Reviere · Schweiz
Neuenburgersee
Am Neuenburgersee fischst du nach einem gemeinsamen Recht der Kantone Freiburg, Waadt und Neuenburg. Ein Patent gilt für den ganzen See, egal an welchem Ufer du stehst. Mit bis zu drei Schwimmangeln darfst du sogar ganz ohne Patent angeln.
- Papiere
- Seepatent C oder D eines der drei Kantone, Jahrespatent nur mit SaNa
- Fangzeiten
- Vom Ufer jederzeit; vom Boot 5–22 Uhr (Sommerzeit), 7–19 Uhr (Winterzeit)
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Seepatent C oder D eines der drei Kantone, Jahrespatent nur mit SaNa
- Schein und Karte
- Fangzeiten
- Vom Ufer jederzeit; vom Boot 5–22 Uhr (Sommerzeit), 7–19 Uhr (Winterzeit)
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Egli (Flussbarsch) | – | 15.4.–31.5. | 80 am Tag, 1800 im Jahr | jedes gefangene Egli behalten |
| Felchen | 25 cm | 15.10.–28.2. | 8 am Tag | Schonzeit bis Ende Februar |
| Hecht | 45 cm | 1.4.–20.4. | 7 am Tag, 100 im Jahr | |
| Seeforelle | 40 cm | 26.10.–16.1. | 3 am Tag, 30 im Jahr | gilt für alle Forellen; Fangzeit 2026: 18.1.–25.10. |
| Wels | 50 cm | 15.5.–15.6. | – | |
| Zander | – | keine | – | gebietsfremd, nach dem Fang sofort töten |
| Seesaibling | – | ganzjährig geschont | – | |
| Aal | – | ganzjährig geschont | – |
Ausführungsreglement 2025–2027 zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee (Freiburg, Waadt, Neuenburg); gilt für den ganzen See. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
Das Fischereirecht im See gehört den Kantonen Freiburg, Waadt und Neuenburg. Bern hat seine Rechte an Neuenburg abgetreten, deshalb gelten im Berner Seeteil die Neuenburger Vorschriften. Seit 2003 regelt ein Konkordat (concordat) Fang, Bewirtschaftung und Aufsicht für den ganzen See. Die Kantonsgrenzen spielen beim Fischen keine Rolle, auch nicht vom Ufer aus. Der benachbarte Murtensee hat ein eigenes Konkordat und ein eigenes Patent.
Das Ufer ist stark verändert. In 150 Jahren sank der Seespiegel um 3,2 m, heute sind rund 40 Prozent der Ufer bebaut oder befestigt (Eawag-Studie für den Kanton Waadt).
Fische und beste Zeit
Der Neuenburgersee ist ein Egli- und Hechtsee. Die Statistik des Kantons Neuenburg für 2025 zeigt, was Freizeitfischer aus dem See geholt haben:
- Egli (Flussbarsch): 11,3 Tonnen, mit Abstand die meisten. Auch die Berufsfischer leben vor allem vom Egli.
- Hecht: 9,1 Tonnen.
- Felchen (im Lexikon Maräne): 2,0 Tonnen. Im See heißen die beiden Formen Palée und Bondelle.
- Wels und Forelle: 1,4 und 0,8 Tonnen.
Bei der Bestandsaufnahme 2011 standen die meisten Fische zwischen 0 und 45 m Tiefe, vor allem Felchen, Egli und Trüschen. Im Herbst überwiegen im unteren Seeteil die Weißfische, im oberen die Felchen. Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender.
Papiere und Erlaubnis
Ohne Patent (pêche libre) darfst du mit höchstens drei Schwimmangeln fischen, jede mit festem Schwimmer und einfachem Haken, vom Ufer, watend oder vom Boot. Kinder unter 14 Jahren dürfen vom Ufer zusätzlich mit Gambe oder Wurfangel fischen und vom Boot, wenn ein Patentinhaber mit Sachkunde-Nachweis (SaNa) dabei ist. Die Fanglimits gelten auch ohne Patent.
Als Angelschein für alles andere dient das Seepatent (permis de pêche). Es gibt zwei Arten, jeweils für einen Tag oder ein Kalenderjahr:
- Patent C mit Schleppangel (avec traîne).
- Patent D ohne Schleppangel. Amtlich kostet das Tagespatent C 20 Franken, das Tagespatent D 15 Franken.
