Reviere · Österreich

Vorarlberg und Bodensee

Vorarlberg ist das einzige österreichische Bundesland am Bodensee. Zum Ufer zwischen Leiblach und Rheindelta kommen Alpenrhein, Ill, Bregenzerach und Bergseen bis über 1.800 m Höhe. Am See gilt ein eigenes Bodenseefischereigesetz, im übrigen Land das Fischereigesetz, und beide verlangen von Gästen für kurze Zeit keinen Fischerausweis.

Papiere
Erlaubnis des Berechtigten, über zwei Wochen dazu Fischerausweis
Fangzeiten
Bodensee: 1 h vor Sonnenaufgang bis 1 h nach Sonnenuntergang, vom Ufer auf Aal und Raubfische bis 1 Uhr

Stand Oktober 2026

Im Gewässeratlas zeigenRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Österreich mit Vorarlberg und dem österreichischen Ufer des Bodensees rot markiertVorarlberg
Abb. 1 · Lage in Österreich, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Erlaubnis des Berechtigten, über zwei Wochen dazu Fischerausweis
Fangzeiten
Bodensee: 1 h vor Sonnenaufgang bis 1 h nach Sonnenuntergang, vom Ufer auf Aal und Raubfische bis 1 Uhr
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitFanglimitHinweis
Seeforelle60 cm1.11.–10.1.–im See auch für die Bachforelle; Alpenrhein und Mündungen ab 15.7.
Felchen–ganzjährig geschont–IBKF plant ab 2027 Angeln 1.5.–31.8., drei am Tag
Barsch–20.4.–10.5.30 am Tag10.5.–15.9. nur über 13 cm mitnehmen
Seesaibling–1.11.–31.12.5 am Tagjeden Fang sofort eintragen
Zander40 cm1.4.–31.5.–
Hecht–keine–Flüsse und Bergseen: 40 cm, 1.4.–30.4.
Äsche35 cm1.2.–30.4.–gleich in Flüssen
Bachforelle22 cm1.10.–28.2.–Werte für Flüsse; stehende Gewässer 25 cm, ab 1.11., über 1.500 m 22 cm; im Bodensee wie Seeforelle
Karpfen25 cm1.5.–15.6.–
Aal50 cmkeine–

Werte für den Bodensee (Bodenseefischereiverordnung), Bachforelle und Abweichungen in Flüssen und Bergseen aus der Fischereiverordnung. Am deutschen Ufer gelten andere Werte; die Erlaubnis kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

Österreich hat 28 der 273 km Bodenseeufer (IGKB: Seedaten). Fischereirechtlich zählen auch die Mündungsstrecken zum See: der Neue Rhein bis unterhalb von Lustenau, der österreichische Teil des Alten Rheins und die unteren Kilometer von Bregenzerach und Dornbirnerach.

Die Halde reicht vom Ufer bis 25 m Wassertiefe, dahinter liegt der Hohe See, ein internationales Gewässer ohne Grenzen (Land Vorarlberg: Bodenseefischerei). Alle übrigen Gewässer gehören zu Fischereirevieren, ihre Lage zeigt der Vorarlberg Atlas. Das deutsche Ufer beschreibt der Steckbrief Bodensee.

Fische und beste Zeit

Im Obersee leben rund 36 Fischarten (IBKF: Fische des Bodensees). Die Angler am österreichischen Ufer meldeten 2025 rund 12 Tonnen Fang. Vorn lagen Weißfische samt Brachse mit 3,3 t, dann Hecht mit 2,8 t, Barsch mit 1,9 t, Zander mit 1,6 t und Wels mit 1,3 t. Von der Seeforelle kamen 480 kg an Land, so viel wie zuletzt 2015. Felchen waren für Vorarlberger Angler schon vor dem Fangverbot Nebensache.

Im Frühjahr und Sommer stehen die meisten Arten am Ufer, im Herbst und Winter tiefer. Die Seeforelle steigt zum Laichen in die Flüsse auf, manche Fische schon im Frühsommer. Alpenrhein und Bregenzerach haben die größten zusammenhängenden Laichflächen, auch an der Ill wird der Aufstieg gezählt (IBKF: Bewirtschaftungskonzept Seeforelle). Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

Als Gast brauchst du in Vorarlberg vor allem die Erlaubnis des Fischereiberechtigten oder Bewirtschafters. Gilt sie höchstens zwei Wochen, reicht sie ohne Fischerausweis. Den Fischerausweis, das Vorarlberger Gegenstück zum Angelschein, brauchst du erst für eine längere Erlaubnis.

  • Bodensee: Die Erlaubnis lautet auf Ufer, Boot oder beides, mit dem Boot auch für den Hohen See. Die Rechte von Hard, Fußach, Höchst und Gaißau haben zwei Angelfischereivereine gepachtet, sie geben Jahres- und Tageskarten aus, die Tageskarten überwiegend online. Der Fischerverein Rheindelta bewirtschaftet den See vor Höchst, Fußach und Gaißau und verkauft Tageskarten nur vom 1. Juni bis 30. September.
  • Lochau und Bregenz: Von der Leiblach bis zur Bregenzerach ist das Fischereirecht in Privatbesitz. Frag hier vor Ort, wer die Erlaubnis ausgibt.
  • Flüsse und Bergseen: Die Erlaubnis gibt der Bewirtschafter des jeweiligen Reviers.
  • Länger als zwei Wochen: Dann brauchst du den Fischerausweis, den der Fischereiverband für das Land Vorarlberg ausstellt. Fischerprüfungen aus elf deutschen Ländern, darunter Baden-Württemberg und Bayern, gelten als gleichwertig. Ob deine dabei ist, steht in Anlage 3 der Fischereiverordnung.
  • Kinder: Unter sieben Jahren gibt es keine Erlaubnis. Unter 14 fischen sie vom Boot nur mit Erklärung der Eltern und unter Aufsicht einer Person über 16.

