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Angeln in Berlin
Angeln in Berlin heißt Angeln mitten in der Großstadt, an Havel, Spree, Dahme und ihren Seen. Du brauchst dafür immer zwei Papiere: den Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) mit der Marke der Fischereiabgabe und eine Angelkarte für das Gewässer. Eine Ausnahme für Friedfischangler wie im Nachbarland Brandenburg gibt es hier nicht.
- Papiere
- Fischereischein mit Abgabemarke und Angelkarte für das Gewässer
- Saison
- ganzjährig; Raubfischköder vom 1.1. bis 30.4. verboten
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein mit Abgabemarke und Angelkarte für das Gewässer
- Schein und Karte
- Saison
- ganzjährig; Raubfischköder vom 1.1. bis 30.4. verboten
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Hecht | 45 cm | 1.1.–30.4. | – | Schonzeit gilt für die Handangel |
| Zander | 45 cm | 1.1.–31.5. | 3 Aale und Zander zusammen am Tag | Schonzeit gilt für die Handangel |
| Barsch | – | keine | – | Raubfischköder erst ab 1.5., Kunstköder bis 2 cm ganzjährig |
| Aal | 50 cm | keine | 3 Aale und Zander zusammen am Tag | |
| Wels | 75 cm | keine | – | |
| Rapfen | 40 cm | 1.4.–30.6. | – | |
| Karpfen | 35 cm | keine | – | |
| Schleie | 25 cm | keine | – | |
| Quappe | 30 cm | keine | – | |
| Aland | 30 cm | keine | – | |
| Döbel | 30 cm | keine | – | |
| Brassen (Blei) | – | keine | – | |
| Plötze | – | keine | – |
Berliner Landesfischereiordnung (Fassung vom 27.10.2025); die Angelkarte kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Papiere: Fischereischein und Angelkarte gehören beim Angeln immer in die Tasche (Fischereiamt Berlin).
- Prüfung: Den Fischereischein A gibt es nach einem Lehrgang von mindestens 30 Stunden und bestandener Anglerprüfung, zugelassen wirst du ab 14 Jahren.
- Fischereiabgabe: Ohne die Jahresmarke ist der Berliner Schein ungültig. 2026 kostet sie für den Schein A 21 Euro.
- Gäste: Aus anderen Bundesländern reicht dein eigener Fischereischein. Gäste aus dem Ausland kommen mit einer Angellizenz oder Verbandsmitgliedschaft ihres Landes aus.
- Raubfischköder: Vom 1. Januar bis 30. April sind sie verboten, Kunstköder bis 2 cm bleiben erlaubt.
Fischereischein und Prüfung
Wer in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und hier angeln will, braucht den Berliner Fischereischein A. Ausgestellt wird er nur vom Fischereiamt in der Havelchaussee, das zugleich untere Fischereibehörde ist (Landesfischereischeingesetz, § 1). Mitbringen musst du das Prüfungszeugnis, einen Ausweis mit Meldebescheinigung und ein Passbild, Minderjährige zusätzlich die Einwilligung der Eltern (Fischereiamt, Fischereischein). Den Antrag stellst du dort persönlich.
Vor der Anglerprüfung steht ein Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden. Lehrgang und Prüfung führen die anerkannten Landesverbände durch, derzeit der Landesverband Berlin des Deutschen Anglerverbands und der VDSF-Landesverband Berlin-Brandenburg (Fischereiamt, Anglerprüfung). Die Prüfung steht jedem ab 14 Jahren offen (§ 4). Termine, Ort und Kosten nennen dir die Verbände.
- Gültigkeit und Gebühr: Den Schein A gibt es für fünf Jahre (27 Euro) oder für ein Jahr (18 Euro). Wer einmal verlängert, zahlt die halbe Gebühr.
- Prüfungen anderer Länder: Eine Fischer- oder Anglerprüfung aus einem anderen Bundesland gilt wie die Berliner.
- Scheine anderer Länder: Sie gelten auch in Berlin, solange du nicht in Berlin wohnst. Ziehst du her, brauchst du den Berliner Schein.
Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder
- Gäste aus dem Ausland: Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, braucht keinen Fischereischein. Du weist stattdessen die Mitgliedschaft in einem ausländischen Angelverband oder eine Angellizenz deines Landes nach und kaufst eine Angelkarte (Fischereiamt, Touristen).
- Jugendliche von 12 bis 17: Sie bekommen ohne Prüfung einen Jugendfischereischein für ein Jahr (10 Euro, Abgabe 4 Euro). Er gilt nur für die Friedfischangel und nur zusammen mit Angelkarte, Mitgliedschaft im Angelverein und einer Einweisung durch einen erwachsenen Scheininhaber.
- Kinder unter 12: Sie angeln nicht selbst, sondern nur mit der Angel eines erwachsenen Fischereischeininhabers und nur mit der Friedfischangel. Auswerfen, Halten und Keschern darf das Kind nach Anleitung, Betäuben und Töten nie (Fischereiamt, Kinder).
Erlaubnisschein und Fischereiabgabe
Der Erlaubnisschein heißt in Berlin Angelkarte. Sie ist ein Vertrag mit dem Fischereiberechtigten oder Pächter und gilt höchstens ein Jahr. Abschließen darf sie nur, wer einen Fischereischein hat (Landesfischereigesetz, § 14). Auch Vereinsmitglieder brauchen für Vereinsgewässer eine Angelkarte, der Mitgliedsausweis allein reicht nicht.
