Reviere · Österreich
Niederösterreich
In Niederösterreich reichen die Reviere von Ybbs, Erlauf und Schwarza im Bergland über den Kamp mit seinen drei Stauseen bis zu Thaya und March an der Grenze im Norden und Osten. Dazu kommen Seen und Fischteiche, die Donau hat einen eigenen Steckbrief.
- Papiere
- Fischergastkarte mit Lichtbildausweis und Lizenz des Bewirtschafters
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischergastkarte mit Lichtbildausweis und Lizenz des Bewirtschafters
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Hecht | 50 cm | 1.2.–30.4. | |
| Zander | 35 cm | 1.4.–31.5. | |
| Wels | 60 cm | 1.6.–30.6. | |
| Karpfen | 35 cm | keine | Wildkarpfen 1.5.–30.6. |
| Schleie | 25 cm | 1.6.–30.6. | |
| Bachforelle | 25 cm | 16.9.–15.3. | |
| Regenbogenforelle | 25 cm | 1.1.–15.3. | |
| Äsche | 30 cm | 1.3.–30.4. | |
| Huchen | 75 cm | 1.3.–31.5. | |
| Barbe | 30 cm | 1.5.–15.6. | |
| Nase | 35 cm | 16.3.–31.5. | |
| Aalrutte | 35 cm | 1.12.–29.2. |
NÖ Fischereiverordnung 2002; erster und letzter Tag zählen zur Schonzeit. Die Behörde kann für einzelne Reviere abweichen, die Lizenz kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
Das Fischereigesetz teilt die Reviere nach Flussgebieten fünf Revierverbänden zu:
- Verband I: Kamp, Krems, Lainsitz und Ysper.
- Verband II: March, Thaya und Tulln.
- Verband III: Ybbs mit den Lunzer Seen, Erlauf mit dem Erlaufsee.
- Verband IV: Pielach und Traisen.
- Verband V: Schwarza, Piesting, Triesting und Leitha.
Seen und Teiche:
- Kamp-Stauseen: Thurnberg wurde in den 1950er-Jahren als Teil der Kraftwerkskette am Kamp angelegt und ist rund 3,5 km lang. Dobra entstand 1956. Ottenstein und Dobra sind bis etwa 50 Meter tief. An beiden wird geangelt.
- Lunzer See: ein natürlicher Trogtalsee, bis etwa 34 Meter tief. Auch Boote und Taucher sind unterwegs.
- Erlaufsee: an der Grenze zur Steiermark, rund 58 ha und bis etwa 38 Meter tief, die Erlauf fließt durch. Mehr im Steckbrief Steiermark.
- Teiche: Der Herrenteich in Litschau etwa, 24 ha groß, ist bis heute ein extensiv bewirtschafteter Fischteich, an dem auch geangelt wird.
Fische und beste Zeit
Im Land leben über 60 Fischarten. Für einzelne Reviere nennen die Bewirtschafter:
- Ybbs: Bachforelle, Äsche, Huchen, Hecht, Nase und Regenbogenforelle.
- Große Erlauf samt Stausee Erlaufklause: Bachforelle, Äsche, Saibling, Zander, Hecht, Karpfen, Wels und Regenbogenforelle.
- Schwarza: Bachforelle, Äsche und Koppe.
- Lunzer See: Bachforelle, Seeforelle, Hecht, Flussbarsch, Aitel und Rotauge. Aitel ist der Döbel.
- Großer Kamp: Bach- und Regenbogenforelle, Karpfen, Hecht, Aitel, Barbe und Hasel.
- Thaya, March und Leitha: überall Karpfen, Hecht, Zander, Wels und Schleie, an March und Leitha auch die Barbe.
Der Nationalpark Thayatal schützt 26 Kilometer der Thaya und zählt Bachforelle und Edelkrebs zu ihren Bewohnern. Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender.
Papiere und Erlaubnis
Nach dem NÖ Fischereigesetz 2001 trägst du beim Fischen zwei Papiere bei dir und zeigst sie der Fischereiaufsicht oder der Polizei auf Verlangen:
- Fischergastkarte mit amtlichem Lichtbildausweis: Du bekommst sie mit der Lizenz direkt beim Bewirtschafter, wenn du deine Kenntnisse glaubhaft machst. Am einfachsten geht das mit einer auswärtigen Fischerlegitimation, nimm deinen deutschen Angelschein also mit. Die Karte gilt im ganzen Land, höchstens 30 Tage im Kalenderjahr ab Ausgabe. Du unterschreibst sie vor dem ersten Wurf und bekommst eine Aufstellung der Schonzeiten und Brittelmaße dazu.
- Lizenz: Sie lautet auf deinen Namen, nennt das Revier und die Gültigkeit und ist nicht übertragbar. Zur Lizenz gehört ein Fangbericht, den du ausfüllst und dem Bewirtschafter vorlegst.
