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Angeln in Sachsen-Anhalt
Angeln in Sachsen-Anhalt geht nur mit zwei Papieren: dem Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein, und der Angelkarte für das Gewässer. Seit Ende März 2026 bekommen Kinder ab 8 Jahren einen Friedfischfischereischein und ab 12 den vollen Schein. Viele Gewässer an Elbe und Saale vergibt der Landesanglerverband über seine Vereine.
- Papiere
- Fischereischein mit Fischereiabgabe und Angelkarte des Gewässers
- Fangzeiten
- Nachtangeln an allgemeinen LAV-Gewässern erlaubt, nicht an Salmonidengewässern
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein mit Fischereiabgabe und Angelkarte des Gewässers
- Schein und Karte
- Fangzeiten
- Nachtangeln an allgemeinen LAV-Gewässern erlaubt, nicht an Salmonidengewässern
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Hecht | 50 cm | 15.2.–30.4. | LAV-Gewässer: zusammen mit anderen Arten höchstens 3 Fische am Tag |
| Zander | 50 cm | 15.2.–31.5. | Hältern im Setzkescher verboten |
| Flussbarsch | – | keine | Hältern im Setzkescher verboten |
| Wels | – | keine | LAV-Stillgewässer unter 10 ha: Entnahmepflicht |
| Aal | 50 cm | keine | |
| Karpfen | 35 cm | keine | |
| Schleie | 25 cm | keine | |
| Rapfen | 40 cm | keine | LAV-Gewässer: höchstens 2 Barben oder Rapfen am Tag |
| Barbe | 45 cm | 1.4.–30.6. | LAV-Gewässer: höchstens 2 Barben oder Rapfen am Tag |
| Bachforelle | 25 cm | 15.9.–31.3. | LAV-Gewässer: höchstens 1 Äsche oder Bachforelle am Tag |
| Äsche | 30 cm | 1.12.–15.5. | LAV-Gewässer: höchstens 1 Äsche oder Bachforelle am Tag |
| Quappe | 30 cm | keine | |
| Nase | – | ganzjährig geschont | Fangverbot nach § 2 FischO LSA |
Landesrecht Sachsen-Anhalt (Fischereiordnung FischO LSA); Gewässerordnung des LAV und Angelkarte können strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Papiere: Fischereischein von der Behörde und Fischereierlaubnis (Angelkarte) vom Berechtigten des Gewässers, meist einem Angelverein.
- Ausstellung: beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt, für ein bis fünf Jahre oder auf Lebenszeit. Die Fischereiabgabe zahlst du gleich mit.
- Neue Altersgrenzen 2026: Friedfischfischereischein ab 8, Fischereischein ab 12. Den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr.
- Auch am Angelteich: Die Scheinpflicht gilt ebenso an kommerziellen Angelteichen.
- Gäste: Wer nicht in Sachsen-Anhalt wohnt, angelt mit dem Fischereischein seines Bundeslands.
Stand: Oktober 2026. Fischereigesetz, Durchführungsverordnung und Prüfungsordnung wurden im März und April 2026 geändert. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetze und die Angaben des Landesverwaltungsamts.
Fischereischein und Prüfung
Vor dem ersten Schein steht die Fischerprüfung. Zugelassen wirst du nur nach einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden (Fischereigesetz, § 31). Solche Lehrgänge bieten viele Angelvereine und andere Bildungsträger an. Den theoretischen Teil darfst du online lernen, der Praxistag findet danach vor Ort statt (Fischerprüfungsordnung, § 15a).
- Wer prüft: die Fischereibehörde an deinem Wohnsitz, meist das Ordnungsamt von Landkreis oder Stadt. Sie prüft mindestens einmal im Jahr, anmelden musst du dich spätestens vier Wochen vorher.
- Ablauf: 60 Fragen schriftlich in zwei Stunden. Mit mindestens 75 Prozent richtigen Antworten geht es in den mündlich-praktischen Teil.
- Alter: Zur Fischerprüfung wirst du frühestens mit 11 Jahren zugelassen.
- Online: Termine, Prüfungsorte und eine Übungsprüfung mit 60 Fragen findest du in der Online-Anwendung des Landes.
