Reviere · Bundesland
Angeln in Hamburg
Angeln in Hamburg spielt sich vor allem an Elbe, Alster und Bille ab, mitten in der Stadt und im Hafen. Du brauchst einen Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein), für den eine Prüfung nötig war, und den Nachweis der Hamburger Fischereiabgabe. Weil große Teile der Gewässer frei sind, kommst du dort ohne Erlaubnisschein aus.
- Papiere
- Fischereischein mit Prüfung und Nachweis der Fischereiabgabe
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein mit Prüfung und Nachweis der Fischereiabgabe
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Zander | 45 cm | 1.2.–31.5. | 2 am Tag | Entnahmefenster 45–75 cm |
| Hecht | 45 cm | 1.2.–31.5. | 2 am Tag | Entnahmefenster 45–75 cm |
| Flussbarsch | 10 cm | keine | – | Entnahmefenster 10–35 cm |
| Aal | 45 cm | keine | 3 am Tag | Entnahmefenster 45–75 cm |
| Rapfen | 50 cm | keine | 1 am Tag | Entnahmefenster 50–70 cm |
| Quappe | 30 cm | keine | 3 am Tag | Entnahmefenster 30–50 cm |
| Schleie | 25 cm | keine | – | Entnahmefenster 25–45 cm |
| Karpfen | 35 cm | keine | – | kein oberes Maß |
| Meerforelle | 40 cm | 15.10.–15.2. | 2 am Tag | Entnahmefenster 40–65 cm |
| Bachforelle | 20 cm | 15.10.–15.2. | – | Entnahmefenster 20–40 cm |
| Lachs | – | ganzjährig geschont | – | darf nicht gezielt befischt werden |
Durchführungsverordnung zum Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz (Stand 2022). Die Tageshöchstmengen gelten in den Freien Gewässern. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Nachweise: Fischereischein und Fischereiabgabe für das laufende Jahr, bei Online-Zahlung auch digital (Umweltbehörde Hamburg).
- Freie Gewässer: Wo das Fischereirecht nicht verpachtet ist, darfst du ohne Erlaubnisschein angeln. Sonst brauchst du die Erlaubnis des Rechtsinhabers.
- Keine prüfungsfreien Scheine: Der Urlauberschein aus Schleswig-Holstein und ähnliche Scheine gelten hier nicht.
- Entnahmefenster: Für Zander, Hecht, Aal und weitere Arten gibt es ein unteres und ein oberes Maß, dazu Tageshöchstmengen.
- Boot: Im Hafen, auf der Bille sowie auf Dove- und Gose-Elbe brauchst du eine Bootsangelkarte.
Fischereischein und Prüfung
Den Hamburger Fischereischein bekommst du ab 12 Jahren mit bestandener Angelprüfung, und er gilt ein Leben lang (Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz, § 10). Du beantragst ihn persönlich beim Hamburg Service vor Ort an deinem Wohnort, mit Ausweis, einem ausgedruckten Passfoto und dem Prüfungszeugnis (Hamburg Service). Die Gebühr beträgt laut Gebührenordnung 18 Euro. Weil der Schein ein Lichtbild trägt, lassen Jugendliche ihn mit 18 erneuern.
Wer in Hamburg seinen Erstwohnsitz hat, legt die Prüfung seit 2020 auch hier ab. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Anmeldung und Termine laufen über den Anglerverband Hamburg oder den Verband Norddeutscher Angelvereine. Vorher besuchst du einen in Hamburg zugelassenen Vorbereitungslehrgang von 35 Stunden, von denen ein Teil der Theorie im Selbststudium oder online laufen kann. Antreten darfst du ab 12 Jahren, frühestens 14 Tage nach Kursende. Beim Anglerverband beantwortest du die 60 Theoriefragen vor Ort auf einem Tablet, Theorie und Praxis gehen an einem Tag oder getrennt. Die amtlichen Gebühren liegen bei 35,70 Euro für die Theorie und 30,60 Euro für die Praxis (Gebührenordnung, Nr. 3.4). Wer durchfällt, darf frühestens nach vier Wochen wiederholen.
Fischereischeine aus anderen Bundesländern gelten, solange du nicht in Hamburg wohnst und für den Schein eine gleichwertige Prüfung nötig war. Den Schein beantragst du persönlich, die Abgabe und die Bootsangelkarte gehen auch online.
Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder
- Gäste aus dem Ausland: Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat und zu Hause zum Angeln berechtigt ist, bekommt einen Touristenfischereischein bis zum Jahresende. Du legst Ausweis, Passfoto und eine beglaubigte Übersetzung deiner Berechtigung vor, ausgestellt wird er im Hamburger Angelzentrum in Entenwerder (Umweltbehörde, Touristenfischereischein).
- Kinder unter 15: angeln ohne Schein mit einer Handangel und einem Haken, wenn ein Erwachsener mit Fischereischein aufpasst.
- Mit Behinderung: Wer keine Prüfung ablegen kann, darf mit Genehmigung der Behörde in Begleitung eines Erwachsenen mit Schein angeln, ebenfalls mit einer Angel.
- Schnuppern mit Guide oder Verein: Bei geführten Touren und Veranstaltungen von Ausbildungsvereinen an deren Gewässern dürfen bis zu drei Teilnehmer ohne Schein angeln, betreut von einer Person mit Schein und mit einem Ausbilder vor Ort.
