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Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
Angeln in Mecklenburg-Vorpommern geht nur mit drei Papieren: dem Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein, der Angelerlaubnis für das Gewässer und dem Nachweis der Fischereiabgabe. Freie Angelgewässer gibt es nicht, auch nicht an Ostsee und Bodden. Wer keine Prüfung hat, angelt mit dem Touristenfischereischein, den es auch online gibt.
- Papiere
- Fischereischein, Angelerlaubnis und Fischereiabgabe (10 Euro)
Stand Oktober 2026
Auf einen Blick
- Papiere
- Fischereischein, Angelerlaubnis und Fischereiabgabe (10 Euro)
| Fisch | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Hecht | 45 cm | keine | Binnen: Schonzeit setzt meist der Berechtigte. Küste: 60 cm, über 90 cm zurück, Schonzeit 1.3.–30.4., 1 am Tag |
| Zander | 45 cm | keine | Binnen: Schonzeit setzt meist der Berechtigte. Küste: 45 cm (Stettiner Haff, Peenestrom, Darßer Boddenkette 40 cm), Schonzeit 23.4.–22.5., 3 am Tag |
| Flussbarsch | 17 cm | keine | Küste: 20 cm, 15 am Tag |
| Aal | 50 cm | 1.12.–28.2. | Küste: Fangverbot 2026 |
| Meerforelle | 45 cm | 1.9.–31.3. | Küste: 48 cm, Schonzeit 15.9.–14.12., 3 am Tag |
| Lachs | 60 cm | 1.9.–31.3. | Küste: Schonzeit 15.9.–14.12.; Ostsee 2026 nur 1 Lachs mit Fettflossenschnitt am Tag |
| Karpfen | 40 cm | keine | |
| Schleie | 25 cm | keine | |
| Wels | 70 cm | 1.5.–30.6. | |
| Große Maräne | 30 cm | 1.10.–31.12. | |
| Bachforelle | 30 cm | 1.10.–31.3. | |
| Dorsch | – | Fangverbot 2026 | Ostsee, EU-Recht |
| Hering | – | keine | Küste; Paternoster mit bis zu 6 Einzelhaken erlaubt |
| Flunder | 25 cm | keine | nur Küste |
Binnenfischereiverordnung M-V; Küste nach Küstenfischereiverordnung (seit 29.9.2026) und EU-Recht im Hinweis. Der Berechtigte kann strenger sein. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Verordnung und dein Erlaubnisschein.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Papiere: Fischereischein, Angelerlaubnis und Fischereiabgabe brauchst du an jedem Gewässer, alle auf deinen Namen.
- Ab 14 Jahren: Ab dann gilt die Fischereischeinpflicht. Jüngere Kinder brauchen nur eine Angelerlaubnis.
- Ohne Prüfung: Der Touristenfischereischein gilt bis zu 28 Tage und lässt sich im selben Jahr mehrfach verlängern.
- Küste neu geregelt: Seit dem 29. September 2026 gilt eine geänderte Küstenfischereiverordnung, unter anderem mit einem Entnahmefenster für Hecht von 60 bis 90 cm.
- 2026 verboten: Angeln auf Dorsch in der Ostsee und auf Aal in allen Küstengewässern des Landes.
Fischereischein und Prüfung
Den Fischereischein braucht, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Beim Angeln trägst du ihn mit dem Personalausweis bei dir, unter 16 Jahren reicht ein Schülerausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (§ 7 Landesfischereigesetz). Den Schein auf Lebenszeit bekommst du nach bestandener Prüfung schon ab 10 Jahren. Du beantragst ihn beim Amt, bei der Stadt oder der amtsfreien Gemeinde deines Hauptwohnsitzes. Er kostet 8 Euro, bei besonderem Aufwand bis 10 Euro.
