Der Fischereischein ist in Deutschland Ländersache: Voraussetzungen, Prüfung und Abgaben unterscheiden sich je nach Bundesland. Diese Seite zeigt, was der Schein belegt, wer ihn braucht, welche Sonderformen es gibt und wo du die amtlichen Regeln deines Landes findest.
Was der Fischereischein ist

Der Fischereischein ist der behördliche Nachweis, dass du die nötige Sachkunde zum Angeln hast. Ausgestellt wird er von der zuständigen Behörde, nachdem du die amtliche Fischerprüfung bestanden hast. Nach Angaben des Deutschen Angelfischerverbands (DAFV) wird er in den meisten Fällen deutschlandweit anerkannt. Das ist keine Garantie: Es gibt 16 Landesfischereigesetze, und Voraussetzungen, Mindestalter und die Anerkennung auswärtiger Prüfungen unterscheiden sich.
Wer ihn braucht
Grundsätzlich muss jeder Angler seine Sachkunde nachweisen, in der Regel über die Fischerprüfung. Einzelne Länder kennen Ausnahmen, etwa für bestimmte Angelarten, Altersgruppen oder befristete Scheine für Urlauber. Welche das sind, steht im Fischereigesetz und in der Fischereiverordnung deines Landes, Links dazu findest du unten.
Praxistipp: Der Fischereischein allein reicht an den meisten Gewässern nicht. Dazu kommen häufig der Nachweis der Fischereiabgabe und ein Erlaubnisschein für das Gewässer (siehe Erlaubnisschein und Gewässerkarte).
Die Fischerprüfung
Zur Prüfung gehören Themen wie Fischkunde, Gewässerökologie, Gerätekunde und Rechtsvorschriften. Wie sie abläuft, wer teilnehmen darf und wo du sie ablegst, regelt jedes Land selbst. Der DAFV nennt sieben Länder, die verlangen, dass die Prüfung am Hauptwohnsitz abgelegt wird: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Vorbereitungskurse bieten unter anderem Angelvereine und Online-Anbieter an. Ob ein Kurs Pflicht ist, hängt vom Land ab.
Jugend-, Touristen- und Urlauberfischereischein
- Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche können in den meisten Ländern früh unter Aufsicht angeln. Nach einer Übersicht des Landesanglerverbands Sachsen-Anhalt (Stand 2017) lag das Mindestalter je nach Land zwischen 7 und 12 Jahren, unter 10 Jahren war stets die Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers vorgesehen. Diese Werte können sich seitdem geändert haben, prüfe sie im aktuellen Landesrecht. Zwei neuere Beispiele: In Bayern dürfen Personen vom vollendeten siebten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen (Art. 47 Abs. 2 Bayerisches Fischereigesetz, gültig ab 1. Januar 2025). In Nordrhein-Westfalen dürfen Kinder und Jugendliche von 10 bis unter 16 Jahren seit dem 1. Juli 2026 ohne eigenen Fischereischein angeln, aber nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (§ 31 Abs. 3 Nr. 3 Landesfischereigesetz).
- Touristenfischereischein: Befristete Scheine ohne Prüfung gibt es laut DAFV in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie werden im Regelfall nicht in anderen Bundesländern anerkannt. Dauer und Bedingungen unterscheiden sich.
Ob ein Land einen Schein unter dem Namen „Urlauberfischereischein“ ausgibt, ist eine Frage der jeweiligen Bezeichnung. Hier gilt, was die zuständige Stelle für dein Zielgewässer ausweist.
Fischereiabgabe
In mehreren Ländern wird zusätzlich eine Fischereiabgabe erhoben, die der Förderung der Fischerei dient. Nach dem DAFV ist der Nachweis darüber in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stets mitzuführen. In Schleswig-Holstein nennt der Landesangelverband als Regelfall drei Nachweise: Fischereischein, Nachweis der Fischereiabgabe und Erlaubnisschein. Höhe und Geltungsdauer legt jedes Land fest, Beträge nennt diese Seite bewusst nicht.
