Reviere · Österreich
Donau in Österreich
Auf rund 350 km fließt die Donau in Österreich von der Grenze bei Passau durch Oberösterreich, die Wachau und Wien bis zur Grenze zur Slowakei. Zehn Kraftwerke stauen sie, frei fließt sie nur noch in der Wachau und östlich von Wien. Für das Angeln gelten drei Landesrechte, dazu im Nationalpark Donau-Auen eigene Regeln.
- Papiere
- Fischerkarte oder Gastkarte des Landes und Lizenz für das Revier
- Fangzeiten
- OÖ vom 1.4. bis 31.5. nur 1 h vor Sonnenaufgang bis 1 h nach Sonnenuntergang; im Nationalpark nur tagsüber
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischerkarte oder Gastkarte des Landes und Lizenz für das Revier
- Schein und Karte
- Fangzeiten
- OÖ vom 1.4. bis 31.5. nur 1 h vor Sonnenaufgang bis 1 h nach Sonnenuntergang; im Nationalpark nur tagsüber
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Zander | 35 cm | 1.4.–31.5. | OÖ 50 cm, 1.2.–31.5.; W 45 cm; Nationalpark NÖ 45 cm, ab 1.1., höchstens 8 im Jahr |
| Hecht | 50 cm | 1.2.–30.4. | OÖ 60 cm, bis 31.5.; W 55 cm; Nationalpark NÖ nur 55–80 cm, 1.1.–31.5. |
| Wels | 60 cm | 1.6.–30.6. | OÖ 80 cm, W 85 cm |
| Huchen | 75 cm | 1.3.–31.5. | OÖ 85 cm, 16.2.–31.5.; W ganzjährig geschont |
| Nase | 35 cm | 16.3.–31.5. | gleich in OÖ und W |
| Barbe | 30 cm | 1.5.–15.6. | OÖ 35 cm, 16.4.–31.5.; W 35 cm |
| Rapfen (Schied) | 40 cm | 16.4.–31.5. | OÖ 45 cm |
| Sterlet | 45 cm | 1.5.–30.6. | OÖ und W ganzjährig geschont |
Werte für Niederösterreich (NÖ Fischereiverordnung), Oberösterreich (Donaufischereiordnung und Oö. Fischereiverordnung) und Wien (W) im Hinweis. Im Nationalpark Donau-Auen gilt die jeweils strengere Regel; die Lizenz kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
- Staustufen: Die Kraftwerkskette von Jochenstein bis Freudenau in Wien hat den Strom in eine Abfolge von Stauseen verwandelt (Nationalpark Donau-Auen).
- Freie Fließstrecken: Die Wachau ist auf 35 km ungestaut, östlich von Wien sind es 47 km. Davon liegen 36 km im Nationalpark Donau-Auen, wo der Wasserstand um bis zu 7 m schwankt.
- Nationalpark und Wasserstraße: Östlich von Wien gehört der Strom zum Nationalpark und ist zugleich internationale Wasserstraße (Verhaltensregeln des Nationalparks). Die Uferwege am Strom, die Treppelwege, betreut viadonau.
Fische und beste Zeit
Im Nationalpark Donau-Auen leben 67 Fischarten (Zahlen und Fakten). Im Stauraum Aschach sind unter anderem Huchen, Sterlet, Wels, Zander, Nase, Barbe und Schied nachgewiesen (Oö. Landesfischereiverband). Huchen und Sterlet gelten dort nach der Roten Liste von 1997 als vom Aussterben bedroht.
- Nase: In der niederösterreichischen Donau war sie bis Mitte des 20. Jahrhunderts eine Massenart, heute ist sie in vielen Abschnitten selten. Sie laicht von März bis Mai auf überströmten Schotterbänken (Nationalpark Donau-Auen).
- Barbe: Die Barbe ist eine Charakterart der freien Fließstrecke.
- Zander und Wels: Beide sind in der Donau nicht gefährdet, den Zander stützt Besatz.
