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Angeln im Saarland

Angeln im Saarland setzt einen Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) und den Erlaubnisschein des Gewässers voraus. Ausgestellt wird der Schein von der Gemeinde oder vom Fischereiverband Saar, der auch die Prüfung abnimmt. Dazu kommen strenge Regeln: Nachts angeln und Fische gezielt wieder zurücksetzen ist verboten.

Papiere
Fischereischein (Abgabe inklusive) und Erlaubnisschein
Fangzeiten
kein Nachtangeln: Nov.–März 19–7 Uhr, Apr.–Okt. 23–5 Uhr

Stand Oktober 2026

Zum GewässeratlasRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Deutschland mit den Grenzen der Bundesländer, Saarland rot hervorgehobenSaarland
Abb. 1 · Lage in Deutschland, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Fischereischein (Abgabe inklusive) und Erlaubnisschein
Fangzeiten
kein Nachtangeln: Nov.–März 19–7 Uhr, Apr.–Okt. 23–5 Uhr
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitHinweis
Hecht50 cm15.2.–31.5.Grenzmosel 1.1.–14.6., 1 am Tag
Zander45 cm15.2.–31.5.Grenzmosel 1.1.–14.6.
Barbe40 cm15.3.–15.6.Grenzmosel 35 cm
Nase35 cm15.3.–15.6.
Aal50 cmkeine
Karpfen35 cmkeineGrenzmosel 1.3.–14.6.
Schleie25 cmkeineGrenzmosel 1.3.–14.6.
Bachforelle25 cm1.10.–31.3.
Äsche30 cm1.3.–30.4.
Lachs–ganzjährig geschont
Quappe–ganzjährig geschont

Landesfischereiordnung Saarland (§§ 2, 4 und 5); an der Grenzmosel die Grenzfischereiverordnung. Der Erlaubnisschein kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Papiere: Fischereischein und Erlaubnisschein. Die Fischereiabgabe zahlst du gleich mit, wenn du den Schein bekommst oder verlängerst.
  • Fischereischein: als Jahres- oder Fünfjahresschein, ausgestellt von Gemeinde, Stadt oder Fischereiverband Saar. Scheine anderer Bundesländer gelten auch hier.
  • Kinder und Jugendliche: Unter 16 gibt es ohne Prüfung den Jugendfischereischein, mit ihm angelst du nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers.
  • Gäste: Volljährige ohne Wohnsitz in Deutschland bekommen einen Schein ohne Prüfung, gültig für bis zu drei Monate im Jahr.
  • Verboten: Nachtangeln, mehr als zwei Ruten, lebende Köderfische und Catch & Release.
  • Grenzmosel: Hier brauchst du statt des Fischereischeins einen eigenen Erlaubnisschein, ausgegeben in Perl oder online.

Stand: Oktober 2026. Das Saarländische Fischereigesetz und die Landesfischereiordnung wurden zuletzt 2021 geändert. Maßgeblich sind Gesetz, Verordnung und die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.

Fischereischein und Prüfung

Beim Angeln führst du einen Fischereischein auf deinen Namen mit. Fischereischeine aus anderen Bundesländern sind dem saarländischen gleichgestellt, Scheine und Prüfungen aus dem Ausland erkennt das Saarland dagegen nicht an. Den Schein gibt es als Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr oder als Fünfjahresfischereischein, beide kannst du verlängern. Zuständig ist die Ortspolizeibehörde an deinem Wohnort, ohne Wohnsitz im Saarland die am Angelort, und zusätzlich der Fischereiverband Saar. Praktisch heißt das: Du beantragst den Schein bei jeder Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder bei der Geschäftsstelle des Fischereiverbands Saar.

Die Fischerprüfung nimmt ein Prüfungsausschuss des Fischereiverbands ab. Termine setzt der Verband nach Bedarf fest, mindestens einmal im Jahr, und er kann eine Mindestzahl von 20 Teilnehmern verlangen. Zugelassen wirst du ab 13 Jahren und nach einem Vorbereitungslehrgang des Verbands oder einer von ihm beauftragten Stelle, laut Fischereiverband online oder in Präsenz. Die Verordnung verlangt außerdem ein Vereinspraktikum, frag beim Verband, wann du es ablegen kannst. Die Prüfung ist schriftlich: 60 Fragen in zwei Stunden, bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten. Die Gebühr legt die Landesfischereiordnung fest: 100 Euro für Erwachsene und 50 Euro für Minderjährige. Den normalen Fischereischein bekommst du mit bestandener Prüfung ab 14 Jahren. Wohnst du nicht im Saarland, prüf vorher, ob dein Heimatland Prüfung und Schein von hier anerkennt. Der Verband weist selbst darauf hin, dass Länder mit Wohnsitzprinzip das ablehnen können.

Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder

  • Jugendfischereischein: Unter 16 Jahren bekommst du ihn ohne Prüfung. Er gilt für ein Kalenderjahr und nur, wenn ein volljähriger Fischereischeininhaber die Aufsicht hat. Ab welchem Alter Gemeinde oder Verband ihn ausstellen, erfragst du dort.
  • Gäste aus dem Ausland: Wer volljährig ist und keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist von der Prüfung befreit. Der Schein gilt ein Jahr, aber nur in höchstens drei Monaten, die du selbst wählst und die auf dem Schein stehen. Der Fischereiverband Saar verkauft ihn als Touristenschein.
  • Menschen mit Behinderung: Wer volljährig ist und eine geistige Behinderung mit einem Grad von mindestens 50 hat oder mit Schwerbehindertenausweis und fachärztlicher Bescheinigung nachweist, dass er die Prüfung nicht bestehen kann, braucht keine Prüfung. Geangelt wird dann unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers.
  • Grenzmosel: An der Mosel entlang der Grenze zu Luxemburg reicht ein Fischereierlaubnisschein nach der Grenzfischereiverordnung, ein Fischereischein ist nicht nötig. Er kostet amtlich 15 Euro im Jahr, 10 Euro im Monat oder 5 Euro für eine Woche. Im Saarland gibt ihn die Gemeindeverwaltung Perl aus, außerdem online über das Bürgerportal Luxemburgs. Unter 14 Jahren angelst du dort nur unter Aufsicht eines volljährigen Erlaubnisscheininhabers.

Erlaubnisschein und Fischereiabgabe

Wo du nicht selbst Fischereiberechtigter oder Pächter bist, brauchst du zusätzlich deren Erlaubnisschein. Er kann elektronisch ausgestellt sein, gilt höchstens ein Jahr und endet mit dem Kalenderjahr. Ausgeber sind die Fischereiberechtigten und Pächter. Laut Fischereiverband Saar gibt es Tages- und Jahreskarten vor Ort und online.

Die Fischereiabgabe wird zusammen mit der Gebühr erhoben, wenn du den Schein bekommst oder verlängerst. Sie beträgt 8 Euro für den Jahresschein, 40 Euro für den Fünfjahresschein und 2,50 Euro für den Jugendfischereischein. Für Menschen mit Behinderung sind es 5 oder 25 Euro. 80 Prozent der Einnahmen gehen an den Fischereiverband Saar.

Schonzeiten und Mindestmaße

Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der Landesfischereiordnung des Saarlands (§§ 2, 4 und 5). Sie gelten in offenen und geschlossenen Gewässern. Ganzjährig geschützt sind unter anderem Lachs, Meerforelle, Quappe, Groppe, Elritze und Moderlieschen. Nach einem Besatz mit fangfähigen Fischen darfst du zwei Wochen lang nicht auf die eingesetzte Art angeln. Untermaßige und geschützte Fische setzt du sofort vorsichtig zurück. Invasive Arten, für die weder Mindestmaß noch Schonzeit gelten, musst du dagegen anlanden. An der Grenzmosel gilt eigenes Recht: Vom 1. März bis 14. Juni ruht dort jeder Fischfang, Hecht und Zander sind vom 1. Januar bis 14. Juni geschont, und am Tag sind höchstens drei Forellen oder Äschen und ein Hecht erlaubt.

Besondere Regeln

  • Nachtangeln: verboten. Als Nacht gilt von November bis März 19 bis 7 Uhr, von April bis Oktober 23 bis 5 Uhr. An geschlossenen Gewässern gilt das Verbot ab 5 Hektar Fläche, der Fischereiverband kann in begründeten Fällen Ausnahmen erlauben.
  • Ruten: höchstens zwei gleichzeitig.
  • Catch & Release: Angeln, das von vornherein auf das Zurücksetzen der Fische angelegt ist, ist verboten.
  • Köder: nur tote Köderfische aus dem Gewässer, in dem du angelst. Gefärbte Maden, gefärbtes Futter und Zuckmückenlarven sind verboten.
  • Setzkescher: nur für Fische, die du essen oder umsetzen willst, und zurücksetzen darfst du sie danach nicht. Erlaubt sind knotenfreie Textilkescher ab 3,5 m Länge mit Ringen von mindestens 50 cm, höchstens 5 kg Fisch zum Verzehr und nicht bei Wellenschlag.
  • Licht und Veranstaltungen: Künstliches Licht als Fanghilfe ist verboten. Gemeinsames Fischen muss beim Fischereiverband angemeldet werden.

Gewässer im Land

Die Mosel ist von Schengen bis zur Landesgrenze mit Rheinland-Pfalz ein gemeinsames Grenzgewässer von Luxemburg und dem Saarland, mit eigenem Erlaubnisschein und eigenen Schonzeiten. Im übrigen Land angelst du an der Saar, an kleineren Flüssen, Bächen und Weihern. Für den Besatz in Flüssen und Bächen erbrütet der Fischereiverband Saar selbst Bachforellen. Wie es flussabwärts weitergeht, steht auf Angeln in Rheinland-Pfalz. Jeden Bach und See findest du im Gewässeratlas Deutschland, alle Länder im Überblick auf Angeln in Deutschland.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Saarländische Fischereigesetz, die Landesfischereiordnung, die Grenzfischereiverordnung und die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.