Der Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) ist ein bunter, hochrückiger Barschartiger aus Nordamerika, der seit dem späten 19. Jahrhundert in Europa lebt. In sommerwarmen, krautigen Gewässern bildet er dichte Bestände und frisst Laich und Jungfische. Er steht auf der EU-Liste der invasiven gebietsfremden Arten und darf nicht weiterverbreitet werden.
- Hautlappen am Kiemendeckel mit schwarzem und meist rotem Fleck
- Zusammenhängende Rückenflosse mit stacheligem vorderem Teil
- Hoher, seitlich flacher Körper mit bläulichen Querbinden und bunten Tupfen
Fangchancen im Jahresverlauf
- Kaum Chancen
- Möglich
- Gut
- Hauptsaison
- Laichzeit (Schonzeit beachten)
Redaktionelle Einschätzung für Gewässer in Deutschland, kein Messwert und keine Garantie. Laichzeit ist nicht gleich gesetzliche Schonzeit.
Steckbrief und Quellen im FangkalenderAlle Arten im MonatsvergleichRegeln deines Bundeslandes
Woran du ihn erkennst
Der Sonnenbarsch ist seitlich flach, aber sehr hochrückig und wirkt dadurch gedrungen, fast scheibenförmig. Das Maul sitzt leicht oberständig. Die beiden Rückenflossen sind zu einer Flosse verwachsen, deren vorderer Teil 10 bis 12 spitze Stachelstrahlen trägt.
Kaum ein Fisch in deutschen Gewässern ist so bunt. Die Grundfarbe ist orange bis bräunlich, darüber liegen bläuliche Querbinden, und die Schuppen sind mit roten, gelben, blauen und smaragdgrünen Tupfen übersät. Typisch ist der hautartige Lappen am Ende des Kiemendeckels mit einem schwarzen und meist einem roten Fleck. Weibchen sind insgesamt weniger auffällig gefärbt.
In Europa bleibt der Sonnenbarsch klein. Das Landesamt für Umwelt Brandenburg nennt bis 15 Zentimeter und 250 Gramm, ein luxemburgisches Merkblatt bis 20 Zentimeter. FishBase führt für das Heimatgebiet bis 40 Zentimeter, 630 Gramm und ein Alter von 12 Jahren. Als Lebenserwartung gelten 8 bis 10 Jahre.
Junge Flussbarsche haben ebenfalls Querbinden und Stachelstrahlen. Sie besitzen aber zwei deutlich getrennte Rückenflossen, einen schwarzen Fleck am Ende der ersten Rückenflosse und keinen dunklen Kiemendeckellappen. Der Sonnenbarsch ist zudem viel höher gebaut und bunter.
Mit heimischen Arten ist der Sonnenbarsch nach Einschätzung des Landesamts für Umwelt Brandenburg nicht zu verwechseln. Ähnlich sehen nur andere gebietsfremde Sonnenbarscharten aus, etwa der Grüne Sonnenbarsch. Den Forellenbarsch, ebenfalls aus Nordamerika, erkennst du an seinem lang gestreckten Körper.
Im direkten Vergleich




Woher er kommt und wo er lebt
Ursprünglich lebt der Sonnenbarsch im Osten Nordamerikas, von New Brunswick in Kanada bis Georgia, im Gebiet der Großen Seen und am oberen Mississippi. Nach Deutschland kam er Ende des 19. Jahrhunderts, vor allem als Aquarienfisch. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts gab es Nachweise im Freiland.
Heute gilt er in den meisten Bundesländern als etabliert. Ein Schwerpunkt liegt im Südwesten, sonst ist die Besiedlung oft inselartig. Er bevorzugt flache, sommerwarme Stillgewässer und träge fließende Abschnitte mit viel Kraut. Schnell strömendes Wasser meidet er. Die zunehmende Ausbreitung im Norddeutschen Tiefland wird mit den trockenen Sommern der letzten Jahre in Verbindung gebracht.
Verbreitet wurde er durch das Aussetzen von Aquarienfischen und durch Besatz, auch weil er als Teich- oder Biotopfisch angeboten wurde. Heute breitet er sich entlang von Flüssen und Kanälen selbst aus und wird von Menschen weiter verschleppt.
Nestbau und Folgen für heimische Arten
Erwachsene Sonnenbarsche leben paarweise oder in kleinen Gruppen, Jungfische ziehen in größeren Schwärmen umher. Gefressen werden Würmer, Insekten und ihre Larven, Kleinkrebse, kleine Fische, Laich und Amphibienlarven.
Zur Laichzeit baut das Männchen im sehr flachen Uferwasser ein Nest und verteidigt es. In Europa laicht ein Männchen oft mit mehreren Weibchen im selben Nest. Es bewacht die Eier rund eine Woche und danach noch die geschlüpften Jungen. Weil ein Weibchen mehrmals im Jahr ablaichen kann, wachsen Bestände in warmen Gewässern schnell an.
Bei hoher Dichte konkurriert der Sonnenbarsch mit heimischen Fischen um Nahrung und frisst deren Laich und Brut. Er verhält sich aggressiv gegenüber anderen Arten. Außerdem ist er Wirt für eingeschleppte Hakensaugwürmer und kann als Zwischenwirt den Hechtbandwurm übertragen.
