Eine Belüftungspumpe drückt Luft durch einen dünnen Schlauch zu einem Sprudelstein am Boden des Eimers und hält so Sauerstoff im Wasser, der an warmen Tagen schnell knapp wird. Ob Köderfische überhaupt lebend im Eimer bleiben dürfen, regelt dein Bundesland. Am Haken ist der lebende Köderfisch in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt.
Warmes Wasser hält weniger Sauerstoff
Fische atmen über die Kiemen den Sauerstoff, der im Wasser gelöst ist. Wie viel davon hineinpasst, hängt stark von der Temperatur ab. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) nennt für 0 °C kaltes Wasser etwa 14 mg/l, für 20 °C warmes nur noch etwa 9 mg/l. Die meisten Fischarten brauchen laut IGB mehr als 3 mg/l. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bezeichnet Werte unter 4 mg/l als kritisch für Fische und andere Wassertiere.
Im Gewässer kommt Sauerstoff aus der Luft und von Wasserpflanzen nach. Im Eimer fehlen Strömung und Pflanzen weitgehend. Die Fische zehren den kleinen Vorrat selbst auf, und bei Wärme läuft ihr Stoffwechsel schneller. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) rät deshalb beim Transport lebender Fische zu kühlem Wasser: Stoffwechsel und Sauerstoffverbrauch sinken, und kaltes Wasser nimmt mehr Sauerstoff auf. Der Bedarf unterscheidet sich stark nach Art. In einer Übersicht der LfL braucht eine Forelle rund 2,8-mal so viel Sauerstoff wie ein Karpfen, eine Schleie etwas weniger als er. Wie Temperatur und Sauerstoff im See und im Fluss zusammenspielen, steht unter Wassertemperatur und Sauerstoff.
Pumpe, Schlauch und Sprudelstein
Das Gerät besteht aus drei Teilen. Die kleine Luftpumpe hängt mit einem Clip außen am Eimerrand und bleibt trocken. Sie saugt Umgebungsluft an und drückt sie durch einen dünnen Luftschlauch nach unten. Am Ende sitzt der Sprudelstein, in der Aquaristik Ausströmerstein genannt: ein poröser Körper, aus dem die Luft in vielen kleinen Blasen austritt und dabei das Wasser in Bewegung bringt.
Je feiner die Blasen, desto größer ihre gesamte Oberfläche und desto mehr Gas geht ins Wasser über. Für Transportbehälter beschreibt die LfL feinporige Ausströmer aus Keramik oder aus Gummi- und Kunststoffschlauch. Als einfachste Form eines solchen offenen Systems nennt sie einen Behälter mit Belüftungsstein.
Am Wasser fehlt die Steckdose. Die Pumpe läuft deshalb mit Batterien oder Akku, Blinker erwähnt für den Transport auch Geräte mit Solarzelle. Nimm Ersatzbatterien mit, denn eine stehende Pumpe merkst du erst, wenn keine Blasen mehr aufsteigen. Ein Deckel auf dem Eimer hilft ebenfalls: Laut Blinker springen Köderfische kräftig, und die Dunkelheit darunter beruhigt sie. Faltbare und andere Eimer zeigt die Seite Angeleimer.
Temperatur im Eimer: Schatten statt Eiswürfel
Die Pumpe bringt Luft, aber keine Kühlung. Im Gegenteil: Die LfL weist darauf hin, dass sich das Wasser erwärmen kann, wenn bei hohen Außentemperaturen Luft statt reinem Sauerstoff eingeblasen wird. Auch die Umgebung heizt mit, isolierte Behälter mindern das. Stell den Eimer deshalb in den Schatten und nicht neben dich in die pralle Sonne.
Für den Transport heimischer Arten nennt die LfL als Richtwert, Wasser über 18 °C und unter 3 °C zu vermeiden. Unterwegs soll sich die Temperatur möglichst um nicht mehr als 1 bis 2 °C ändern, denn Temperaturwechsel lösen bei Fischen eine erhebliche Stressreaktion aus. Eine Handvoll Eis oder ein Schwall kaltes Leitungswasser widerspricht diesem Richtwert.
