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Südtirol

In Südtirol fischst du vor allem an Gebirgsbächen und alpinen Flüssen, dazu an Bergseen, Stauseen und einigen warmen Seen im Überetsch. Leitfisch der großen Flüsse ist die Marmorierte Forelle. Ab 1. Dezember 2026 gelten im ganzen Land neue Schonzeiten, Fanglimits und Köderregeln.

Papiere
Lizenz Typ D und Fischwasserkarte, für Jahreskarten auch Fischerschein
Saison
Angelruhe 1.12.–31.1., erstmals ab Dezember 2026

Stand Oktober 2026

Im Gewässeratlas zeigenRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Italien mit Südtirol rot markiertSüdtirol
Abb. 1 · Lage in Italien, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Lizenz Typ D und Fischwasserkarte, für Jahreskarten auch Fischerschein
Saison
Angelruhe 1.12.–31.1., erstmals ab Dezember 2026
Fangzeiten
1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang, in Cyprinidengewässern auch nachts
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitFanglimitHinweis
Marmorierte Forelle50 cm1.10.–31.1.4 Salmoniden am TagLeitfisch der großen Flüsse
Bachforelle25 cm1.10.–31.1.4 Salmoniden am Tag
Äsche35 cm1.12.–30.4.4 Salmoniden am Tag
Seesaibling20 cm1.10.–31.1.4 Salmoniden am Tag
Renke30 cm1.11.–31.1.4 Salmoniden am Tag
Hecht60 cm1.2.–30.4.1 am Tag
Karpfen30 cm1.5.–30.6.25 andere Fische am Tag
Schleie25 cm1.5.–30.6.25 andere Fische am Tag
Flussbarsch15 cm1.4.–30.4.25 andere Fische am Tag
Aal–ganzjährig geschont–keine Entnahme

Landesrecht Südtirol: Durchführungsverordnung DLH Nr. 26/2026 mit Anlage F, Schonzeiten, Maße und Tageslimits gelten ab 1. Dezember 2026. Die Fischwasserkarte kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

Die Etsch entwässert rund 97 Prozent der Landesfläche, etwa 140 ihrer Flusskilometer liegen in Südtirol. Zu ihren wichtigsten Zuflüssen zählen Passer und Eisack. Die Rienz aus dem Pustertal mündet bei Brixen in den Eisack, ihr größter Zufluss ist die Ahr. Oberhalb von Meran führt die Etsch auf weiten Strecken nur Restwasser, weil unter anderem am Reschensee und am Haidersee Wasser abgeleitet wird (Landesagentur für Umwelt, Etsch).

Mehr als 40 Prozent der rund 2.811 Hektar Fischwasser sind Stauseen, die sich nur begrenzt befischen lassen. 113 Bewirtschafter teilen sich die Gewässer, viele Abschnitte sind klein (Amt für Wildtiermanagement).

  • Kalterer See: 131 ha, bis 5,6 Meter tief, auf 216 Metern. Ein seichter See, großteils von Weinbergen umgeben.
  • Großer Montiggler See: 17,8 ha, bis 12,5 Meter tief, auf 492 Metern. Im Sommer wird das Oberflächenwasser 24 bis 25 Grad warm.
  • Haidersee: 88 ha, bis 15,5 Meter tief, auf 1.450 Metern im oberen Vinschgau. Sein Hauptzufluss ist die Etsch.
  • Bergseen: Bewirtschaftet werden rund 300 Stillgewässer bis über 2.500 Meter Höhe. Seen über 1.800 Metern sind viele Monate zugefroren.

Fische und beste Zeit

Die meisten Bäche, Flüsse und Bergseen sind Salmonidengewässer. In den Gebirgsbächen ist die Bachforelle der Leitfisch. In Etsch, Eisack und Rienz und im Unterlauf ihrer Zuflüsse wäre es die Marmorierte Forelle. Ihre Bestände sind durch Besatz mit anderen Arten stark zurückgegangen, das Land fördert sie gezielt. Abschnitte im Talboden ohne größere Ableitungen gelten als Äschengewässer, zusammen rund 460 Hektar.

Die Seen im Überetsch, langsame Gräben im Etschtal und einige Weiher sind Cyprinidengewässer. Dort herrschen Karpfen, Schleie und Flussbarsch vor. Im Haidersee überwiegt die Renke. Dort und in den Überetscher Seen lebt auch der Hecht, seine Bestände gehen zurück. In den Hochgebirgsseen findest du meist langsam wachsende Seesaiblinge aus Besatz.

