Reviere · Bundesland
Angeln in Bremen
Angeln in Bremen heißt vor allem Angeln an der Weser, von der Stadt Bremen bis Bremerhaven, dazu an Lesum und Geeste. Ohne Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) geht es nirgends, auch nicht an der freien Küste bei Bremerhaven. Wer in Bremen wohnt und die Prüfung hat, darf an Weser und Lesum mit zwei Stockangeln ohne Erlaubnisschein fischen.
- Papiere
- Fischereischein und Erlaubnisschein, für Bremer auch Stockangelrecht
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein und Erlaubnisschein, für Bremer auch Stockangelrecht
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Zander | 40 cm | 1.2.–15.5. | |
| Hecht | 60 cm | 1.2.–15.5. | |
| Flussbarsch | 15 cm | 1.2.–15.5. | |
| Aal | 45 cm | keine | niedersächsische Unterweser unterhalb Bremens: Fangverbot bis 31.3.2027 |
| Rapfen | 40 cm | keine | |
| Quappe | 35 cm | keine | |
| Döbel | 30 cm | keine | |
| Flunder | 25 cm | keine | |
| Meerforelle | 50 cm | 15.10.–15.3. | Entnahme nur, wenn der Bestand aus Besatz stammt oder gestützt wird |
| Finte | – | ganzjährig geschont | Entnahmeverbot, ebenso Maifisch, Stör und Zährte |
Bremische Binnenfischereiverordnung für alle Binnengewässer. Für die Weser in Bremerhaven frag beim Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven nach. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Das Wichtigste in Kürze
- Fischereischein: Pflicht für alle. Scheine aus anderen Bundesländern und aus der EU gelten auch in Bremen (Bremisches Fischereigesetz, § 34).
- Stockangelrecht: Bremer mit Fischereiprüfung angeln für den eigenen Bedarf an Weser, Kleiner Weser, Lesum und Geeste ohne Erlaubnisschein.
- Bremerhaven: Auf der Weser im Stadtgebiet ist die Fischerei frei, der Fischereischein bleibt Pflicht.
- Raubfischschonzeit: Vom 1. Februar bis 15. Mai sind Hecht, Zander und Barsch geschont, Spinnfischen und Köderfisch sind dann verboten.
- Kein Setzkescher: Fische lebend zu hältern ist in Bremen verboten.
Fischereischein und Prüfung
Den Bremer Fischereischein bekommst du ab 14 Jahren, wenn du deinen Hauptwohnsitz in Bremen hast und eine Fischereiprüfung bestanden hast, in Bremen oder in einem anderen Bundesland. Er gilt unbefristet. Die Prüfung nimmt im Land Bremen der Landesfischereiverband Bremen ab, ein anerkannter Verband muss sie für jeden offen anbieten. Geprüft werden Fischarten, Fanggeräte, der Umgang mit gefangenen Fischen, das Fischereirecht sowie Tier- und Naturschutz. Termine und Lehrgänge erfährst du direkt beim Verband.
Mit dem Prüfungszeugnis gehst du in eines der drei BürgerServiceCenter in Bremen. Du brauchst einen Termin und erscheinst persönlich mit Ausweis, ab 16 Jahren auch mit Passfoto. Die Erstausstellung kostet 64 Euro, ein Ersatzschein 20 Euro, und du bekommst den Schein sofort mit (Serviceportal Bremen). In Bremerhaven ist für die Binnengewässer der Magistrat zuständig. Ziehst du mit einem Schein aus einem anderen Land nach Bremen, musst du ihn nicht umschreiben lassen.
Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder
Gäste bringen ihren eigenen Fischereischein mit: Scheine aller Bundesländer gelten, ebenso Scheine aus EU-Staaten, für die du eine beglaubigte Übersetzung vorlegst (Deutscher Angelfischerverband). Den Bremer Schein selbst gibt es nur mit Wohnsitz in Bremen.
- Kinder unter 14: bekommen keinen eigenen Schein, dürfen aber in Begleitung und unter Aufsicht einer Person mit Fischereischein angeln.
- Helfer: Wer einen Fischer oder Pächter beim Fischfang unterstützt, braucht keinen eigenen Schein.
Erlaubnisschein und Fischereiabgabe
Außer an der freien Weser in Bremerhaven brauchst du zum Fischereischein den Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Pächters. Darin stehen Gewässer, Dauer und die erlaubten Geräte. Für die bremische Weser und die Lesum gibt das Fischeramt Bremen Erlaubnisscheine für zwei Ruten aus, gültig nur zusammen mit dem Fischereischein. Für Vereinsgewässer fragst du beim jeweiligen Verein, in den Häfen bei der Hafenbehörde, die dort auch zuständige Fischereibehörde ist.