Recht: lebender Köder verboten, Hälterung regelt das Land
Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, Näheres steht auf der Seite Köderfisch. Eine Pumpe ändert daran nichts. Ob und unter welchen Bedingungen du gefangene Köderfische bis zur Verwendung lebend aufbewahren darfst, steht im Fischereirecht deines Bundeslandes. Fachleute nennen das Hältern. Die Tabelle gibt den Wortlaut von vier Ländern verkürzt wieder.
| Land | Köderfisch | Hältern und Transport | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bayern | Fischen mit lebendem Köderfisch verboten | im Fanggewässer auf die geringstmögliche Dauer beschränken | AVBayFiG §§ 15, 20 |
| Sachsen | vor dem Anbringen am Haken waidgerecht töten | ausreichend Sauerstoff, Dauer auf das erforderliche Maß beschränken | SächsFischVO §§ 6, 16 |
| Brandenburg | lebende Fische als Köder verboten | ausreichend Sauerstoff und Wasser, höchstens bis Ende des Fangtages | BbgFischO §§ 6, 11 |
| Nordrhein-Westfalen | lebende Köderfische weder mitführen noch verwenden | siehe Spalte Köderfisch | LFischVO § 6 |
Brandenburg nimmt Forellen, Saiblinge, Äschen, Maränen und Lachse von der Hälterung bis zum Ende des Fangtages ausdrücklich aus. Niedersachsen geht beim Setzkescher, dem Netzschlauch zum Hältern im Wasser, noch weiter: Laut Merkblatt des Landes ist er dort aus Tierschutzgründen grundsätzlich nicht zulässig.
Stand Oktober 2026: Die Beispiele stammen aus fünf Ländern. Was in deinem Land und an deinem Gewässer gilt, steht in der Landesfischereiverordnung, in der Gewässerordnung und im Erlaubnisschein. Im Zweifel fragst du die Fischereibehörde. Einen Überblick bietet der Bereich Recht und Schein.
Vor dem Anködern tierschutzgerecht töten
Nach § 4 des Tierschutzgesetzes darf ein Wirbeltier nur getötet werden, wenn es vorher wirksam betäubt ist, also nichts mehr wahrnimmt und empfindet. Sachsen schreibt für Köderfische ausdrücklich vor, sie vor dem Anbringen am Haken waidgerecht zu töten. Wie Betäuben, Töten und die Kontrolle danach ablaufen, steht unter Fisch betäuben und töten. Das passende Werkzeug zeigt die Seite Fischbetäuber. Wie der tote Köderfisch danach an den Haken kommt, erklärt die Köderfisch-Montage.
Kein Fisch und kein Restwasser ins nächste Gewässer
Mehrere Länder binden den Köderfisch an sein Herkunftsgewässer. In Nordrhein-Westfalen darf er nur dort oder in einem damit verbundenen Gewässer verwendet werden. Brandenburg verlangt dasselbe Gewässer oder Gewässersystem, ausgenommen sind tiefgefrorene oder konservierte Köderfische und tote Seefische. In Sachsen dürfen Angler mit Erlaubnisschein selbst gefangene Köderfische nur im Fanggewässer einsetzen.
Der Grund sind Krankheiten und fremde Arten. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt zählt die verbotene Verwendung als Köderfisch zu den Wegen, auf denen sich die Schwarzmundgrundel und verwandte Grundeln weiter ausbreiten. Die Zentralschweizer Kantone warnen, dass Larven und Jungtiere fremder Arten so winzig sein können, dass man sie im Eimer übersieht. Köderfische nur im Herkunftsgewässer zu verwenden, hilft nach ihrer Mitteilung auch gegen die Nierenkrankheit PKD, die für Forellen tödlich ist, und gegen die Krebspest. Gieß das Restwasser aus dem Eimer deshalb dort aus, wo es herkommt.
Auch für Wattwürmer
Wer Wattwürmer selbst gräbt, kann sie in einer kleinen Wanne oder einem großen Eimer aufbewahren, laut Blinker höchstens zu einem Drittel mit Meerwasser gefüllt und an einem kühlen, dunklen Ort. Eine kleine Sauerstoffpumpe hält sie deutlich länger frisch. Das Magazin nennt drei bis vier Wochen in der kalten Jahreszeit und ein bis zwei Wochen, wenn es warm ist.
Typische Fehler
- Die Pumpe soll die Kühlung ersetzen. Luft aus einem heißen Tag wärmt das Wasser eher, als dass sie es kühlt.
- Zu viele Fische in zu wenig Wasser. Der bayerische Prüfungskatalog verlangt beim Transport lebender Fische ein ausreichend großes Wasservolumen mit genug Sauerstoff. Lieber weniger Fische mitnehmen.
