Reviere · Österreich

Salzkammergut

Das Salzkammergut verteilt sich auf Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark. Seine großen Seen sind vor allem Gewässer für Renke und Seesaibling. Welche Papiere du brauchst und welche Schonzeiten gelten, hängt vom Bundesland und oft vom einzelnen See ab.

Papiere
Fischerkarte oder Gastfischerkarte des Landes und Lizenz des Sees
Saison
Lizenzfischen Attersee 1.4.–20.11., Mondsee 1.4.–2.11., Traunsee 15.3.–15.11., wenn die Lizenz nichts anderes sagt

Stand Oktober 2026

Im Gewässeratlas zeigenRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Österreich mit dem Salzkammergut rot markiertSalzkammergut
Abb. 1 · Lage in Österreich, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Fischerkarte oder Gastfischerkarte des Landes und Lizenz des Sees
Saison
Lizenzfischen Attersee 1.4.–20.11., Mondsee 1.4.–2.11., Traunsee 15.3.–15.11., wenn die Lizenz nichts anderes sagt
Fangzeiten
Traunsee: eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, wenn die Lizenz nichts anderes sagt
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitHinweis
Reinanke30 cm16.10.–31.12.Attersee 1.11.–31.1.; Mondsee 1.10.–15.2.; Traunsee 1.11.–15.12., nur Netzfang; Sbg. 33 cm, 1.11.–31.12.
Seesaibling22 cm16.9.–15.3.Attersee 15.9.–31.10.; Mondsee 25 cm, 16.9.–15.12.; Traunsee 23 cm, 16.10.–15.12.; Sbg. 25 cm, 16.10.–31.12.; Stmk. 16.9.–15.3.
Seeforelle50 cm16.9.–15.3.Attersee 15.10.–15.12.; Mondsee und Traunsee 16.10.–15.12.; Sbg. 1.10.–31.12.
Hecht60 cm1.2.–30.4.Attersee, Mondsee, Traunsee 50 cm, 1.4.–15.5.; Sbg. 50 cm; Stmk. 40 cm, 1.1.–15.5.
Aalrutte40 cm16.11.–28.2.Mondsee und Traunsee 16.11.–31.1.; Sbg. 35 cm, 1.12.–31.3.; Stmk. 35 cm, 1.1.–15.3.
Äsche30 cm1.3.–30.4.Traun; Sbg. 33 cm, 1.1.–31.5.; Stmk. 32 cm, 15.2.–15.6.
Flussbarsch10 cm1.3.–30.4.Mondsee, Traunsee und Sbg. ohne Schonzeit und Maß; Stmk. 1.4.–30.6.

Grundwerte der Oö. Fischereiverordnung (Hallstätter See, Traun, oberösterreichischer Teil des Wolfgangsees). Abweichungen der Fischereiordnungen für Attersee, Mondsee und Traunsee sowie der Regeln in Salzburg (Fuschlsee, Salzburger Teil des Wolfgangsees) und der Steiermark im Hinweis; die Lizenz kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

Die größten Seen liegen in Oberösterreich. Der Attersee misst 46,2 km² und ist bis 171 m tief, der Traunsee 24,4 km² bei 191 m Tiefe, der Mondsee 13,8 km². Der Hallstätter See ist bis 125 m tief. Der Wolfgangsee hat zwei Becken: Das St. Gilgener Becken ist bis 114 m tief und gehört zu Salzburg, das St. Wolfganger Becken liegt teils in Oberösterreich. Der Grundlsee in der Steiermark liegt auf 708 m Höhe (Bundesamt für Wasserwirtschaft).

In Salzburg liegt der Fuschlsee, in der Steiermark liegen außerdem Altausseer See und Toplitzsee. Die Traun fließt bei Ebensee in den Traunsee und verlässt ihn bei Gmunden. Attersee, Traunsee, Wolfgangsee, Hallstätter See, Grundlsee, Fuschlsee und Altausseer See sind im Besitz der Österreichischen Bundesforste (Bundesforste).

Fische und beste Zeit

Renke und Seesaibling gehören im Attersee, Traunsee, Mondsee, Wolfgangsee und Hallstätter See zu den ursprünglichen Arten, im Grundlsee der Seesaibling (Institut für Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft, Scharfling).

  • Renke: In Österreich heißt sie auch Reinanke, im Lexikon steht sie unter Maräne. Der Hallstätter See hat eine eigene, dort heimische Reinanke. Im Traunsee lebt zusätzlich der Riedling, eine kleinwüchsige Renkenform.
  • Steirische Seen: In Altausseer See, Grundlsee und Toplitzsee leben Seesaibling, Seeforelle, Hecht, Aitel (im Lexikon unter Döbel) und Barsch (Bundesforste: Regionen).
  • Traun: Forellen und Äschen. Für die gefährdete Äsche legen die Bundesforste neue Laichplätze aus Kies an.

An Attersee, Mondsee und Traunsee dürfen Lizenznehmer nur in einem Teil des Jahres fischen, die Zeiträume stehen im Kasten. Wann die einzelnen Arten beißen, zeigt der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

Den Angelschein nennt man in allen drei Ländern Fischerkarte, für Gäste gibt es eine Gastfischerkarte. Dazu kommt immer die Lizenz des Bewirtschafters oder Fischereiberechtigten. Für Hallstätter See, Grundlsee und Toplitzsee verkaufen die Bundesforste die Lizenzen selbst, auch für einen einzelnen Tag.

  • Oberösterreich: Wer im Ausland wohnt, nutzt seine amtliche Fischerlegitimation von dort, ohne Lichtbild darauf mit Lichtbildausweis. Dazu kommt der Nachweis der oberösterreichischen Jahresfischerkartenabgabe. Sonst gibt es beim Bewirtschafter die Gastfischerkarte: drei Wochen gültig, ab 12 Jahren, höchstens zwei pro Jahr, nur mit Lichtbildausweis (Oö. Fischereigesetz 2020, §§ 13 und 16). Online gekaufte Lizenzen musst du derzeit ausdrucken und mitführen (Oö. Landesfischereiverband). Kinder unter 12 fischen in Begleitung eines berechtigten Erwachsenen mit.
  • Salzburg: Die Gastfischerkarte gilt einen Tag, eine Woche oder zwei Wochen. Du bekommst sie ab 12 Jahren beim Bewirtschafter oder einer Ausgabestelle und führst sie mit Lichtbildausweis und Lizenz mit (Landesfischereiverband Salzburg). Bis zum 15. Geburtstag darfst du in Begleitung eines volljährigen Berechtigten ohne Karte fischen.
  • Steiermark: Du brauchst eine Fischerkarte oder Fischergastkarte. Die Gastkarte gilt vier Wochen für bestimmte Gewässer, du bekommst sie beim Lizenzkauf. Dazu kommt der Erlaubnisschein auf deinen Namen (Steiermärkisches Fischereigesetz, §§ 9 und 11). Kinder unter 14 fischen ohne Karte nur in Begleitung und unter Aufsicht.

Mehr dazu unter Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte.

Besondere Regeln

Attersee, Mondsee und Traunsee haben eigene Fischereiordnungen. Ihre Schonzeiten und Mindestmaße gehen der allgemeinen Oö. Fischereiverordnung vor. Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus diesen Verordnungen und aus den Schonzeitregeln von Salzburg und der Steiermark. Am Wolfgangsee gelten im Salzburger Teil die Salzburger Werte oder die strengeren des Bewirtschafters, im oberösterreichischen Teil die Oö. Fischereiverordnung.

  • Angeln vom Boot: Am Attersee fischst du nicht von fahrenden Motor- oder Segelbooten. Schleppfischen mit dem Elektroboot kann der Fischereireviervorstand für begrenzte Bereiche erlauben (Atterseefischereiordnung, § 5). Am Mondsee gilt das Verbot auch für fahrende Elektroboote, Lichtblinker und Legschnüre sind dort ebenfalls verboten (Mondseefischereiordnung, § 8).
  • Traunsee: Renken, Riedlinge und Maränen dürfen nur mit Netzen gefangen werden, solange die Bewirtschafter nichts anderes beschließen. Wenn deine Lizenz nichts anderes sagt, fischst du von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Deine Fänge schreibst du nach Art, Zahl und Länge auf und gibst die Liste bis 31. Dezember ab (Traunseefischereiordnung, §§ 2 und 7).
  • Sperrzonen: Am Attersee ist das Fischen bis 20 m vor einmündenden Bächen verboten. An Attersee, Mondsee und Traunsee hältst du 50 m Abstand zu den markierten Netzen der Bewirtschafter, am Traunsee auch beim Ankern. Über ausgelegte Netze fährst du am Attersee nicht, am Mondsee angelst du dort nicht vom Boot. Auf Attersee, Traunsee, Mondsee und Hallstätter See sind beschilderte Uferzonen vom 1. Mai bis 30. September für alle Boote gesperrt (Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005, §§ 5 und 6).
  • Motoren: Auf dem Mondsee sind Verbrennungsmotoren verboten. Auf Attersee und Traunsee dürfen sie von 21 bis 7 Uhr und vom 1. Juli bis 31. August nicht laufen, Leihboote fahren dort nur elektrisch bis 500 Watt. Auf dem Hallstätter See sind private Boote nur mit Elektromotor bis 1000 Watt erlaubt (Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005). Am Wolfgangsee sind Außenbordmotoren mit Verbrennung in beiden Landesteilen ganzjährig verboten (Oö. Wolfgangsee-Verordnung, Salzburger Wolfgangsee-Verordnung). Auf dem Fuschlsee sowie auf Grundlsee, Altausseer See und Toplitzsee fährst du ohne Verbrennungsmotor (Salzburger Seen-Verordnung, Steiermärkische Verordnung).

Stand: Oktober 2026. Die Lizenz kann strengere Maße, kürzere Zeiten und weitere Verbote festlegen. Lies die Bedingungen beim Kauf ganz durch. Maßgeblich sind die Verordnungen und deine Lizenz.

In Mondsee, Attersee und Traunsee hat sich die eingeschleppte Quaggamuschel massenhaft ausgebreitet (Land Salzburg). Reinige Boot und Gerät oder lass alles ganz trocknen, bevor du den See wechselst, und trag kein Wasser in ein anderes Gewässer (Landesfischereiverband Steiermark).

Sicherheit

Vor der Bootsfahrt informierst du dich, ob und wie am See vor Sturm gewarnt wird. Kommt die Warnung, steuerst du so, dass du vorher einen Hafen oder ein geeignetes Ufer erreichst (Seen- und Fluss-Verkehrsordnung, § 26). Mehr unter Boot und Schwimmweste und Gewitter und Wetter.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Fischereigesetze und Schonzeitregeln von Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark, die Fischereiordnungen für Attersee, Mondsee und Traunsee, die Schifffahrtsverordnungen der drei Länder und die Bedingungen auf deiner Lizenz.