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Angeln in Sachsen

Angeln in Sachsen reicht von Gebirgsbächen über die Elbe bis zu den Seen in alten Tagebauen. Für jede Art des Angelns brauchst du einen Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) und dazu den Erlaubnisschein für das Gewässer. Eine Fischereiabgabe zahlst du in Sachsen nicht.

Papiere
Fischereischein und Erlaubnisschein des Gewässers
Saison
ganzjährig; Raubfischköder vom 1.2. bis 30.4. verboten

Stand Oktober 2026

Zum GewässeratlasRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Deutschland mit den Grenzen der Bundesländer, Sachsen rot hervorgehobenSachsen
Abb. 1 · Lage in Deutschland, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Fischereischein und Erlaubnisschein des Gewässers
Saison
ganzjährig; Raubfischköder vom 1.2. bis 30.4. verboten
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitHinweis
Hecht50 cm1.2.–30.4.
Zander50 cm1.2.–31.5.
Barsch–keineRaubfischköder erst ab 1.5.
Aal50 cmkeine
Wels–keine
Karpfen40 cmkeine
Schleie25 cmkeine
Rapfen40 cm1.1.–31.5.
Barbe50 cm15.4.–30.6.
Bachforelle28 cm1.10.–30.4.
Äsche35 cm1.1.–15.6.
Aland20 cmkeine
Brassen (Blei)–keine
Plötze–keine

Sächsische Fischereiverordnung vom 22.04.2022; der Erlaubnisschein kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Papiere: Fischereischein der Behörde und Erlaubnisschein des Gewässerinhabers oder Pächters (Fischereibehörde Sachsen).
  • Prüfung: ab 14 Jahren, nach einem Vorbereitungslehrgang von 30 Stunden, am Computer abgelegt.
  • Schein auf Lebenszeit: Der sächsische Fischereischein kostet einmalig 42 Euro und gilt unbefristet.
  • Gäste aus dem Ausland: Gastfischereischein ohne Prüfung, in der Regel für einen Monat.
  • Raubfischköder: vom 1. Februar bis 30. April verboten.

Fischereischein und Prüfung

Wer mit Hauptwohnsitz in Sachsen gemeldet ist, braucht einen sächsischen Fischereischein (Sächsisches Fischereigesetz, § 20). Ausgestellt wird er nur von der Fischereibehörde im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Den Antrag stellst du online über Amt24 oder per Post, mit Passbild, Kopie des Ausweises und dem Prüfungszeugnis. Die Behörde schickt eine Rechnung, nach der Zahlung kommt der Schein als Karte per Post. Rechne mit etwa vier Wochen.

  • Lehrgang: Zur Prüfung wird zugelassen, wer 14 Jahre alt ist und einen Vorbereitungslehrgang von 30 Stunden besucht hat. Lehrgänge bieten der Landesfischereiverband, die Anglerverbände und andere bei der Behörde zugelassene Leiter an. Die Anmeldung läuft über den Lehrgangsleiter, meist über den Angelverein am Ort.
  • Prüfung: Die Fischereibehörde nimmt sie mindestens einmal im Jahr ab (Sächsische Fischereiverordnung, §§ 21 bis 24). Du beantwortest 60 Fragen aus fünf Sachgebieten in 90 Minuten am Bildschirm, geprüft wird zum Beispiel an DEKRA-Standorten. Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens acht je Sachgebiet.
  • Üben: Den vollständigen Fragenkatalog und eine Testprüfung stellt die Behörde online bereit (Lehrgang und Prüfung).
  • Gebühren: Fischereischein 42 Euro, Jugendfischereischein 9 Euro, Besonderer Fischereischein für Menschen mit Behinderung 7 Euro. Die Prüfungsgebühr stellt die Behörde nach der Prüfung gesondert in Rechnung.
  • Scheine anderer Länder: Ziehst du nach Sachsen, gilt dein bisheriger Schein im bisherigen Umfang weiter. Scheine, die ohne Prüfung ausgestellt wurden, gelten in Sachsen nicht als Sachkundenachweis. Der Landesverband nennt als Beispiele den Friedfischschein aus Brandenburg und den Touristenschein aus Mecklenburg-Vorpommern (Landesverband Sächsischer Angler, Checkliste).

Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder

  • Gastfischereischein: Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands hat, bekommt ihn ohne Prüfung. Du legst eine Kopie deines Fischereischeins oder deiner Angellizenz und des Reisepasses vor. Er gilt einen Monat und kostet 15 Euro, du musst mindestens 18 sein. Sechs Monate (75 Euro) sieht die Verordnung nur in begründeten Einzelfällen vor. Ausgeben dürfen ihn auch die Anglerverbände (Fischereibehörde, Anträge).
  • Gäste aus Deutschland: Du brauchst einen in Sachsen gültigen Fischereischein und einen Erlaubnisschein. Weil nicht jeder Schein anerkannt wird, fragst du im Zweifel vorher bei der Fischereibehörde nach.
  • Kinder unter 9: Sie haben keine eigene Angel und keinen Erlaubnisschein. Sie dürfen die Angel eines Erwachsenen mit Fischereischein und Erlaubnisschein auswerfen und unter Aufsicht drillen. Abködern, Betäuben und Töten bleiben tabu (Fischereibehörde, Kinder und Jugendliche).
  • Von 9 bis 16: Es gibt den Jugendfischereischein ohne Prüfung, dazu den Erlaubnisschein. Angeln darfst du nur mit einem Erwachsenen mit Fischereischein, außer du bist seit mindestens einem Jahr im Angelverein. Ab 16 brauchst du die Prüfung.
  • Angelteiche: In bewirtschafteten Angelteichen geht es ohne Fischereischein, wenn der Betreiber dich einweist und beaufsichtigt (Fischereibehörde, Angelteiche).

Erlaubnisschein und Fischereiabgabe

Den Erlaubnisschein stellt der Fischereiausübungsberechtigte aus, also Eigentümer oder Pächter des Gewässers, und zwar nur an Inhaber eines Fischereischeins (§ 19 Fischereigesetz). Ein großer Teil der Gewässer liegt bei den drei Regionalverbänden unter dem Dach des Landesverbands Sächsischer Angler: dem Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden, dem Anglerverband Leipzig und dem Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster.

  • Für Gäste: Wer nicht im Verein ist, kauft einen Gasterlaubnisschein. Er gilt nur für eine Auswahl der Verbandsgewässer. Verkaufsstellen und Bedingungen nennen die Regionalverbände (Landesverband, Gastangler), für Dresden und Ostsachsen der Anglerverband „Elbflorenz“.
  • Gewässerfonds: Vereinsmitglieder können die allgemeinen Angelgewässer aller drei Regionalverbände nutzen und gegen einen Zusatzbeitrag auch Verbandsgewässer in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Landesverband, Gewässerfonds).
  • Gewässerverzeichnis: Der Angelatlas Sachsen des Landesverbands zeigt die Verbandsgewässer mit ihren Bestimmungen.
  • Fischereiabgabe: Sachsen erhebt sie seit 2012 nicht mehr. Das Gesetz regelt nur noch, was mit den bis Juni 2012 eingenommenen Mitteln geschieht (Änderungsgesetz vom 29. April 2012). Du zahlst nur die Gebühr für den Schein.

Stand: Oktober 2026. Die Fischereischeinstelle in Königswartha ist wegen der Schlosssanierung voraussichtlich bis Ende 2026 für Besucher geschlossen, Anträge gehen per Post dorthin oder an die Stelle in Nossen. Der Erlaubnisschein kann strengere Regeln enthalten als die Verordnung.

Schonzeiten und Mindestmaße

Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der Anlage zur Sächsischen Fischereiverordnung vom 22. April 2022. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Hecht und Zander haben in Sachsen ein Mindestmaß von 50 Zentimetern, mehr als in Brandenburg und Berlin. Nase und Quappe sind ganzjährig geschont, außer in der Elbe, bei der Quappe auch in Vereinigter Mulde und Weißer Elster. Dort gilt nur eine Schonzeit im Frühjahr. Ein landesweites Fanglimit oder Entnahmefenster legt die Verordnung nicht fest, beides kann aber im Erlaubnisschein stehen.

Besondere Regeln

  • Raubfischköder: Vom 1. Februar bis 30. April darfst du mit keinem Köder fischen, der sich zum Fang von Raubfischen eignet. Auch mit der Köderfischsenke darfst du in dieser Zeit nicht fischen (Fischereiverordnung, §§ 4 und 6).
  • Ruten: Höchstens zwei Handangeln, mit Spinn- oder Flugangel nur eine. Jede Handangel hat nur eine Anbissstelle mit höchstens drei Haken. Ein elektronischer Bissanzeiger ersetzt die Aufsicht nicht. Zu Netzen und Reusen hältst du 50 Meter Abstand.
  • Köderfische: Lebende Köder sind verboten (§ 24 Fischereigesetz). Köderfische tötest du, bevor sie an den Haken kommen, und verwendest sie nur in dem Gewässer, in dem du sie gefangen hast.
  • Zurücksetzen: Gefangene Fische gehen nur in das Fanggewässer zurück. Invasive Arten der EU-Liste setzt du nie zurück.
  • Boot: Schleppangeln braucht eine Genehmigung der Fischereibehörde.
  • Verboten: Angeln im Umkreis von 30 Metern um Ein- und Ausstiege von Fischwegen, künstliches Licht und betäubende Mittel beim Fischfang sowie Angeln als Wettbewerb.

Gewässer im Land

Für Angler stehen in Sachsen etwa 10.000 Hektar stehende Gewässer und 3.000 Kilometer Fließgewässer bereit. Aus ehemaligen Braunkohletagebauen sind im Leipziger und im Lausitzer Neuseenland neue Angelseen entstanden. Die Elbe kommt in der Sächsischen Schweiz aus Tschechien, das Fischereirecht an ihr hat der Freistaat. Jeden Bach und See findest du im Gewässeratlas, die Regeln der anderen Länder unter Angeln in Deutschland.

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Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Sächsische Fischereigesetz, die Sächsische Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins.