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Chiemsee
Der Chiemsee ist der größte See Bayerns, rund 80 km² groß und bis 73 m tief. Die Angelerlaubnis kommt von der Genossenschaft der Chiemseefischer, und sie bringt strenge eigene Regeln mit.
- Papiere
- Fischereischein mit Abgabenachweis und Erlaubnisschein
- Saison
- 1.5.–31.10.
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein mit Abgabenachweis und Erlaubnisschein
- Schein und Karte
- Saison
- 1.5.–31.10.
- Fangzeiten
- Boot je nach Monat 5.30–22, 6.30–20.30 oder 7–19 Uhr; Ufer 5.30–23.30 Uhr
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Renke | 30 cm | 15.10.–31.12. | 5 am Tag | Erlaubnisschein 28 cm, es gilt die Verordnung; Hegene nur 1.5.–14.10. |
| Hecht | 50 cm | 15.2.–30.4. | 3 Raubfische am Tag | Hecht, Zander, Rapfen und Forelle zusammen |
| Zander | 50 cm | 15.2.–14.5. | 3 Raubfische am Tag | Verordnung bis 30.4., Erlaubnisschein bis 14.5. |
| Seeforelle | 60 cm | 1.10.–15.3. | 3 Raubfische am Tag | 60 cm für alle Forellen |
| Seesaibling | 30 cm | 1.10.–31.12. | – | |
| Rapfen | 40 cm | 1.3.–30.4. | 3 Raubfische am Tag | |
| Aal | 50 cm | keine | – | Mindestmaß aus dem Erlaubnisschein |
| Barsch | – | keine | – | |
| Brachse | – | keine | – |
Landesrecht Bayern (AVBayFiG, Donaugebiet) und Erlaubnisschein 2026 der Fischereigenossenschaft Chiemsee; genannt ist jeweils die strengere Angabe. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
Der See liegt etwa 90 km südöstlich von München. Er ist im Mittel gut 25 m tief, 12,8 km lang und gut 6 km breit. Bewohnt sind die Herreninsel und die Fraueninsel. Das Wasser fließt über die Alz zum Inn und weiter zur Donau ab (Wasserwirtschaftsamt Traunstein).
Über die Tiroler Achen kommt vor allem feiner Schwebstoff aus Tirol in den See. Etwa die Hälfte davon lagert sich in ihrem Delta ab, deshalb verlandet der See dort. Dieses Mündungsgebiet ist seit 1954 ein Rückzugsraum für Wasser- und Watvögel, der ganze See steht unter dem Schutz der Ramsar-Konvention für Feuchtgebiete (Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung). Das Achendelta darfst du ohne Berechtigung nicht betreten.
Fische und beste Zeit
Diese Fische prägen den Chiemsee (Fischereigenossenschaft Chiemsee):
- Renke: der Brotfisch der Berufsfischer, im Lexikon unter Maräne. Das Institut für Fischerei der Landesanstalt für Landwirtschaft wertet ihre Fänge aus: Seit den 1980er Jahren sind die Renken im Chiemsee deutlich leichter geworden.
- Salmoniden: Seeforelle und Seesaibling. Genossenschaft und Fachberatung für Fischerei bemühen sich, den Bestand der Seeforelle wieder zu verbessern.
- Räuber: Hecht, Zander und Barsch. Dazu kommt der Rapfen.
- Weitere Arten: Brachse und Aal, außerdem Rotauge, Mairenke und Seerüssling, im Lexikon unter Zährte.
Geangelt wird vom 1. Mai bis 31. Oktober. Vom Boot aus endet der Angeltag je nach Monat zwischen 19 und 22 Uhr, vom Ufer um 23.30 Uhr. Nachts ruht das Angeln also, früher als 5.30 Uhr geht es nicht los. Mit der Hegene auf Renken darfst du vom 1. Mai bis 14. Oktober fischen. Wann die einzelnen Arten sonst beißen, zeigt der Fangkalender.
Papiere und Erlaubnis
- Fischereischein: In Bayern trägst du ihn beim Angeln bei dir, dazu den Nachweis der Fischereiabgabe (Bayerisches Fischereigesetz, Art. 46). Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren angeln nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein.
- Erlaubnisschein: Ihn gibt die Fischereigenossenschaft Chiemsee aus, der Zusammenschluss der Berufsfischer am See. Beglaubigt ist er von der Außenstelle Chiemsee der Schlösser- und Seenverwaltung. Es gibt ihn als Karte für Boot und Ufer, für einen Tag, eine oder zwei Wochen, einen Monat oder die ganze Saison.
- Wo: bei mehreren Ausgabestellen in der Region, darunter die Tourist-Informationen in Prien, Seebruck und Chieming. Tageskarten kaufst du auch online, den Link dazu findest du auf der Seite der Genossenschaft.
Wie Gäste aus dem Ausland in Bayern an einen Fischereischein kommen, steht unter Angeln in Deutschland. Grundlagen: Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte.
Besondere Regeln
Neben dem Landesrecht gelten die Bestimmungen auf dem Erlaubnisschein 2026. Die wichtigsten:
- Gerät: zwei Handangeln mit je einem Köder und höchstens drei Anbissstellen. Mit der Hegene, also höchstens fünf Haken, fischst du nur mit einer Rute.
- Tageslimit: fünf Renken. Hecht, Zander, Rapfen und Forellen zusammen höchstens drei. Jeden dieser Fische trägst du sofort in die Fangliste ein. Zander, Rapfen und Forelle zählen auch dann mit, wenn du sie zurücksetzen musst.
- Forellen: Für alle Forellen gilt am Chiemsee ein Mindestmaß von 60 cm. Eine Forelle, die zurück muss, aber nicht mehr lebensfähig ist, darfst du nicht behalten. Du lieferst sie bei einem Mitglied der Genossenschaft ab, bis dahin ruht das Angeln.
- Boot: Beim Angeln bewegst du das Boot nur mit Muskelkraft, ohne Motor und ohne Segel. Beim Schleppen und Treibenlassen klappst du einen vorhandenen Motor sichtbar hoch, er darf nicht im Wasser sein. Ein Elektromotor mit GPS-Ankerfunktion darf das Boot nur auf der Stelle halten. Echolote mit Live-Sonar sind verboten, den Netzen der Berufsfischer weichst du aus.
- Sperrgebiete: Im Naturschutzgebiet an der Mündung der Tiroler Achen und in den Ruhezonen für Vögel, Fische und Schilf darfst du weder fischen noch hineinfahren. Einige Vogelschonzonen sind ganzjährig gesperrt, andere vom 1. Mai bis 31. Juli. Die Lage zeigt die Karte der Genossenschaft.
- Fang: Hältern ist nicht erlaubt, gefangene Fische darfst du weder verkaufen noch tauschen.
- Kein gewerbliches Angeln: Geführte Touren und jedes andere bezahlte Angebot rund ums Angeln sind auf dem See verboten, auch die Teilnahme daran. Wer sich nicht daran hält, verliert den Erlaubnisschein und wird dauerhaft gesperrt.
Die Schonzeiten und Mindestmaße im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der bayerischen Ausführungsverordnung und dem Erlaubnisschein. Wo beide verschiedene Werte nennen, steht dort der strengere. So dauert die Zanderschonzeit am Chiemsee bis einschließlich 14. Mai.
Stand: Oktober 2026. Der Erlaubnisschein 2026 nennt für Renken 28 cm, die Ausführungsverordnung 30 cm. Es gilt die Verordnung: Nimm Renken erst ab 30 cm mit. Lies die Bestimmungen auf deinem Schein beim Kauf ganz durch.
Sicherheit
Am Chiemsee stehen zwölf Sturmwarnleuchten. Sie sind vom 1. April bis 31. Oktober in Betrieb und werden bei Gefahr zwischen 7 und 22 Uhr eingeschaltet. 40 Blitze pro Minute warnen vor Starkwind mit 6 bis 7 Beaufort, 90 Blitze pro Minute vor Sturm ab 8 Beaufort. Dann steuerst du sofort das Ufer oder eine geschützte Stelle an (Landratsamt Traunstein).
Boote mit Verbrennungs- oder Elektromotor brauchen eine Genehmigung des Landratsamts und eine Gestattung der Schlösser- und Seenverwaltung (Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung). Verbrennungsmotoren werden am Chiemsee nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen. Auf Motor- und Segelbooten muss für jede Person ein Rettungsmittel an Bord sein. Mehr unter Boot und Schwimmweste und Gewitter und Wetter.
Passend dazu
- Angeln am See, Angeln in Bayern und Angeln in Deutschland
- Maräne, Seeforelle, Seesaibling und Hecht im Fisch-Lexikon
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und Bodensee
Quellen
- Fischereigenossenschaft Chiemsee: Erlaubnisscheine, Bestimmungen des Erlaubnisscheins 2026, Angelfischerei und Heimische Fischarten
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG), Anlage (Fassung ab 1. Juni 2025)
- Bayerisches Fischereigesetz, Art. 46 und 47
- LfL, Institut für Fischerei: Renkenbestände in Voralpenseen
- Bezirk Oberbayern, Fachberatung für Fischerei: Seenfischerei
- Wasserwirtschaftsamt Traunstein: Der Chiemsee
- Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung: Chiemsee und Allgemeine Informationen zu den staatlichen Seen
- Landratsamt Traunstein: Sturmwarndienst startet am 1. April (27. März 2026)
- Bayerische Schifffahrtsverordnung, § 18
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Bayerische Fischereigesetz, die Ausführungsverordnung, die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein und die Schifffahrtsregeln der Landratsämter.