- Landeseigene Gewässer: Für die Gewässer in seiner Verwaltung gibt das Fischereiamt die Angelkarten selbst aus, auch als digitale Karte über den Online-Service. Schein und Karte müssen auf denselben Namen lauten.
- Andere Strecken: Für Unterhavel, Müggelsee und die Spree in der östlichen Innenstadt geben Fischervereinigungen und Verbände die Karten aus. Wer wo zuständig ist, steht in der Liste der Ausgabestellen.
- Fischereiabgabe: Sie wird jedes Kalenderjahr fällig, als Marke im Schein. 2026 kostet sie 21 Euro für den Schein A. Das Gesetz koppelt sie an die Gebühr: drei Viertel der Gebühr für den Fünfjahresschein, aufgerundet (§ 8). Marken gibt es beim Fischereiamt und bei den Fischereiorganisationen.
- Befreit: Wer nicht in Berlin wohnt und den Fischereischein eines anderen Landes hat, zahlt in Berlin keine Abgabe. Eine Meldebescheinigung beweist den Wohnsitz.
Stand: Oktober 2026. Die Abgabe für 2027 kann sich mit den Gebühren ändern. Die Angelkarte darf strengere Auflagen enthalten als die Landesfischereiordnung, lies sie deshalb vor dem ersten Wurf ganz durch.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus den Anlagen 1 und 2 der Berliner Landesfischereiordnung in der Fassung vom 27. Oktober 2025 (Anlage 1, Anlage 2). Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Bei Hecht und Zander gilt die Schonzeit für den Fang mit der Handangel. Barbe, Nase, Karausche und viele Kleinfische sind das ganze Jahr geschont. Ein Entnahmefenster kennt die Verordnung nicht. Es gibt aber ein Tageslimit: Je Person und Fangtag darfst du höchstens drei Fische der Arten Aal und Zander mitnehmen (§ 18). In den acht Wochen nach einem Besatz mit maßigen Fischen ist das Angeln auf die besetzte Art verboten.
Besondere Regeln
- Ruten: Höchstens zwei Handangeln, mit Spinn- oder Flugangel nur eine. Ausgelegte Angeln musst du ständig im Blick haben.
- Köder: Lebende Köderfische sind verboten. Tote Köderfische setzt du nur in dem Gewässer ein, aus dem sie stammen, außer tiefgefrorene oder tote Seefische (Auszug Landesfischereiordnung). Pro Tag sind höchstens 500 Gramm Lockfutter erlaubt.
- Gerät: Verboten sind Kunstköder mit feststehenden Mehrfachhaken, mehr als drei Haken an einer Angel, Pilker über 30 Gramm und das Schleppen hinter einem Boot.
- Setzkescher: Er muss mindestens 3,50 Meter lang sein und darf nur bis zum Ende des Angeltags im Wasser bleiben. Bei Sog und Schwall durch Schiffe und vom unverankerten Boot ist er verboten. Gehälterte Fische gehen nicht zurück ins Wasser.
- Zurücksetzen: Gebietsfremde Arten wie die Schwarzmundgrundel setzt du nicht zurück. Fische nur zum Messen und Fotografieren zu fangen, ist verboten.
- Nachtangeln: In den Angelkarten des Fischereiamts ist es enthalten (Fischereiamt, Entgelte). Bei anderen Ausgabestellen entscheidet die Karte.
- Ufer und Boot: Röhricht ist tabu, mit dem Boot hältst du mindestens 10 Meter Abstand. In Fischwegen darfst du nicht angeln.
Gewässer im Land
Gefischt wird vor allem in den seeartig verbreiterten Abschnitten von Havel, Spree und Dahme und in den größeren Seen, zusammen gut 5.500 Hektar (Fischereiamt, Bericht 2025). In Berlins Gewässern leben 40 Fischarten. Am häufigsten sind Plötze, Barsch, Rotfeder, Hecht, Schleie, Blei und Aal. Lage, Ausgabestellen und Regeln vor Ort beschreibt der Steckbrief Berlin mit Havel und Spree. Alle Bäche, Flüsse und Seen zeigt der Gewässeratlas, die Übersicht aller Länder steht unter Angeln in Deutschland.
Passend dazu
- Fischereischein und Fischereiprüfung
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und der Fangkalender
- Nachbarland: Angeln in Brandenburg, dort mit der Friedfischangel auch ohne Fischereischein
- Im Fisch-Lexikon: Zander, Hecht, Barsch und Aal
Quellen
- Fischereiamt Berlin: Angelfischen, Fischereischein, Anglerprüfung, Touristen, Kinder, Angelkarten
- Land Berlin: Landesfischereischeingesetz (§§ 1 bis 8), Landesfischereigesetz, Landesfischereiordnung (Fassung vom 27. Oktober 2025)
- ServicePortal Berlin: Angelkarte beantragen
- Fischereiamt Berlin: Fische und Fischerei in Berlin 2025 (10. Juli 2026)
- Fischereiamt Berlin: Fischarten in Berlin
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Berliner Landesfischereischeingesetz, das Landesfischereigesetz, die Landesfischereiordnung und die Auflagen deiner Angelkarte.