gesetz, Verordnungen und dein Erlaubnisschein.
Fischereischein und Prüfung
Wer in NRW angelt, braucht einen gültigen Fischereischein. Seit dem 1. Juli 2026 wird er auf Lebenszeit erteilt. Gültig wird er aber erst mit der Fischereiabgabe, die du für ein oder für fünf Kalenderjahre zahlst. Zuständig ist das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE). Den Antrag stellst du über dessen Onlinedienst oder bei der Gemeinde, in der du wohnst. Ohne Wohnsitz in NRW wendest du dich an die Gemeinde, in der du angeln willst.
Für den Onlinedienst brauchst du ein BundID-Konto mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises, bezahlt wird per Kreditkarte. Der digitale Schein liegt danach sofort in deinem BundID-Postfach, die Scheckkarte kommt einige Wochen später per Post. Ein Foto trägt der neue Schein nicht mehr. Nimm deshalb einen amtlichen Lichtbildausweis mit ans Wasser, Jugendliche können auch den Schülerausweis zeigen.
Laut Landesamt kostet der Fischereischein auf Lebenszeit 18 Euro im Onlinedienst und 30 Euro bei der Gemeinde. Der Nachweis über die Fischereiabgabe für ein Jahr kostet zusammen mit der Abgabe 14 Euro online und 22 Euro vor Ort, für fünf Jahre 42 oder 50 Euro. Scheine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, gelten bis zu ihrem Ablaufdatum weiter. Willst du einen alten Papierschein umschreiben lassen, geht das nur bei deiner Gemeinde, nicht online.
Die Fischerprüfung legst du bei der unteren Fischereibehörde ab, das ist die Kreisordnungsbehörde. Normalerweise ist die Behörde an deinem Wohnort zuständig. Sie setzt mindestens einen Termin im Jahr an und gibt ihn zwei Monate vorher bekannt, anmelden musst du dich spätestens vier Wochen vor dem Termin. Zugelassen wird, wer 12 Jahre alt ist. Im theoretischen Teil beantwortest du 60 Fragen in höchstens einer Stunde. Im praktischen Teil baust du ein Angelgerät zusammen und bestimmst Fische auf Bildtafeln. Nach dem Bestehen bekommst du einen Zugangscode, mit dem du den Schein beantragst. Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe kündigt für 2028 einen verpflichtenden Praxistag vor der Prüfung an.
Fischereischeine aus anderen Ländern gelten in NRW, solange du dort wohnst. Ziehst du nach NRW, braucht dein Schein ähnliche Sicherheitsmerkmale wie der aus NRW, sonst verliert er Ende 2031 seine Gültigkeit. Die Fischereiabgabe von NRW zahlst du in jedem Fall. Eine Prüfung aus einem anderen Land wird anerkannt, wenn du damals nicht in NRW gewohnt hast.
Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder
- Ausländerfischereischein: Wer nicht oder höchstens ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, kann ohne Prüfung einen Jahresfischereischein bekommen. Du musst die nötigen Kenntnisse auf anderem Weg haben, etwa mit einem Schein aus deinem Heimatland. Den Antrag stellst du online oder bei der Gemeinde, in der du angeln willst. Die Gebühr liegt bei 10 Euro online und 22 Euro vor Ort, dazu kommen 10 Euro Fischereiabgabe.
- Kinder und Jugendliche von 10 bis 15: Sie brauchen keinen Fischereischein, angeln aber nur in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein. Das Alter weist die Begleitung mit Schülerausweis oder Lichtbildausweis nach. Einen Erlaubnisschein brauchen auch die Kinder. Den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr.
- Menschen mit Behinderung: Wer deshalb keine Prüfung ablegen kann, bekommt auf Antrag einen Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit. Er kostet 30 Euro und gilt nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
- Jüngere Kinder: Ob und wie Kinder unter 10 Jahren mitangeln dürfen, frag beim Ausgeber des Erlaubnisscheins nach.