Beim Angeln trägst du die Erlaubnis bei dir und einen amtlichen Ausweis, wenn die Erlaubnis kein Foto hat. Grundlagen erklärt Erlaubnisschein und Gewässerkarte.

Besondere Regeln

Am Bodensee gilt die Bodenseefischereiverordnung. Sie setzt die gemeinsamen Beschlüsse der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) um. Schonzeiten und Schonmaße stehen im Kasten „Auf einen Blick“. Hecht und Wels haben am See weder Schonzeit noch Schonmaß.

  • Tageslimit: höchstens 30 Barsche und fünf Seesaiblinge. Vom 10. Mai bis 15. September nimmst du Barsche über 13 cm mit, sonst alle.
  • Gerät: höchstens zwei Angeln mit je zwei Haken. Die Hegene hat bis zu fünf, du darfst sie nicht werfen und daneben keine zweite Angel nutzen. Schleppen mit höchstens acht Haken je Fischer und Boot, nicht unter Segel und nicht vom 1. November bis 10. Januar.
  • Köder und Fang: Als Köderfische nur tote Kaulbarsche und Weißfische aus dem See, keine Fischeier. Landen nur mit dem Kescher. Behaltene Fische tötest du sofort, Setzkescher sind verboten. Jeden Angelgang trägst du zu Beginn in die Fangliste ein.
  • Zeiten: eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, auf Aal, Wels, Hecht, Barsch und Zander vom Ufer bis 1 Uhr. In Bregenz ist das Uferangeln auf ausgewiesenen Abschnitten vom 1. Juni bis 30. September zwischen 10 und 20 Uhr verboten.
  • Schutzgebiete: An der Mündung der Bregenzerach darfst du vom 15. Juli bis 15. September und vom 1. November bis 10. Januar keine Forellen fangen und nicht schleppen. An den Zanderlaichplätzen, etwa in der Fußacher Bucht, sind vom 1. April bis 31. Mai Schleppen, Zockangeln und Wurfruten mit Kunstköder oder totem Köderfisch verboten. Im Naturschutzgebiet Rheindelta ist Fischen außer in der Lagune erlaubt, Schleppen in der Fußacher Bucht aber nicht vom 1. November bis 30. April. Schilf und 50 m Wasser davor sind für Boote gesperrt (Verordnung Rheindelta).

In Flüssen und Bergseen gilt die Fischereiverordnung:

  • Maße: Die Werte für Hecht und Bachforelle stehen im Kasten. Im Alpenrhein und in den Mündungsstrecken ist die Seeforelle schon ab 15. Juli geschont.
  • Gerät: im Fluss eine Rute, im See zwei. Mit Naturköder ein Haken, mit Kunstköder höchstens drei, beides zusammen ist verboten. In der Forellen- und Äschenregion keine stationäre Grundangel. Im Alpenrhein vom 1. Oktober bis 31. Januar keine Spinner, Blinker, Löffel, Wobbler, Jigs und keine Fische als Köder.
  • Fischwege: In Fischpässen, Fischtreppen und Umgehungsgerinnen ist Angeln verboten.
  • Bergseen: Über 1.800 m darfst du nur in 22 Seen fischen, die das Gesetz aufzählt, darunter Formarinsee, Lünersee, Spullersee und Silvrettastausee. In Seen über 1.500 m gelten für Bachforelle und Seesaibling 22 cm.
  • Zurücksetzen: Untermaßige Fische setzt du schonend zurück. Bachsaibling, Sonnenbarsch und Blaubandbärbling dürfen nicht zurück ins Wasser.

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der zusammengelegten Schwanzflosse. Frag beim Kartenkauf nach eigenen Vorgaben des Ausgebers.

Stand: Oktober 2026. Ab 1. Januar 2027 will die IBKF das Angeln auf Felchen vom 1. Mai bis 31. August mit drei Felchen am Tag wieder erlauben. Das gilt erst, wenn Vorarlberg seine Verordnung ändert. Am deutschen Ufer gelten teils andere Werte, etwa keine Schonzeit für Karpfen und Schleie. Maßgeblich ist die Verordnung des Ufers, an dem du fischst.

Sicherheit

Orange Sturmwarnleuchten am See warnen vor Wind. Rund 40 Blitze pro Minute bedeuten Starkwind ab Beaufort 6, rund 90 Blitze Sturm ab Beaufort 8. Schon bei der Starkwindwarnung musst du als Bootsführer handeln (Bodensee-Schiffahrts-Ordnung). Mehr unter Boot und Schwimmweste und Gewitter und Wetter.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind Bodenseefischereigesetz und Bodenseefischereiverordnung, Fischereigesetz und Fischereiverordnung des Landes Vorarlberg in der geltenden Fassung im RIS und die Bedingungen deiner Erlaubnis.