Reviere · Schweiz
Thunersee und Brienzersee
Thunersee und Brienzersee liegen hintereinander im Berner Oberland, verbunden durch die Aare bei Interlaken. Vom Ufer aus darfst du an beiden Seen ohne Patent angeln. Für Boot, zweite Rute oder Schleppangel brauchst du das Berner Angelfischerpatent, den Angelschein des Kantons für seine Patentgewässer.
- Papiere
- Vom Ufer ohne Patent (Freiangeln), sonst Berner Angelfischerpatent
- Fangzeiten
- Nachtruhe: Sommerzeit 0–5 Uhr, Winterzeit 20–6 Uhr
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Vom Ufer ohne Patent (Freiangeln), sonst Berner Angelfischerpatent
- Schein und Karte
- Fangzeiten
- Nachtruhe: Sommerzeit 0–5 Uhr, Winterzeit 20–6 Uhr
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Felchen | 25 cm | 1.10.–31.12. | 15 am Tag | Brienzersee: 18 cm, 1.11.–31.12., 25 am Tag |
| Seeforelle | 45 cm | 1.9.–31.1. | 3 am Tag | höchstens 30 im Jahr aus den drei großen Berner Seen |
| Seesaibling | 22 cm | 1.10.–31.12. | – | Brienzersee: 1.11.–31.12.; mit Forellen zusammen 6 am Tag |
| Hecht | 45 cm | 1.3.–30.4. | 5 am Tag | |
| Egli (Flussbarsch) | 15 cm | keine | 100 am Tag | |
| Äsche | – | ganzjährig geschont | – | in beiden Seen |
Werte für den Thunersee nach Anhang 1 der Berner Direktionsverordnung über die Fischerei (FiDV, Stand 1.1.2026), Abweichungen im Brienzersee im Hinweis. Für Freiangler gelten dieselben Werte. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
Der Brienzersee liegt auf 564 m ü. M., ist 29,8 km² groß und bis 259 m tief. Die Aare kommt aus den Speicherseen im Grimselgebiet und bringt Gletscherschliff mit, die Lütschine fließt weitgehend ungestört zu. Das Wasser ist kühl, nährstoffarm und eher trüb.
Der Thunersee liegt sechs Meter tiefer auf 558 m, misst 47,7 km² und ist bis 217 m tief. Neben der Aare speisen ihn Kander und Simme. Er ist klarer als der Brienzersee, das Plankton wächst etwa doppelt so stark (Gewässer- und Bodenschutzlabor Bern).
Fische und beste Zeit
Beide Seen sind Felchenseen. Die Fangstatistik des Fischereiinspektorats für 2024 zeigt, was Angler herausholten:
- Felchen (im Lexikon Maräne): 23 506 Stück im Thunersee, gut drei Viertel des Angelfangs nach Gewicht. Im Brienzersee waren es 9 673. Dort fingen Angler mehr Fisch als die Berufsfischer.
- Seeforelle und Seesaibling: 422 Seeforellen kamen aus dem Thunersee, 344 aus dem Brienzersee. Seesaiblinge sind im Thunersee mit 1 797 Stück deutlich häufiger als im Brienzersee mit 146.
- Hecht und Egli (Barsch): 684 Hechte und 2 545 Egli im Thunersee, 146 Hechte und 1 539 Egli im Brienzersee.
- Äsche: In beiden Seen ganzjährig geschont. In der Aare bei Interlaken darfst du sie nur mit einer Sonderbewilligung zum Jahrespatent vom 1. Oktober bis 31. Dezember befischen.
Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender.
Papiere und Erlaubnis
Freiangeln: Vom Ufer aus angelst du ohne Patent und ohne Sachkunde-Nachweis (SaNa) mit einer Rute und einem einfachen Haken ohne Widerhaken (Fischereiinspektorat Bern). Das Ufer endet an der Wasserlinie. Köderfische sind verboten, lebende wie tote. Einen maßigen Fisch außerhalb der Schonzeit darfst du nicht zurücksetzen und nicht lebend hältern.
Patent: Das Berner Angelfischerpatent kann jeder kaufen, auch ohne Wohnsitz im Kanton. Tages- und Wochenpatent gibt es ohne SaNa, Monats- und Jahrespatent nur mit. Du bestellst online, in der App „Fischen Bern“ oder bei einer der über 30 Agenturen im Kanton. Nach dem Fischereigesetz kostet der Tag 32 Franken und die Woche 100 Franken, für Gäste von außerhalb gleich viel. Den doppelten Tarif zahlen sie nur beim Monats- und Jahrespatent. Vom 16. bis 31. März gelten Kurzpatente nur in Seen.
