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Angeln in Niedersachsen

Angeln in Niedersachsen geht an Binnengewässern ohne Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein. Du brauchst den Personalausweis und den Erlaubnisschein für das Gewässer, bei den meisten Ausgebern auch den Nachweis der Fischerprüfung. An der Nordseeküste ist der Fischfang frei, dort gelten aber eigene Mindestmaße und Fangverbote.

Papiere
Erlaubnisschein und Ausweis, meist Nachweis der Fischerprüfung

Stand Oktober 2026

Zum GewässeratlasRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Deutschland mit den Grenzen der Bundesländer, Niedersachsen rot hervorgehobenNiedersachsen
Abb. 1 · Lage in Deutschland, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Erlaubnisschein und Ausweis, meist Nachweis der Fischerprüfung
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitFanglimitHinweis
Hecht40 cm1.2.–15.4.–Küste: 45 cm
Zander35 cm15.3.–30.4.–Küste: 40 cm, Schonzeit 15.3.–15.5.
Flussbarsch–keine–
Aal35 cmkeine–28 cm in den Küstenlandkreisen; in den Küstengewässern ganzjährig Fangverbot
Karpfen–keine–
Bachforelle25 cm15.10.–15.2.–
Äsche30 cm1.3.–15.5.–
Barbe35 cmkeine–
Wels50 cmkeine–
Quappe35 cmkeine–
Rapfen40 cmganzjährig geschont–Fang nur in Besatzgewässern, dann Mindestmaß 40 cm
Meerforelle40 cmganzjährig geschont–Binnen nur in Besatzgewässern; Küste: Schonzeit 1.10.–15.2.
Wolfsbarsch42 cm1.2.–31.3.3 am Tagnur Küste, EU-Regel 2026
Scholle27 cmkeine–nur Küste, EU-Mindestgröße

Binnenfischereiordnung Niedersachsen; Küste nach Küstenfischereiordnung und EU-Recht im Hinweis. Der Erlaubnisschein kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Binnengewässer: Ein Fischereischein ist nicht vorgeschrieben. Beim Angeln trägst du den Erlaubnisschein und den Personalausweis bei dir.
  • Fischerprüfung: Sie nehmen der Anglerverband Niedersachsen und der Landesfischereiverband Weser-Ems ab. Antreten kannst du ab 14 Jahren. Die meisten Erlaubnisscheine setzen sie voraus.
  • Küste: In den Küstengewässern ist der Fischfang frei. Für Unterweser und Hunte brauchst du die Weserkarte des Landes.
  • Aal: In den Küstengewässern ist das Angeln auf Aal ganzjährig verboten.
  • Geschützte Arten: Im Binnenland sind Rapfen, Lachs, Meerforelle und Nase geschützt. Fangen darfst du sie nur dort, wo sie als Besatz eingesetzt wurden.

Fischereischein und Prüfung

Für die Fischerei in Binnengewässern schreibt Niedersachsen keinen Fischereischein vor. Wer angelt, weist sich mit dem Fischereischein oder dem Personalausweis aus (§ 57 Niedersächsisches Fischereigesetz). Einen Schein kannst du dir trotzdem ausstellen lassen. Das macht die Gemeinde deines Hauptwohnsitzes, wenn du mindestens 14 bist und eine Fischerprüfung bestanden hast. Er gilt unbefristet (§ 59). Nützlich ist er vor allem in anderen Bundesländern, wo die Angelkarte oft einen Fischereischein voraussetzt.

Die Prüfung nehmen die beiden anerkannten Landesfischereiverbände ab, der Anglerverband Niedersachsen (AVN) und der Landesfischereiverband Weser-Ems. Vorbereiten kannst du dich in einem Lehrgang eines Angelvereins, beim AVN dauert er etwa 30 Stunden, oder in einem Online-Kurs. Die Prüfung legst du an einem Termin vor Ort ab, beim Landesfischereiverband Weser-Ems mit einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Danach bekommst du einen Prüfungsausweis. Ihn verlangen die meisten Ausgeber, bevor sie dir eine Angelkarte geben.

Für die Küstengewässer nennen die Ausführungsbestimmungen des Landes von 1978 noch einen Fischereischeinzwang, gestützt auf ein Gesetz von 1939. Gäste auf Angelkuttern, die für die Fahrt bezahlen, sind davon ausgenommen. Angelst du vom Ufer oder vom eigenen Boot an der Küste, frag vorher beim Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven nach.

Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder

Weil im Binnenland kein Fischereischein vorgeschrieben ist, gibt es auch keinen eigenen Urlauberschein. Gäste angeln mit Ausweis und Erlaubnisschein. Ob der Ausgeber einen Nachweis der Fischerprüfung verlangt, steht in seinen Bedingungen. Nach Angaben des AVN brauchst du ihn in den allermeisten Fällen.

