Köderfischsenke: Aufbau und Regeln der Bundesländer

Eine Köderfischsenke ist ein quadratisches Netz, das zwei gekreuzte Bügel aufspannen und das du an einem Seil bis auf den Grund ablässt. Hebst du es zügig an, liegen Kleinfische darin. Wie groß die Senke sein darf, wann sie ruhen muss und welche Arten zurück ins Wasser gehören, legt jedes Bundesland selbst fest.

Seitenansicht einer Köderfischsenke: Vom Ufer ragt ein Senkstock über das Wasser, an seiner Spitze hängt ein Seil. Am Seil hängen zwei gekreuzte Bügel, die ein quadratisches Netz aufspannen. Das Netz wird gerade vom Grund angehoben, darüber schwimmen kleine Fische.SenkstockSeilBügel, gekreuztKleinfischeNetz, quadratischUferGrund
Abb. 1 · Köderfischsenke in Seitenansicht: Senkstock, Seil, gekreuzte Bügel und das Netz, das sich beim Anheben vom Grund zur Mulde formt. KI-unterstützt gezeichnet, schematisch.

Aufbau: Netz, Bügel, Seil und Stock

Herzstück ist ein quadratisches Netz, das über vier Arme gespannt wird. Bei einem Eigenbau, den der Blinker vorstellt, sind das biegsame Stangen, die diagonal von Ecke zu Ecke reichen und sich über der Netzmitte kreuzen. Oben, wo die Bügel zusammenlaufen, wird das Seil eingehängt. Als übliches Maß nennen Blinker und Rute & Rolle 1 × 1 Meter.

Für das Seil nennt der Blinker eine Stärke von rund 5 Millimetern. Gehalten wird es von einem Senkstock, als Ersatz nennt Rute & Rolle einen Besenstiel, einen Kescherstab oder eine ausgediente Brandungsrute. Stabil muss der Stock in jedem Fall sein, denn beim Heben drückt das volle Netz mit dem Wasser darin kräftig auf ihn.

Einen festen Wert für die Maschenweite nennen die Quellen nicht. Der Bastel-Tipp im Blinker rät, sie nach der Größe der gewünschten Fische zu wählen, und weist auf den Haken dabei hin: Je feiner die Maschen, desto mehr bremst das Wasser das Netz beim Heben.

Einsatz am Wasser

Die Seillänge richtet sich nach der Tiefe. Für rund 2 Meter Wasser nennt der Blinker gut 3 Meter Seil, als Faustregel etwa so lang wie der Stock oder etwas länger. An einer Spundwand oder vom Boot aus geht es oft ohne Stock, dann ziehst du die Senke von Hand hoch.

  1. Absenken: Lass das Netz langsam sinken, bis es auf dem Grund liegt. Eine Handvoll Lockfutter darüber zieht Kleinfische heran.
  2. Warten: Rute & Rolle empfiehlt, im Abstand von ein bis drei Minuten nachzusehen.
  3. Heben: zügig und gleichmäßig. Ein Ruck mit voller Kraft lässt das gespannte Netz laut Blinker aus dem Wasser schnellen, und die Fische fliegen wieder hinaus.
  4. Sortieren: Jeden Hub sofort durchsehen und geschonte Arten zurücksetzen, bevor du wieder absenkst.

Warum die Fische nicht einfach seitlich davonschwimmen, erklärt der Blinker mit ihrem Fluchtverhalten. Bei Gefahr suchen Kleinfische Deckung am Grund. Beim Senken kommt die Bedrohung aber von unten, die Fische fliehen ihr also entgegen und landen in der Mulde, die das Netz beim Anheben bildet.

Senkengröße und Sperrzeiten in den Ländern

Ob und wie du senken darfst, ist Landesrecht. Die Verordnungen geben die Seitenlänge des Netzes an, nicht die Fläche. Drei Beispiele mit Fundstelle:

  • Brandenburg: Nach § 6 Abs. 3 der Fischereiordnung (BbgFischO, zuletzt geändert am 16. Juli 2003) darf zum Köderfischfang ein Senknetz mit bis zu 120 Zentimetern Seitenlänge verwendet werden.
  • Sachsen: Die Sächsische Fischereiverordnung vom 22. April 2022 nennt in § 6 Abs. 2 bis zu 150 Zentimeter Seitenlänge. Vom 1. Februar bis zum 30. April ist das Fischen mit dem Senknetz dort untersagt.
  • Berlin: Laut Landesfischereiordnung (§ 18 Abs. 3, zuletzt geändert am 27. Oktober 2025), wie sie das Fischereiamt Berlin wiedergibt, ruhen Köderfischsenken und Raubfischköder vom 1. Januar bis zum 30. April. Eine Größe nennt der Auszug nicht.

Für alle anderen Länder gilt: Das regelt dein Bundesland, es steht in der Landesfischereiverordnung und im Erlaubnisschein. Die Verordnungen aller 16 Länder sind auf der Seite Schonzeit und Mindestmaß erklärt verlinkt. Dazu kommt das einzelne Gewässer. Rute & Rolle weist darauf hin, dass Senknetze nicht überall zugelassen sind, an Vereinsgewässern steht es laut Blinker in den Statuten. Lies deshalb Erlaubnisschein und Gewässerordnung, bevor du die Senke auspackst.

Geschützte Kleinfische und Beifang

Die Senke fängt alles, was gerade über dem Netz steht, auch Arten, die ganzjährig geschont sind. Welche das sind, ist von Land zu Land verschieden. Die Tabelle zeigt vier kleine Arten nach den Verordnungen dreier Länder.