- Zusatzpatent Gast: Wer volljährig ist und ein Jahrespatent hat, darf damit einen Gast mitnehmen.
Das Patent stellt dein Wohnsitzkanton aus. Wohnst du außerhalb der drei Kantone, wendest du dich an einen von ihnen; Jahrespatente kosten dann das Doppelte. Für das Tagespatent brauchst du keinen SaNa, für das Jahrespatent schon. Einen deutschen oder österreichischen Ausweis kannst du ohne neue Prüfung in den Schweizer SaNa umtauschen. Neben dem Patent trägst du einen amtlichen Ausweis mit Foto bei dir. Mehr dazu unter Fischereischein und Fischereiprüfung.
Besondere Regeln
Schonzeiten, Mindestmaße und Fanglimits stehen im Kasten „Auf einen Blick“. Daneben gilt:
- Ruten: Höchstens drei Angeln aus Gambe, Tauchangel, Schwimmangel, Grundangel und Wurfangel. Vom Ufer darf keine Angel weiter als 10 m von dir entfernt sein.
- Gambe: Nur eine, mit höchstens sechs einfachen Haken. Auf Egli ist sie vom 15. April bis 31. Mai verboten, auf Felchen vom 15. Oktober bis Ende Februar. Felchen fischst du damit nur, wo das Wasser mindestens 20 m tief ist. Zu Netzen und anderen Fanggeräten hältst du 50 m Abstand, mit verankertem Boot 100 m.
- Schleppen: Nur mit Patent C, vom 1. November bis zum Vortag der Forellenöffnung gar nicht. Erlaubt sind zwölf Köder mit je höchstens drei Haken.
- Köder und Haken: Keine lebenden Köderfische und keine Fische aus anderen Gewässern. Anfüttern ist verboten, ebenso Drohnen und ferngesteuerte Futterboote. Widerhaken nur mit SaNa.
- Fang: Jedes Egli musst du behalten. Zander gilt als gebietsfremd und wird sofort getötet. Hältern darfst du nur mit SaNa und nur kurz, ein gehälterter Fisch darf nicht zurück ins Wasser. Jeden Fang trägst du sofort mit wasserfester Tinte ins Kontrollheft oder ins Statistikblatt des Tagespatents ein.
- Boot: Belly-Boat und Float Tube zählen als Wasserfahrzeug. Vom Boot fischst du nur zu den Zeiten im Kasten, vom Ufer jederzeit.
- Sperrzonen: Vom 1. Oktober bis 31. Januar kein Fischen im Umkreis von 300 m um die Mündungen der Zuflüsse und des Zihlkanals. In den Wasser- und Zugvogelreservaten ist Fischen in den markierten Zonen verboten, in Häfen und an der Hafeneinfahrt das Werfen. Zu markierten Badezonen hältst du 30 m Abstand.
Stand: Oktober 2026. Das Ausführungsreglement gilt für die Jahre 2025 bis 2027, die Forellensaison verschiebt sich jedes Jahr um einige Tage. Maßgeblich ist der Text des Reglements. Das zweisprachige Merkblatt des Kantons Waadt fasst ihn zusammen.
Sicherheit
An den Seen am Jurafuß erreicht die Bise laut MeteoSchweiz vor allem im Winterhalbjahr Sturmstärke. Starkwind- und Sturmwarnungen stehen auf der Seite und in der App von MeteoSchweiz. Wo Sturmwarnleuchten stehen, warnt ein oranges Blinklicht mit etwa 40 Blitzen pro Minute vor Starkwind, mit etwa 90 vor Sturm. Mehr unter Boot und Schwimmweste und Gewitter und Wetter.
Passend dazu
- Angeln am See und Angeln in der Schweiz
- Barsch, Hecht, Maräne und Zander im Fisch-Lexikon
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und Fisch betäuben und töten
Quellen
- Kantone Freiburg, Waadt und Neuenburg: Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee vom 19. Mai 2003 und Ausführungsreglement für 2025, 2026 und 2027 vom 21. Juni 2024
- Kanton Neuenburg: Pêche und Fischereistatistik Neuenburgersee 2025
- Kanton Waadt: Merkblatt Neuenburgersee 2026, Kurzzeitpatente online und Studie zum Fischbestand (Eawag, 2013)
- Staat Freiburg: Fischerei
- MeteoSchweiz: Sturmwarndienst auf Schweizer Seen
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee, sein Ausführungsreglement für 2025 bis 2027 und die Vorschriften zu deinem Patent.