Wohin du dich wendest
Zuständig sind die Fischereibehörden und Fischereiverbände deines Landes. Die amtlichen Stellen und Verordnungen findest du hier:
- Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung (LFischVO))
- Bayern (Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (AVBayFiG))
- Berlin (Fischereiamt: Mindestmaße und Schonzeiten)
- Brandenburg (Fischereiordnung (BbgFischO))
- Bremen (Bremische Binnenfischereiverordnung)
- Hamburg (Durchführungsverordnung zum Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnGDVO))
- Hessen (Hessische Fischereiverordnung (HFischV))
- Mecklenburg-Vorpommern (LALLF: Mindestmaße und Schonzeiten)
- Niedersachsen (Binnenfischereiordnung (BiFischO))
- Nordrhein-Westfalen (Landesfischereiverordnung (LFischVO))
- Rheinland-Pfalz (Ministerium: Fischereirecht)
- Saarland (Landesfischereiordnung (LFO))
- Sachsen (Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO))
- Sachsen-Anhalt (Fischereiordnung (FischO))
- Schleswig-Holstein (Mindestmaße und Schonzeiten (Landesportal))
- Thüringen (Thüringer Fischereiverordnung (ThürFischVO))
Welche Arten wann geschont sind, erklärt die Seite Schonzeit und Mindestmaß erklärt. Den saisonalen Überblick findest du im Fangkalender.
Häufige Fragen
Mehr Antworten rund ums Angeln: Alle häufigen Fragen im Überblick
Gilt mein Fischereischein in ganz Deutschland?
Laut DAFV wird der Fischereischein in den meisten Fällen deutschlandweit anerkannt. Befristete Touristenscheine gelten dagegen im Regelfall nur im ausstellenden Land. Im Zweifel fragst du die Behörde des Landes, in dem du angeln willst.
Brauche ich neben dem Schein noch etwas anderes?
In der Regel ja: Je nach Land kommen der Nachweis der Fischereiabgabe und ein Erlaubnisschein für das konkrete Gewässer dazu. In Schleswig-Holstein musst du ab 16 Jahren zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen.
Muss ich die Prüfung in meinem Bundesland ablegen?
In sieben Ländern verlangt das Landesrecht laut DAFV die Prüfung am Hauptwohnsitz. In den übrigen Ländern gelten andere Regeln. Frag vor der Anmeldung bei der Prüfungsstelle nach.
Quellen
- DAFV: Bundesweite Regelungen zur Ausübung der Angelfischerei (Anerkennung, Prüfung am Hauptwohnsitz, Fischereiabgabe-Nachweis, Touristenscheine, 16 Landesgesetze)
- Landesangelverband Schleswig-Holstein: Fischerei- und Erlaubnisschein (drei Nachweise, Mitführpflichten in Schleswig-Holstein)
- Landesanglerverband Sachsen-Anhalt: Vergleich der Regelungen zur Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche (Jugendfischerei: Mindestalter und Aufsicht, Stand 2017)
- Freistaat Bayern: Bayerisches Fischereigesetz, Art. 47 (Begleitung Minderjähriger ab sieben Jahren, gültig ab 1. Januar 2025)
- Land Nordrhein-Westfalen: Gesetz- und Verordnungsblatt 2026, S. 383, Landesfischereigesetz § 31 (Kinder und Jugendliche von 10 bis unter 16 Jahren in Begleitung, in Kraft 1. Juli 2026)
- Blinker: Angelschein Kosten, Was kostet ein Fischereischein? (Prüfungsthemen, Länderunterschiede bei Schein und Abgabe)
- Landesrecht Baden-Württemberg: LFischVO (Beispiel für eine Landesverordnung, weitere siehe Länderliste)
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Recht deines Bundeslandes und die Gewässerordnung.
