Reviere · Österreich

Wien

In Wien fischst du an der Alten und der Neuen Donau, am Donaukanal und an den Altarmen der Lobau, die zum Nationalpark Donau-Auen gehört. Die Stadt hat ein eigenes Fischereigesetz mit eigener Gastkarte. Im Nationalpark gelten zusätzlich deutlich strengere Regeln.

Papiere
Fischergastkarte (ab 14), Lichtbildausweis und Lizenz

Stand Oktober 2026

Zum GewässeratlasRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Österreich mit Wien rot markiertWien
Abb. 1 · Lage in Österreich, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Fischergastkarte (ab 14), Lichtbildausweis und Lizenz
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitHinweis
Hecht55 cm1.2.–30.4.Lobau: 1.1.–31.5., Entnahme nur 55–80 cm
Zander45 cm1.4.–31.5.Lobau: 1.1.–31.5.
Wels85 cm1.6.–30.6.
Rapfen (Schied)40 cm16.4.–31.5.
Karpfen35 cmkeineWildform 1.5.–30.6.; Lobau: Wildform 1.1.–30.6., Entnahme 50–70 cm
Schleie30 cm1.6.–15.7.
Brachse30 cm1.5.–31.5.
Barbe35 cm1.5.–15.6.
Nase35 cm16.3.–31.5.
Flussbarsch–1.3.–31.5.
Huchen–ganzjährig geschont

Wiener Verordnung über Schonzeiten und Mindestmaße. In der Lobau gilt zusätzlich der Fischereiliche Managementplan 2022–2028 mit höchstens 2 entnommenen Fischen am Tag; es gilt der strengere Wert. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

Den Strom selbst behandelt der Steckbrief Donau in Österreich. Hier geht es um die Gewässer daneben:

  • Alte Donau: entstand bei der Donauregulierung, rund 1,6 km² groß, im Schnitt 2,3 Meter und höchstens 6 Meter tief. Eine Engstelle teilt sie in Obere und Untere Alte Donau. Pro Jahr kommen über eine Million Badegäste.
  • Neue Donau: ein künstliches Entlastungsgerinne für den Hochwasserschutz, 21,1 Kilometer lang, rund 3,3 km² groß und bis zu 7 Meter tief. Bei Normalwasser steht das Wasser.
  • Donaukanal: zweigt bei Nußdorf vom Strom ab, rund 17 Kilometer lang und vor allem Schifffahrtsstraße. Seit 2017 verbindet eine Fischaufstiegshilfe Kanal und Donau. Bei der Urania mündet der Wienfluss ein.
  • Lobau: rund 2.300 Hektar Au, Wiens Anteil am Nationalpark. Gefischt wird nur in ausgewiesenen Revieren wie Mühlwasser, Panozzalacke, Dechantlacke und zwei Becken des Donau-Oder-Kanals, andere Gewässer sind Schongebiete.

Fische und beste Zeit

In der Alten Donau leben über 20 Fischarten, darunter Zander, Hecht und Wels, dazu Rotfeder, Laube, im Lexikon Ukelei, und Güster.

  • Donaukanal: Auf dem Weg zu ihren Laichplätzen ziehen etwa Laube, Barbe, Nase, Rotfeder und Schied, im Lexikon Rapfen, durch den Kanal.
  • Wienflussmündung: Jedes Frühjahr sammeln sich hier tausende Fische zum Laichen, unter ihnen Karpfen, Brachsen, Rotfedern und Flussbarsche.
  • Lobau: Häufig sind dort Frauennerfling, Weißflossengründling, Bitterling und Schlammpeitzger, die du nicht befischen darfst. Fangbar sind nur die Arten, die der Managementplan nennt, etwa Hecht, Zander, Wels, Karpfen, Schleie und Schied.

Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender, die Schonzeiten stehen im Kasten „Auf einen Blick“.

Papiere und Erlaubnis

Nach dem Wiener Fischereigesetz brauchst du zwei Papiere: eine Fischerkarte oder Fischergastkarte und die Lizenz des Fischereiausübungsberechtigten für dein Gewässer. Ohne Lizenz fischst du nur in Begleitung des Berechtigten oder seines Aufsehers.

  • Fischergastkarte: Sie kommt vom Fischereiausübungsberechtigten, bei dem du auch die Lizenz kaufst. Eine Prüfung verlangt das Gesetz dafür nicht, nur dass kein Verweigerungsgrund vorliegt. Sie gilt 30 Tage, nur für die eingetragenen Gewässer und erst ab 14 Jahren. Fehlen Name, Wohnsitz, Gewässer oder Ausgabetag, ist sie ungültig.
  • Wiener Fischerkarte: Sie stellt der Wiener Fischereiausschuss für ein oder drei Kalenderjahre aus. Dafür brauchst du die Wiener Fischereiprüfung oder eine gleichwertige Prüfung aus einem anderen Bundesland oder Staat.
  • Ausweis: Karte und amtlichen Lichtbildausweis trägst du beim Fischen bei dir.
  • Kinder von 6 bis 14: Mit Erlaubnis des Berechtigten fischen sie unter Aufsicht eines volljährigen, berechtigten Fischers mit und werden in dessen Lizenz vermerkt.