Mit dem Patent führst du eine Fangstatistik, auf Papier oder in der App. Freiangler und Inhaber eines Kurzpatents lesen vor dem ersten Wurf die amtliche Sachkunde-Information. Für ein Monatspatent erkennt Bern einen gleichwertigen ausländischen Nachweis an, wenn du im Ausland wohnst. Ob dein Fischereischein dazu zählt, fragst du vorher beim Fischereiinspektorat.
Grundlagen: Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte.
Besondere Regeln
- Ruten: Mit Patent fischst du mit zwei Ruten und je zwei Ködern, an der Hegene mit höchstens fünf Ködern an einfachen Haken. Widerhaken sind nur mit SaNa erlaubt. Anfüttern ist verboten.
- Bootsfischerei: Beim Schleppen sind höchstens sechs Köder pro Patent und zehn pro Boot erlaubt. Wer tagsüber schleppt, führt einen weißen Ball. Statt der Ruten sind auch sechs Schäubli mit einer Rute zulässig.
- Jahreslimit: Aus Brienzer-, Thuner- und Bielersee nimmst du zusammen höchstens 30 Forellen im Jahr mit.
- Köderfische: Lebende sind im ganzen Kanton verboten. In ein anderes Gewässer nimmst du Köderfische nur tot und konserviert mit, etwa gefroren oder gesalzen.
- Nachtruhe: Während der Sommerzeit ruht die Angelfischerei von Mitternacht bis 5 Uhr, im Winter von 20 bis 6 Uhr.
- Schongebiete: Vor den Mündungen von Aare und Lütschine in den Brienzersee und von Aare, Schifffahrtskanal und Kander in den Thunersee gilt vom 1. September bis 31. Dezember ein Fangverbot im Umkreis von 200 m. Auf Trüschen darfst du an einigen dieser Mündungen weiter angeln. Vor einzelnen Naturschutzgebieten gelten Schongebiete auch das ganze Jahr.
- Töten: Einen Fisch, den du behalten darfst, betäubst und tötest du sofort, noch bevor du den Haken löst.
Stand: Oktober 2026. Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus Anhang 1 der Berner Direktionsverordnung über die Fischerei in der Fassung vom 1. Januar 2026. Mit dem Patent bekommst du die geltenden Vorschriften, im Zweifel gelten sie und die Verordnungen.
Sicherheit
Die Kantonspolizei warnt mit orangen Blinklichtern, die du vom See aus siehst. Etwa 40 Blitze pro Minute kündigen Böen von 46 bis 61 km/h an, etwa 90 Blitze Böen über 61 km/h. Die Leuchten am See sind verbindlich (Gewässerpolizei Bern). Kommt dein Boot mit Kennzeichen von einem anderen Gewässer, meldest du den Wechsel und lässt es vorher reinigen. Angelzeug reinigst du vor jedem Gewässerwechsel gründlich. Mehr unter Boot und Schwimmweste und Gewitter und Wetter.
Passend dazu
- Angeln am See, Angeln in der Schweiz, Aare und Vierwaldstättersee
- Maräne, Seeforelle, Seesaibling und Äsche im Fisch-Lexikon
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und Fisch betäuben und töten
Quellen
- Kanton Bern (BELEX): Fischereigesetz, Verordnung über die Fischerei und Direktionsverordnung über die Fischerei (Stand 1. Januar 2026)
- Fischereiinspektorat Bern: Reglement über die Fischerei 2026 mit Anhängen, Neuerungen per 1.1.2026 und Fangzahlen im Anhang zum Jahresbericht 2025
- Fischereiinspektorat Bern online: Fischen ohne Angelpatent, Fischereipatent beziehen, Patentgewässer und FAQ Angelfischerei
- Amt für Wasser und Abfall, Gewässer- und Bodenschutzlabor: Faktenblätter Zustand des Brienzersees und Zustand des Thunersees; Merkblatt Schiffsmelde- und Reinigungspflicht
- Kantonspolizei Bern: Sturmwarnung
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Berner Fischereigesetz, die Verordnung und die Direktionsverordnung über die Fischerei mit ihren Anhängen sowie die Vorschriften, die du mit dem Patent erhältst.