Reviere · Deutschland
Mosel
Die Mosel kommt am Dreiländereck bei Perl nach Deutschland und mündet nach rund 242 Kilometern in Koblenz in den Rhein. Auf den ersten 36 Kilometern bildet sie die Grenze zu Luxemburg, danach fließt sie durch Rheinland-Pfalz. Beide Abschnitte haben eigene Papiere und eigene Schonzeiten.
- Papiere
- Fischereischein + Erlaubnisschein, Grenzstrecke nur Erlaubnisschein
- Saison
- Grenzstrecke: Fangverbot 1.3.–14.6.; übrige Mosel ganzjährig, 15.4.–31.5. keine Kunstköder
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein + Erlaubnisschein, Grenzstrecke nur Erlaubnisschein
- Schein und Karte
- Saison
- Grenzstrecke: Fangverbot 1.3.–14.6.; übrige Mosel ganzjährig, 15.4.–31.5. keine Kunstköder
- Fangzeiten
- Grenzstrecke: kein Nachtangeln (April bis Oktober 23–5 Uhr, sonst 19–7 Uhr)
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Zander | 45 cm | 15.3.–15.5. | – | Grenzstrecke: 1.1.–14.6. |
| Hecht | 50 cm | 1.2.–31.5. | Grenzstrecke: 1 am Tag | Grenzstrecke: 1.1.–14.6. |
| Barbe | 35 cm | 1.5.–15.6. | – | Grenzstrecke: 1.3.–14.6. |
| Aal | 50 cm | keine | – | Grenzstrecke: Fangverbot 1.3.–14.6. |
| Wels | – | keine | – | RLP: Anlandepflicht (§ 21 LFischO); Grenzstrecke: Fangverbot 1.3.–14.6. |
| Rapfen | – | keine | – | RLP: Anlandepflicht (§ 21 LFischO); Grenzstrecke: Fangverbot 1.3.–14.6. |
| Karpfen | 35 cm | keine | – | Grenzstrecke: 1.3.–14.6. |
| Rotauge (Plötze) | 15 cm | keine | – | Grenzstrecke: 1.3.–14.6. |
Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz für die Mosel unterhalb der Grenzstrecke; dort gilt die Grenzfischereiverordnung. Der Erlaubnisschein kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
Als Bundeswasserstraße reicht die Mosel von der französischen Grenze bei Apach bis zum Rhein (Bundeswasserstraßengesetz, Anlage 1). Von der Grenze bis zur Mündung der Sauer bei Wasserbillig liegt die deutsch-luxemburgische Strecke mit zwei Staustufen. Danach folgen 206 Kilometer deutsche Strecke mit zehn Staustufen bis Koblenz (WSA Mosel-Saar-Lahn).
Die Staustufen teilen den Fluss in Stauhaltungen. Jede hat eine Schleuse für die Schifffahrt, an sieben gibt es zusätzlich Bootsgassen für kleine Boote. Das Tal ist eng und gewunden, die engste Kurve für die Schifffahrt liegt im Bremmer Bogen.
Die Grenzstrecke steht unter gemeinsamer Hoheit von Luxemburg und Deutschland. Auf deutscher Seite gehört ihr oberer Teil zum Saarland, der untere bis Wasserbillig zu Rheinland-Pfalz. Das Fischereirecht haben dort die Anliegerstaaten gemeinsam (Staatsvertrag über die Grenzgewässer).
Fische und beste Zeit
Im Fischpass an der Staustufe Koblenz zählte die Bundesanstalt für Gewässerkunde 2015 über 230.000 aufsteigende Fische aus 28 Arten. Meist waren es junge Rotaugen und Rapfen, dazu Döbel, Hasel und Nasen (BfG, 10.04.2017).
Für die Stauhaltungen von Koblenz bis Trier führen die Angelkarten des Landes diese Zielfische (Angelkarten-Verkauf im Auftrag der SGD Nord):
- Räuber: Zander, Hecht, Wels, Rapfen und Barsch
- Friedfische und Aal: Barbe, Aal, Karpfen, Nase, Aland, Döbel und Schleie
Lachs, Meerforelle und Quappe darfst du an der ganzen Mosel nicht fangen. Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender. Die Schonzeiten aus dem Kasten gehen dabei immer vor.
Papiere und Erlaubnis
Auf der rheinland-pfälzischen Strecke brauchst du den Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein), den Nachweis der Fischereiabgabe, einen amtlichen Lichtbildausweis und den Erlaubnisschein. Wer in einem anderen Bundesland wohnt, angelt mit dessen Fischereischein. Wer nicht in Deutschland wohnt, kann einen Gästeschein für bis zu 30 Tage bekommen, höchstens zweimal im Jahr. Kinder ab sieben Jahren angeln ohne eigenen Schein, wenn ein Erwachsener mit Fischereischein dabei ist (Landesfischereigesetz, §§ 33, 36, 37 und 41).
