Wissen · Fischwohl & Praxis
Fisch zurücksetzen
Wer einen Fisch zurücksetzen will, sollte vorher wissen, ob er muss, darf oder besser nicht. Mindestmaß, Schonzeit und Schutzstatus machen das Zurücksetzen zur Pflicht. Ob ein entnehmbarer Fisch freiwillig zurückdarf, regelt das Landesrecht unterschiedlich. Dazu kommen Zahlen aus der Forschung zur Überlebensrate und die Handgriffe, die dem Fisch helfen.
Wann der Fisch zurück muss

Welche Fische du behalten darfst, legt das Landesrecht fest. Die saarländische Landesfischereiordnung verlangt in § 7, dass Fische unter dem Mindestmaß oder mit einem anderen Fangverbot unverzüglich und mit der nötigen Sorgfalt ins Wasser kommen. Das Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern schreibt in einem Faltblatt dasselbe für untermaßige, in der Schonzeit gefangene und generell geschützte Fische. Der Angler könne den Zielfisch nicht ansprechen, also nicht bestimmen, was anbeißt, heißt es dort.
Strenger als das Gesetz darf der Gewässerbesitzer sein. Laut Merkblatt des Landes Schleswig-Holstein erlassen private Fischereirechtsinhaber zum Beispiel höhere Mindestmaße oder eigene Entnahmeregeln für Fische aus besonderem Hegegrund, meist auf dem Erlaubnisschein gedruckt. Das Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern nennt außerdem längere Schonzeiten. Was für dein Gewässer gilt, steht daher in zwei Papieren: im Landesrecht und im Schein. Die Grundlagen erklären Schonzeit und Mindestmaß sowie Erlaubnisschein und Gewässerkarte, die Schonzeiten der Arten zeigt der Fangkalender.
Freiwillig zurücksetzen: Gesetzeswortlaut und Landesrecht
Auf Bundesebene gilt das Tierschutzgesetz. Nach § 1 darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 17 droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an, wenn jemand ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche oder länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Was ein vernünftiger Grund ist, definiert das Gesetz nicht. Das entscheiden im Einzelfall Behörden und Gerichte; eine Auslegung findest du auf dieser Seite deshalb nicht.
Konkreter werden einzelne Länder:
- Schleswig-Holstein: Ein Fischfang, bei dem von vornherein das Zurücksetzen geplant ist, ist laut Merkblatt des Landwirtschaftsministeriums (Stand Februar 2026) verboten und eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 des Landesfischereigesetzes.
- Saarland: § 10 Absatz 1 Nummer 6 der Landesfischereiordnung verbietet das Fischen mit der Handangel, das von vornherein auf das Zurücksetzen ausgerichtet ist, und nennt es ausdrücklich Catch & Release. Nach Absatz 3 gilt das auch in geschlossenen Gewässern. Fische im Setzkescher, der nur für Verzehr und Umbesatz erlaubt ist, dürfen laut § 8 nicht zurückgesetzt werden.
- Mecklenburg-Vorpommern: Das Ministerium schreibt, Catch & Release sei dort nicht immer verboten, aber tierschutzrechtlich umstritten. Als vernünftigen Grund nennt es die sinnvolle Verwertung des Fangs, etwa als Nahrung, Tierfutter oder toter Köderfisch. Nicht zulässig sei aus Sicht des Tierschutzes der gezielte Fang von Trophäenfischen, die nach Wiegen, Messen und Fotografieren zurückgesetzt werden sollen.
Hinweis: Für die übrigen Bundesländer ist hier keine Aussage geprüft. Lies das Fischereigesetz und die Fischereiverordnung deines Landes und den Erlaubnisschein, und frag im Zweifel bei der Fischereibehörde oder dem Verein nach. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie Angler tatsächlich entscheiden, hat das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) mit Fangtagebüchern untersucht: rund 19.800 Fangeinträge aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Große Hechte und Karpfen wurden demnach besonders oft freiwillig zurückgesetzt, Meeresfische, Lachs und Forelle dagegen eher mitgenommen. Geschützte Arten und Größen mussten ohnehin immer zurück.
Entnahmefenster: kleine und große Fische zurück
Ein Entnahmefenster erlaubt die Entnahme nur in einem Größenbereich. Nach der Beschreibung des Arbeitskreises Angeln im Deutschen Angelfischerverband (DAFV) vom April 2025 müssen auch Fische oberhalb des gesetzlichen Mindestmaßes und solche über einem festgelegten Höchstmaß von allen Anglern schonend zurückgesetzt werden. Hessen und Hamburg haben es laut DAFV auf Landesebene verordnet, in anderen Ländern lehnen Behörden es nach seiner Darstellung strikt ab. Sonst steht es in der Gewässerordnung des Bewirtschafters.
