Reviere · Deutschland
Möhnesee
Der Möhnesee ist mit 1.037 Hektar die größte Talsperre des Ruhrverbands und liegt im Kreis Soest. Die Angelerlaubnis vergibt der Ruhrverband selbst, und seit 2026 gelten strenge Reinigungsregeln für Boote und Angelzeug.
- Papiere
- Fischereischein und Fischereierlaubnisvertrag des Ruhrverbands
- Fangzeiten
- 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang; Nachtangeln 1.6.–31.10. nur vom Ufer
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein und Fischereierlaubnisvertrag des Ruhrverbands
- Schein und Karte
- Fangzeiten
- 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang; Nachtangeln 1.6.–31.10. nur vom Ufer
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Hecht | 45 cm | 15.2.–30.4. | zusammen 2 am Tag | |
| Zander | 40 cm | 1.4.–31.5. | zusammen 2 am Tag | |
| Flussbarsch | – | keine | zusammen 2 am Tag | Limit nur für Barsche über 35 cm |
| Seeforelle | 50 cm | 20.10.–15.3. | zusammen 2 am Tag | Ruhrverband: auch Bachforelle 50 cm |
| Große Maräne | 40 cm | 1.11.–31.12. | zusammen 2 am Tag | Vorgabe des Ruhrverbands |
| Kleine Maräne | – | keine | – | |
| Aal | 50 cm | keine | – | Landesschonzeit gilt nur im Rheinhauptstrom |
| Karpfen | 35 cm | keine | – | |
| Schleie | 25 cm | keine | – | |
| Wels | – | keine | – |
Landesfischereiverordnung NRW (Fassung ab 3. Juli 2026) und Vorgaben des Ruhrverbands für den Möhnesee; das Tageslimit gilt für die markierten Arten zusammen. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
Der See zieht sich 8 km lang am Nordwestrand des Naturparks Arnsberger Wald entlang. Er ist bis 800 m breit und bei Vollstau bis 32 m tief. Die Staumauer ist 650 m lang und bis 40 m hoch, sie hält 134,5 Millionen Kubikmeter Wasser. Als die Talsperre 1913 in Betrieb ging, war sie die größte Stauanlage Europas. Wo Möhne und Heve in den See fließen, liegen zwei flache Vorbecken mit eigenem, recht gleichmäßigem Wasserstand. Das Wasser dient vor allem dazu, die Wasserführung der Ruhr zu steuern (Ruhrverband: Möhnetalsperre).
Der Möhnesee ist ein europäisches Vogelschutzgebiet. Geschützt wird er als Rast- und Überwinterungsplatz für Wasservögel wie Zwergtaucher, Schellente und Gänsesäger (Bekanntmachung der Vogelschutzgebiete NRW).
Fische und beste Zeit
Der Ruhrverband bewirtschaftet seine Talsperren nach Hegezielen, die er für jeden See eigens festlegt. Für den Möhnesee nennt er diese Arten (Ruhrverband: Angeln am Möhnesee):
- Raubfische: Hecht, Zander, Flussbarsch, Seeforelle und Wels.
- Maränen: die Große Maräne, im Lexikon unter Maräne, und die Kleine Maräne.
- Friedfische: Karpfen, Schleie, Brasse, Rotauge und Aal. Die flachen Vorbecken gelten als gute Reviere für Karpfen und Weißfische.
Im Sommer ist das Wasser in Schichten geteilt, die Fische stehen dann meist bis etwa 15 m tief. Der Ruhrverband rät deshalb zum Boot. Wann die Arten beißen, zeigt der Fangkalender, wie du eine Talsperre liest, steht unter Angeln an der Talsperre.
Papiere und Erlaubnis
- Fischereischein: In Nordrhein-Westfalen gibt es ihn seit Juli 2026 auf Lebenszeit, als Scheckkarte oder als Zertifikat auf dem Smartphone. Beim Angeln darfst du ihn auch elektronisch vorzeigen, gültig ist er nur mit bezahlter Fischereiabgabe (Landesfischereigesetz, §§ 31 und 35). Beantragen kannst du ihn online beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung oder bei deiner Wohnsitzgemeinde.
- Gäste aus dem Ausland: Wer nicht oder höchstens ein Jahr in Deutschland wohnt, beantragt bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung seines Urlaubsorts einen Jahresfischereischein. Dafür brauchst du ein Passfoto und einen Nachweis, dass du in deinem Heimatland angelst, etwa ein Prüfungszeugnis oder eine Angelerlaubnis (Ruhrverband: Informationen für ausländische Gäste). Mehr unter Angeln in Nordrhein-Westfalen.
- Fischereierlaubnisvertrag: Ihn schließt du mit dem Ruhrverband ab, im Online-Shop des Ruhrverbands oder bei Ausgabestellen wie Angelgeschäften, Touristikbüros, Tankstellen und Kiosken rund um die Seen. Es gibt Tages-, Zweitages-, Wochen- und Jahresscheine für den Möhnesee allein. Der Kombi-Jahresschein gilt zusätzlich für Henne-, Sorpe- und Biggesee und den nicht geschützten Teil des Listersees. Der Tagesschein gilt nur für sein Datum. Wer nach Mitternacht weiterangelt, braucht einen Schein für den folgenden Tag.