- Sterlet: Er pflanzt sich in der österreichischen Donau nur noch bei Aschach natürlich fort.
Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender.
Papiere und Erlaubnis
In allen drei Ländern brauchst du zwei Papiere: eine Fischerkarte oder Gastkarte des Landes und die Lizenz für das Revier. Die Lizenz stellt der Bewirtschafter oder Fischereiausübungsberechtigte deiner Strecke aus.
- Oberösterreich: Die Jahresfischerkarte stellt der Oö. Landesfischereiverband aus. Eine amtliche Fischerlegitimation aus einem anderen Bundesland gilt auch, eine ausländische nur bei Wohnsitz im Ausland und mit beglaubigter Übersetzung. Dazu zahlst du die oö. Jahresfischerkartenabgabe (§ 13 Oö. Fischereigesetz 2020). Die Gastfischerkarte füllt der Bewirtschafter aus. Sie gilt drei Wochen, ab 12 Jahren, höchstens zweimal im Jahr. Jüngere Kinder fischen in Begleitung eines berechtigten Erwachsenen. Online gekaufte Lizenzen musst du derzeit ausgedruckt mitführen (Oö. Landesfischereiverband).
- Niederösterreich: Die Fischerkarte gilt nur mit bezahlter Fischerkartenabgabe und Verbandsbeitrag. Eine fremde Fischerlegitimation genügt nur im Fall der Gegenseitigkeit (§§ 9 und 14 NÖ Fischereigesetz 2001). Die Fischergastkarte gilt 30 Tage im Kalenderjahr. Sie kommt vom Fischereiausübungsberechtigten, dem du deine Eignung glaubhaft machst, und ist vor allem für Urlauber gedacht (NÖ Landesfischereiverband). Kinder unter 14 brauchen eine Lizenz und einen Erwachsenen mit Fischereidokumenten an ihrer Seite.
- Wien: Die Wiener Fischerkarte stellt der Wiener Fischereiausschuss aus. Eine gleichwertige Prüfung aus einem anderen Bundesland oder Staat wird anerkannt. Die Fischergastkarte gibt der Fischereiausübungsberechtigte aus, sie gilt 30 Tage und nur für die eingetragenen Fischwässer (§§ 28a und 29 Wiener Fischereigesetz). Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen unter Aufsicht mitfischen, ohne eigene Lizenz.
Ob dein deutscher Angelschein (Fischereischein) in Niederösterreich reicht, klär einige Wochen vorher mit dem Landesfischereiverband, die Prüfung dauert dort mitunter Wochen. Im Nationalpark Donau-Auen gilt die Lizenz nur zusammen mit der Fischerkarte oder Gastkarte des jeweiligen Landes. Kauf die Lizenz immer für genau deinen Abschnitt, mehr dazu unter Erlaubnisschein und Gewässerkarte.
Besondere Regeln
Schonzeiten und Brittelmaße regelt jedes Land selbst, die Werte für die Donau stehen im Kasten „Auf einen Blick“. In Oberösterreich weicht die Donaufischereiordnung für Hecht, Zander und Barsch von der allgemeinen Oö. Fischereiverordnung ab. Für Niederösterreich gilt die NÖ Fischereiverordnung, für Wien die Wiener Schonzeitenverordnung.
- Fangzeit in Oberösterreich: Vom 1. April bis 31. Mai darfst du an der Donau nur von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang fischen. Zu ausgelegten Netzen und anderen Fangmitteln der Bewirtschafter hältst du mindestens 20 m Abstand.
- Fischwege und Schleusen: In Oberösterreich ist das Fischen in Fischwanderhilfen und Schleusen verboten, ebenso an deren Ein- und Ausmündungen (§ 29 Oö. Fischereigesetz 2020).
- Köder und Gerät: Lebende Wirbeltiere als Köder sind überall verboten, in Niederösterreich jeder lebende Köder außer ungeschützten Wirbellosen. Niederösterreich verbietet das Echolot, Wien den Drahtsetzkescher. Ausgelegte Ruten bleiben nie unbeaufsichtigt.
