Reviere · Deutschland
Rhein
Der Rhein begleitet Deutschland vom Hochrhein an der Schweizer Grenze bis zum Niederrhein vor den Niederlanden. Ab Rheinfelden ist er Wasserstraße für die Großschifffahrt, mit Buhnen, Häfen und Wellenschlag. Den Erlaubnisschein gibt in jedem Land eine andere Stelle aus.
- Papiere
- Fischereischein und Erlaubnisschein für den Landesabschnitt
- Fangzeiten
- NRW: Nachtangeln ganzjährig erlaubt, vom Boot verboten
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein und Erlaubnisschein für den Landesabschnitt
- Schein und Karte
- Fangzeiten
- NRW: Nachtangeln ganzjährig erlaubt, vom Boot verboten
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Zander | 40 cm | 1.4.–31.5. | 3 am Tag | |
| Hecht | 45 cm | 15.2.–30.4. | 3 am Tag | |
| Barbe | 35 cm | 15.5.–15.6. | – | |
| Aal | 50 cm | 1.10.–1.3. | 3 am Tag | Schonzeit im Rheinhauptstrom |
| Nase | 30 cm | 1.3.–30.4. | – | |
| Karpfen | 35 cm | keine | 3 am Tag | |
| Rapfen | – | keine | – | |
| Wels | – | keine | – | |
| Lachs | – | ganzjährig geschont | – | Fang binnen 7 Tagen melden |
| Meerforelle | – | ganzjährig geschont | – | Fang binnen 7 Tagen melden |
Landesrecht Nordrhein-Westfalen (LFischVO NRW) und Erlaubnisschein der Rheinfischereigenossenschaft; in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gelten andere Werte. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
- Hochrhein: beginnt bei Stein am Rhein am Ausfluss des Untersees und reicht bis Basel. Hier ist der Fluss Grenze zur Schweiz, gefischt wird auf beiden Seiten.
- Oberrhein: von Basel bis Bingen durch die Oberrheinische Tiefebene. Vom Dreiländereck bei Basel bis Au am Rhein bei Karlsruhe ist er Grenze zu Frankreich (WSA Oberrhein).
- Mittelrhein: von Bingen bis Bonn im engen Tal durch das Rheinische Schiefergebirge.
- Niederrhein: von Bonn bis zur niederländischen Grenze (IKSR).
Von der Mündung bis Basel und Rheinfelden ist der Strom auf rund 800 km für die Großschifffahrt ausgebaut (IKSR). Buhnen regeln die Strömung: Zwischen ihnen fließt das Wasser langsamer, zur Strommitte hin schneller (DLRG Rhein-Sieg).
Fische und beste Zeit
Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins zählt 71 Fischarten im Strom, Rundmäuler mitgerechnet. Lachs und Meerforelle sind zurückgekehrt (IKSR). Aus ihrem Bericht über die Jahre 2018 und 2019:
- Barbe und Döbel stellten am Hochrhein die meisten Fische im Fang. Eine dominierende Rolle spielt die Barbe nur noch dort.
- Wels und Rapfen haben in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen.
- Zander, Rapfen und Nase pflanzen sich im Niederrhein fort, Jungfische wurden dort nachgewiesen.
- Grundeln: Mehrere Arten sind über den Main-Donau-Kanal eingewandert (IKSR). Im nördlichen Oberrhein machte die Schwarzmundgrundel 40,8 Prozent des Fangs aus.
Was wann beißt, zeigt der Fangkalender.
Papiere und Erlaubnis
Du brauchst den Fischereischein und einen Erlaubnisschein für deinen Abschnitt:
- Nordrhein-Westfalen: Die Rheinfischereigenossenschaft gibt einen Schein für den Hauptstrom der ganzen Landesstrecke aus. Beim Kauf zeigst du einen gültigen deutschen Fischereischein. Häfen, Altarme, Baggerseen und Zuflüsse gehören nicht dazu. Seit 1. Juli 2026 brauchen Kinder vom 10. Geburtstag bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag keinen Fischereischein, wenn ein Inhaber eines Fischereischeins sie begleitet (§ 31 Landesfischereigesetz NRW). Einen Erlaubnisschein brauchen sie trotzdem, am Rhein bekommen sie den ermäßigten Schein (Rheinfischereigenossenschaft).
- Hessen: Der hessische Abschnitt reicht rechtsrheinisch von Rhein-km 437 bis 544. Den Erlaubnisschein gibt es über die Hessische Landgesellschaft, seit 2025 nur online.
- Rheinland-Pfalz: In der Pfalz und in Rheinhessen gibt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd die Erlaubnisscheine selbst aus, über Ausgabestellen, deren Listen sie veröffentlicht (SGD Süd). Am Mittelrhein bei Koblenz ist der Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz einer der Pächter. Für eine Rheinstrecke verkauft die SGD Nord die Scheine auch online (SGD Nord). Seit 19. Februar 2026 gelten neue Regeln im Fischereigesetz: Fischereischeine anderer Länder werden anerkannt, wenn du nicht in Rheinland-Pfalz wohnst. Kinder von 7 bis 17 Jahren angeln ohne Schein, wenn ein Erwachsener mit Fischereischein dabei ist. Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland bekommen höchstens zweimal im Jahr einen Gästeschein für bis zu 30 Tage (Landesfischereigesetz RLP, §§ 33 und 37).
