Reviere · Schweiz

Vierwaldstättersee

Der Vierwaldstättersee grenzt an fünf Kantone: Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden. Schonzeiten, Mindestmaße und erlaubte Geräte legen sie gemeinsam für den ganzen See fest. Das Patent löst du dagegen bei dem Kanton, in dessen Seeteil du fischen willst.

Papiere
Vom Ufer frei mit einer Rute, sonst Patent des Seekantons
Fangzeiten
März–Okt. 4–22 Uhr, Nov.–Feb. 6–20 Uhr; Schleppen nur bei Tageslicht

Stand Oktober 2026

Im Gewässeratlas zeigenRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Schweiz mit dem Vierwaldstättersee rot markiertVierwaldstättersee
Abb. 1 · Lage in Schweiz, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Vom Ufer frei mit einer Rute, sonst Patent des Seekantons
Fangzeiten
März–Okt. 4–22 Uhr, Nov.–Feb. 6–20 Uhr; Schleppen nur bei Tageslicht
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitHinweis
Felchen (Balchen)30 cm15.10.–25.12.Alpnachersee 25 cm; UR: 25 am Tag
Albeli22 cm1.10.–25.12.UR: zählt zu den 25 Felchen am Tag
Seeforelle35 cm1.10.–25.12.gilt für alle Forellen; UR: mit Saiblingen 6 am Tag
Seesaibling (Rötel)22 cm1.10.–25.12.UR: im Urnersee ohne Höchstzahl
Hecht50 cm15.3.–30.4.Alpnachersee: weder Schonzeit noch Mindestmaß
Egli (Barsch)15 cmkeine
Zander40 cm15.4.–31.5.
Äsche30 cm15.2.–30.4.UR: ganzjährig geschützt
Aal50 cmkeineUR: ganzjährig geschützt

Ausführungsbestimmungen der Fischereikommission für den ganzen See (Stand 1.9.2023), Fanglimits nur im Urner Teil. Kantone und Patent können strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

Der See ist rund 114 km² groß, im Mittel 117 m tief und an der tiefsten Stelle im Gersauer Becken 214 m. Seine Ufer sind 150 km lang, das Wasser ist nährstoffarm. Reuss, Muota, Engelberger Aa und Sarner Aa bringen rund 80 Prozent des Wassers (Aufsichtskommission Vierwaldstättersee).

Der See besteht aus mehreren Becken, vom Luzernersee über das Gersauer Becken bis zum Urnersee. Der Alpnachersee hängt als Seitenbecken daran und hat bei Hecht, Felchen und Schleppfischerei eigene Regeln.

Fische und beste Zeit

Im See leben etwa 30 Fischarten. Im Freiwasser stehen vor allem Felchen, Seeforellen und Seesaiblinge, die hier Rötel heißen. Am bewachsenen Ufer findest du Hecht, Egli und Weißfische. Der Fischereibericht 2024 der Fischereikommission zeigt, was an der Angel landet:

  • Felchen (im Lexikon Maräne): Im See leben fünf Arten, darunter das kleine Albeli. Gefangen werden sie vor allem mit Netzen, Angler kamen auf 2,5 Tonnen.
  • Hecht: Hier liegt die Angelfischerei vorn. Von 11,0 Tonnen Hecht fingen Angler 8,4 Tonnen.
  • Egli (Barsch): 2,1 Tonnen an der Angel, 6,0 Tonnen in den Netzen.
  • Seeforelle und Seesaibling: Angler fingen 1,6 der 2,5 Tonnen Seeforellen, vom Seesaibling kamen nur 0,9 Tonnen aus dem See.

Mit 79,9 Tonnen war 2024 das schwächste Fangjahr seit fast 70 Jahren. Im Urnersee darfst du das ganze Jahr fischen, es gelten nur die Schonzeiten der einzelnen Arten. Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

Vom öffentlich zugänglichen Ufer, von Brücken und Stegen darfst du am ganzen See ohne Patent und ohne Gebühr angeln, soweit kein privates Fischereirecht entgegensteht. Erlaubt sind eine Rute, ein einfacher Haken ohne Widerhaken und ein natürlicher Köder. Köderfische sind dabei tabu, lebend wie tot. Im Alpnachersee gilt dieses Freiangeln laut Obwaldner Fischereigesetz vom 1. April bis 15. Oktober.

Für Boot, Kunstköder, zwei Ruten oder Schleppfischen brauchst du ein Fischereipatent. Es ersetzt den Angelschein, den du aus Deutschland kennst, und gilt nur im Seeteil des Kantons, der es ausstellt. Für ein Patent über einen Monat brauchst du den Sachkunde-Nachweis (SaNa) oder das Schweizer Sportfischerbrevet, Uri verlangt ihn schon ab drei Tagen. Mit dem Patent bekommst du die Fangstatistik, die du führen musst.

