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Schlei

Die Schlei ist ein schmaler Arm der Ostsee, der sich von Schleimünde 42 km weit bis nach Schleswig ins Land zieht. Ihr Wasser ist Brackwasser und wird zur Stadt hin immer süßer. Anders als an der übrigen Ostseeküste brauchst du hier immer einen Erlaubnisschein.

Papiere
Fischereischein, Fischereiabgabe und Erlaubnisschein des Berechtigten
Saison
Hering zieht von Februar bis Mai in die Schlei

Stand Oktober 2026

Im Gewässeratlas zeigenRegeln auf einen Blick

Lagekarte: Deutschland mit der Schlei zwischen Schleswig und der Ostsee rot markiertSchlei
Abb. 1 · Lage in Deutschland, rot hervorgehoben. KI-unterstützt gezeichnet, Umrisse aus Natural Earth (gemeinfrei).

Auf einen Blick

Papiere
Fischereischein, Fischereiabgabe und Erlaubnisschein des Berechtigten
Saison
Hering zieht von Februar bis Mai in die Schlei
Mindestmaße, Schonzeiten und Fanglimits
FischMindestmaßSchonzeitHinweis
Hering–keineMindestmaß bis 31.12.2026 aufgehoben (Allgemeinverfügung des Landes); lose Haken nicht ruckartig reißen
Hecht45 cm15.2.–30.4.
Zander40 cmkeineSchonzeit der Verordnung gilt nur für die Elbe
Barsch–keineErlaubnisschein beachten
Meerforelle40 cm1.10.–31.12.nur Fische im Laichkleid, silbrige ausgenommen
Aal45 cmkeineseewärts der Molenköpfe Fangverbot 2026
Flunder–keineMindestmaß und Schonzeit bis 31.12.2026 aufgehoben (Allgemeinverfügung des Landes)
Dorsch–ganzjährig geschontRegeln widersprechen sich, jeden Dorsch zurücksetzen

Küstenfischereiverordnung Schleswig-Holstein; der Erlaubnisschein kann strenger sein; dazu die Allgemeinverfügung des Landes für die Ostsee (bis 31.12.2026). Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.

Lage und Gewässer

  • Form: Die Schlei ist im Mittel 1,3 km breit und 3 m tief. Seeartige „Breiten“ wechseln mit flussartigen „Engen“, viele Buchten heißen hier Noore (Die Schlei, im Auftrag des Landesamts für Natur und Umwelt).
  • Salzgehalt: Zuflüsse süßen das Wasser aus. Bei Schleimünde liegt der Salzgehalt bei 18 Promille, bei Schleswig nur noch bei 4. Die Schlei ist das größte Brackgewässer des Landes.
  • Mündung: Die heutige Öffnung zur Ostsee ist nur 90 m breit und wurde um 1780 künstlich gegraben. Der Austausch mit dem Salzwasser der Ostsee bleibt deshalb gering.
  • Recht: Fischereirechtlich zählt die ganze Schlei zu den Küstengewässern. Es gilt die Küstenfischereiverordnung, aber kein freier Fischfang (Land Schleswig-Holstein, Fragen zur Angelfischerei).

Fische und beste Zeit

Der wichtigste Fisch der Schleifischer war der Hering, so eine Untersuchung des Instituts für Meereskunde Kiel von 1981 (Lupatsch und Nellen, Fischbestände in der Schlei). Er zieht von Februar bis Mai zum Laichen in die Schlei, die meisten Heringe landeten die Fischer im März und April an. Auch das Land nennt das Frühjahr als Heringszeit an seiner Ostseeküste.

Dieselbe Untersuchung führt als weitere wichtige Arten der Schleifischerei Aal, Barsch, Zander, Plötze und Brassen auf. In kleineren Mengen kamen Flunder, Hecht und Meerforelle dazu. Die Zahlen sind alt. Wie es heute steht, weiß der Ausgeber deines Erlaubnisscheins. Den Monatsüberblick je Art zeigt der Fangkalender.

Papiere und Erlaubnis

  • Fischereischein: Du brauchst einen Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) oder einen Urlauberfischereischein, dazu immer die Fischereiabgabe. Beides gibt es über den Onlinedienst des Landes. Wer was braucht, steht unter Angeln in Schleswig-Holstein.
  • Erlaubnisschein: Die ganze Schlei ist erlaubnispflichtig. Den Erlaubnisschein gibt der Inhaber des Fischereirechts aus, meist sind das Berufsfischer oder Angelvereine. Eine Übersicht für das ganze Land gibt es nicht, das Land rät, bei der örtlichen Touristinformation zu fragen. Der Schein kann auf Papier oder digital vorliegen und muss auf deinen Namen lauten.
  • Urlauberschein: Manche Rechtsinhaber erkennen den Urlauberfischereischein nicht an. Das dürfen sie (Verwaltungsportal, Urlauberfischereischein Schleswig-Holstein). Frag deshalb vor dem Kauf nach, ob dein Schein reicht.

Besondere Regeln

Mindestmaße und Schonzeiten stehen in der Küstenfischereiverordnung, die wichtigsten zeigt der Kasten „Auf einen Blick“. Dein Erlaubnisschein kann strengere Regeln enthalten.

  • Dorsch: Das EU-Fangverbot für 2026 gilt laut Land nicht auf der Schlei hinter den Molenköpfen von Schleimünde (Land Schleswig-Holstein, Dorsch). Das Merkblatt des Landes führt den Ostseedorsch dagegen als ganzjährig geschont, die Verordnung nennt ein Mindestmaß. Geh deshalb von einem Fangverbot aus und setz jeden Dorsch sofort zurück.
  • Aal: Das Aalverbot 2026 für Nord- und Ostsee gilt ebenfalls nur seewärts der Molenköpfe (Land Schleswig-Holstein, Aal). In der Schlei gilt für den Aal das Mindestmaß der Verordnung von 45 cm. Vor der Mündung ist Aalangeln verboten.
  • Schonbezirke: Im Lindauer Noor ruht der Fischfang vom 1. März bis 31. Mai. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember sind die Gebiete vor fünf Zuflüssen der Schlei gesperrt. Vor der Schleimündung gilt das ganze Jahr ein Schonbezirk, dort ist nur die Handangel vom Land aus erlaubt. Schilder vor Ort zeigen die Grenzen.
  • Wadenzüge: In der mittleren Schlei ab Arnis darfst du von April bis Oktober auf den anerkannten Wadenzügen der Fischer von Dienstag 8 Uhr bis Samstag 6 Uhr nicht angeln. Wo sie liegen, weiß die Außenstelle der oberen Fischereibehörde.
  • Netze und Reusen: Das Verbot von Stellnetzen im 200-m-Streifen vor dem Ufer gilt in der Schlei nicht, Netze können also dicht am Ufer stehen. Zu Bundgarnen und Pfahlreusen hältst du mit der Angel mindestens 50 m Abstand. Wer vom Boot schleppt, weicht Netzen, Reusen und Langleinen aus.

Stand: Oktober 2026. Die Werte stammen aus der Küstenfischereiverordnung, zuletzt geändert im Dezember 2025. Die EU-Regeln für Dorsch und Aal gelten nur für 2026. Für alles, was der Erlaubnisschein regelt, frag beim Ausgeber nach.

Passend dazu

Quellen

Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Küstenfischereiverordnung des Landes, das EU-Recht für die Ostsee und die Angaben auf deinem Erlaubnisschein.