- Nationalpark Donau-Auen: Gefischt wird nur in ausgewiesenen Bereichen, vor allem am Hauptstrom, alle anderen Gewässer sind Schongebiete. Im niederösterreichischen Teil gilt: fischen nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, Spinnfischen vom 1. Juni bis 31. Dezember, keine Boilies, kein Echolot. Zander sind vom 1. Jänner bis 31. Mai geschont, du entnimmst höchstens acht pro Jahr. Hechte darfst du nur zwischen 55 und 80 cm mitnehmen, jeden maßigen Wels und Zander musst du mitnehmen (Managementplan 2019 bis 2028).
- Wiener Teil des Nationalparks: Spinnfischen erst ab 1. September, Anfüttern verboten. Im Revier Donaustrom-Lobau ist das Angeln vom 1. bis 31. Mai ganz verboten (Fischereilicher Managementplan Wien).
- Treppelwege: Zu Fuß darfst du sie mit sichtbar mitgeführter Erlaubnis nutzen (viadonau). Mit dem Auto brauchst du eine Bewilligung von viadonau. Im niederösterreichischen Teil des Nationalparks ist das Befahren von Treppelwegen grundsätzlich nicht gestattet.
Stand: Oktober 2026. Nennen Gesetz, Managementplan und Lizenz verschiedene Schonzeiten, gilt die strengere. Einzelne Reviere haben Ausnahmen, maßgeblich sind die Verordnungen und deine Lizenz.
Sicherheit
- Hochwasser: Das Wasser kann rasch steigen. Meide Plätze, an denen dich Hochwasser einschließen kann. Pegelstände und Prognosen findest du bei DoRIS.
- Schiffe: Fahrende Schiffe erzeugen Sog und starke Wellen (WSV). Mit Ruderboot oder Kleinfahrzeug lässt du der Schifffahrt Raum, du kannst nicht erwarten, dass sie dir ausweicht. Über dem höchsten Schifffahrtswasserstand dürfen solche Boote gar nicht fahren (viadonau). Mehr unter Boot und Schwimmweste.
- Ufer im Nationalpark: Bei hohem Wasserstand oder starkem Wind können Bäume umstürzen und Äste herabfallen. Einsturzgefährdete Bäume am Ufer bleiben dort stehen.
- Notruf: 112, Polizei 133, Rettung 144 (oesterreich.gv.at). Mehr unter Ufer und Wathose.
Passend dazu
- Angeln am Fluss und Angeln in Österreich
- Flussaufwärts: die Donau in Deutschland
- Die Länder an der Donau: Oberösterreich, Niederösterreich und Wien
- Arten an der Donau: Huchen, Zander, Wels, Nase, Barbe
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und Fisch zurücksetzen
Quellen
- Oö. Fischereigesetz 2020, Oö. Fischereiverordnung und Donaufischereiordnung (RIS, Fassung vom 04.10.2026)
- NÖ Fischereigesetz 2001 und NÖ Fischereiverordnung 2002 (RIS, Fassung vom 04.10.2026)
- Wiener Fischereigesetz, Verordnung über Schonzeiten und Mindestmaße (RIS, Fassung vom 04.10.2026) und Fischereilicher Managementplan 2022 bis 2028
- Nationalpark Donau-Auen: Managementplan 2019 bis 2028, Die Donau und Verhaltensregeln
- Oö. Landesfischereiverband: Was benötige ich zur Fischerei?, NÖ Landesfischereiverband: Fischergastkarte und Wiener Fischereiausschuss: Fischergastkarte
- viadonau: Nutzung Treppelwege, FAQ und Ruderboote auf der Donau
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Fischereirecht Oberösterreichs, Niederösterreichs und Wiens, die Regeln des Nationalparks Donau-Auen und die Bedingungen deiner Lizenz in ihrer aktuellen Fassung.