Der Gedanke dahinter: Ein großes Weibchen kann die Eizahl vieler kleiner Fische ausgleichen, und verschieden alte Fische laichen zu verschiedenen Zeiten. Das IGB hält das Fenster vor allem dort für überlegen, wo Berufs- und Angelfischerei einen Bestand gemeinsam nutzen, wie beim Hecht in den Küstengewässern um Rügen. Soll nur der Ertrag in Kilogramm möglichst hoch sein, passt laut IGB das Mindestmaß. Der DAFV ergänzt zwei Bedingungen: Die Sterblichkeit beim Zurücksetzen muss gering sein, und seine Wirkung an Binnengewässern sei bisher nicht hinreichend erforscht.
Was Studien zur Überlebensrate sagen
Die Zahlen unten stammen aus ausgewerteten Studien, nicht aus deinem Gewässer. Sie zeigen Größenordnungen und Unterschiede, mehr nicht.
| Art | Sterblichkeit | Auswertung |
|---|---|---|
| Karpfen | 3,3 % | Petri-Heil nach Arlinghaus |
| Hecht | 7,1 % | Petri-Heil nach Arlinghaus |
| Forelle | 7,4 % | Petri-Heil nach Arlinghaus |
| Barsch | 11 % | Petri-Heil nach Arlinghaus |
| Zander | 27,5 % | Petri-Heil nach Arlinghaus |
| Hecht | 25 ± 5 %, Spanne 0 bis 33 % | IGB, 23 Studien |
Beim Hecht widersprechen sich beide Angaben. Das IGB wertet für sein Projekt Waidgerecht 23 Studien aus und nennt im Mittel 25 ± 5 Prozent bei Werten zwischen 0 und 33 Prozent. Die Schweizer Zeitschrift Petri-Heil berichtet über eine Auswertung von Arlinghaus und Kollegen mit 7,1 Prozent. Welche Zahl für dein Gewässer zutrifft, lässt sich nicht sagen. Beide zeigen aber, dass Art und Umstände mehr ausmachen als ein Durchschnitt.
Auch diese Einflüsse nennt Petri-Heil:
- Köder: Von Fischen auf Wurm oder Köderfisch starben 25,9 Prozent, auf Spinner, Wobbler oder Gummifisch 11,4 Prozent. Der Grund: Naturköder werden eher tief geschluckt.
- Haken: Drilling und Einzelhaken unterscheiden sich kaum, Haken mit Widerhaken richten aber deutlich mehr Schaden an als solche ohne.
- Größe: Untermaßige Fische überleben mit der gleichen Wahrscheinlichkeit wie maßige.
- Temperatur: Bei manchen Lachsartigen steigt die Sterblichkeit von 0 Prozent bei 8 °C auf über 80 Prozent bei 20 °C. Das IGB rät, bei mehr als 22 °C Wassertemperatur keine Hechte zu fangen und zurückzusetzen. Warum warmes Wasser so kritisch ist, steht unter Wassertemperatur und Sauerstoff.
- Spätfolgen: Gefangene Fische sind laut Petri-Heil danach oft vorsichtiger, fressen teils weniger und wachsen langsamer.
So kommt der Fisch heil zurück
Die Empfehlungen des IGB für den Hecht: lieber aktiv führen als passiv ansitzen, weil das tiefes Haken verringert, bei Naturködern sofort anschlagen, tendenziell größere Köder wählen, eine Abhakmatte nutzen, auch im Boot, und den Fisch waagerecht halten. Dazu gehört aus den Praxisquellen:
- Gerät passend zum Zielfisch wählen, damit der Drill kurz bleibt (Petri-Heil).
- Hände und Matte vorher nassmachen. Die Schleimschicht schützt vor Krankheitserregern (Blinker).
- Untermaßige und geschonte Fische direkt im Wasser abhaken (Blinker). Wer sie anfassen muss, drückt sie nicht zusammen (Petri-Heil).
- Nie am Köder hochheben: Auf diese Zugbelastung ist das Skelett nicht ausgelegt (Petri-Heil). Große Fische mit beiden Händen waagerecht tragen, senkrecht hängt das Gewicht an den Halswirbeln (Blinker).
- Hakenlöser, Maßband und Kamera vorher bereitlegen, damit die Zeit an der Luft kurz bleibt (Blinker). Petri-Heil empfiehlt, bei zurückgesetzten Fischen ganz auf Fotos zu verzichten. Wer eins macht, hält den Fisch kurz, niedrig und knapp über dem Wasser.
- Den Fisch im Wasser stützen, bis er selbst davonschwimmt. Im Sommer ist das besonders wichtig, weil warmes Wasser wenig Sauerstoff enthält (Blinker).
Die Handgriffe im Detail stehen unter Fisch landen und abhaken, passendes Gerät unter Abhakmatte und Hakenlöser.
Typische Fehler
- Hecht bei Wassertemperaturen über 22 °C gezielt befischen, obwohl er zurück soll.