  • Angelkutter: Wer an der Küste gegen Bezahlung auf einem Fischereifahrzeug angelt, braucht keinen Fischereischein. Einen Schein muss nur der Schiffsführer haben.
  • Weser und Hunte: Für die Weserkarte akzeptiert das Fischereiamt Fischereischeine aller Bundesländer oder den Nachweis einer in Deutschland abgelegten Fischerprüfung. Für Schülerinnen und Schüler gibt es eine eigene Karte ab 14 Jahren.
  • Kinder: Frag beim Ausgeber des Erlaubnisscheins nach, was für Kinder gilt. Am Steinhuder Meer zum Beispiel dürfen Kinder unter 14 nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung angeln, beaufsichtigt von einem Erwachsenen mit Prüfung und eigenem Erlaubnisschein.

Erlaubnisschein und Fischereiabgabe

Wer an einem fremden Gewässer angelt, braucht die schriftliche Erlaubnis des Berechtigten, den Fischereierlaubnisschein. Darauf stehen das Gewässer, die Dauer und die erlaubten Fanggeräte und Boote (§ 58). Pächter der meisten Binnengewässer sind Angelvereine.

  • Anglerverband Niedersachsen: Für seine Verbandsgewässer, darunter Mittellandkanal, Steinhuder Meer, Dümmer, Elbe und Oste, verkauft der AVN Tages-, Wochen- und Jahreskarten online, je nach Gewässer.
  • Landesfischereiverband Weser-Ems: Gastkarten zum Beispiel für die Thülsfelder Talsperre, auch online.
  • Weser und Hunte: Das Fischereirecht gehört dem Land, verwaltet vom Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven. Die Weserkarte bestellst du online oder holst sie vor Ort. Sie gilt für ein Kalenderjahr und bis zum 15. Januar des Folgejahres.

Eine Fischereiabgabe wie in Mecklenburg-Vorpommern sieht das Niedersächsische Fischereigesetz nicht vor.

Schonzeiten und Mindestmaße

Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der Binnenfischereiordnung von 1989. Was an der Küste anders ist, steht im Hinweis, dort gelten die Küstenfischereiordnung und die Mindestgrößen der EU. Im Binnenland sind außerdem Bachneunauge, Bitterling, Elritze, Groppe, Schlammpeitzger und Steinbeißer ganzjährig geschützt. In den Landkreisen Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade sowie in Emden und Wilhelmshaven darfst du Aale schon ab 28 cm fangen.

Der Pächter kann Mindestmaße heraufsetzen und Schonzeiten verlängern. Am Steinhuder Meer gilt für Hecht seit 2026 ein Entnahmefenster von 50 bis 90 cm, für Barsch ein Limit von 15 Fischen am Tag. An der Küste darfst du 2026 höchstens drei Wolfsbarsche am Tag behalten, jeder mindestens 42 cm lang.

Stand: Oktober 2026. Die Binnenfischereiordnung gilt in den hier genannten Teilen seit 1989 unverändert. Die Regeln der EU für Wolfsbarsch gelten für 2026, das Aalverbot in der Unterweser bis zum 31. März 2027. Maßgeblich sind die Verordnungen und die Bedingungen auf deinem Erlaubnisschein.

Besondere Regeln

  • Zurücksetzen: Geschützte, untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische setzt du lebend sofort wieder ein. Tote oder nicht mehr lebensfähige Fische musst du unschädlich beseitigen.
  • Köder: Fische der geschützten Arten und der Arten mit Mindestmaß darfst du nicht als Köder verwenden.
  • Fischwege: In Fischwegen ist das Angeln verboten. Solange ein Fischweg geöffnet sein muss, gilt das auch in den angrenzenden Strecken (§ 49).
  • Aal an der Küste: Das Angeln auf Aal ist ganzjährig verboten. Für die Unterweser bis zur Grenze Bremens nennt das Fischereiamt ausdrücklich ein Verbot vom 1. Januar 2026 bis zum 31. März 2027.
  • Wolfsbarsch im Februar und März: Die EU erlaubt 2026 in dieser Zeit nur Fangen und Zurücksetzen. Das Fischereiamt hält das Angeln deshalb mit Blick auf das Tierschutzgesetz für grundsätzlich verboten.
  • Nationalpark Wattenmeer: In der Erholungszone ist Angeln ausdrücklich erlaubt. Die Ruhezone darfst du nur auf den zugelassenen Wegen betreten.

Gewässer im Land

Rechtlich zählen nicht nur die Nordsee, sondern auch die Unterläufe von Elbe, Oste, Weser, Hunte, Ems und Leda zu den Küstengewässern. Wattenmeer und Mündungen beschreibt der Steckbrief Nordseeküste. Im Binnenland führen Weser und Elbe durchs Land. Rund um Hannover liegen Mittellandkanal, Leine und das Steinhuder Meer, zusammengefasst im Steckbrief Region Hannover. Alle Länder stehen auf der Seite Angeln in Deutschland, jeden Fluss und See zeigt der Gewässeratlas.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Niedersächsische Fischereigesetz, die Binnenfischereiordnung, die Küstenfischereiordnung, das EU-Recht und die Bedingungen auf deinem Erlaubnisschein.