- Kinder und Jugendliche: Kinder unter 10 Jahren dürfen bei einem Erwachsenen mit Fischereischein mitangeln. Hält das Kind eine der beiden Ruten, fischt der Erwachsene nur noch mit einer. Abhaken, Betäuben und Töten übernimmt der Erwachsene. Von 10 bis 15 Jahren angeln Kinder ohne eigenen Fischereischein in Begleitung, brauchen aber einen eigenen Jugend-Erlaubnisvertrag und einen Schüler- oder Lichtbildausweis. Ab 16 Jahren ist der eigene Fischereischein Pflicht. Bis 18 Jahre gibt es den Jugend-Jahresschein mit 50 Prozent Rabatt.
Grundlagen: Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte.
Besondere Regeln
Für den Möhnesee gelten diese Bestimmungen des Erlaubnisvertrags:
- Gerät und Köder: zwei Handangeln, alle Köder außer dem lebenden Köderfisch. Bei der Drop-Shot-Montage sind höchstens zwei Köder je Rute erlaubt.
- Angelzeit: von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Vom 1. Juni bis 31. Oktober darfst du vom Ufer aus auch nachts angeln. Als Wetterschutz ist nur ein Schirm oder Zelt ohne Boden bis 8 m³ erlaubt, auch nachts.
- Fanglimit: am Tag zusammen höchstens zwei Fische der Arten Hecht, Forelle, Zander, Große Maräne und Flussbarsch über 35 cm.
- Echolot: Vom 1. Juli bis 30. September darfst du beim Angeln weder Echolot noch Sonar mitführen.
- Boot: Angeln vom Ruderboot, auch Schleppangeln, ist mit jedem Erlaubnisvertrag ohne Aufpreis erlaubt. Ausnahme ist das Wameler Vorbecken vom 15. Februar bis 31. Mai. Ein Elektromotor braucht eine Motorplakette, schon wenn er nur an Bord ist, seit 2026 nur für den gewählten See gültig. Mit Elektromotor fährst du höchstens 6 km/h, Verbrennungsmotoren sind verboten.
- Sperrzonen: Laut Angelkarte des Ruhrverbands ist das Angeln in den Fischschonbezirken ganzjährig verboten, im Laichschonbezirk vom 1. Januar bis 31. Juli. Im Naturschutzgebiet Hevearm und Hevesee ist Bootsangeln verboten. Kein Angeln am Tauchplatz und an den Schiffsanlegern während des Fahrbetriebs. Im Umkreis von 50 m um Badestellen ist das Angeln vom 1. Mai bis 1. Oktober verboten.
- Quaggamuschel: Seit 2026 muss jedes Boot vor dem Einsatz gereinigt und getrocknet sein. Angelzeug und Bellyboot säuberst und trocknest du vor jedem Gewässerwechsel. Lebende Köderfische darfst du nicht von einem Gewässer ins andere mitnehmen (Freizeitordnung des Ruhrverbands).
Mindestmaße und Schonzeiten nach der Landesfischereiverordnung und den Vorgaben des Ruhrverbands stehen im Kasten. Über das Landesrecht hinaus schont der Ruhrverband die Große Maräne. Die Schonzeit für Aale gilt in NRW nur im Rheinhauptstrom. Kunstköder auf Barsch sind auch in der Schonzeit von Hecht und Zander erlaubt. Achte dann auf die Ködergröße, damit möglichst kein Hecht oder Zander anbeißt. Geschonte oder untermaßige Fische setzt du sofort und schonend zurück.
Stand: Oktober 2026. Das Landesfischereigesetz wurde zum 1. Juli 2026 neu gefasst, die Landesfischereiverordnung zum 3. Juli 2026. Jahres- und Fünfjahresfischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Die Angelkarte des Ruhrverbands stammt vom 1. September 2023. Lies die Bestimmungen deines Erlaubnisvertrags vor dem ersten Wurf ganz durch.
Passend dazu
- Angeln an der Talsperre, Angeln am See und Angeln in Nordrhein-Westfalen
- Hecht, Zander, Barsch und Maräne im Fisch-Lexikon
- Boot und Schwimmweste und Schonzeit und Mindestmaß erklärt
Quellen
- Ruhrverband, Angelseite: Möhnesee, Angelkarte Möhnetalsperre (01.09.2023), Angelkarten und Bootsplaketten, Kinder- und Jugendangeln, Informationen für ausländische Gäste und FAQ
- Ruhrverband: Möhnetalsperre, Angeln an den Talsperren, Fischwirtschaft und Freizeitordnung (Fassung 2026)
- Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen (Fassung ab 1. Juli 2026)
- Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO), §§ 2 bis 4 (Fassung ab 3. Juli 2026)
- Landesregierung NRW: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein (29. Januar 2026)
- Bekanntmachung der Europäischen Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen, Nr. 16 „Möhnesee“
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Landesfischereigesetz und die Landesfischereiverordnung Nordrhein-Westfalen, die Bestimmungen deines Fischereierlaubnisvertrags und die Freizeitordnung des Ruhrverbands.