Erlaubnisschein und Fischereiabgabe
Wo du nicht selbst Fischereiberechtigter oder Pächter bist, brauchst du zusätzlich einen Erlaubnisschein. Er darf auch elektronisch ausgestellt sein. Ausgeber sind die Berechtigten und Pächter, also Vereine, Fischereigenossenschaften und Verbände. Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe ist seit Jahrzehnten Pächter der westdeutschen Kanäle. Mitglieder bekommen den Jahresschein über ihren Verein, für Gäste gibt es Tageskarten. Auch der Rheinische Fischereiverband von 1880 hat zahlreiche Gewässer gepachtet und verkauft Karten für einzelne Strecken nur online.
Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro für ein Kalenderjahr oder 30 Euro für fünf, du kannst sie bis zu fünf Jahre im Voraus zahlen. Das geht online über das Landesamt oder bei der Gemeinde. Den Nachweis führst du beim Angeln mit, ausgedruckt oder lesbar auf dem Smartphone. Angelst du mit einem Schein aus einem anderen Bundesland, zahlst du trotzdem die Abgabe von NRW.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der Landesfischereiverordnung NRW, Fassung vom Juli 2026. Ganzjährig geschont sind unter anderem Lachs, Meerforelle, Quappe, Schneider und Bitterling. Für den Aal gilt eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 1. März nur im Rheinhauptstrom, nicht in seinen Nebengewässern. Die Äsche ist außerdem in Abschnitten ganzjährig geschützt, die das zuständige Ministerium festlegt. Fängst du einen geschonten oder zu kleinen Fisch, setzt du ihn sofort und vorsichtig zurück. Lachs und Meerforelle meldest du innerhalb von sieben Tagen mit Fundort der unteren Fischereibehörde. Ob an deinem Gewässer Fanglimits oder strengere Maße gelten, steht im Erlaubnisschein.
Besondere Regeln
- Köderfisch: Lebende Köderfische darfst du weder mitführen noch verwenden. Tote Köderfische nimmst du nur aus dem Gewässer, in dem du angelst, oder aus einem damit verbundenen.
- Gerät: An Gewässern, für die du keine Erlaubnis hast, darfst du kein fangfertiges Angelgerät dabeihaben.
- Veranstaltungen: Wettfischen ist verboten. Gemeinschaftsangeln braucht eine Genehmigung der Fischereibehörde, außer es nehmen nur Vereinsmitglieder teil.
- Aal: Vereine und Pächter werten Aalfänge über die Fanglisten der Angler aus. Trag gefangene Aale deshalb vollständig ein.
- Ruten und Nacht: Wie viele Ruten du nutzen darfst und ob Nachtangeln erlaubt ist, liest du im Erlaubnisschein nach.
Gewässer im Land
Die großen Ströme sind der Rhein im Westen und die Weser im Nordosten. Im Ruhrgebiet prägen die westdeutschen Kanäle mit etwa 1000 Hektar Wasserfläche das Angeln, laut Landesfischereiverband vor allem mit Rotauge, Brassen, Karpfen, Schleie, Barsch, Zander und Aal. Dazu kommen rund 150 Hektar Verbandsstrecken an der Lippe. Im Sauerland liegen Talsperren wie der Möhnesee. Jeden Bach und See findest du im Gewässeratlas Deutschland, den Überblick über alle Länder auf Angeln in Deutschland.
Passend dazu
- Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und der Fangkalender
- Angeln am Kanal und Angeln an der Talsperre
- Nachbarländer: Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz
Quellen
- Landesfischereigesetz NRW, Neufassung in Kraft seit 1. Juli 2026, §§ 31 bis 38, 49, 50, 52 und 59
- Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO), Fassung vom 3. Juli 2026, §§ 1 bis 6, 21, 22a und 22b
- Verordnung über die Fischerprüfung NRW, Fassung vom 3. Juli 2026
- Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW: Leitstelle für Fischereischeinwesen mit Kostenübersicht
- Landesfischereiverband Westfalen und Lippe: Kanäle, Unsere Gewässer und Verpflichtender Praxistag 2028
- Rheinischer Fischereiverband von 1880: Verbandsgewässer
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Landesfischereigesetz NRW, die Landesfischereiverordnung, die Fischerprüfungsordnung und die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.