Laut Landesverwaltungsamt kostet die Fischerprüfung 60 Euro, unter 18 Jahren 30 Euro. Mit dem Zeugnis beantragst du den Schein bei der Fischereibehörde deines Hauptwohnsitzes. Er kostet 10 Euro je Jahr bei bis zu vier Jahren, 40 Euro für fünf Jahre und 150 Euro auf Lebenszeit. Unter 18 zahlst du 4 Euro je Jahr.
Fischereischeine anderer Bundesländer gelten hier, solange deine Hauptwohnung nicht in Sachsen-Anhalt liegt. Ziehst du her, wird deine Prüfung anerkannt, wenn du sie in dem Land abgelegt hast, in dem du damals gewohnt hast. Scheine aus dem Ausland kann die obere Fischereibehörde im Einzelfall gleichstellen, gültig sind sie dann nur zusammen mit ihrer Bescheinigung (Durchführungsverordnung, §§ 5 und 6).
Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder
Einen befristeten Urlauberschein ohne Prüfung kennt das Landesrecht nicht. Gäste aus Deutschland angeln mit dem Fischereischein ihres Bundeslands. Für Gäste aus dem Ausland sieht das Gesetz eine Ausnahme vor: Wer nicht in Deutschland wohnt oder keine deutsche Staatsangehörigkeit hat und seine Befähigung nachweist, kann den Schein ohne Prüfung bekommen. Als Nachweis nennt das Portal Fischerei von Bund und Ländern etwa eine Angellizenz des Heimatlands oder einen Mitgliedsausweis eines Fischereivereins. Die Ausnahme wird im Schein vermerkt.
- Kinder ab 8: Mit der Friedfischfischerprüfung gibt es den Friedfischfischereischein. Diese Prüfung ist ein mündliches Gespräch und wird von Angelvereinen abgenommen. Sie kostet 25 Euro, ab 18 Jahren 55 Euro. Bis zum 12. Geburtstag ist nur dieser Schein möglich.
- Friedfischfang: nur außerhalb der Salmonidenregion und mit einem einschenkligen Haken. Köderfische, Fetzenköder und Kunstköder für Raubfische sind tabu (Fischereiordnung, § 1a).
- Alte Jugendscheine: Wer bis zum 31. März 2026 einen Jugendfischereischein bekommen hat, darf ihn weiter nutzen. Mit der alten Jugendfischerprüfung entfällt die Friedfischprüfung.
- Helfen ohne Schein: Auch ohne eigenen Schein darfst du einem Angler mit Fischereischein helfen. Erlaubt sind Gerät tragen und bewachen, eine Rute auswerfen und halten (keine Spinn- oder Fliegenrute), keschern und Handgriffe ohne Kontakt zum lebenden Fisch. Mehr Ruten als dem Angler zustehen, kommen dadurch nicht ins Wasser.
- Sonderfischereischein: für Menschen, die wegen einer Behinderung keine Prüfung ablegen können. Er gilt nur für Friedfisch und nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Friedfisch- oder Fischereischein.
An Forellenteichen und anderen kommerziellen Anlagen hilft das nicht weiter: Auch dort brauchst du einen Fischereischein.
Erlaubnisschein und Fischereiabgabe
Die Angelkarte gibt der Fischereiausübungsberechtigte aus, in der Regel der örtliche Angelverein oder ein Berufsfischer. Sie gilt höchstens ein Jahr und muss beim Angeln dabei sein. Verweist sie auf ein digitales Gewässerverzeichnis, reicht ein aktueller Ausdruck oder die Datei auf dem Handy.
Viele Angelkarten vergibt der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt mit über 100 Vereinen. Sein gemeinsamer Gewässerfonds umfasst rund 1.200 Gewässer, darunter Strecken an Elbe und Saale. Tages-, Wochen- und Monatskarten bekommst du bei dem Verein, der das Gewässer betreut. Welche Gewässer dazugehören, steht im Gewässerverzeichnis, das als Teil der Angelkarte gilt und mitgeführt wird. Für Salmonidengewässer des Verbands brauchst du eine zusätzliche Erlaubnis. Weitere Auskunft geben der zweite Landesanglerverband und der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt.
Die Fischereiabgabe zieht die Behörde zusammen mit der Gebühr für den Schein ein. Sie beträgt 6 Euro je Jahr der Gültigkeit, für Schein-Inhaber unter 18 Jahren und für den Sonderfischereischein 1 Euro. Für einen Schein auf Lebenszeit sind es einmalig 125 Euro (Durchführungsverordnung, § 7).
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt, §§ 2 bis 4. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zur Schwanzspitze. Landesweite Entnahmefenster oder Tageslimits enthält die Verordnung nicht, die Fischereibehörde kann aber die Fangmenge für einzelne Gewässer begrenzen. Ganzjährig tabu sind unter anderem Lachs, Meerforelle, Nase, Stör, Groppe, Bitterling und Schmerle. Untermaßige Fische und solche aus der Schonzeit setzt du sofort schonend zurück. Nicht heimische Arten ohne Maß und Schonzeit musst du dagegen mitnehmen. Für einzelne Gewässer kann die obere Fischereibehörde andere Mindestmaße zulassen.
An den allgemeinen Gewässern des Landesanglerverbands darfst du pro Angeltag höchstens drei Fische aus dieser Gruppe behalten: Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Quappe, Regenbogenforelle, Barbe, Rapfen, Äsche und Bachforelle. Davon dürfen höchstens zwei Barben oder Rapfen sein und nur eine Äsche oder Bachforelle. Welse aus Stillgewässern unter 10 Hektar musst du dort entnehmen (Gewässerordnung des Verbands). Andere Vereine und Pächter können eigene Regeln haben, sie stehen auf der Angelkarte.
Besondere Regeln
- Ruten: höchstens zwei Wurfruten mit Rolle und eine Kopfrute ohne Rolle zugleich, alle in Blickweite und unter Aufsicht. Wer mit Spinn- oder Fliegenrute fischt, nimmt keine weitere Rute dazu. Je Angel sind höchstens drei Haken erlaubt, Vierlingshaken nicht.
- Köderfisch: Lebende Fische und andere lebende Wirbeltiere sind als Köder verboten.
- Setzkescher: nur mit vernünftigem Grund, geräumig und aus knotenfreiem Netz. Forellen, Äschen, Maränen, Zander, Hechte und Barsche darfst du nicht hältern. Auf Gewässern mit Schiffs- oder Motorbootverkehr und vom fahrenden Boot ist der Setzkescher ganz verboten.
- Boot: Schleppangeln ist auf Gewässern unter 30 Hektar verboten. An Gewässern des Landesanglerverbands muss das Boot verankert sein, außer beim Spinn-, Hegenen- und Schleppangeln. Ob Boote erlaubt sind, steht im Gewässerverzeichnis.
- Nachtangeln: Das Land regelt es nicht eigens. Der Landesanglerverband erlaubt es an seinen allgemeinen Gewässern, an Salmonidengewässern nicht. Als Nacht gilt dort die Zeit ab einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.
- Weitere Verbote: Licht als Lockmittel, Fischen in Fischwegen und Wettangeln mit Bewertung der Fänge. Anfüttern beim Angeln ist erlaubt, das Füttern von Fischen sonst nicht. Auf zugefrorenen Fließgewässern des Verbands ist Eisangeln verboten.
Gewässer im Land
An der Elbe und an der Saale hält der Landesanglerverband große Flächen in seinem Gewässerfonds. Im Gewässerverzeichnis stehen daneben viele Kiesgruben, Tagebauseen und Dorfteiche. An Talsperren und Speichern gelten zusätzlich die Vorgaben von Betreiber und Aufsichtsbehörde, mehr dazu unter Angeln an der Talsperre. Jeden Bach und See des Landes zeigt der Gewässeratlas Deutschland, die anderen Länder findest du unter Angeln in Deutschland.
Passend dazu
- Fischereischein und Fischereiprüfung und Schonzeit und Mindestmaß erklärt
- Fangkalender: wann welche Art Saison hat
- Angeln am Fluss und Stippangeln für den Einstieg mit Friedfischschein
- Nachbarländer: Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen und Thüringen
Quellen
- Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG) (zuletzt geändert am 21. März 2026)
- Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA) (zuletzt geändert am 6. März 2013)
- Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (DVO-FischG) und Fischerprüfungsordnung (FischPrüfO) (beide geändert am 8. April 2026)
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt: Fischereischein und Fischerprüfung und Liste der unteren Fischereibehörden
- Portal Fischerei von Bund und Ländern: Sachsen-Anhalt
- Landesanglerverband Sachsen-Anhalt: Gewässerordnung und Änderungen im Fischereigesetz 2026
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Fischereigesetz und die Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt in ihrer aktuellen Fassung sowie die Bedingungen auf deinem Erlaubnisschein.