Die Lizenz gibt der Fischereiausübungsberechtigte des Gewässers aus, also etwa der Inhaber eines Reviers oder die Stadt Wien als Verwalterin. Ob dein deutscher Angelschein für die Wiener Fischerkarte als gleichwertig gilt, entscheidet der Wiener Fischereiausschuss. Frag dort einige Wochen vor der Reise nach.

In der Lobau gibt es nur Jahreslizenzen in begrenzter Zahl je Revier. Die Besucherordnung verbietet das Fischen, erlaubt ist es nur mit einer solchen Lizenz. Mehr zum Prinzip unter Erlaubnisschein und Gewässerkarte.

Besondere Regeln

Schonzeiten und Mindestmaße stehen in der Wiener Verordnung über Schonzeiten und Mindestmaße. Die Werte der wichtigsten Arten zeigt der Kasten „Auf einen Blick“, gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ganzjährig geschont sind unter anderem Huchen, Sterlet, Frauennerfling, Bitterling, Schlammpeitzger, Streber und Zingel.

Geschonte und untermaßige Fische setzt du sofort vorsichtig zurück (Fisch zurücksetzen), gebietsfremde Arten, die nicht in der Verordnung stehen, dagegen nicht. Lebende Wirbeltiere als Köder sind verboten, ebenso der Drahtsetzkescher und das Fischen als Wettbewerb. Ausgelegte Ruten lässt du nie unbeaufsichtigt.

Im Wiener Teil des Nationalparks gilt der Fischereiliche Managementplan 2022 bis 2028:

  • Gerät: zwei Ruten mit je einem Einfachhaken, eine Spinnrute oder eine Fliegenrute, je nach Lizenz. An Mehrfachhaken drückst du die Widerhaken an.
  • Spinnfischen nur vom 1. September bis 31. Dezember. Anfüttern, Eisfischen sowie Echolot und Fischfinder sind verboten.
  • Köder: lebend nur wirbellose Tiere. Köderfische nur tot und nur Laube, Giebel, Rotauge, Güster, Aitel, Flussbarsch oder Brachse.
  • Schonzeiten und Entnahme: Für Hecht, Zander und Wildkarpfen gelten längere Schonzeiten und Entnahmefenster, siehe Kasten. Von Karpfen, Schleie, Zander, Hecht, Wels und Schied nimmst du zusammen höchstens 2 am Tag und 30 im Jahr mit, darunter höchstens 10 Raubfische und 8 Zander.
  • Pflichten: Maß, Hakenlöser oder Zange, Kescher und Fischtöter hast du dabei. Fangtag, Beginn, Ende und jeden entnommenen Fisch trägst du in die Lizenz ein. Feste Angelsitze sind verboten.
  • Zeiten und Boot: Die Fischzeiten hängen vom Revier ab, einige Reviere sind im Frühjahr gesperrt. Vom Boot fischst du nur in einigen Revieren, im gemeldeten Holzboot und mit 10 Metern Abstand zum Schilf.

Boote auf der Alten Donau müssen seit 1. Jänner 2026 bei der Stadt registriert sein, Schlauchboote sind ausgenommen. Auf der Neuen Donau sind Motorboote verboten.

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind das Wiener Fischereigesetz, die Verordnung über Schonzeiten und Mindestmaße, im Nationalpark der Fischereiliche Managementplan 2022 bis 2028 und die Bedingungen deiner Lizenz. Nennen sie verschiedene Werte, hältst du dich an den strengeren.

Sicherheit

  • Eis: Die Stadt rät unbedingt davon ab, auf Alter und Neuer Donau Eis zu laufen. Einströmendes Grundwasser mit rund 7 Grad macht das Eis stellenweise besonders dünn. Mehr unter Eis betreten.
  • Neue Donau: Bei Hochwasser und 100 Meter vor und nach den Wehranlagen sind Baden, Wassersport und Bootfahren verboten. An beiden Ufern stehen 120 rote Kästen mit Rettungsringen. Mehr unter Boot und Schwimmweste.
  • Lobau: Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr, bei Sturm meidest du die Bäume, siehe Gewitter und Wetter.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Wiener Fischereirecht, im Nationalpark Donau-Auen der Fischereiliche Managementplan und die Bedingungen deiner Lizenz.