Stehende Gewässer, die mehr als zur Hälfte zugefroren sind, darfst du nicht befischen. Wann welche Art beißt, zeigt dir der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

Nach dem Landesgesetz Nr. 3/2023 brauchst du einen gültigen Ausweis und dazu:

  • Fischereilizenz Typ D: Sie gilt für alle, die nicht in Italien wohnen. Bisher stellt sie das Amt für Wildtiermanagement in Bozen aus, solche Lizenzen bleiben zehn Jahre gültig. Ab 1. Jänner 2027 besteht sie aus dem Beleg einer Einzahlung an die öffentliche Verwaltung mit Name, Geburtsdatum und Lizenztyp und gilt mit deinem Ausweis ein Jahr. Für einen Angelurlaub bis Ende 2026 frag beim Amt nach, wie du die Lizenz bekommst.
  • Fischwasserkarte: Sie stellt der Bewirtschafter des Abschnitts aus, als Tages- oder Jahreskarte, immer auf deinen Namen. Du bekommst sie an seinen Ausgabestellen oder online in der offiziellen App Südtirol Fishing, die der Fischereiverband Südtirol eingerichtet hat. Vor jedem Angeltag trägst du Datum und Abschnitt ein, jeden entnommenen Fisch sofort mit Art und Länge.
  • Fischerschein: Das ist der Südtiroler Angelschein, den das Amt nach bestandener Fischerprüfung ab 14 Jahren ausstellt. Wohnst du außerhalb Südtirols und angelst mit einer Tageskarte, brauchst du keinen. Für eine Jahreskarte brauchst du ihn. Prüfungen aus anderen Staaten kann die Prüfungskommission auf Antrag anerkennen.
  • Kinder unter 16: Sie dürfen ohne Lizenz mitangeln, wenn ein Erwachsener mit Fischerschein und Lizenz die Aufsicht übernimmt. Sie nutzen dann seine Fischwasserkarte, deren Ruten- und Fangbeschränkungen gelten.

Mehr zu beiden Papieren: Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte. Wie die Nachbarprovinz das Angeln regelt, steht unter Trentino.

Besondere Regeln

Am 25. September 2026 ist die neue Durchführungsverordnung in Kraft getreten. Schonzeiten, Schonmaße, Tageslimits, Ruten- und Köderregeln und die Winterruhe greifen ab 1. Dezember 2026. Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus ihrer Anlage F. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Für Oktober und November 2026 frag beim Bewirtschafter nach, welche Schonzeiten und Maße auf seiner Strecke gelten.

Mühlkoppe, Dohlen- und Edelkrebs darfst du nie entnehmen. Arten ohne Eintrag in der Anlage, etwa die Regenbogenforelle, gelten als gebietsfremd und haben keine Schonbestimmungen. Eine Art in ihrer Schonzeit gezielt zu beangeln ist verboten. Invasive Arten von unionsweiter Bedeutung setzt du nicht zurück, sie zählen auch nicht zum Tageslimit.

Ist eine Tagesgrenze erreicht, endet der Angeltag sofort, im Salmonidengewässer schon mit dem vierten Salmoniden. Mit einer Jahreskarte entnimmst du höchstens 50 Salmoniden im Jahr, an Stauseen gilt diese Grenze nicht. In fließenden Salmonidengewässern fischst du mit einer Rute, in stehenden mit zwei, je mit höchstens drei Anbissstellen. Im Cyprinidengewässer sind drei Ruten mit je zwei Anbissstellen erlaubt. Widerhaken sind in Salmonidengewässern verboten, außer an Stauseen und beim Fliegenfischen.

Köder nach Anlage E: In Salmonidengewässern sind Würmer und andere wirbellose Tiere verboten. Erlaubt sind Kunstköder, tote Meeresfische und tote Elritze, Rotfeder, Rotauge, Laube oder Aitel aus Südtiroler Fischwassern. An Salmoniden-Stauseen und in Cyprinidengewässern sind wirbellose Tiere ungeschützter Arten erlaubt, aber keine Fleischfliegenlarven.

Schon jetzt gilt: Von Brücken und Staumauern darfst du nicht angeln, von anderen erhöhten Standorten nur mit einem Kescher, der den Fisch im Wasser fassen kann. Echolote sind verboten, Blei in Cyprinidengewässern ebenso. Untermaßige Fische hakst du möglichst im Wasser ab, bei tief geschlucktem Haken schneidest du die Schnur kurz ab (Fisch zurücksetzen).

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind das Landesgesetz Nr. 3/2023, die Durchführungsverordnung vom 21. September 2026 mit den Anlagen E und F und die oft strengeren Bedingungen auf deiner Fischwasserkarte.

Sicherheit

Unterhalb von Kraftwerken schwankt der Wasserstand täglich. In der Etsch zwischen Puni-Mündung und Laas und zwischen Kastelbell und der Töll steigt die Wassermenge in kürzester Zeit um ein Vielfaches, sobald die Turbinen laufen (Landesagentur für Umwelt). Schwankungen gibt es auch zwischen Meran und Salurn, am Eisack und an der Rienz zwischen Bruneck und Vintl. Bleib dort nicht auf Kiesbänken im Flussbett stehen. Mehr unter Ufer und Wathose und Gewitter und Wetter.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Südtiroler Fischereirecht und die Bedingungen auf deiner Fischwasserkarte.