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Angeln in Thüringen
Angeln in Thüringen führt dich an Talsperren, Kiesseen und Forellenbäche. Du brauchst den Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein, und den Erlaubnisschein für das Gewässer. Wer keine Prüfung hat, bekommt bei der Gemeinde einen Schein für drei Monate.
- Papiere
- Fischereischein und Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein und Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit |
|---|---|---|---|
| Hecht | 50 cm | 15.2.–30.4. | – |
| Zander | 45 cm | 1.4.–31.5. | – |
| Wels | 50 cm | keine | – |
| Karpfen | 35 cm | keine | – |
| Schleie | 25 cm | keine | – |
| Aal | 50 cm | 1.11.–28.2. | 2 am Tag |
| Bachforelle | 30 cm | 1.10.–31.3. | – |
| Äsche | 35 cm | 1.2.–31.5. | – |
| Barbe | 40 cm | 1.4.–31.8. | – |
| Quappe | 30 cm | 1.11.–31.3. | – |
| Döbel | 20 cm | keine | – |
| Rapfen | – | ganzjährig geschont | – |
| Nase | – | ganzjährig geschont | – |
Landesrecht Thüringen (ThürFischAVO §§ 1 und 3); der Erlaubnisschein kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Papiere: Fischereischein mit Lichtbild und Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Pächters. Beide hast du beim Angeln dabei.
- Ohne Prüfung: Ab 14 Jahren gibt dir jede Gemeinde den Vierteljahresfischereischein, allerdings nur einmal im Kalenderjahr.
- Fischereiabgabe: Du zahlst sie zusammen mit dem Fischereischein bei der Gemeinde.
- Ruten: höchstens zwei Handangeln, beim Spinn- und Fliegenfischen nur eine.
Fischereischein und Prüfung
Wer in Thüringen angelt, führt einen Fischereischein auf seinen Namen mit Lichtbild mit. Den ersten Schein bekommst du nur mit bestandener Fischerprüfung (Thüringer Fischereigesetz, §§ 26 und 29). Scheine aus anderen Bundesländern und europäischen Staaten gelten auch hier, wenn sie auf einer nachgewiesenen Qualifikation beruhen. Prüfungsfreie Scheine anderer Länder sind davon ausgenommen (ThürFischAVO, § 34).
- Lehrgang: Vor der Prüfung besuchst du einen Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden. Er darf vor Ort oder online stattfinden.
- Zulassung: ab 10 Jahren. Den Antrag stellst du spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der unteren Fischereibehörde, also beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
- Termine: Die Behörden setzen sie nach Bedarf an und machen sie mindestens drei Monate vorher öffentlich bekannt. Der Landesanglerverband sammelt die Termine auf seiner Seite Prüfungstermine.
- Ablauf: schriftlich, je zehn Fragen aus sechs Gebieten mit jeweils drei Antworten zum Ankreuzen, höchstens 90 Minuten. Bestanden hast du mit 45 von 60 Punkten und mindestens sechs Punkten in jedem Gebiet.
- Gebühr und Wiederholung: Die Prüfung kostet 35 Euro. Fällst du durch, kannst du erneut antreten.
Den Schein stellt die Gemeindeverwaltung deines Wohnorts aus. Wohnst du außerhalb Thüringens, gehst du zur Gemeinde, in der du angeln willst (§ 30 ThürFischG). Es gibt ihn für ein Kalenderjahr, für fünf oder zehn Kalenderjahre und auf Lebenszeit. Die amtlichen Beträge nach § 37 ThürFischAVO, jeweils Gebühr plus Fischereiabgabe:
- Jahresfischereischein: 8 Euro und 10 Euro
- Fünfjahresfischereischein: 15 Euro und 30 Euro
- Zehnjahresfischereischein: 20 Euro und 50 Euro
- Fischereischein auf Lebenszeit: 45 Euro und 200 Euro
Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder
Für Urlauber und Einsteiger gibt es den Vierteljahresfischereischein. Du bekommst ihn ab 14 Jahren ohne Prüfung bei der Gemeinde, er gilt drei Monate und erlaubt das Angeln mit der Handangel. Pro Person gibt es ihn nur einmal im Kalenderjahr, verlängern lässt er sich nicht. Er kostet 10 Euro Gebühr und 15 Euro Fischereiabgabe. Weil er kein Lichtbild hat, gilt er nur zusammen mit deinem Personalausweis oder Pass.
Der Vierteljahresschein gilt nur in Thüringen. Nicht jeder Pächter gibt an seine Inhaber Erlaubnisscheine aus (Landesanglerverband Thüringen). Der Verband selbst hat Tageskarten eigens für Inhaber des Vierteljahresscheins, für die Saalekaskade und für die Gewässer seines Verbunds. Auch für die Angelteiche der Berufsfischer ist der Vierteljahresschein gedacht. Ganz ohne Schein angelst du dort nicht, denn das Fischereigesetz gilt ebenso für künstlich angelegte Gewässer und Fischteiche.
- Gäste aus dem Ausland: Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und einen ausländischen Fischereischein besitzt, kann von der Prüfung befreit werden. Dann gibt es nur den Jahresfischereischein (§ 29 Abs. 3 ThürFischG).
- Kinder von 8 bis 13 Jahren: Sie bekommen den Jugendfischereischein ohne Prüfung, für 5 Euro Gebühr und 7 Euro Abgabe. Angeln dürfen sie damit nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins. Ein Vierteljahresschein reicht für die Begleitung nicht. Wer schon die Fischerprüfung bestanden hat, darf allein los (§ 27 ThürFischG).
