Reviere · Dänemark

Lolland und Falster

Lolland und Falster sind Dänemarks Südinseln, getrennt durch den Guldborgsund. Ringsum liegen Sunde, Fjorde und Noore mit Brackwasser, in denen Barsch und Hecht leben, dazu offene Ostseeküste mit Meerforelle und Hornhecht. Für beide Raubfische gelten hier eigene, strenge Regeln.

Papiere
Angelschein (fisketegn); im Süßwasser Erlaubnis des Eigentümers

Stand Oktober 2026

Zum GewässeratlasRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Dänemark mit den Inseln Lolland und Falster rot markiertLolland und Falster
Abb. 1 · Lage in Dänemark, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Angelschein (fisketegn); im Süßwasser Erlaubnis des Eigentümers
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitFanglimitHinweis
Hecht60 cm1.4.–15.5.–Guldborgsund, Storstrømmen, Grønsund und viele Bäche: jeder Hecht zurück; Süßwasser sonst 15.3.–30.4.
Barsch24 cmkeine3 am TagHöchstmaß 30 cm; in ausgewiesenen Bächen 1.3.–30.4. kein Barsch
Meerforelle40 cm16.11.–15.1.–gefärbte Fische im Laichkleid; im Süßwasser 16.11.–28.2.
Hornhecht–keine–
Flunder23 cmkeine–
Lachs60 cm16.11.–15.1.1 am Tagnur mit gekappter Fettflosse, danach Schluss für den Tag
Dorsch–Fangverbot 2026–auch vom Ufer
Aal–ganzjährig geschont–Angelverbot seit 1.8.2026, Salz- und Süßwasser

Dänische Verordnungen für Salzwasser (Belte und Ostsee), Verordnung Nr. 1673 über Hecht und Barsch und Verordnung (EU) 2025/2454. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

Nördlich der Inseln liegt das Smålandsfarvandet mit Nakskov Fjord und Sakskøbing Fjord, zwischen Lolland und Falster der Guldborgsund, zwischen Falster und Seeland Storstrømmen, zwischen Falster und Møn der Grønsund (Verordnung Nr. 1673, Anlagen 1 und 3). Fischereirechtlich gehören fast alle Gewässer um die Inseln zu den Belten und zur westlichen Ostsee, die Grenze nach Osten folgt der Ostküste Falsters bis Gedser Odde (Fischereibehörde).

Dänisches Brackwasser enthält 10 bis 14 Promille Salz (DTU Aqua). Im Guldborgsund leben Barsche oft bei mehr als 10 Promille (DTU Aqua). Von Fehmarn kommst du mit der Fähre Puttgarden–Rødbyhavn nach Lolland, ein Tunnel ist im Bau (Femern A/S).

Fische und beste Zeit

  • Barsch: Er lebt unter anderem im Guldborgsund und in Storstrømmen. Zum Laichen muss er ins Süßwasser: Barsche aus dem Guldborgsund ziehen ab September in die Flintinge Å und laichen dort im April (DTU Aqua).
  • Hecht: An den Küsten Lolland-Falsters leben Brackwasserhechte. DTU Aqua markiert sie und bittet Angler, Fänge zu melden (DTU Aqua).
  • Meerforelle und Meeräsche: Beide nennt die Gemeinde Guldborgsund für ihre Küste (Guldborgsund Kommune). An der Ostküste Falsters hast du im Frühjahr und Herbst Chancen auf Meerforelle (Naturstyrelsen).
  • Hornhecht: Er kommt im Mai und Juni an Falsters Ostküste bis an den Strand, am besten bei ablandigem Wind (ebenda).
  • Flunder: Sie lebt fast überall in den inneren dänischen Gewässern und wird Richtung Ostsee häufiger (DTU Aqua).

Für die übrigen Monate hilft der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

Besondere Regeln

Für die Inseln gelten drei regionale Verordnungen (Übersicht der Fischereibehörde). Die wichtigsten Punkte:

  • Hecht: Im Guldborgsund mit seinen Buchten, in Storstrømmen östlich der neuen Brücke, im Grønsund und in den Sunden zwischen Falster, Møn und Südseeland darfst du keinen Hecht anlanden. Jeder Hecht geht sofort zurück. Dasselbe gilt in vielen Bächen der Inseln (Verordnung Nr. 1673, § 3). Nakskov Fjord und das Smålandsfarvandet westlich der Nordmündung des Guldborgsunds liegen außerhalb dieses Gebiets.
  • Barsch: Von Nakskov Fjord über Smålandsfarvandet, Sakskøbing Fjord und Guldborgsund bis Grønsund und Hjelm Bugt gilt ein Fenster von 24 bis 30 cm. Kleinere und größere setzt du sofort zurück, behalten darfst du höchstens drei am Tag. In ausgewiesenen Bächen ist vom 1. März bis 30. April kein Barsch erlaubt (§§ 5 bis 7). Die genauen Grenzen zeigt die Karte in Anlage 5 der Verordnung.
  • Dorsch: Das Angeln auf Dorsch ist 2026 in der Ostsee und den Belten verboten, vom Boot wie vom Ufer. Jeder Dorsch geht sofort zurück (Verordnung (EU) 2025/2454, Artikel 10; Fischereibehörde).
  • Lachs: Pro Tag darfst du einen Lachs mit gekappter Fettflosse behalten, danach ist für diesen Tag Schluss mit dem Lachsangeln (Artikel 11).
  • Aal: Seit 1. August 2026 im Salz- und Süßwasser verboten (Verordnung Nr. 670).
  • Fang melden: Fängst du eine geschützte Art, trägst du sie noch am selben Tag in die App RecFishing ein, auch wenn sie zurück ins Wasser geht (fisketegn.dk).

Schutzzonen: Vor Bach- und Flussmündungen liegen Schutzzonen (fredningsbælter), meist 500 m um die Mündung (Fischereibehörde mit Karte). Die Verordnung für Lolland, Falster und Møn legt fest, wo das Angeln dort ganzjährig und wo es vom 16. September bis 15. März verboten ist. Eigene Zonen gibt es zum Beispiel an der Schleuse im inneren Nakskov Fjord und an der Mündung der Sakskøbing Å. Im anschließenden Abschnitt der Å darfst du pro Tag nur eine Forelle und drei Barsche mitnehmen (Verordnung Nr. 1224).

Bøtø Nor: Auf den staatlichen Flächen am Bøtø Nor auf Falster sind Jagd und Fischerei nach den Schutzbestimmungen verboten (Naturstyrelsen).

Stand: Oktober 2026. Die Regeln für Hecht und Barsch gelten seit 1. Januar 2026, Dorschverbot und Lachsregel nur für 2026. Beim Hecht kommt es auf den Ort an: In Guldborgsund, Storstrømmen und Grønsund geht er immer zurück, im Nakskov Fjord und im Smålandsfarvandet gelten 60 cm und die Schonzeit vom 1. April bis 15. Mai.

Wie du Fische, die du nicht behalten darfst, richtig zurücksetzt, steht unter Fisch zurücksetzen.

Sicherheit

Gezeiten spielen an diesen Küsten kaum eine Rolle, den Wasserstand bestimmt oft der Wind (DTU Aqua). Im Boot führst du für jede Person eine Rettungs- oder Schwimmweste mit (Verordnung Nr. 765), mehr dazu unter Boot und Schwimmweste.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die dänischen Verordnungen, insbesondere die Verordnung über Hecht und Barsch und die Verordnung für Lolland, Falster und Møn, sowie die Fangregeln der EU für die Ostsee in ihrer aktuellen Fassung.