Wann er laicht
Gelaicht wird von Mai bis Juni, wenn das Wasser zwischen 13 und 28 °C warm ist. In dieser Zeit stehen die bunten Männchen gut sichtbar über ihren Nestgruben im Flachwasser.
Eine Angelsaison gibt es nicht, weil der Sonnenbarsch kein Zielfisch ist.
Die Monatsübersicht aller Arten und den Wassertemperatur-Check findest du im Fangkalender.
Was du bei einem Fang tust
Der Sonnenbarsch wird nicht gezielt beangelt. Angler berichten aber, dass er in Gewässern, in denen er vorkommt, beim Ansitz mit kleinen Naturködern oft an den Haken geht. Fasse ihn vorsichtig an, die Stachelstrahlen der Rückenflosse sind spitz.
Das Managementblatt der Bundesländer sieht vor, dass Sonnenbarsche, die im Rahmen der fischereilichen Bewirtschaftung als Beifang anfallen, entnommen werden. In Bayern dürfen Fische von Arten, die nicht in der Fischereiverordnung aufgeführt sind, ohnehin nicht wieder ausgesetzt werden. Ein entnommener Fisch wird sofort tierschutzgerecht betäubt und getötet. Das Managementblatt hält eine Nutzung für besser als die Entsorgung.
Nie lebend transportieren: Für den Sonnenbarsch gelten Besitz-, Handels- und Transportverbote. Nimm ihn nicht lebend mit, auch nicht als Köderfisch, und setze ihn nie in ein anderes Gewässer.
Gerät kontrollieren: Prüfe Kescher, Eimer und Setzkescher, bevor du an ein anderes Gewässer wechselst. So verschleppst du weder Jungfische noch Laich.
Passende Köder
Für diese Art zeigen wir bewusst keine Köder.
Invasive Art der EU-Unionsliste: Beifang nicht lebend transportieren oder als Köderfisch verwenden; ob er entnommen werden muss, regelt das Bundesland.
Was rechtlich gilt
Der Sonnenbarsch steht auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141). Damit gelten für ihn nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 unter anderem Besitz-, Handels- und Transportverbote, wie das Management- und Maßnahmenblatt der Bundesländer zusammenfasst. In der Roten Liste Deutschlands wird er als gebietsfremde Art nicht bewertet.
In Bayern dürfen gefangene Fische von Arten, die nicht in der Anlage der Fischereiverordnung stehen, nicht wieder ausgesetzt werden. Der Sonnenbarsch gehört dazu.
Andere Bundesländer haben eigene Regeln. Verbindlich sind stets die Fischereiverordnung deines Bundeslandes und dein Erlaubnisschein. Eine Linkliste der amtlichen Quellen findest du im Fangkalender.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich einen Sonnenbarsch zurücksetzen?
In Bayern nicht, dort dürfen Fische nicht gelisteter Arten nicht wieder ausgesetzt werden. Das Managementblatt der Bundesländer sieht vor, Beifänge zu entnehmen. Verbindlich ist das Recht deines Bundeslandes.
Darf ich Sonnenbarsche als Köderfisch nehmen?
Lebend auf keinen Fall. Für Arten der EU-Unionsliste gelten Besitz-, Handels- und Transportverbote. Ob ein toter Sonnenbarsch als Köder erlaubt ist, klärst du mit der Fischereibehörde deines Landes.
Woran erkenne ich den Sonnenbarsch?
Am hohen, bunten Körper mit bläulichen Querbinden, an der zusammenhängenden Rückenflosse und am Kiemendeckellappen mit schwarzem und meist rotem Fleck.
Quellen
Die Einstufung der Fangchancen ist eine redaktionelle Einschätzung. Die Fakten stammen aus diesen Quellen, der Text ist in eigenen Worten formuliert. Die Illustration ist ein eigener Entwurf im Stil einer Naturkundetafel von AngelMomente (KI-unterstützt erstellt, siehe KI-Hinweis).
- FishBase: Lepomis gibbosus (Größe, Alter, Lebensraum, Nestbau, Brutpflege, Verbreitung)
- Rote-Liste-Zentrum: Sonnenbarsch (Rote Liste 2023: nicht bewertet; Unionsliste nach VO (EU) 2016/1141)
- LANA/NLWKN Niedersachsen: Sonnenbarsch, Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 (Stand 2021)
- Umweltministerium Luxemburg: Merkblatt invasive gebietsfremde Arten, Gemeiner Sonnenbarsch (Merkmale, Fortpflanzung, Lebensraum)
- Landesamt für Umwelt Brandenburg: Steckbrief invasive Arten, Sonnenbarsch (Merkmale, Größe, Verwechslung; nach BfN-Schriften 654)
- Bayerische Staatskanzlei: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG), Aussetzverbot für nicht gelistete Arten
- Landesfischereiverband Bayern: Fischlexikon, Flussbarsch (Abgrenzung)
KI-unterstützt aus den genannten Quellen erstellt. Zahlen stehen nur im Text, wenn eine Quelle sie nennt. Zuletzt geprüft: 2. Oktober 2026. Fehler gefunden? Schreib uns. Wer hinter der Seite steht: Über uns.
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