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Angeln in Brandenburg

Angeln in Brandenburg geht an rund 3.000 Seen und über 30.000 Kilometern Fließgewässer. Das Land hat eine Besonderheit: Mit der Friedfischangel darfst du ohne Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) angeln, nur für Raubfische brauchst du die Prüfung. Angelkarte und Fischereiabgabe gehören trotzdem fast immer dazu.

Papiere
Abgabenachweis ab 14, Angelkarte; für Raubfisch auch Fischereischein
Saison
ganzjährig, Schonzeiten beachten

Stand Oktober 2026

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Lagekarte: Deutschland mit den Grenzen der Bundesländer, Brandenburg rot hervorgehobenBrandenburg
Abb. 1 · Lage in Deutschland, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Abgabenachweis ab 14, Angelkarte; für Raubfisch auch Fischereischein
Saison
ganzjährig, Schonzeiten beachten
Fangzeiten
bei Koppelfischerei nur 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitFanglimitHinweis
Hecht45 cm1.2.–31.3.–Schonzeit gilt für die Handangel
Zander45 cm1.4.–31.5.–Schonzeit gilt für die Handangel
Barsch–keine–
Aal50 cmkeine3 am Tag
Wels–keine–
Rapfen40 cm1.4.–30.6.–
Karpfen35 cmkeine–
Schleie25 cmkeine–
Quappe30 cmkeine–
Aland30 cmkeine–
Bachforelle30 cm16.10.–15.4.–nicht im Setzkescher hältern
Brassen (Blei)–keine–
Plötze–keine–

Fischereiordnung des Landes Brandenburg (Stand August 2026); die Angelkarte kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Friedfischangel ohne Schein: Für Rute mit einem einschenkligen Haken und Ködern wie Wurm, Made oder Teig ist kein Fischereischein nötig (Fischereigesetz Brandenburg, § 17).
  • Raubfischangel: Spinnfischen, Köderfisch und Kunstköder erfordern den Fischereischein nach bestandener Anglerprüfung.
  • Fischereiabgabe: ab 14 Jahren Pflicht, 12 Euro im Jahr oder 40 Euro für fünf Jahre.
  • Angelkarte: Sie gilt immer nur für bestimmte Gewässer. Ausgeber sind Fischer, der Landesanglerverband, Vereine und andere Stellen.
  • Kinder: Ab 8 Jahren angeln sie allein mit der Friedfischangel, jüngere nur unter Aufsicht eines Erwachsenen.

Fischereischein und Prüfung

Den Fischereischein brauchst du, sobald du mit der Raubfischangel fischst. Als Raubfischangel gilt jede Handangel mit mehr als einem Haken oder mit einem Einfachhaken, dessen Spitze mehr als sieben Millimeter vom Schenkel absteht, außerdem jede Spinnangel (Fischereiordnung, § 7). Der Schein wird unbefristet erteilt. Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Verzeichnis der unteren Fischereibehörden). Dort erfährst du auch, wann und wo die nächste Prüfung stattfindet.

  • Wer prüft: die unteren Fischereibehörden oder vom Land anerkannte Personen. Termine setzen sie nach Bedarf fest und geben sie vorher bekannt (Verordnung über die Anglerprüfung, §§ 4 und 14).
  • Ablauf: 60 Fragen in zwei Stunden, je zwölf aus fünf Sachgebieten, mit drei Antworten zur Auswahl. Bestanden hast du mit 45 richtigen Antworten und mindestens der Hälfte in jedem Sachgebiet.
  • Alter und Gebühr: Die Prüfung steht jedem ab 14 Jahren offen. Sie kostet einschließlich Zeugnis 25 Euro.
  • Üben: Das Land bietet einen Fischereischeintest mit den möglichen Prüfungsfragen an. Er dient nur der Vorbereitung, die echte Prüfung ersetzt er nicht.
  • Scheine anderer Länder: Sie gelten auch in Brandenburg, solange du nicht in Brandenburg wohnst.

Fischereischein, Abgabenachweis und Angelkarte darfst du bei einer Kontrolle auch auf dem Smartphone zeigen, wenn sie elektronisch ausgestellt wurden (§ 18 Abs. 2 Fischereigesetz).

Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder

  • Friedfischangler: Mit Fischereiabgabe ab 14 Jahren und Angelkarte bist du ohne Prüfung am Wasser. Die Friedfischangel ist eine Rute mit oder ohne Rolle und einem einschenkligen Haken. Köderfische, Fetzen und ihre Nachbildungen wie Blinker, Spinner oder Twister gehören zur Raubfischangel (Landesamt, Friedfischangeln ohne Fischereischein).
  • Gäste aus dem Ausland: Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und nur kurz im Land ist, angelt auch mit der Raubfischangel ohne Fischereischein. Mitführen musst du die Nachweiskarte mit Abgabemarke, die Angelkarte und Pass oder Personalausweis (Ministerium, Angelfischerei in Brandenburg). Die Ausnahme ist für Urlaub und kurze Aufenthalte gedacht.
  • Kinder ab 8: Sie angeln allein mit der Friedfischangel. Bis 13 brauchen sie nur eine Angelkarte, denn unter 14 Jahren entfällt die Abgabe.
  • Kinder unter 8: Seit 2026 dürfen sie mit der Friedfischangel angeln, wenn ein Erwachsener mit Abgabenachweis und Angelkarte ständig daneben steht. Gefischt wird auf dessen Karte. Keschern, Abhaken, Betäuben und Töten übernimmt der Erwachsene.
  • Angelteiche: In bewirtschafteten Angelteichen fällt keine Fischereiabgabe an. Welche Erlaubnis du dort brauchst, sagt dir der Betreiber.