Die Fischereiabgabe zahlt auch, wer ohne Schein angelt, also zum Beispiel Kinder.
Erlaubnisschein und Fischereiabgabe
In den Freien Gewässern, also den öffentlichen Gewässern ohne Pächter, angelst du mit Fischereischein und Abgabe. Überall sonst holst du dir die Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers und trägst sie bei dir. Für seine Pachtgewässer an Strom-Elbe, Alter Süderelbe, Dove- und Gose-Elbe und am Hohendeicher See gibt der Anglerverband Hamburg Gastkarten aus, online oder in der Geschäftsstelle (Anglerverband, Gastkarten). Einen Überblick über die Angelgewässer gibt die interaktive Anglerkarte des Verbands.
Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro je Kalenderjahr. Du kannst sie für bis zu drei Jahre am Stück zahlen: im Hamburger Angelzentrum, bei privaten Ausgabestellen wie Angelgeschäften und Vereinen oder online. Online geht es ohne Registrierung, aber nur mit Wohnsitz in Deutschland. Gäste aus dem Ausland zahlen bei der Behörde.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der Durchführungsverordnung zum Fischerei- und Angelgesetz. Hamburg arbeitet mit Entnahmefenstern: Ein Zander darf nur mit, wenn er zwischen 45 und 75 Zentimeter misst, größere und kleinere gehen zurück. Die Tageshöchstmengen, etwa zwei Zander, zwei Hechte oder drei Aale, gelten in den Freien Gewässern. Der Karpfen hat kein oberes Maß. Lachs, Hasel, Finte, Zährte, Stör und weitere seltene Arten darfst du nicht gezielt befischen.
Während der Zanderschonzeit vom 1. Februar bis 31. Mai sind tote Köderfische, Fischfetzen und Kunstköder verboten. Erlaubt bleiben sie nur im strömenden Bereich des Elbe-Hauptstroms, in der Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbads und in der Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse. In Hafenbecken, Kanälen und Buhnenfeldern der Elbe gilt das Verbot voll. Fliegenfischen ist davon ausgenommen.
Stand: Oktober 2026. Die Durchführungsverordnung wurde zuletzt 2022 geändert, die Gebührenordnung im Dezember 2025. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtstexte und die Seiten der Umweltbehörde.
Besondere Regeln
- Ruten: höchstens zwei Handangeln mit je bis zu zwei Haken, beide in Reichweite. Schleppangeln ist verboten.
- Ausrüstung: Kescher mit gummiertem Netz und Abhakmatte sind Pflicht, an der Kaimauer zum Beispiel ein Spundwandkescher. Werkzeug zum Töten und Abhaken hast du immer dabei.
- Kein Setzkescher: Fische zu hältern ist Anglern untersagt.
- Köder: Lebende Köderfische, andere Wirbeltiere und wild lebende Insekten sind tabu. Eine Senke bis einen Quadratmeter darfst du für Köderfische nutzen, aber nicht von Januar bis März.
- Boot: Die Bootsangelkarte gilt bis Jahresende. Im Hafen und auf der Bille braucht sie jede Person im Boot, auf Dove- und Gose-Elbe nur der Bootsführer. Online kostet sie 15 Euro je Bereich, vor Ort 30 Euro. Vom Belly Boat aus darfst du nicht angeln (Umweltbehörde, Bootsangelkarte).
- Sperrgebiete: Ganzjährig verboten ist das Angeln unter anderem an der Kleinen Alster, in Teilen der Binnenalster, im Mühlenberger Loch, in vielen kleinen Laichbächen und in den geschützten Bereichen des Nationalparks Wattenmeer. In Fischwegen und 50 Meter darüber und darunter ruht die Fischerei ebenfalls.
Gewässer im Land
Das wichtigste Gewässer ist die Elbe mit Hafen, Buhnenfeldern und Nebenarmen wie Dove- und Gose-Elbe. Dazu kommen Alster und Bille mit ihren Kanälen. Zu Hamburg gehört auch die Insel Neuwerk im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer, mehr zur Küste im Steckbrief Nordseeküste. Alle Flüsse und Seen zeigt der Gewässeratlas Deutschland, die übrigen Länder findest du unter Angeln in Deutschland.
Passend dazu
- Fischereischein und Fischereiprüfung und Schonzeit und Mindestmaß erklärt
- Fangkalender: welche Art wann Saison hat
- Angeln am Fluss und Angeln in Hafen und an der Mole
- Nachbarländer: Schleswig-Holstein und Niedersachsen
Quellen
- Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (vom 28. Mai 2019)
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (zuletzt geändert am 1. Februar 2022)
- Gebührenordnung für die Ernährungs- und Landwirtschaftsverwaltung (zuletzt geändert am 2. Dezember 2025)
- Umweltbehörde Hamburg: Angelrecht und -grenzen, Fischereiabgabe, Angelprüfung, Schutz der Fische
- HamburgService: Fischereiabgabe online und Fischereischein beantragen
- Anglerverband Hamburg: Anmeldung zur Angelprüfung und Angelprüfung jetzt digital (31.03.2025)
- Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz, seine Durchführungsverordnung, die Gebührenordnung und die Bedingungen des jeweiligen Fischereirechtsinhabers in ihrer aktuellen Fassung.