- Baden-Württemberg: Das Land verpachtet seine Fischereirechte. Am Hochrhein bei Reckingen sind die Pächter Vereine, das Land gibt zusätzlich eigene Erlaubnisscheine aus. Auf der Schweizer Seite verpachten die Kantone die Reviere, die Pächter geben die Karten aus (Fachbericht für das Regierungspräsidium Freiburg). Am Oberrhein bei Philippsburg ist der Landesfischereiverband Baden-Württemberg Pächter, seine Gästekarten für den Rheinstrom bekommen Verbandsmitglieder (LFV Baden-Württemberg).
- Grenzrhein mit Frankreich: Am französischen Ufer gelten eigene Regeln mit eigener Angelkarte. Der Fischereiverband des Départements Bas-Rhin erklärt sie auf Deutsch (Fédération de pêche du Bas-Rhin, Stand 2024).
Besondere Regeln
- Lachs und Meerforelle: In Nordrhein-Westfalen dürfen beide ganzjährig nicht entnommen werden. Einen Fang meldest du innerhalb von sieben Tagen der unteren Fischereibehörde (Landesfischereiverordnung NRW). In Hessen ist der Lachs ganzjährig geschützt und darf nicht geangelt werden. Atlantische Forellen über 60 cm setzt du dort sofort zurück (Regelungen am hessischen Rhein 2026).
- Fangbegrenzung und Aal: Mit dem Rheinschein in Nordrhein-Westfalen darfst du je Art höchstens drei Aale, Forellen, Hechte, Karpfen oder Zander am Tag fangen (Ausübungsbestimmungen). Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät wegen der Schadstoffe, keine Aale aus deutschen Flüssen zu essen.
- Nacht, Boot und Gerät: Am Rhein in Nordrhein-Westfalen darfst du das ganze Jahr nachts angeln. Vom Boot ist Angeln dort verboten, ebenso Setzkescher und lebende Köderfische (Ausübungsbestimmungen). In Hessen ist das Boot erlaubt, wenn es festgemacht ist oder einen GPS-Anker hat.
- Verbotszonen: In Nordrhein-Westfalen schränken Schutzgebiete den Schein ein, oft ohne Schild. Die Verbotszonen stehen auf einer Infokarte der Rheinfischereigenossenschaft. In hessischen Häfen mit Gefahrenabwehrverordnung ist Angeln verboten, sofern die Hafenbehörde es nicht erlaubt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ahndet regelmäßig das Fischen nahe Fischpässen (Meldung vom 20.05.2025).
- Bundeswasserstraße: Buhnen, Wehre und Dämme des Bundes darfst du außerhalb ihrer Zweckbestimmung nicht betreten. Ufergrundstücke und Betriebswege sind zu Fuß erlaubt, auf eigene Gefahr (§ 2 WaStrBAV). Ausnahmen erteilt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, auch per Schild (§ 3, § 6).
Stand: Oktober 2026. Die Werte im Kasten gelten in Nordrhein-Westfalen. Angelst du in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder am französischen Ufer, lies die Schonzeiten und Maße auf deinem Erlaubnisschein oder frag die Stelle, die ihn ausgibt. Die Fischereirechte in der Pfalz und in Rheinhessen werden gerade neu vergeben, dort kann sich der Ausgeber ändern. Maßgeblich sind die Verordnungen und die Bedingungen auf deinem Erlaubnisschein.
Sicherheit
- Sog und Wellen: Ein Schiff zieht das Wasser erst zur Strommitte, danach schlägt die Welle ans Ufer (DLRG Rhein-Sieg). Der Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz rät, Buhnen nicht zu betreten.
- Pegel: Steigende Pegel machen die Strömung schneller. Auch bei Niedrigwasser können sich Strömungen verlagern und gefährlicher werden. Nahe Wasserkraftwerken schwankt der Wasserstand plötzlich (WSA Oberrhein, 29.06.2026). Die aktuellen Wasserstände der Bundeswasserstraßen zeigt PEGELONLINE, schau dort vor der Fahrt nach.
- Notruf: Wähl die 112 und nenn den Rhein-Kilometer von der nächsten Tafel am Ufer. Mehr unter Ufer und Wathose.
Passend dazu
- Angeln am Fluss und Angeln in Deutschland
- Die Länder am Rhein: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
- Am selben Strom: Bodensee, Schweiz und Niederlande, dazu die Nebenflüsse Mosel und Main
- Arten am Rhein: Zander, Barbe, Rapfen, Wels, Aal
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und Fisch zurücksetzen
Quellen
- IKSR: Fische im Rhein 2018/2019, Bericht Nr. 279 (2021) und IKSR: Fische im Rhein
- Rheinfischereigenossenschaft NRW: Erlaubnisscheine und Neuerungen im Landesfischereigesetz (02.07.2026)
- Landesfischereiverordnung Nordrhein-Westfalen (gültig ab 03.07.2026) und Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen (Neufassung ab 01.07.2026)
- Hessisches Landwirtschaftsministerium: Fischereiliche Regelungen am hessischen Rhein, gültig ab 2026
- Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz (geändert am 11.02.2026, GVBl. S. 44), SGD Süd: Fischereierlaubnisscheine, SGD Nord: Angelkarten online und Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz: Pachtgewässer
- Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung
- WSA Oberrhein: Baden im Rhein bleibt lebensgefährlich (29.06.2026); DLRG Bezirk Rhein-Sieg: Gefahren an Flüssen; PEGELONLINE
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Fischereigesetze und Verordnungen der Rheinanliegerländer, die Bedingungen deines Erlaubnisscheins und die Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung in ihrer aktuellen Fassung.