  • Luzern: Für den offenen Staatssee und die Horwer Bucht gibt der Kanton nur Jahrespatente aus. Tages- und Wochenpatente für die Luzerner Seebucht verkauft die Korporation Luzern von Mai bis September. Die übrigen privaten Fischereirechte zeigt die Karte des Kantons. Patente gibt es ab dem 12. Geburtstag.
  • Uri: Es gibt 1-, 3- und 7-Tages-Patente und das Jahrespatent, im Webshop des Kantons oder bei der Standeskanzlei in Altdorf. Das 1-Tages-Patent gilt am Urnersee ohne Schleppfischerei und kommt ohne SaNa aus. Jugendpatente gibt es ab 9 Jahren.
  • Nidwalden: Das Angelfischereipatent für See und Ufer gibt es für ein Jahr, einen Monat, eine Woche oder einen Tag. Dazu kommen ein Uferpatent fürs Kalenderjahr und ein Jugendpatent ab 10 Jahren. Du bestellst in der Fischerei-App des Kantons, per E-Mail oder am Schalter in Stans.
  • Obwalden mit dem Alpnachersee: Jahrespatent für Seen, Ferienpatent wochenweise und Tageskarte. Das Jahrespatent bekommst du nur mit Wohnsitz in der Schweiz oder als Gast mit Wohneigentum, längerer Miete oder festem Campingplatz im Kanton.
  • Schwyz: Für den Schwyzer Seeteil stellt der Kanton Schwyz das Patent aus. Frag dort nach Patentarten und Ausgabestellen.

Grundlagen: Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte.

Besondere Regeln

Schonzeiten und Mindestmaße legt die Fischereikommission für den ganzen See fest, die wichtigsten stehen im Kasten „Auf einen Blick“. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der Schwanzflosse. Edelfisch, Nase und alle Krebse sind ganzjährig geschützt (Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung, §§ 18 und 19).

  • Ruten: Höchstens zwei Ruten gleichzeitig. Die Hegene hat höchstens sechs Seitenschnüre mit einfachen Haken, den Jucker fischst du an nur einer Rute. Widerhaken nur mit SaNa.
  • Schleppen: Höchstens zehn Anbissstellen pro Boot, ein weißer Ball am Boot und nur bei Tageslicht. Im Alpnachersee sind es sechs Anbissstellen, und Seehunde, also seitlich ablaufende Schleppbretter, sind dort verboten. In der Horwer Bucht ist Schleppen verboten.
  • Köder und Technik: Lebende Köderfische sind verboten, tote nur aus dem Vierwaldstättersee. Echolote mit Live-Sonar darfst du seit dem 1. September 2023 weder benutzen noch mitführen.
  • Nacht: Nachts ruht die Fischerei, die Zeiten stehen im Kasten. Auf Trüschen darfst du vom öffentlichen Ufer auch nachts angeln.
  • Rücksicht: Kein Angeln in gekennzeichneten Badeanlagen, solange gebadet wird, und nicht in Schilf und Binsen. Berufsfischer haben Vorrang. Hängt deine Schnur im Netz, schneidest du sie ab.
  • Zurücksetzen: Angeln, um Fische wieder freizulassen, ist in der Schweiz verboten (Tierschutzverordnung, Art. 23). Geschonte oder zu kleine Fische setzt du sofort zurück, wenn sie überleben können.
  • Urner Teil: Aal und Äsche sind dort ganzjährig gesperrt, die Fanglimits stehen im Kasten.
  • Sperrzonen im Urnersee: Ganzjährig gesperrt sind die Flachwasserzone im Reussdelta und die Bootshäfen Bolzbach, Flüelen und Sisikon. Vom 15. März bis 30. April ruht die Fischerei zusätzlich am Südende des Sees bei Flüelen, und bis Ende Juli hältst du mit dem Boot 50 m Abstand zu Ufer und Inseln im Reussdelta (Merkblatt Uri).

Stand: Oktober 2026. Jeder Kanton darf für seinen Seeteil strengere Regeln erlassen. Für den Luzerner Teil gibt der Kanton eine kürzere Fangzeit an: von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, nachts gar nicht. Maßgeblich sind die Verordnungen und die Vorschriften, die du mit dem Patent bekommst.

Die eingeschleppte Quaggamuschel lebt bereits im See. Boote mit Kontrollschild meldest du seit August 2024 vor jedem Gewässerwechsel an und lässt sie reinigen. Angelgerät spülst du am besten heiß und lässt es ganz trocknen, bevor du an ein anderes Gewässer gehst (Umwelt Zentralschweiz).

Sicherheit

Die Uferkantone betreiben gemeinsam einen Sturmwarndienst mit Blinkscheinwerfern am Ufer. Ein oranges Blinklicht mit etwa 40 Blitzen pro Minute warnt vor Böen von 46 bis 61 km/h, mit etwa 90 Blitzen vor Böen über 61 km/h (Binnenschifffahrtsverordnung, Art. 40). Steuer dann früh das nächste Ufer an. Mehr unter Boot und Schwimmweste und Gewitter und Wetter.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee mit ihren Ausführungsbestimmungen, die Fischereierlasse der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden und die Vorschriften zu deinem Patent.