Die Prüfung nehmen ebenfalls die Ämter, Städte und amtsfreien Gemeinden ab. Ihre Termine sammelt das Landesamt LALLF in einer Liste. Anmelden musst du dich schriftlich bis spätestens eine Woche vorher. Die Prüfung umfasst 60 Fragen aus fünf Bereichen: allgemeine und besondere Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Rechtskunde. Dafür hast du 90 Minuten Zeit. Bestanden hat, wer insgesamt 45 Fragen richtig beantwortet und in jedem Bereich mindestens sechs. Die Gebühr beträgt 25 Euro, unter 18 Jahren 15 Euro. Vorbereiten kannst du dich in Lehrgängen der Anglerverbände oder allein. Einen Übungstest gibt es online beim Landesanglerverband.
Fischereischeine anderer Bundesländer und Staaten gelten, solange du deinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hast und die Fischereiabgabe des Landes bezahlt hast. Ziehst du her, kannst du deinen Schein umtauschen. Wohnst du woanders und willst hier die Prüfung ablegen, klär vorher mit deiner Heimatbehörde, ob sie das Zeugnis anerkennt. Bayern tut das für seine Einwohner laut Landesamt nicht.
Ohne Prüfung: Gäste, Urlauber, Kinder
Den Touristenfischereischein bekommt jeder ab 14 Jahren ohne Prüfung, auch wer im Land wohnt. Er gilt bis zu 28 Tage und kann im selben Kalenderjahr mehrfach verlängert werden. Du erhältst ihn bei den Ämtern und Gemeinden, teils auch in Tourismusbüros und Kurverwaltungen, oder im Online-Shop des Landesamts als PDF fürs Smartphone. Mit dem Antrag verpflichtest du dich, das Wissen aus der beigelegten Broschüre zu lernen. Die Gebühr liegt bei 24 Euro einschließlich Fischereiabgabe, online bei 23 Euro, jede Verlängerung kostet 13 Euro. Der Schein gilt nur in Mecklenburg-Vorpommern.
- Kinder unter 14: Sie brauchen keinen Fischereischein und zahlen keine Fischereiabgabe, nur die Angelerlaubnis ist nötig. Angeln sie unter Aufsicht von jemandem mit gültigen Papieren mit, beanstandet die Fischereiaufsicht das nicht.
- Jugendliche: Die Jahreskarte für die Küstengewässer kostet unter 18 Jahren 10 statt 30 Euro.
- Menschen mit Schwerbehinderung: Sie sind von der Fischereischeinpflicht befreit, wenn ein volljähriger Inhaber eines Fischereischeins sie beaufsichtigt. Den Nachweis tragen sie beim Angeln bei sich.
Erlaubnisschein und Fischereiabgabe
Ohne Angelerlaubnis des Fischereiberechtigten ist Angeln Fischwilderei. Die Erlaubnis darf auch elektronisch ausgestellt sein.
- Binnengewässer: Die Erlaubnis geben Eigentümer oder Pächter aus, etwa Fischereibetriebe, Angelvereine, Kommunen und der Landesanglerverband M-V (LAV). Der LAV verkauft Gastkarten an Nichtmitglieder, auch online, und führt ein Gewässerverzeichnis.
- Küstengewässer: Das Fischereirecht hat das Land. Die Angelerlaubnis gibt es beim Landesamt, bei Ausgabestellen an der Küste und online. Sie kostet 6 Euro für 24 Stunden, 12 Euro für eine Woche und 30 Euro für das Kalenderjahr. Nicht gültig ist sie unter anderem in Unterwarnow und Breitling bei Rostock, in Teilen des Usedomer Sees und westlich der Harkenbäk bis zur Grenze nach Schleswig-Holstein.
Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro und gilt für das laufende Kalenderjahr. Du bekommst sie als Klebemarke bei Ämtern und Ausgabestellen oder digital im Online-Shop. Seit 2025 zahlen auch Gäste aus anderen Ländern die Abgabe, selbst wenn sie zu Hause schon eine gezahlt haben.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Werte im Kasten „Auf einen Blick“ stammen aus der Binnenfischereiverordnung. Was an der Küste anders ist, steht im Hinweis, nach der Küstenfischereiverordnung in der Fassung vom 29. September 2026 und dem EU-Recht für 2026. Für Hecht und Zander legen in Binnengewässern meist die Fischereiberechtigten eigene Schonzeiten fest, sie stehen auf der Angelerlaubnis. Im Binnenland ganzjährig geschützt sind unter anderem Barbe, Nase, Ziege und Stör.