- Naturköder lange liegen lassen, bis der Fisch ihn tief geschluckt hat.
- Den Fisch am Köder oder senkrecht hochheben.
- Mit dem Kiefergreifer landen: In Studien an Meeresfischen (Bonefish, Barramundi) traten laut Blinker bei 80 bis 100 Prozent der Tiere Verletzungen am Unterkiefer auf.
- Mit trockener Hand oder rauem Handschuh zupacken, auf trockenem Boden ablegen.
- Erst am Wasser suchen, wo Maßband und Hakenlöser liegen.
Häufige Fragen
Mehr Antworten rund ums Angeln: Alle häufigen Fragen im Überblick
Ist Catch and Release in Deutschland verboten?
Eine einheitliche Regel gibt es nicht. Schleswig-Holstein und das Saarland verbieten den von vornherein aufs Zurücksetzen angelegten Fang ausdrücklich, Mecklenburg-Vorpommern nennt ihn tierschutzrechtlich umstritten. Für alle anderen Länder gilt: Landesrecht und Erlaubnisschein lesen.
Muss ich einen untermaßigen Fisch zurücksetzen?
Ja. Das Saarland schreibt es in § 7 der Landesfischereiordnung vor, Mecklenburg-Vorpommern in seinem Faltblatt. Mindestmaße setzt das Landesrecht, der Gewässerbesitzer darf sie anheben.
Ab welcher Wassertemperatur wird Zurücksetzen riskant?
Eine allgemeine Grenze gibt es nicht. Das IGB nennt für den Hecht 22 °C. Bei Lachsartigen berichtet Petri-Heil von stark steigender Sterblichkeit zwischen 8 und 20 °C, und rät in warmen Fließgewässern zum Verzicht.
Darf ich den Fisch vor dem Zurücksetzen fotografieren?
Ein pauschales Verbot steht in den hier geprüften Quellen nicht. In Mecklenburg-Vorpommern ist aber der Fang, der von Anfang an auf Wiegen, Messen und Fotografieren zielt, aus Sicht des Tierschutzes unzulässig. Fische, die zurückgesetzt werden, nicht oder nur ganz kurz fotografieren.
Passend dazu
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt: wann Fische zurückmüssen
- Erlaubnisschein und Gewässerkarte: wo die Regeln deines Gewässers stehen
- Fisch landen und abhaken: Handgriffe vom Kescher bis zur Matte
- Abhakmatte: weich ablegen, schonend abhaken
- Hakenlöser: schnell und schonend abhaken
- Maßband und Messmatte: Mindestmaß sicher messen
- Wassertemperatur und Sauerstoff: warum warmes Wasser Fische belastet
- Fangkalender: Schonzeiten der Arten im Überblick
Quellen
- Bundesjustizministerium: Tierschutzgesetz § 1 (vernünftiger Grund)
- Bundesjustizministerium: Tierschutzgesetz § 17 (Strafvorschrift)
- Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein: Merkblatt zum Urlauberfischereischein (Stand Februar 2026, PDF) (Verbot des geplanten Zurücksetzens, Regeln der Rechtsinhaber)
- Fischereiverband Saar: Saarländisches Fischereirecht, Fischereigesetz und Landesfischereiordnung (PDF) (§ 7 Zurücksetzen, § 8 Setzkescher, § 10 Catch & Release)
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Angeln in MV, aber richtig. Hinweise zur Einhaltung des Tierschutzes (Faltblatt, 2017, PDF) (Zurücksetzen untermaßiger Fische, vernünftiger Grund, Catch & Release, Trophäenfische)
- Deutscher Angelfischerverband, Arbeitskreis Angeln: Veröffentlichung Nr. 1, Entnahmefenster (April 2025, PDF) (Begriff, Länderregelungen, Bedingungen)
- Humboldt-Universität zu Berlin und IGB: Projekt Waidgerecht, Hecht (23 Studien, Sterblichkeit, Empfehlungen)
- Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei: Catch or release (Pressemitteilung, 18. Dezember 2025) (Fangtagebuchstudie zum freiwilligen Zurücksetzen)
- Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei: Gegen Überfischung, Schont die Alten! (Pressemitteilung, 16. März 2020) (Entnahmefenster und Mindestmaß)
- Petri-Heil: Vom Haken zurück ins Wasser (März 2019) (Sterblichkeit nach Art, Köder, Haken, Temperatur, Spätfolgen, Umgang)
- Blinker: Fische landen, Kescher, Lip-Grip und Co. (nasse Hände, Matte, Abhaken im Wasser, waagerechtes Tragen, Kiefergreifer-Studien)
Text und Zeichnung KI-unterstützt erstellt. Quellen im Oktober 2026 geöffnet und geprüft, keine Grafik aus den Quellen übernommen.
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Recht deines Bundeslandes, die Gewässerordnung und der Erlaubnisschein.