ArtBrandenburgNordrhein-WestfalenBayern
Bitterlingganzjährig geschontganzjährig geschontganzjährig geschont
Elritzeganzjährig geschontganzjährig geschontSchonzeit 1. Mai bis 30. Juni
Schmerleganzjährig geschontganzjährig geschontohne Schonbestimmung
Gründlingganzjährig geschontnicht aufgeführtohne Schonbestimmung

Stand: BbgFischO, Anlage; LFischVO NRW, § 1 in der Fassung ab 3. Juli 2026; AVBayFiG, Anlage, Text gültig ab 1. Juni 2025. In Sachsen führt die Fischereiverordnung Bitterling, Elritze und Schmerle ebenfalls als ganzjährig geschont.

Bei Stichlingen kommt es auf die Art an. Den Neunstachligen oder Zwergstichling schonen Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ganzjährig. Den Dreistachligen Stichling führt die bayerische Verordnung dagegen unter den Arten ohne Schonbestimmung. Das Moderlieschen ist in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschont.

Was nicht entnommen werden darf, geht sofort zurück. Brandenburg verlangt, untermaßige oder geschonte Fische aus anderen Fanggeräten als der Handangel unverzüglich zu lösen und zurückzusetzen, solange sie lebensfähig sind (§ 3 Abs. 2 BbgFischO). Berlin verlangt in § 9 der Landesfischereiordnung, solche Fische ohne Verzug und schonend ins Fanggewässer zu setzen. Der Blinker berichtet, dass das Gewimmel über dem Netz oft auch größere Fische anlockt. Für sie gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso, das schonende Vorgehen beschreibt Fisch zurücksetzen.

Nach dem Fang: töten und am Gewässer lassen

Lebende Köderfische sind in Deutschland aus Tierschutzgründen grundsätzlich nicht erlaubt, mehr dazu auf der Seite Köderfisch. Was die Senke liefert, wird also vor dem Anködern getötet. Sachsen schreibt das in § 6 Abs. 1 der Fischereiverordnung ausdrücklich vor: Köderfische sind vor dem Anbringen am Haken waidgerecht zu töten.

Das Tierschutzrecht gilt auch für den kleinsten Köderfisch. Nach § 4 des Tierschutzgesetzes darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung getötet werden, und nur von jemandem, der die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Die Tierschutz-Schlachtverordnung verlangt in § 12 Abs. 10, einen Fisch unmittelbar vor dem Töten zu betäuben. Den Ablauf erklärt Fisch betäuben und töten, das Werkzeug der Fischbetäuber.

Nordrhein-Westfalen: Nach § 6 Abs. 2 der Landesfischereiverordnung dürfen lebende Köderfische dort weder mitgeführt noch zum Fang verwendet werden. Leg Schlagholz und Messer bereit, bevor du die Senke zum ersten Mal hebst.

Köderfische gehören an das Gewässer, aus dem sie stammen. In Brandenburg gilt das für das Gewässer oder Gewässersystem des Fangs, Ausnahmen gelten für tiefgefrorene oder chemisch haltbar gemachte Köderfische und für tote Fische aus dem Meer (§ 6 Abs. 2 BbgFischO). Nordrhein-Westfalen lässt außerdem Gewässer zu, die dauernd oder zeitweise mit dem Fanggewässer verbunden sind (§ 6 Abs. 1 LFischVO). In Sachsen dürfen Inhaber eines Erlaubnisscheins selbst gefangene Fische nur im Fanggewässer als Köder verwenden (§ 12 Abs. 3 SächsFischVO).

Wo ein Land das kurze Aufbewahren lebender Fische zulässt, setzt es enge Grenzen: Berlin (§ 14 Abs. 1 LFischO) und Brandenburg (§ 11 Abs. 1 BbgFischO) verlangen geräumige Behälter mit genug Sauerstoff und Wasser und eine möglichst kurze Dauer.

Typische Fehler

  • Das Ladenmaß für überall gültig halten. Die Seitenlänge regelt jedes Land selbst, Brandenburg und Sachsen etwa unterschiedlich.
  • Im Frühjahr senken, ohne nachzusehen. Sachsen und Berlin sperren die Senke bis Ende April.
  • Den ganzen Hub in den Eimer kippen. Geschonte Arten wie Bitterling oder Elritze müssen sofort zurück.
  • Köderfische an ein anderes Gewässer mitnehmen. Mehrere Länder binden sie an das Fanggewässer.
  • Mit Gewalt heben. Ein harter Ruck schleudert die Fische aus dem Netz, und ein schwacher Stock trägt die Last nicht.

Häufige Fragen

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Wie groß darf eine Köderfischsenke sein?

Das legt jedes Land selbst fest. Brandenburg nennt bis 120 Zentimeter, Sachsen bis 150 Zentimeter Seitenlänge. Für dein Bundesland schau in die Landesfischereiverordnung und in den Erlaubnisschein.

Wie oft hebe ich die Senke an?

Rute & Rolle rät zu Kontrollen im Abstand von ein bis drei Minuten. Mindestens so wichtig ist das Heben selbst: zügig und gleichmäßig, ohne Ruck.

Kommt die Senke in der Fischerprüfung vor?

Im Fragenkatalog zur Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt (Stand 28. April 2022) wird gefragt, was eine Senke ist. Richtig ist dort: ein Netz zum Köderfischfang. Als falsch gelten ein Gerät zum Bestimmen der Wassertiefe und ein Netz zum Aufbewahren von Köderfischen.

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Quellen

Text und Zeichnung KI-unterstützt erstellt. Quellen im Oktober 2026 geöffnet und geprüft, keine Grafik aus den Quellen übernommen.

Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob, wann und mit welcher Senke du Köderfische fangen darfst, bestimmen das Fischereirecht deines Bundeslandes in der aktuellen Fassung, die Gewässerordnung und dein Erlaubnisschein.