Reviere · Deutschland

Region Hannover

In der Region Hannover fließen Leine und Ihme durch die Stadt, der Mittellandkanal quert ihren Norden, und nordwestlich liegt mit dem Steinhuder Meer der größte See Niedersachsens. Dazu kommen Maschsee und Kiesteiche. Einen Fischereischein schreibt das Land nicht vor. An Kanal und Steinhuder Meer verlangt der Ausgeber der Karten aber den Nachweis der Fischerprüfung.

Papiere
Personalausweis und Erlaubnisschein des Berechtigten

Stand Oktober 2026

Zum GewässeratlasRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Deutschland mit der Region Hannover in Niedersachsen rot markiertRegion Hannover
Abb. 1 · Lage in Deutschland, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Personalausweis und Erlaubnisschein des Berechtigten
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitHinweis
Zander35 cm15.3.–30.4.Kanal: Fenster 45–70 cm, Schonzeit 1.3.–31.5.
Hecht40 cm1.2.–15.4.Kanal: Fenster 50–85 cm, Schonzeit bis 31.5.
Aal35 cmkeine
Flussbarsch–keineKanal: über 40 cm zurücksetzen
Brasse–keine
Karpfen–keine
Rotauge–keine

Niedersächsische Binnenfischereiordnung; am Mittellandkanal Gewässerordnung 2026 des AVN, an Vereinsgewässern deren Ordnung. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

  • Leine und Ihme: Ab dem Wehr im Schnellen Graben sind Ihme und Leine bis zur Aller Bundeswasserstraße (Bundeswasserstraßengesetz, Anlage 1).
  • Mittellandkanal: Mit 325 Kilometern die längste künstliche Wasserstraße Deutschlands. Er kreuzt die Leine bei Seelze und durchquert die nördlichen Stadtteile (GDWS). Dazu gehören die Stichkanäle Linden und Misburg.
  • Maschsee: 1934 bis 1936 künstlich in der Leinemasch angelegt (Landeshauptstadt Hannover).
  • Seen im Umland: An den Ricklinger Kiesteichen angelt der ansässige Verein (Region Hannover). Der Altwarmbüchener See ist dagegen kaum von Fischen besiedelt, sein Wasser ist stark eisenhaltig und sauer wie in einem Moorsee (Bäderführer).

Rund 30 Kilometer nordwestlich der Stadt liegt das Steinhuder Meer, mit etwa 27,7 Quadratkilometern der größte See Niedersachsens (NLWKN). Die Karten gibt dort der Anglerverband Niedersachsen (AVN) aus. Fanglimits, Entnahmefenster und Bootsregeln stehen im Steckbrief Steinhuder Meer.

Fische und beste Zeit

Wann welche Art gut beißt, zeigt der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

In Niedersachsens Binnengewässern ist kein Fischereischein vorgeschrieben (Ausführungsbestimmungen). Du führst Personalausweis und den Erlaubnisschein des Berechtigten mit (Nds. Fischereigesetz, § 57). Mehr dazu auf der Seite Niedersachsen.

  • Leine und Ihme: In Hannover verkauft der Fischereiverein Hannover Gastkarten für beide Flüsse, in seiner Geschäftsstelle und über Online-Portale (Fischereiverein Hannover: Leine und Ihme). Einige Uferabschnitte bewirtschaften andere Vereine, in Naturschutzgebieten gelten Sonderregeln oder Angelverbote. An der Ihme sind die Einmündung und der Umgehungsbach tabu.
  • Großer Ricklinger Teich: Den größten See der Leinemasch hat derselbe Verein gepachtet, auch hier gibt es Gastkarten (Fischereiverein Hannover). Das Freibad ist für Angler gesperrt.
  • Mittellandkanal: Der AVN hat rund 160 Kilometer von Sachsenhagen bis Wolfsburg gepachtet, dazu die Stichkanäle Linden mit Leine-Verbindungskanal und Misburg. Gäste ohne Mitgliedschaft bekommen Tages- und Wochenkarten (AVN: Mittellandkanal). Mit dazu gehört der Nachweis der Fischerprüfung (Gewässerordnung 2026).
  • Maschsee: Die Stadt vergibt die Fischereirechte per Vertrag, sonst ist Angeln dort verboten (Maschseeordnung, § 9). Wer Erlaubnisscheine ausgibt, erfährst du bei der Landeshauptstadt.

Besondere Regeln

  • Landesrecht: Lachs, Meerforelle, Nase und Rapfen sind geschützt, außer in Gewässern mit Besatz dieser Arten (Binnenfischereiordnung, § 2). Mindestmaße und Schonzeiten nach § 3 und § 4 stehen im Kasten „Auf einen Blick“.
  • Mittellandkanal: Zander darfst du zwischen 45 und 70 cm entnehmen, Hechte zwischen 50 und 85 cm. Der Hecht ist vom 1. Februar bis 31. Mai geschont, der Zander vom 1. März bis 31. Mai. Toter Köderfisch und Fetzen sind vom 1. Februar bis 31. Mai verboten, Kunstköder vom 1. März bis 31. Mai. Geangelt wird nur vom Betriebsweg oder der Berme, nicht vom Boot, ohne Setzkescher. Grundeln nimmst du mit. Sperrstrecken, Schongebiete und für Gäste die Mündungen der Stichkanäle sind tabu (Gewässerordnung 2026, AVN).
  • Bauwerke: An Kanal und unterer Leine betrittst du Wehre, Dämme und Buhnen des Bundes nicht (§ 2 WaStrBAV).

Stand: Oktober 2026. Am Mittellandkanal und an den Vereinsgewässern gehen die Ordnungen der Ausgeber über das Landesrecht hinaus. Maßgeblich ist die Ordnung, die du mit deiner Karte bekommst.

Sicherheit

Ein Schiff auf dem Kanal schiebt eine Bugwelle vor sich her. Das Wasser zieht sich erst vom Ufer zurück und kommt dann mit großer Kraft wieder. Flache Ufer gibt es kaum, oft nur senkrechte Spundwände aus Stahl, deren Leitern als Rettungsmittel dienen (WSA Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal). Ein Spundwandkescher steht beim AVN auf der Pflichtliste. Mehr unter Ufer und Wathose.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Niedersächsische Fischereigesetz, die Binnenfischereiordnung, die Maschseeordnung, die Vorschriften für die Bundeswasserstraßen und die Bedingungen auf deinem Erlaubnisschein.