Das Stockangelrecht ersetzt für Bremer mit Prüfung den Erlaubnisschein an Weser, Kleiner Weser, Lesum bis zur Burger Straßenbrücke und am tideabhängigen Teil der Geeste, in Naturschutzgebieten gilt es nicht. Nachweisen musst du es mit einem Fischereischein, in dem diese Gebiete stehen. Alte Stockangelscheine ohne Prüfung laufen aus: Die vor 2010 ausgegebenen verlieren am 31. Dezember 2026 ihre Gültigkeit, spätere bis Ende 2028 oder 2030. Andere Länder erkennen den Stockangelschein teils nicht an.
Eine Fischereiabgabe wie in Hamburg oder Schleswig-Holstein sieht das Bremische Fischereigesetz nicht vor.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der Bremischen Binnenfischereiverordnung, die in allen Binnengewässern gilt. Während der Schonzeit darfst du den Arten nicht einmal nachstellen. Entnahmefenster und Tageslimits schreibt das Land nicht vor, der Erlaubnisschein kann aber eigene Grenzen setzen. Bachforelle, Lachs und Meerforelle darfst du nur mitnehmen, wenn sie aus Besatz stammen oder ihr Bestand gezielt gestützt wird. Finte, Maifisch, Stör, Zährte und weitere seltene Arten sind ganz geschützt und gehen sofort zurück.
Stand: Oktober 2026. Die Binnenfischereiverordnung stammt von 2011, das Fischereigesetz wurde zuletzt 2025 angepasst. Für die Weser in Bremerhaven gelten eigene Regeln, frag dort beim Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven nach. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtstexte.
Besondere Regeln
- Raubfischschonzeit: Vom 1. Februar bis 15. Mai ist jedes Spinnfischen verboten, auch mit Blinker und Twister, ebenso das Angeln mit Köderfisch oder Fischstücken.
- Köder: Lebende Köderfische sind verboten. Tote Köderfische müssen aus demselben Gewässersystem oder aus einer Teichwirtschaft mit heimischen Arten stammen.
- Ruten: Du darfst nur so viele Geräte auslegen, wie dein Schein erlaubt, beim Stockangeln zwei. Fangfertiges Gerät hast du nur dort dabei, wo du auch fischen darfst.
- Ausrüstung: Unterfangkescher, ein Maß zum Messen der Fische, Schlagstock, Hakenlöser und Messer gehören zur Pflichtausstattung.
- Setzkescher und Wettfischen: beides verboten. Hege- und Gemeinschaftsfischen brauchen die vorherige Zustimmung der Fischereibehörde.
- Aal: In der niedersächsischen Unterweser bis zur Grenze Bremens ist das Angeln auf Aal vom 1. Januar 2026 bis 31. März 2027 verboten (Staatliches Fischereiamt Bremerhaven).
- Fischwege und Häfen: In Fischwegen und den angrenzenden Strecken ist Angeln verboten. Im Hafengebiet kann die Hafenbehörde die Fischerei einschränken.
Gewässer im Land
Das wichtigste Gewässer ist die Weser mit Lesum und Kleiner Weser in der Stadt Bremen. Weser und Lesum sind Wanderwege für geschützte Fischarten, zwischen Ochtummündung und Rekum laicht die seltene Finte (Umweltressort Bremen). In Bremerhaven geht die Weser in die Nordseeküste über. Alle Flüsse und Seen zeigt der Gewässeratlas Deutschland, die Regeln der übrigen Länder stehen unter Angeln in Deutschland.
Passend dazu
- Fischereischein und Fischereiprüfung und Schonzeit und Mindestmaß erklärt
- Fangkalender: welche Art wann Saison hat
- Angeln am Fluss und Angeln in Hafen und an der Mole
- Nachbarländer: Niedersachsen und Hamburg
Quellen
- Bremisches Fischereigesetz (zuletzt geändert am 2. September 2025)
- Bremische Binnenfischereiverordnung (vom 30. September 2011)
- Serviceportal Bremen: Fischereischein beantragen
- Fischeramt Bremen: Erlaubnisscheine
- Staatliches Fischereiamt Bremerhaven: Ausgabe der Weserkarten und Informationen zum Fischfang in Weser und Hunte 2026
- Portal Fischerei von Bund und Ländern: Bremen
- Umweltressort Bremen: Integrierter Bewirtschaftungsplan Weser
- Deutscher Angelfischerverband: Bundesweite Regelungen
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Bremische Fischereigesetz, die Bremische Binnenfischereiverordnung, die Regeln der Fischereibehörden in Bremerhaven und die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins in ihrer aktuellen Fassung.