- Eis direkt ins Wasser. Der Temperatursprung bedeutet Stress, die LfL rät zu möglichst gleichbleibender Temperatur.
- Fische oder Restwasser woanders auskippen. Damit wandern Krankheitserreger und fremde Arten mit, und mehrere Länder binden Köderfische an ihr Herkunftsgewässer.
- Lebend mitnehmen, wo es verboten ist. In Nordrhein-Westfalen ist schon das Mitführen lebender Köderfische untersagt. Prüfe die Regeln deines Landes, bevor du die Pumpe einpackst.
Häufige Fragen
Mehr Antworten rund ums Angeln: Alle häufigen Fragen im Überblick
Darf ich mit Pumpe am Eimer mit lebendem Köderfisch angeln?
Nein. Der lebende Köderfisch ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, Beispiele aus dem Landesrecht zeigt die Tabelle oben. An den Haken kommt er tot, vorher tierschutzgerecht betäubt.
Reicht die Pumpe an heißen Tagen?
Allein nicht. Warmes Wasser nimmt weniger Sauerstoff auf, und die eingeblasene Luft kann es zusätzlich erwärmen. Schatten, ein Deckel, wenige Fische und eine kurze Zeit im Eimer gehören dazu.
Darf ich übrige Köderfische am Ende zurücksetzen?
Das regelt das Land. Brandenburg verbietet, gehälterte Fische ins Gewässer zurückzusetzen, Bayern verbietet es für Fische aus dem Setzkescher. Sachsen erlaubt Anglern mit Erlaubnisschein das Zurücksetzen nur in das Gewässer, in dem sie die Fische gefangen haben. Für andere Länder gilt der Blick in die Landesfischereiverordnung und den Erlaubnisschein.
Passend dazu
- Köderfischsenke: Aufbau des Netzes und die Regeln der Länder
- Angeleimer: Wasser, Köder und Futter am Ufer
- Köderfisch: geeignete Arten und wie du sie anbietest
- Köderfisch-Montage: Vorfach, Haken und Landesrecht im Detail
- Wassertemperatur und Sauerstoff: Schichtung und Sauerstoff im Gewässer
- Fisch betäuben und töten: der Ablauf nach dem Tierschutzgesetz
- Schnur-Rechner: Tragkraft und Backing für die Raubfischrute
Quellen
- Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei: Sauerstoff-Sättigung, Messstation Müggelsee (Löslichkeit bei 0 und 20 °C, Bedarf der meisten Fischarten)
- LUBW: Sauerstoffgehalt sinkt an einzelnen Flussabschnitten des Neckars auf kritische Werte (unter 4 mg/l kritisch)
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Praktische und rechtliche Aspekte beim Transport lebender Fische (PDF) (Belüftungsstein, feinporige Ausströmer, Erwärmung durch Luft, Temperatur-Richtwerte, Sauerstoffbedarf je Art) und Prüfungsfragen 2023/2024 (PDF) (Wasservolumen beim Transport, Herkunft des Sauerstoffs)
- Blinker: Köderfische: Diese 4 Tipps sollte jeder kennen (Sprudelstein, Solarpumpe, Deckel) und Blinker: Wattwurm selber beschaffen und richtig hältern (Pumpe bei Wattwürmern, Haltedauer)
- Freistaat Bayern: Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (§§ 15, 20), Sächsische Fischereiverordnung (§§ 6, 12, 16), Fischereiordnung des Landes Brandenburg (§§ 6, 11), Landesfischereiverordnung Nordrhein-Westfalen (§ 6)
- LAVES Niedersachsen: Merkblatt zur Verwendung von Setzkeschern (Setzkescher grundsätzlich nicht zulässig) und Tierschutzgesetz, § 4 (Töten nur nach Betäubung)
- Schweizer Bundesamt für Umwelt: Merkblatt invasive Grundeln (PDF) (Ausbreitung über Köderfische) und Zentralschweizer Kantone: Problemfische am Haken? (PDF) (Larven im Eimer, PKD, Krebspest, Restwasser)
- Wikipedia: Ausströmerstein (Begriff Sprudelstein, Anschluss an die Luftpumpe, nur ergänzend)
Text und Zeichnung KI-unterstützt erstellt. Quellen im Oktober 2026 geöffnet und geprüft, keine Grafik aus den Quellen übernommen.
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob Köderfische lebend aufbewahrt oder transportiert werden dürfen, bestimmen das Recht deines Bundeslandes, die Gewässerordnung und der Erlaubnisschein.