An der Küste darfst du je Angeltag einen Hecht, drei Zander, drei Meerforellen und 15 Barsche behalten. Hechte über 90 cm setzt du zurück. Beim Lachs erlaubt die EU 2026 einen Fisch am Tag, und nur mit abgeschnittener Fettflosse. Auf den Gewässern des LAV gilt dessen Gewässerordnung: zusammen höchstens drei Hechte, Zander, Karpfen, Schleien, Meerforellen oder Bachforellen am Tag, dazu drei Aale.
Stand: Oktober 2026. Die Übersichtstabelle des Landesamts nennt für die Küste noch die alten Mindestmaße für Hecht und Meerforelle, maßgeblich ist die geänderte Küstenfischereiverordnung. Das Dorsch- und das Aalverbot gelten bis Ende 2026. Was die Fischereiberechtigten zusätzlich festlegen, steht auf deiner Angelerlaubnis.
Besondere Regeln
- Köderfisch: Lebende Köderfische sind verboten, ebenso Wettangeln. Erlaubt sind nur Handangel und Köderfischsenke, die Senke höchstens 1,20 mal 1,20 Meter groß.
- Ruten an der Küste: Höchstens drei Handangeln und eine Köderfischsenke, die du ständig beaufsichtigst. Geangelt wird nur für den Eigenbedarf. Für Hering und Makrele ist ein Paternoster mit bis zu sechs Einzelhaken erlaubt.
- Boot: Im Strelasund, im Rassower Strom und Wieker Bodden sowie im Having des Greifswalder Boddens musst du beim Angeln vor Anker liegen. Vom 15. September bis 15. März ist das Schleppangeln in einigen Küstenstreifen verboten.
- Schonbezirke: Im Umkreis von 500 Metern um die Mündung vieler Zuflüsse ist das Angeln meist vom 1. August bis 28. Februar verboten, in Laichschonbezirken vom 1. April bis 31. Mai. Im Binnenland ist das Angeln in Fischwegen und auf den angrenzenden 100 Metern verboten.
- Nationalparks: Angeln, Fischerei und Befahren sind dort gesondert geregelt.
Gewässer im Land
Zu den Küstengewässern zählen neben der Ostsee auch Sunde, Bodden, Wieke, Haffe, das Achterwasser und der Peenestrom. Einen Überblick gibt der Steckbrief Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommern, genauer werden Rügen mit Hiddensee und Usedom und Achterwasser. Im Binnenland liegen die Seen der Mecklenburgischen Seenplatte, und auch die Elbe steht mit Abschnitten im Gewässerverzeichnis des LAV. Alle Länder findest du unter Angeln in Deutschland, jeden See und Bach im Gewässeratlas.
Passend dazu
- Fischereischein und Fischereiprüfung und Erlaubnisschein und Gewässerkarte
- Schonzeit und Mindestmaß erklärt und der Fangkalender
- Angeln in Bodden und Fjord und Angeln am See
- Nachbarländer: Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg, im Osten Polen
Quellen
- Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitskopie des LALLF, Stand der Änderung von 2024) und Fischereischeinverordnung (Stand 2025)
- Binnenfischereiverordnung M-V (zuletzt geändert 2011) und Fünfte Verordnung zur Änderung der Küstenfischereiverordnung (in Kraft seit 29. September 2026)
- LALLF M-V: Fischereidokumente, Fischereischeinprüfung, Gebühren und Entgelte, Mindestmaße und Schonzeiten
- Allgemeinverfügung zum Fangverbot für den Europäischen Aal (4. Mai 2026)
- Verordnung (EU) 2025/2454: Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2026
- Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern: Angelkarten und Neue Vorgaben für das Angeln in M-V (30. September 2026)
Wegweiser ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind das Landesfischereigesetz, die Binnen- und die Küstenfischereiverordnung, die Allgemeinverfügungen des LALLF, das EU-Recht und die Bedingungen auf deiner Angelerlaubnis.