Erlaubnisschein und Fischereiabgabe
Den Erlaubnisschein gibt der Fischereiberechtigte oder Pächter des Gewässers aus, höchstens für ein Kalenderjahr und nur an Inhaber eines Fischereischeins (§ 14 ThürFischG). Der Landesanglerverband Thüringen ist seit 2007 Pächter der Saalekaskade und betreut den Thüringer Gewässerverbund, einen Zusammenschluss von Anglervereinen. Für beide verkauft er Angelkarten online und über Verkaufsstellen, die Gewässer stehen im Gewässerverzeichnis.
Zum Erlaubnisschein gehört eine Fangkarte. Darin trägst du Art, Anzahl und Länge der entnommenen und der zurückgesetzten Fische ein, dazu deine Angelzeit. Spätestens wenn der Erlaubnisschein abläuft, gibst du sie ab, auch ohne Fang als Fehlmeldung (§ 9 ThürFischAVO).
Die Fischereiabgabe kassiert die Gemeinde gleich bei der Ausstellung des Fischereischeins, die Beträge stehen oben. Das Land verwendet sie zur Förderung des Fischereiwesens (§ 33 ThürFischG).
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus § 1 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO). Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ganzjährig geschont sind neben Rapfen und Nase auch Aland, Zährte, Lachs und Meerforelle. Diese Arten darfst du nicht behalten. Untermaßige Fische und solche, die in der Schonzeit versehentlich anbeißen, setzt du sofort schonend zurück.
Ein landesweites Fanglimit gibt es nur beim Aal: zwei Stück pro Fangtag. Dazu kommen die Grenzen der Pächter. An der Saalekaskade nimmst du zum Beispiel pro Angeltag höchstens drei Fische von Karpfen, Schleie, Hecht, Zander und Aal zusammen mit (LAVT, Saalekaskade). Fremde Arten, für die weder Schonzeit noch Mindestmaß gilt, darfst du nicht zurücksetzen. Für Fische aus Zuchtteichen gelten Schonzeiten und Mindestmaße nicht.
Besondere Regeln
- Ruten: zwei Handangeln, beim Spinn- und Fliegenfischen eine. Ausgelegte Angeln beaufsichtigst du ständig selbst.
- Köderfische: nur aus dem Gewässer, in dem du angelst, nur für den eigenen Bedarf und nur Arten, die gerade nicht geschont sind oder das Maß haben. Hältern ist verboten. Statt der Angel darfst du eine Senke von höchstens 1,2 mal 1,2 Metern mit mindestens 14 Millimetern Maschenweite nehmen. Lebende Wirbeltiere als Köder sind verboten.
- Setzkescher: geräumig und aus knotenfreiem Gewebe. Forellen und andere Salmoniden kommen nie hinein, gehälterte Fische setzt du nicht mehr zurück. Danach betäubst und tötest du sie, sonst gleich nach dem Fang.
- Licht: Beim Fischfang ist künstliches Licht verboten (§ 35 ThürFischG). Was nachts am Gewässer erlaubt ist, erfragst du beim Ausgeber deines Erlaubnisscheins.
- Abstand und Ufer: Halte zu Reusen und Stellnetzen mindestens 50 Meter Abstand. Die flache, mit Pflanzen bewachsene Uferzone betrittst und befährst du nicht. In Fischwegen ist jeder Fang verboten.
- Veranstaltungen: Wettfischen ist verboten. Hege- und Gemeinschaftsfischen meldet der Veranstalter vier Wochen vorher bei der Fischereibehörde an.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind das Thüringer Fischereigesetz in der Fassung von 2008, zuletzt geändert 2018, und die Ausführungsverordnung von 2020, zuletzt geändert 2024. Am Gewässer kommen die Bedingungen deines Erlaubnisscheins dazu.
Gewässer im Land
Im Osten stauen fünf große Talsperren die obere Saale auf mehr als 80 Kilometern zwischen Blankenstein und Eichicht, zusammen über 2.000 Hektar Wasser. In den Stauseen nennt der Pächter Zander, Hecht, Wels, Barsch und Karpfen, in der Saale und den Ausgleichsbecken Bachforelle und Regenbogenforelle. Dazu kommen im ganzen Land Speicher, Kiesseen und Teiche. In Apfelstädt, Gera und Ilm stehen Bachforellen und Äschen, das Fliegenfischen hat in Thüringen lange Tradition (LAVT). Wie du an Stauseen und Flüssen vorgehst, steht unter Angeln an der Talsperre und Angeln am Fluss. Jeden Bach und See des Landes zeigt der Gewässeratlas Deutschland, die Regeln der übrigen Länder die Seite Angeln in Deutschland.
Passend dazu
- Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und der Fangkalender
- Nachbarländer: Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, Hessen und Niedersachsen
Quellen
- Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) in der Fassung vom 18. September 2008, zuletzt geändert am 18. Dezember 2018
- Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) vom 11. August 2020, zuletzt geändert am 2. Juli 2024
- Portal Fischerei von Bund und Ländern: Thüringen
- Landesanglerverband Thüringen: Vierteljahresfischereischein und Gesetzliche Grundlagen zum Angeln
- Landesanglerverband Thüringen: Angelkarten und Saalekaskade
- Landesanglerverband Thüringen: Prüfungstermine
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Thüringer Fischereigesetz, die Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins.