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Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommern
Die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommern reicht von der Wismarbucht bis nach Usedom. Hinter der Außenküste liegen Bodden und Haffe mit schwach salzigem Wasser, in denen Hecht und Zander neben Hering und Flunder leben. Für jedes dieser Gewässer brauchst du drei Papiere, und seit dem 29. September 2026 gelten neue Fangregeln.
- Papiere
- Fischereischein, Fischereiabgabe M-V und Angelerlaubnis Küste
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein, Fischereiabgabe M-V und Angelerlaubnis Küste
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Fanglimit | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Hecht | 60 cm | 1.3.–30.4. | 1 am Tag | über 90 cm zurücksetzen |
| Zander | 45 cm | 23.4.–22.5. | 3 am Tag | 40 cm in Stettiner Haff, Peenestrom und Darßer Boddenkette |
| Flussbarsch | 20 cm | keine | 15 am Tag | |
| Meerforelle | 48 cm | 15.9.–14.12. | 3 am Tag | außerhalb 4 Seemeilen auch 1.6.–15.9.; Unterwarnow 15.12.–31.3. kein Behalten |
| Lachs | 60 cm | 15.9.–14.12. | 1 am Tag | nur mit Fettflossenschnitt (EU 2026) |
| Dorsch | – | Fangverbot 2026 | – | EU-Recht, sofort zurücksetzen |
| Aal | 50 cm | Fangverbot 2026 | – | Allgemeinverfügung bis 31.12.2026 |
| Hering | – | keine | – | Paternoster mit bis zu 6 Einzelhaken |
| Hornhecht | – | keine | – | |
| Flunder | 25 cm | keine | – |
Küstenfischereiverordnung M-V (in Kraft seit 29.9.2026), EU-Recht für 2026 und Allgemeinverfügungen des LALLF. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Lage und Gewässer
- Außenküste: Zu den Küstengewässern des Landes zählt die Ostsee bis an die Grenze der deutschen Hoheit, die 12-Seemeilen-Zone (LALLF).
- Innere Küstengewässer: Dazu zählen unter anderem Wismarbucht, Salzhaff, Strelasund, die Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser und Stettiner Haff. Bodden, Achterwasser und Haff bedecken zusammen etwa 1.600 km² (IGB, Projekt Boddenhecht).
- Darß-Zingster Boddenkette und Westrügen: Im Darß-Zingster Teil liegt meist Schlamm am Grund, vor Westrügen eher Sand bei mehr Salz (Nationalparkamt Vorpommern).
- Greifswalder Bodden: der größte Bodden, im Schnitt 5,6 m tief, höchstens 13,5 m (Institut für Ostseefischerei).
Die beiden großen Inseln haben eigene Steckbriefe: Rügen und Usedom. Wie Bodden allgemein funktionieren, steht unter Angeln in Bodden und Fjord.
Fische und beste Zeit
- Hecht, Zander, Barsch: Süßwasserfische, die die Bodden besiedelt haben. Boddenhechte sind standorttreu (IGB).
- Hering: Der Hering der westlichen Ostsee zieht jedes Frühjahr zum Laichen in den Greifswalder Bodden, sein wichtigstes Laichgebiet (Institut für Ostseefischerei).
- Meerforelle: frisst in der Ostsee und steigt zum Laichen in kleine und mittlere Flüsse des Landes auf, bis zu 140 km weit (Landesforschungsanstalt M-V).
- Plattfische: Flunder kommt in der Ostsee vor dem Nationalpark regelmäßig vor (Nationalparkamt). Für den Greifswalder Bodden führt das Institut für Ostseefischerei außerdem Scholle und Steinbutt.
- Dorsch: 2026 für Angler verboten. Ein versehentlich gefangener Dorsch geht sofort zurück ins Meer (Verordnung (EU) 2025/2454, Artikel 10).