- Kinder unter 14: Sie brauchen eine Lizenz und fischen nur mit einem Erwachsenen daneben, der selbst Fischereidokumente bei sich hat.
Nicht jeder Bewirtschafter gibt Gastkarten aus. Die Angelplatz-Liste des Landesfischereiverbands zeigt je Revier, ob es die Gastkarte dort gibt, und nennt den Ansprechpartner. Wer an einem Gewässer fischereiberechtigt ist, steht im Fischereikataster, außerhalb der Reviere wissen Gemeinde oder Tourismusverband Bescheid.
Die Jahres-Fischerkarte setzt den Fischerkurs des Verbands voraus. Eine ausländische Fischerlegitimation ersetzt sie nur bei Gegenseitigkeit und Wohnsitz im Ausland, mit bezahlter Abgabe und Verbandsbeitrag. An Teichen, die der Fischzucht dienen, brauchst du keine Karte, wohl aber die Lizenz des Betreibers. Mehr zum Prinzip unter Erlaubnisschein und Gewässerkarte.
Besondere Regeln
Schonzeiten und Brittelmaße stehen in der NÖ Fischereiverordnung 2002. Die Werte der wichtigsten Arten zeigt der Kasten „Auf einen Blick“. Erster und letzter Tag zählen zur Schonzeit, gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ganzjährig geschont sind unter anderem Frauennerfling, Perlfisch, Sichling, Streber, Zope und alle Neunaugen. In der Schonzeit darfst du eine Art weder gezielt befischen noch mitnehmen. Die Behörde kann für einzelne Reviere abweichende Zeiten und Maße festlegen, lies deshalb deine Lizenz genau (Schonzeit und Mindestmaß erklärt).
Lebende Köder sind nur erlaubt, wenn es nicht geschützte wirbellose Tiere sind. Krustentiere sind als Köder ganz verboten, ebenso Echolot, künstliche Lichtquellen und Legschnüre. Ausgelegte Ruten bleiben nie unbeaufsichtigt, in Fischwegen fischst du nicht. Die Gemeine Flussmuschel ist streng geschützt.
Ufer darfst du als Fischergast zum Fischen betreten, auf eigene Gefahr. Ist ein Grundstück eingefriedet, meldest du dich vorher beim Eigentümer an. Im Nationalpark Thayatal gilt ein Wegegebot. In seiner Naturzone ist jeder Eingriff in die Natur verboten, in der Naturzone mit Managementmaßnahmen ist die Fischerei nur nach dem Plan des Nationalparks zulässig. Kläre deshalb vor dem Lizenzkauf, ob deine Strecke im Nationalpark liegt. Am Erlaufsee fragst du, für welchen Teil des Sees die Lizenz gilt.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind das NÖ Fischereigesetz 2001, die NÖ Fischereiverordnung 2002, das NÖ Nationalparkgesetz und die Bedingungen auf deiner Lizenz.
Sicherheit
An den drei Kamp-Stauseen schwankt der Wasserspiegel täglich, weil die Kraftwerke sie als Speicher nutzen. Unterhalb des tschechischen Speicherkraftwerks bei Vranov, also auch im Nationalpark Thayatal, steigt der Abfluss der Thaya täglich von mindestens 2,8 auf 30 bis 45 Kubikmeter pro Sekunde. Wate dort nicht weit hinaus.
Wasserstand, Abfluss und Wassertemperatur veröffentlicht das Land in Echtzeit unter Wasserstandsnachrichten, dazu Hochwasserprognosen für alle größeren Flüsse. Mehr unter Ufer und Wathose und Boot und Schwimmweste.
Passend dazu
- Angeln am Fluss, Angeln an der Talsperre und Angeln am See
- Angeln in Österreich: Papiere in allen Bundesländern, dazu Donau, Wien, Oberösterreich und Neusiedler See
- Fisch zurücksetzen und Fliegenfischen
- Im Fisch-Lexikon: Huchen, Äsche, Hecht, Zander und Karpfen
Quellen
- NÖ Fischereigesetz 2001 (zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025) und NÖ Fischereiverordnung 2002 (LGBl. Nr. 93/2015)
- Landesrecht Niederösterreich (RIS): NÖ Nationalparkgesetz und Verordnung über den Nationalpark Thayatal
- Amt der NÖ Landesregierung: Fischerei, Wasserstandsnachrichten und Hochwasserprognosen und Nationalpark Thayatal
- NÖ Landesfischereiverband: Fischergastkarte, Angelplätze, Fischarten in NÖ und Häufige Fragen
- Badegewässerprofile von Sozialministerium und Land bei der AGES: Stausee Ottenstein, Dobrastausee, Thurnberger Stausee, Lunzer See, Herrenteich und Erlaufsee
- Nationalpark Thayatal: Die Thaya, Kurz & bündig und Tipps für Ihren Besuch
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das niederösterreichische Fischereirecht, das NÖ Nationalparkgesetz und die Bedingungen auf deiner Lizenz.