Reviere · Schweiz
Zürichsee
Der Zürichsee liegt südlich von Zürich im Mittelland, der Seedamm bei Rapperswil trennt das Hauptbecken vom Obersee. Die Kantone Zürich, Schwyz und St. Gallen regeln die Fischerei gemeinsam. Vom Ufer aus darfst du mit einfacher Ausrüstung ohne Patent angeln.
- Papiere
- Vom Ufer frei, sonst Patent des Seekantons (Jahr nur mit SaNa)
- Fangzeiten
- Sommerzeit 4–23 Uhr, Winterzeit 5–22 Uhr
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Vom Ufer frei, sonst Patent des Seekantons (Jahr nur mit SaNa)
- Schein und Karte
- Fangzeiten
- Sommerzeit 4–23 Uhr, Winterzeit 5–22 Uhr
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Felchen | 25 cm | 20.11.–31.12. | 10 am Tag | |
| Seeforelle | 40 cm | 1.10.–25.12. | 4 am Tag | gilt für alle Forellen |
| Seesaibling | 25 cm | 1.10.–25.12. | 5 am Tag | |
| Hecht | – | keine | 5 am Tag | |
| Egli (Barsch) | – | keine | 50 am Tag | |
| Zander | – | keine | – | |
| Äsche | – | ganzjährig geschont | – |
Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee (Stand 1.1.2026), gelten auch fürs Freiangeln; das Patent kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
Der Seedamm zwischen Hurden und Rapperswil-Jona teilt den See in zwei Becken. Das Hauptbecken ist bis 136 m tief, der Obersee höchstens 50 m. Zusammen bedecken sie knapp 90 km². Naturnah ist im Hauptbecken etwa ein Viertel des Ufers, am Obersee gut die Hälfte (Eawag, Projet Lac).
Nach heißen Sommern und milden Wintern mischt sich das Wasser oft nicht mehr bis zum Grund, in der Tiefe fehlt dann Sauerstoff. Die tiefere Hälfte des Hauptbeckens können Fische nicht nutzen. Mehr dazu unter Wassertemperatur und Sauerstoff.
Die Limmat in der Stadt Zürich gehört nicht zum Freiangelrecht, für ihre Fischereireviere brauchst du eine eigene Berechtigung.
Fische und beste Zeit
Bei einer Erhebung 2014 wiesen Forscher im Obersee 18 und im Hauptbecken 20 Fischarten nach. Für Angler zählen vor allem diese:
- Felchen: Neben dem Sandfelchen leben zwei kleinere Arten im See, im Lexikon unter Maräne. 2025 machten sie rund zwei Drittel des Gesamtfangs aus.
- Räuber: Hecht und Egli, im Lexikon Barsch, sind neben den Felchen die beliebtesten Zielfische. Hechte werden seit 2018 nicht mehr eingesetzt, der Bestand trägt sich selbst.
- Salmoniden: Die Seeforelle ist in der Schweiz stark gefährdet, Angler fingen 2025 gut 300 kg Forellen. Der Seesaibling lebt im Kanton Zürich nur in der Tiefe des Zürichsees und wird mit Besatz gestützt.
- Weitere Arten: Rotauge, Brachse, Schleie, Alet, im Lexikon Döbel, und Trüsche, im Lexikon Quappe.
2025 fingen Angler im Zürichsee und Obersee zusammen 22 t Fisch, davon gut 10 t Felchen, 6,3 t Hecht und 4,2 t Egli (Konkordatsbericht 2025). Hecht, Egli und Zander haben hier keine Schonzeit, die Werte für Forellen, Saibling und Felchen stehen im Kasten „Auf einen Blick“. Wann welche Art beißt, zeigt der Fangkalender.
Papiere und Erlaubnis
Einen Angelschein wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Am Zürichsee angelst du vom Ufer frei oder löst ein Fischereipatent beim Kanton.
- Freiangelrecht: Vom Ufer aus darf jeder ohne Patent fischen, am ganzen See samt Obersee, auch am Schwyzer und St. Galler Ufer. Einen Sachkundenachweis brauchst du dafür nicht. Wo du das Ufer betreten darfst, regelt der jeweilige Kanton.
- Tagespatent: Das Tagespatent See des Kantons Zürich gilt einen Tag für Ufer und Boot, aber nur im Zürcher Teil des Sees. Dafür brauchst du keinen Sachkundenachweis.
- Jahrespatent: Dafür brauchst du den Sachkundenachweis (SaNa). Das Zürcher Seenpatent gilt vom Ufer aus am ganzen See samt Obersee. Fürs Boot kaufst du den Zusatz Boot dazu.
- Als Gast: Wer ein Jahrespatent mit dem Zusatz Gast hat, darf dich mitfischen lassen, mit seinen erlaubten Geräten und seinen Fanglimits. Am Obersee gilt das nur vom Boot aus.
- Jugendliche: Bis zum 14. Geburtstag fischen sie vom Boot nur in Begleitung eines erwachsenen Patentinhabers.
- Wo: Zürcher Patente verkauft die Fischerei- und Jagdverwaltung im Webshop, in der App eFJ und an Ausgabestellen. Schwyz und St. Gallen vergeben Patente für ihren Seeteil, St. Gallen über die App „Fischen SG“. Für den Schwyzer Teil fragst du beim Kanton Schwyz nach.