Nach Angeltagebüchern von 2020 und 2021 fingen Angler auf der Ostsee in den ersten vier Monaten vor allem Hering und Plattfische. Im Mai und Juni kam mehr Hornhecht an den Haken, im Spätsommer mehr Makrele. In den Bodden lag im Frühjahr der Hering vorn, im Mai der Hornhecht, später im Jahr wuchs der Anteil von Barsch und Zander (Thünen-Institut, 2023). Für einzelne Arten hilft der Fangkalender.
Papiere und Erlaubnis
Du brauchst immer drei Dokumente: Fischereischein, Nachweis der Fischereiabgabe und Angelerlaubnis. Angelerlaubnis, Fischereiabgabe und Touristenfischereischein verkauft das Landesamt LALLF auch im Online-Shop. Die Abgabe bekommst du dort als PDF, das du ausdruckst oder auf dem Handy dabeihast (LALLF, Aktuelles). Prüfung und Schein erklärt die Seite Mecklenburg-Vorpommern.
- Fischereischein: Pflicht ab 14 Jahren. Fremde Scheine gelten, wenn du nicht in M-V wohnst (LALLF). Ohne Prüfung gibt es ab 14 den Touristenfischereischein für bis zu 28 Tage. Er enthält die Fischereiabgabe und lässt sich im selben Kalenderjahr verlängern, auch online (LALLF).
- Fischereiabgabe: 10 Euro für das laufende Kalenderjahr. Auch Gäste zahlen sie, selbst wenn sie zu Hause schon gezahlt haben (LALLF, Merkblatt).
- Angelerlaubnis für die Küstengewässer: Das Land gibt sie als Tageskarte für 24 Stunden (6 Euro), Wochenkarte für 7 Tage (12 Euro) und Jahreskarte für das Kalenderjahr aus (30 Euro, unter 18 Jahren 10 Euro). Es gibt sie online und bei Ausgabestellen an der Küste (LALLF, Angelerlaubnis).
- Fremde Fischereirechte: In Unterwarnow und Breitling (Hansestadt Rostock), in Teilen des Usedomer Sees und westlich der Harkenbäk gilt die Karte des Landes nicht (LALLF, Angelerlaubnis).
Besondere Regeln
- Maße und Tagesfang: Die Werte stehen im Kasten „Auf einen Blick“. Hechte über 90 cm darfst du mit der Handangel nicht behalten. Erlaubt sind höchstens drei Handangeln, nur für den Eigenbedarf. Für Hering und Makrele ist ein Paternoster mit bis zu sechs Einzelhaken erlaubt.
- Aal: Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 ist das Angeln auf Aal in den Küstengewässern verboten. Ein zufällig gefangener Aal geht sofort und schonend zurück (Allgemeinverfügung des LALLF vom 4. Mai 2026). Die Grenze zum Binnenland zieht hier das EU-Recht etwas anders als das Land (LALLF, Aktuelles), im Zweifel fragst du dort nach.
- Lachs: Behalten darfst du am Tag einen Lachs mit Fettflossenschnitt, danach ist das Lachsangeln für diesen Tag beendet. Jeder andere Lachs geht zurück ins Meer. Behaltene Fische landest du ganz an (EU-Verordnung, Artikel 11).
- Meerforelle: Mehr als vier Seemeilen vor der Basislinie ist sie zusätzlich vom 1. Juni bis 15. September geschont. In der Unterwarnow mit Breitling darfst du vom 15. Dezember bis 31. März keine Meerforelle behalten (Allgemeinverfügung des LALLF vom 2. Dezember 2025).
- App RecFishing: Wer im Meer angelt, registriert sich seit 2026 in der App der EU-Kommission und trägt Fänge von Dorsch, Aal und Lachs ein, auch zurückgesetzte (LALLF, Aktuelles; Portal Fischerei, Fragen und Antworten).
- Schonbezirke: 500 m um viele Mündungen ruht die Fischerei vom 1. August bis 28. Februar, in Laichschonbezirken vom 1. April bis 31. Mai.
- Boot: Im Strelasund, im Rassower Strom mit Wieker Bodden und im Having musst du beim Angeln ankern, Driften mit Treibanker ist erlaubt. Vom 15. September bis 15. März ist in einigen Küstenstreifen das Angeln aus dem fahrenden Boot verboten, etwa zwischen Hiddensee und Rügen.
- Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft: In Kernzone und Rotzone ist Angeln verboten, im ganzen Park auch das Schleppangeln. Vom Land aus angelst du nur an ausgewiesenen Stränden, mit Wathose nur im Flachwasser davor (Nationalparkamt, Angeln).
- Winterlager: In fünf Häfen und Flussunterläufen Vorpommerns darfst du im Winterhalbjahr nur von 10 bis 18 Uhr angeln und musst jeden Angeltag dokumentieren. In der Neuendorfer Wiek gelten vom 1. November bis 28. Februar Beschränkungen zum Schutz der Hechte (LALLF, Aktuelles). Die Gebiete nennt das LALLF.
Stand: Oktober 2026. Maße, Schonzeiten, Tagesfang und Bootsregeln stammen aus der Fünften Verordnung zur Änderung der Küstenfischereiverordnung, in Kraft seit 29. September 2026 (Pressemitteilung des Ministeriums). Die Tabelle des LALLF nannte Anfang Oktober noch 50 cm für den Hecht und 45 cm für die Meerforelle, es gilt die Verordnung. Aalverbot und EU-Regeln für Dorsch und Lachs gelten für 2026.
Sicherheit
Ein großer Teil der Boddenfläche ist flacher als zwei Meter (IGB). Der Wind hebt und senkt den Wasserstand regelmäßig um mehr als 1,5 m, dabei fallen Windwatten trocken (Nationalparkamt). Was ins Boot gehört, steht unter Boot und Schwimmweste.
Passend dazu
- Angeln in Bodden und Fjord und Angeln an Küste und Brandung
- Angeln in Mecklenburg-Vorpommern und Angeln in Deutschland
- Im Fisch-Lexikon: Hecht, Meerforelle, Hering, Lachs und Aal
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und Fisch zurücksetzen
- Wetter, Luftdruck und Wind und Wetter am Wasser
Quellen
- Fünfte Verordnung zur Änderung der Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 11. September 2026 (GVOBl. M-V S. 1083)
- LALLF: Allgemeinverfügung zum Aalfangverbot (AmtsBl. M-V/AAz. 2026 S. 253) und Allgemeinverfügung zur Meerforelle in der Unterwarnow (AmtsBl. M-V/AAz. 2025 S. 659)
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V: Pressemitteilung Nr. 305/2026 (29.09.2026)
- LALLF Mecklenburg-Vorpommern: Angelerlaubnis, Fischereidokumente, Touristenfischereischein, Schonbezirke und Winterlager, Aktuelles, Online-Shop für Fischereidokumente
- Verordnung (EU) 2025/2454 des Rates zu den Fangmöglichkeiten in der Ostsee 2026, Artikel 10 und 11; Portal Fischerei: Fragen und Antworten zum Meeresangeln (Stand 5. Februar 2026)
- Nationalparkamt Vorpommern: Angeln im Nationalpark, Die Boddengewässer, Die Ostsee
- Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei: Empfehlungen für das künftige Management des Boddenhechts (2023)
- Thünen-Institut für Ostseefischerei: Eine Charakterisierung der marinen Angelfischerei in Deutschland (Zeitschrift für Fischerei, 2023) und Fischen und Forschen im Greifswalder Bodden (ForschungsReport 1/1999)
- Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei M-V: Meerforelle und LALLF: Besatzmaßnahmen
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern, die Allgemeinverfügungen des LALLF, die Nationalparkregeln, das EU-Recht für die Ostsee und die Angaben auf deiner Angelerlaubnis.