Erlaubnisschein und Fischereiabgabe

Der Erlaubnisschein heißt in Brandenburg Angelkarte. Sie ist eine privatrechtliche Erlaubnis des Fischers oder Pächters und gilt höchstens ein Kalenderjahr. Ausgegeben werden darf sie nur, wenn du die Fischereiabgabe nachweist oder davon befreit bist (§ 13 Fischereigesetz). Auf der Karte stehen oft Fangbeschränkungen oder eigene Schonzeiten.

  • Landesanglerverband: Der Landesanglerverband Brandenburg verkauft Tages- und Wochenkarten für seine allgemeinen Angelgewässer, rund 14.000 Hektar, im Online-Shop. Die Karte kommt zum Ausdrucken oder aufs Smartphone. Welche Gewässer dazugehören, zeigt das Gewässerverzeichnis des Verbands.
  • Fischereiabgabe: 12 Euro für ein Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Jahre, ab 14 Jahren (Verordnung über die Fischereiabgabe, § 1). Zahlst du digital, führst du den Nachweis ausgedruckt oder auf dem Handy mit.
  • Wo es die Marke gibt: bei den unteren Fischereibehörden, in Fischereibetrieben und Angelgeschäften.
  • Befreit: Wer die Abgabe schon in einem anderen Bundesland gezahlt hat und nicht in Brandenburg wohnt, zahlt hier nicht noch einmal (§ 22 Abs. 4 Fischereigesetz).

Stand: Oktober 2026. Die Fischereiordnung wurde zuletzt im August 2026 geändert. Der Bewirtschafter darf auf der Angelkarte strengere Regeln festlegen, etwa ein höheres Mindestmaß, eine längere Schonzeit oder ein Nachtangelverbot.

Schonzeiten und Mindestmaße

Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der Anlage zur Fischereiordnung des Landes Brandenburg, zuletzt geändert am 24. August 2026. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Für Hecht und Zander gilt die Schonzeit im Kasten beim Fang mit der Handangel, die Berufsfischerei hat eigene Fristen. Barsch, Blei, Plötze und Wels haben weder Schonzeit noch Mindestmaß. Ganzjährig geschont sind unter anderem Lachs, Meerforelle, Stint, Nase und Zährte. Ein Entnahmefenster kennt die Verordnung nicht. Beim Aal gilt ein Tageslimit: Mit der Handangel darfst du höchstens drei Aale am Tag anlanden (§ 2a Abs. 6). Untermaßige Fische setzt du sofort zurück. Hat der Fisch tief geschluckt, schneidest du die Schnur in Höhe der Kopfspitze durch.

Besondere Regeln

  • Ruten: Höchstens zwei Handangeln, mit Spinn- oder Flugangel nur eine. Ausgelegte Angeln beaufsichtigst du ständig. Zu stehenden Fanggeräten der Berufsfischer hältst du 50 Meter Abstand.
  • Köder: Lebende Köderfische sind verboten. Köderfische verwendest du nur in dem Gewässer, aus dem sie stammen, außer tiefgefrorene oder tote Seefische. An der Raubfischangel ist nur ein Köder erlaubt, Kunstköder mit feststehenden Mehrfachhaken sind verboten.
  • Nachtangeln: Wo Koppelfischerei besteht, also mehrere Berechtigte am selben Gewässer, darfst du nur von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis einer Stunde nach Sonnenuntergang angeln. Sonst entscheidet die Angelkarte.
  • Setzkescher: nur bis zum Ende des Angeltags, nur in strömungsberuhigten Zonen und nie vom fahrenden Boot. Forellen, Saiblinge, Äschen, Maränen und Lachse dürfen nicht gehältert werden. Gehälterte Fische setzt du nicht zurück.
  • Boot: Schleppangeln von Booten unter Segel oder Motor ist verboten. Auf Gewässern ohne Schifffahrt sind Boote bis 1.500 Kilogramm Verdrängung und ein Elektromotor bis 1 Kilowatt erlaubt. Schilf und Seerosen befährst du nicht, Abstand mindestens ein Meter.
  • Ufer: Den bewachsenen Uferstreifen im Wasser, das Gelege, darfst du nicht betreten.

Gewässer im Land

Brandenburg hat etwa 3.000 Seen und mehr als 30.000 Kilometer Fließgewässer. Die Havel mündet bei Gnevsdorf in Brandenburg in die Elbe. Ihren Abschnitt in Berlin und die Spree beschreibt der Steckbrief Berlin mit Havel und Spree. Die Elbe berührt das Land im Süden bei Mühlberg und im Nordwesten bei Wittenberge, beide Strecken stehen im Gewässerverzeichnis 2026 des Landesanglerverbands. Jeden Bach und See findest du im Gewässeratlas, die Regeln der anderen Länder unter Angeln in Deutschland.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Fischereigesetz und die Fischereiordnung des Landes Brandenburg, die Verordnung über die Fischereiabgabe und die Bedingungen deiner Angelkarte.