Reviere · Deutschland

Usedom, Achterwasser und Peenestrom

Usedom liegt zwischen der offenen Ostsee und dem Stettiner Haff. Auf der Rückseite der Insel angelst du im Achterwasser, im Peenestrom und im Kleinen Haff vor allem auf Zander, Hecht und Barsch. Die Insel ist deutsch-polnisch, und die Papiere aus Mecklenburg-Vorpommern gelten nur bis zur Grenze.

Papiere
Fischereischein, Fischereiabgabe M-V und Angelerlaubnis Küste

Stand Oktober 2026

Im Gewässeratlas zeigenRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Deutschland mit Usedom, dem Achterwasser und dem Peenestrom an der Grenze zu Polen rot markiertUsedom
Abb. 1 · Lage in Deutschland, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Fischereischein, Fischereiabgabe M-V und Angelerlaubnis Küste
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitFanglimitHinweis
Zander40 cm23.4.–22.5.3 am TagHaff, Peenestrom und Achterwasser; Außenküste und Greifswalder Bodden 45 cm
Hecht60 cm1.3.–30.4.1 am Tagüber 90 cm zurücksetzen
Flussbarsch20 cmkeine15 am Tag
Hering–keine–Paternoster mit bis zu 6 Einzelhaken
Hornhecht–keine–
Meerforelle48 cm15.9.–14.12.3 am Tagaußerhalb 4 Seemeilen auch 1.6.–15.9.
Dorsch–Fangverbot 2026–EU-Recht, sofort zurücksetzen
Aal50 cmFangverbot 2026–Allgemeinverfügung bis 31.12.2026

Küstenfischereiverordnung M-V (in Kraft seit 29.9.2026), EU-Recht für 2026 und Allgemeinverfügungen des LALLF; gilt nur auf deutscher Seite. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

  • Außenküste: Die Ostsee vor Usedom zählt bis zur 12-Seemeilen-Grenze zu den Küstengewässern des Landes (LALLF). An der Nordspitze beginnt der Greifswalder Bodden.
  • Peenestrom und Achterwasser: Der Peenestrom trennt Usedom vom Festland. Als Fischereibezirk reicht er von der Brücke bei Zecherin bis zum Peenemünder Haken und schließt Achterwasser, Balmer, Nepperminer und Krienker See ein (Küstenfischereiverordnung, § 14).
  • Kleines Haff: So heißt der deutsche Teil des Stettiner Haffs. Der Fischereibezirk reicht von der Grenze zu Polen bis Zecherin, mit Usedomer See und Warper See (ebenda).
  • Brackwasser: Bodden, Achterwasser und deutsches Haff bedecken zusammen etwa 1.600 km². Peenestrom und Haff sind stärker ausgesüßt als die Bodden um Rügen (IGB, Projekt Boddenhecht).

Haff, Achterwasser und Peenestrom sind rechtlich keine Binnengewässer, sondern innere Küstengewässer. Wie solche Lagunen funktionieren, steht unter Angeln in Bodden und Fjord.

Fische und beste Zeit

  • Zander: Im trüben, nährstoffreichen Peenestrom gibt er unter den Raubfischen den Ton an (IGB).
  • Hecht: Die Hechte aus Peenestrom und Haff sind an Süßwasser angepasst und bilden mit denen aus Peene und Ziese eine eigene Gruppe. Mit den Hechten des Greifswalder Boddens mischen sie sich kaum (IGB).
  • Barsch: gehört wie Zander und Hecht zu den Süßwasserfischen, die Bodden, Achterwasser und Haff besiedelt haben (IGB).
  • Hering und Hornhecht: Der Hering der westlichen Ostsee zieht jedes Frühjahr zum Laichen in den Greifswalder Bodden, die Fischer fangen ihn von Ende Februar bis Ende Mai. Der Hornhecht folgt im Mai und Juni (Institut für Ostseefischerei).
  • Meerforelle: frisst in der Ostsee und wandert zum Laichen in die Bäche und Flüsse des Landes (Landesforschungsanstalt M-V).

Weitere Monate zeigt der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

Ab 14 Jahren brauchst du drei Papiere, jedes auf deinen Namen (LALLF). Mehr dazu steht unter Angeln in Mecklenburg-Vorpommern.

  • Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein): Scheine anderer Bundesländer gelten, wenn du nicht in M-V wohnst. Ohne Prüfung gibt es den Touristenfischereischein für bis zu 28 Tage, für 24 Euro samt Fischereiabgabe. Er gilt nur in Mecklenburg-Vorpommern (LALLF).
  • Fischereiabgabe M-V: 10 Euro für das Kalenderjahr, auch wenn du zu Hause schon eine Abgabe zahlst.
  • Angelerlaubnis für die Küstengewässer: Für Außenküste, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff ist das Land fischereiberechtigt. Die Erlaubnis gibt es beim LALLF, bei Ausgabestellen an der Küste und im Online-Shop des Landes.

Zwei Ausnahmen solltest du kennen. In Teilen des Usedomer Sees besitzen die Stadt Usedom und die Kirche zu Usedom eigene Fischereirechte, dort gilt die Erlaubnis des Landes nicht. Frag vor dem Angeln bei der Stadt Usedom nach, wer die Karte ausgibt. Für Seen, die nicht zu den Küstengewässern zählen, stellt der Eigentümer oder Pächter die Angelkarte aus (LALLF). Jenseits der Grenze gilt polnisches Recht, dazu mehr unter Stettiner Haff und Ostseeküste Polen.

Besondere Regeln

  • Zander und Hecht: Im Haff, im Peenestrom und damit auch im Achterwasser liegt das Mindestmaß für Zander bei 40 cm, an der Außenküste und im Greifswalder Bodden bei 45 cm. Hechte darfst du nur von 60 bis 90 cm behalten, einen am Tag. Die übrigen Werte stehen im Kasten „Auf einen Blick“.
  • Schleppangeln: Im Haff, im Peenestrom mit Achterwasser und im Greifswalder Bodden darfst du nicht aus dem fahrenden Boot angeln, auch nicht beim Rudern.
  • Ganzjährig gesperrt: die Fischschonbezirke Peenemündung und Usedomer Kehle, die Verbindung zwischen Usedomer See und Haff.
  • Laichschonbezirke: Vom 1. April bis 31. Mai ruht jede Fischerei unter anderem im Usedomer See, im Balmer See, im Krösliner See und im Freesendorfer See. Gelbe dreieckige Flaggen markieren die Grenzen. Während der Sperrzeit darfst du dort kein fangbereites Gerät dabeihaben.
  • Mündungen: Im 500-m-Bereich vor den Mündungen von Ziese, Zarow und Uecker ruht die Fischerei vom 1. August bis 28. Februar, an der Ziese bis 30. April.
  • Winterlager Wolgast: Im Hafen Wolgast und im angrenzenden Peenestrom darfst du vom 1. November bis 31. März nur von 10 bis 18 Uhr mit Einzelhaken angeln. Am Tag darfst du einen Hecht, zwei Zander und sechs Barsche behalten und musst jeden Angeltag aufschreiben (Allgemeinverfügung). Ein weiteres Winterlager liegt an der Unteren Uecker (LALLF, Schonbezirke).
  • Dorsch, Lachs und Aal: Dorsch ist 2026 tabu, vom Lachs darfst du nur einen mit abgeschnittener Fettflosse am Tag behalten (Verordnung (EU) 2025/2454, Art. 10 und 11). Für Aal gilt 2026 ein Fangverbot in den Küstengewässern (Allgemeinverfügung des LALLF).

Stand: Oktober 2026. Maße, Tagesfang, Schonbezirke und Bootsregeln stammen aus der Fünften Verordnung zur Änderung der Küstenfischereiverordnung, in Kraft seit 29. September 2026 (Pressemitteilung des Ministeriums). Die Übersichten des LALLF nennen noch 50 cm für den Hecht und 300 m für die Schonbereiche an Mündungen. Es gilt die Verordnung.

Sicherheit

Bodden, Achterwasser und Haff sind zu einem großen Teil flacher als zwei Meter (IGB). Was an Bord gehört, steht unter Boot und Schwimmweste, Hinweise zum Wetter unter Gewitter und Wetter.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern, die Allgemeinverfügungen des LALLF, das EU-Recht für die Ostsee, auf polnischer Seite das polnische Fischereirecht und die Angaben auf deiner Angelerlaubnis.