- Koblenz bis Trier: Die Strecken verwaltet die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im Auftrag des Landes. Seit dem 1. Juni 2025 gibt es die Erlaubnisscheine online als PDF, die Ausgabestellen vor Ort verkaufen sie weiterhin (SGD Nord).
- Grenzstrecke Perl bis Wasserbillig: Hier reicht der Fischereierlaubnisschein, ein staatlicher Fischereischein ist nicht nötig (Land Rheinland-Pfalz). Den Schein brauchst du ab 14 Jahren, Jüngere angeln unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers. Er gilt auch an Sauer und Our.
- Ausgabe an der Grenzstrecke: Uferschein oder Nachenschein für das Boot, jeweils für ein Jahr, einen Monat oder eine Woche. Der Jahresuferschein kostet 15 Euro, der Jahresnachenschein 40 Euro. Ausgeber sind die Verbandsgemeinden Arzfeld, Südeifel, Konz und Trier-Land, im Saarland die Gemeinde Perl (Grenzfischereiverordnung Rheinland-Pfalz, §§ 1 und 2). Online geht es über das luxemburgische Portal MyGuichet (Guichet.lu).
Besondere Regeln
- Frühjahrsschonzeit: Unterhalb der Grenzstrecke gilt vom 15. April bis 31. Mai die Frühjahrsschonzeit. Spinner, Blinker und andere Kunstköder sind dann verboten, nur die künstliche Fliege bleibt erlaubt (Landesfischereiordnung, § 18). Nach dem Merkblatt der SGD Nord gilt das auch für Köderfisch und Fischfetzen.
- Köder und Setzkescher: Mit lebendem Köderfisch darfst du in Rheinland-Pfalz nicht angeln. In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern im Setzkescher verboten (Landesfischereiordnung, §§ 26 und 29). Die Angelkarten des Landes erlauben höchstens zwei Ruten.
- Schonbezirke: An den Staustufen liegen Fischschonbezirke, in denen du das ganze Jahr nicht angeln darfst. In den Laichschonbezirken ruht der Fischfang vom 15. März bis 15. Juni. In mehreren Häfen gilt Fang- oder Betretungsverbot, die Reiherschussinsel bei Lehmen ist als Naturschutzgebiet ganz gesperrt (SGD Nord, Merkblatt zum Erlaubnisschein).
- Grenzstrecke: Vom 1. März bis 14. Juni ist jeder Fischfang verboten. Nachts ruht die Angel, von April bis Oktober zwischen 23 und 5 Uhr, sonst zwischen 19 und 7 Uhr. Erlaubt sind zwei Handangeln, die du nicht allein lassen darfst, und am Tag ein Hecht. Mit dem Uferschein angelst du nur vom Ufer, Brücken, Stege, Schleusen und Wehre zählen nicht dazu. An den Staustufen Palzem und Grevenmacher gibt es Sperrstrecken (Grenzfischereiverordnung, §§ 4 bis 7).
Stand: Oktober 2026. Die genauen Grenzen der Schonbezirke, Häfen und Sperrstrecken stehen im Merkblatt zum Erlaubnisschein. Ob du nachts angeln darfst, regelt auf der rheinland-pfälzischen Strecke deine Angelkarte. Maßgeblich sind die Verordnungen und der Erlaubnisschein.
Sicherheit
- Schleusen und Wehre: Bundeseigene Schleusen, Wehre und Schutzhäfen darfst du außerhalb ihres Zwecks nicht betreten (§ 2 WaStrBAV).
- Wasserstand: PEGELONLINE zeigt die Pegel der Wasserstraße von Perl bis Koblenz, etwa den Pegel Cochem. Die Werte sind tagesaktuelle Rohdaten ohne Prüfung. Mehr unter Ufer und Wathose und, wer mit dem Nachen fischt, unter Boot und Schwimmweste.
Passend dazu
- Angeln am Fluss: Strömung, Kehrwasser und Stauhaltung lesen
- Angeln in Rheinland-Pfalz und Angeln im Saarland: Fischereischein, Prüfung und Abgabe
- Rhein: der Strom, in den die Mosel bei Koblenz mündet
- Im Fisch-Lexikon: Zander, Barbe, Wels, Rapfen und Aal
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt
Quellen
- Landesrecht Rheinland-Pfalz: Landesfischereigesetz (geändert am 11.02.2026), Landesfischereiordnung und Landesverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our
- Landesrecht Saarland: Grenzfischereiverordnung vom 11. Mai 2020 und Vertrag mit Luxemburg über die Grenzgewässer
- SGD Nord: Angelkarten für die Mosel online, mit Merkblatt zum Erlaubnisschein
- Guichet.lu: Fischereierlaubnisschein für Grenzgewässer zu Deutschland
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn: Die Mosel und PEGELONLINE
- Bundesanstalt für Gewässerkunde: Fischaufstiegsanlage Koblenz (10. April 2017)
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Landesfischereigesetz und die Landesfischereiordnung von Rheinland-Pfalz, die Grenzfischereiverordnungen von Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die Verordnungen für die Wasserstraße und die Bestimmungen im Erlaubnisschein.