Trag immer einen Ausweis bei dir, mit Patent auch das Patent. Grundlagen unter Fischereischein und Fischereiprüfung, alles zur Schweiz unter Angeln in der Schweiz.
Besondere Regeln
Für den ganzen See gelten die Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee, auch fürs Freiangeln. Mindestmaße, Schonzeiten und Tageslimits stehen im Kasten.
- Ohne Patent: eine Rute oder Schnur mit einem Köder an einem Einfachhaken ohne Widerhaken. Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel und künstliche Fliegen an der Fliegenrute bis Hakengröße 8, Köderfische nicht.
- Mit Patent: zwei Ruten vom Ufer, drei vom stehenden Boot, beim Schleppen zehn Köder. Drillinge und Zwillinge nur ohne Widerhaken, Einfachhaken mit Widerhaken nur mit SaNa.
- Fang: Untermaßige oder geschonte Fische setzt du sofort mit nassen Händen zurück, die übrigen tötest du gleich. Hältern und lebende Köderfische sind verboten, Angeln nur zum Freilassen auch.
- Rücksicht: Zu Netzen der Berufsfischer hältst du 50 m Abstand, sie haben Vorrang am Platz.
- Bachmündungen: Vom 16. November bis 31. Januar ruht jede Fischerei im Umkreis von 100 m um die Mündungen von 13 Zuflüssen, darunter Linthkanal und Jona. Das schützt die laichenden Seeforellen.
- Stadt Zürich: Von der Quaibrücke aus ist Angeln verboten. Am Bürkliplatz und vom Durchgang unter der Brücke bis zur Badi Utoquai darfst du vom Ufer nur frühmorgens bis 9 Uhr fischen.
- Linthkanal: Der Zufluss aus dem Walensee braucht ein eigenes Patent, rund zwei Drittel davon sind bis Ende 2027 gesperrt.
Stand: Oktober 2026. Ohne Patent angelst du immer ohne Widerhaken. Widerhaken erlaubt das Bundesrecht nur Anglern mit Sachkundenachweis, und den brauchst du fürs Freiangeln nicht. Maßgeblich sind die Ausführungsbestimmungen und das Bundesrecht.
Sicherheit
Die Kantonspolizei Zürich meldet Sturmwarnungen getrennt für den unteren und oberen Zürichsee und den Obersee. Ein orangefarbenes Blinklicht mit etwa 40 Blitzen pro Minute warnt vor Böen von 46 bis 61 km/h, etwa 90 Blitze pro Minute warnen vor Böen über 61 km/h. Verbindlich sind die Leuchten am See.
Mit dem Motorboot fährst du bis 300 m vom Ufer höchstens 10 km/h. In die innere Uferzone bis 150 m fährst du nur auf kürzestem Weg, etwa zum Anlegen oder um dort stillzuliegen. Kursschiffe haben Vorrang. Auf Motorbooten gehört für jede Person eine Rettungsweste oder ein Rettungsring an Bord, ab mehr als 6 kW brauchst du einen Schiffsführerausweis. Mehr unter Boot und Schwimmweste und Gewitter und Wetter.
Seit 2024 ist die Quaggamuschel im See nachgewiesen. Bringst du ein Boot mit Kennzeichen in ein anderes Gewässer, meldest du das vorher und lässt es reinigen. Angelzeug reinigst und trocknest du vor jedem Gewässerwechsel.
Passend dazu
- Angeln am See, Angeln in der Schweiz und der Gewässeratlas Schweiz
- Weitere Seen: Vierwaldstättersee, Thuner- und Brienzersee und Bodensee
- Maräne, Hecht, Barsch und Seesaibling im Fisch-Lexikon
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und Fisch betäuben und töten
Quellen
- Gesetzessammlung Kanton St. Gallen: Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee (Stand 1. Januar 2026) und Übereinkunft über die Fischerei im Zürichsee, Linthkanal und Walensee
- Kanton Zürich, Fischerei- und Jagdverwaltung: Wie und wo fischen im Kanton Zürich, Fischereipatente beziehen 2026, Merkblatt Freiangelfischerei, Merkblatt Fanglimiten, Fangmindestmasse und Schonzeiten (Januar 2026) und Fischereivorschriften 2026 (Auszug)
- Kanton St. Gallen, Amt für Natur, Jagd und Fischerei: Fischen im Kanton St. Gallen und App „Fischen SG“
- Bundesrecht: Tierschutzverordnung, Art. 23 und 97, Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei, Art. 5b, und Binnenschifffahrtsverordnung, Art. 40, 53 und 134
- Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und Walensee: Konkordatsbericht 2025 und Konkordatsbericht 2024
- Kanton Zürich: Fischereimanagement 26+ und Seeforellenmanagementkonzept 2018 bis 2026
- Eawag, Projet Lac: Artenvielfalt und Zusammensetzung der Fischgemeinschaft im Zürichsee (2017)
- Kanton Zürich: Sicherheit auf Gewässern, Sturmwarnung Region Zürichsee, Schifffahrt, Schiffsausrüstung und Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee, die Fischereivorschriften der Kantone Zürich, Schwyz und St. Gallen, das Bundesrecht und die Schifffahrtsregeln.