Reviere · Schweiz

Graubünden

In Graubünden sind rund 200 Seen und 1700 km Fließgewässer öffentlich, vom Inn im Engadin bis zu Vorder- und Hinterrhein. Ein kantonales Fischereipatent gilt fast überall, auch für Gäste. Mindestmaße und Sonderregeln wechseln dafür von Gewässer zu Gewässer.

Papiere
Kantonales Fischereipatent; SaNa für Monats- und Saisonpatent
Saison
1.5.–15.9. an Fließgewässern, 1.5.–31.10. an Seen; Ausnahmen je Gewässer

Stand Oktober 2026

Im Gewässeratlas zeigenRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Schweiz mit dem Kanton Graubünden rot markiertGraubünden
Abb. 1 · Lage in Schweiz, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Kantonales Fischereipatent; SaNa für Monats- und Saisonpatent
Saison
1.5.–15.9. an Fließgewässern, 1.5.–31.10. an Seen; Ausnahmen je Gewässer
Fangzeiten
Nachtfangverbot von 23 bis 5 Uhr
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitFanglimitHinweis
Bachforellemeist 24 cm16.9.–30.4.4 am Tag (Fluss), 6 (See)Maß je Gewässer, ab 50 cm immer entnehmbar; Seen offen bis 31.10.; Rhein, Landquart, Moesa: ab 50 cm geschont ab 15.7.
Seeforellemeist 24 cm1.11.–30.4.6 am Tag (See)Maß je Gewässer, ab 50 cm immer entnehmbar
Äsche32 cm16.9.–14.6.2 am Tag, 10 je SaisonAlpenrhein: 35 cm, Schonzeit bis 30.4.; geschützt in der Moesa und im Inn unterhalb S-chanf
Seesaibling24 cm1.11.–30.4.6 am Tag (See)einige Bergseen ohne Mindestmaß und Fanglimit
Amerikanischer Seesaibling (Namaycush)30 cm1.11.–30.4.6 am Tag (See)24 cm in einigen Seen; Oberengadiner Talseen ohne Maß und Limit, Saison bis 30.9.
Regenbogenforelle24 cm (Seen)1.11.–30.4. (Seen)4 am Tag (Fluss), 6 (See)Alpenrhein 26 cm, übrige Fließgewässer ohne Mindestmaß
Bachsaibling–1.11.–30.4. (Seen)in Seen keinsim Fluss Teil der 4 Edelfische am Tag
Nase–ganzjährig geschont–ebenso Groppe, Strömer, Strigione und Bartgrundel
Aal–ganzjährig geschont–

Fischereibetriebsvorschriften Graubünden (FBV, BR 760.155, Stand 1.1.2026). Außerhalb der Saison ruht die Fischerei; Maße und Zeiten einzelner Gewässer stehen in den Anhängen. Private Fischereirechte können strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

Der Kanton ordnet seine Gewässer nach Einzugsgebieten: Vorderrhein, Hinterrhein, Alpenrhein, Inn (rätoromanisch En), Rom, Poschiavino, Maira und Moesa. Flüsse tragen eine dreistellige Nummer, Seen eine vierstellige. Diese Nummer trägst du in die Fangstatistik ein, an ihr hängen Mindestmaße und Sonderregeln.

Hinter der Landesgrenze fließt der Inn nach Österreich weiter.

Fische und beste Zeit

In Graubünden sind 34 Fischarten nachgewiesen, die Hälfte davon nur selten. Die häufigste ist die Bachforelle, und fast alle Gewässer gehören zur Forellenregion. Nur der unterste Alpenrhein und die untere Moesa zählen zur Äschenregion. Die Äsche im Oberengadin schützt der Kanton besonders. Als Edelfische mit Fanglimit gelten außerdem Seeforelle, Seesaibling, Regenbogenforelle, Bachsaibling und der Amerikanische Seesaibling (Namaycush), den du in einigen Bergseen ohne Mindestmaß fangen darfst.

Die Saison beginnt am 1. Mai. Flüsse schließen am 15. September, Seen am 31. Oktober. Einzelne Abschnitte des Alpenrheins öffnen schon am 1. Februar oder 1. März, mit einer Pause im April. Die Äschenstrecken im Oberengadin öffnen erst am 15. Juni. Der Alpenrhein und die vier Oberengadiner Talseen von Sils bis St. Moritz schließen am 30. September. Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

Graubünden vergibt das Fischereirecht seit 1903 über Patente, der Angelschein heißt hier Fischereipatent. Lösen kann es jede Person, die im laufenden Jahr mindestens 14 Jahre alt wird, auch ohne Wohnsitz im Kanton. Es gilt im ganzen Kanton, ausgenommen private Fischereirechte. Es gibt Saison-, Monats- (30 Tage), Halbmonats- (15 Tage), Wochen- und Tagespatente. Der Preis hängt von Dauer, Alter und Steuerwohnsitz ab.

  • Sachkunde: Für Monats- und Saisonpatent musst du den Sachkunde-Nachweis (SaNa) vorlegen. Tages-, Wochen- und Halbmonatspatent bekommst du ohne. Ob ein ausländischer Fischereischein als SaNa zählt, fragst du vorab beim Amt für Jagd und Fischerei nach.
  • Kauf: Der Kanton bittet, online im Shop des Amts für Jagd und Fischerei zu kaufen, der Verkauf startet jeweils am 15. Januar. Daneben gibt es Verkaufsstellen in den Regionen, teils nur mit Voranmeldung.
  • Kinder: Bis 13 Jahre dürfen höchstens zwei Kinder gebührenfrei mitfischen, unter Aufsicht eines volljährigen Patentinhabers mit Sachkundeausweis. Zusammen sind dann zwei Ruten erlaubt, die Fische zählen zu seinem Kontingent.
  • Fangstatistik: Sie ist Pflicht und läuft grundsätzlich über die Fischerei-App, ein Statistikbüchlein gibt es auf Antrag. Die Wahl gilt die ganze Saison. Ist der Akku leer und du hast kein Papier dabei, musst du aufhören.
  • Private Gewässer: In 15 genannten Seen und Bächen gilt das Patent nicht, darunter der Heidsee und der Lai da Tarasp. An anderen privaten Gewässern darfst du mit dem Patent vom Ufer fischen.

Dabei hast du Patent, Fangstatistik, Ausweis und, falls vorhanden, den Sachkundeausweis. Mehr dazu unter Fischereischein und Fischereiprüfung.

Besondere Regeln

  • Gerät: Nur eine Rute gleichzeitig, höchstens drei Hakenspitzen an einer Schnur. Haken mit Widerhaken darfst du am Wasser nicht einmal dabeihaben.
  • Köder: Als Köderfisch ist nur die tote Elritze erlaubt. Fischnährtiere darfst du weder fangen noch als Köder nutzen. Im ganzen Vorderrhein und auf mehreren Abschnitten am Inn gilt ein Naturköderverbot.
  • Nacht: Von 23 bis 5 Uhr ruht die Fischerei.
  • Boot: Bootsfischerei, auch mit dem Belly-Boat, ist verboten. Ausnahmen sind einige Seen, etwa der Stausee Sufers, der Davosersee, die Oberengadiner Talseen und der Lago di Poschiavo, mit eigenen Bootsreglementen.
  • Waten und Inn: Ins Wasser gehen darfst du überall erst ab 1. Juni. Auf dem Inn von Maloja bis ins Unterengadin gilt ein Watverbot. Ausgenommen ist der Abschnitt 412F mit der Fliegenstrecke oberhalb der Brancla-Mündung, auf der nur Fliegenfischen erlaubt ist. Zwischen St. Moritz und S-chanf darfst du die Schnur nicht beschweren. Unterhalb von S-chanf und im Einzugsgebiet der Moesa ist die Äsche ganz geschützt.
  • Schongebiete und Nationalpark: In den Schongebieten der Betriebsvorschriften ist Fischen verboten. Dazu gehören alle Gewässer im Schweizerischen Nationalpark. Dort darfst du auch die markierten Wege nicht verlassen und keine Tiere mitnehmen.
  • Fang: Angeln, um Fische wieder freizulassen, ist verboten. Einen erlaubten Fisch betäubst und tötest du, bevor du den Haken löst. Lebend hältern im Setzkescher darfst du nur mit Sachkundeausweis.

Stand: Oktober 2026. Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus den Fischereibetriebsvorschriften 2026. Mindestmaße für Bach- und Seeforellen legt der Kanton für jedes Gewässer einzeln fest, teils als Fangfenster; ab 50 cm darfst du sie außerhalb der Schonzeit immer mitnehmen. Rechtsverbindlich ist die Fassung in der Amtlichen Gesetzessammlung. Befristete Ausnahmen stehen bei den temporären Bestimmungen des Amts für Jagd und Fischerei.

Sicherheit

Die Betriebsvorschriften warnen vor Hochwasser durch Schwallbetrieb an Fließgewässern und vor Hochspannungsleitungen. Mehr dazu unter Ufer und Wathose und Stromleitungen und Angelruten.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Kantonale Fischereigesetz und die Fischereibetriebsvorschriften des Kantons Graubünden in der Fassung der Amtlichen Gesetzessammlung, die Vorschriften privater Fischereirechte und die Bestimmungen des Nationalparks.